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15. Sitzung des Medienrats

TOP 7: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen nach dem Modell der Audio-Strategie 2025

TOP 7.1-7.3 Medienrat verlängert Kapazitätszuweisungen nach dem Modell der Audio-Strategie 2025

Bereits in seiner Sitzung vom 11. Juli 2024 hatte der Medienrat den Großteil der Zuweisungen der bayerischen originären UKW-Kapazitäten lokaler, regionaler und landesweiter Anbieter gemäß der Audio-Strategie 2025 verlängert. Im Sinne der Planungs- und Rechtssicherheit für die Anbieter erfolgen die Verlängerungen schrittweise: Wenn es die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Radiobranche erforderlich macht, verlängern sich die UKW-Zuweisungen automatisch um zwei weitere Jahre. Im Jahr 2032 können die Anbieter eine weitere Verlängerung bis 2035 beantragen, sollte eine UKW-Verbreitung für die wirtschaftliche Tragfähigkeit noch nötig sein. Allen Verlängerungen liegt das in der Audio-Strategie 2025 festgehaltene, abschnittsweise Vorgehen für den geplanten Umstieg von UKW auf DAB+ zugrunde. Sämtliche privaten Radiosender in Bayern sind bereits seit 2020 simulcast, also über UKW und DAB+, zu hören.

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 jetzt die originäre UKW-Kapazität des Senders Radio Oberland, die noch nicht Gegenstand der Sitzung vom 11. Juli 2024 war, zunächst bis zum 30. Juni 2030, sowie die dazugehörigen DAB-Kapazitäten bis 30. Juni 2031 verlängert.

Zudem befasste sich der Medienrat auch mit der Verlängerung der Inhaber von Splittingfrequenzen.

In seiner Sitzung vom 17. Oktober 2024 verlängerte er die Splittingfrequenzen der größtenteils gemeinnützigen Anbieter in München sowie in Nürnberg: So wurden die geteilte UKW-Frequenz (92,4) der Angebote Radio Horeb München, Radio Lora, Radio Feierwerk Christliches Radio München und Radio München, zunächst bis zum 30. Juni 2030, sowie die dazugehörigen DAB-Kapazitäten bis 30. Juni 2031 verlängert. Ebenso wurde mit der Nürnberger Splittingfrequenz (95,8) von Radio Z und Star FM sowie den dazugehörigen DAB-Kapazitäten verfahren.

TOP 7.4 Medienrat stimmt Wechsel von Spartenangeboten zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 einem Wechsel der Spartenanbieter bei den Sendern Radio Inn Salzach Welle und Radio Galaxy Oberfranken zugestimmt. Bei Radio Inn Salzach Welle geht eine Kooperation im Bereich der Kulturberichterstattung von der Radio Regenbogen Programmanbieter GmbH auf den Programmanbieter Dieter Gerauer über. Bei Radio Galaxy Oberfranken wechselt der Spartenanbieter vom Bezirksjugendring Bayern zum Akademie für neue Medien Kulmbach Bildungswerk e.V. Beide Wechsel sind rechtlich geprüft und inhaltlich begründet.

TOP 8: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse

TOP 8.1: Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei eSportsONE

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim Programmangebot eSportsONE bestätigt.

Bereits im Juni 2024 war die geplante 50 prozentige Beteiligung der türkischen Acun Medya Holding an den bundesweit ausgerichteten Sport1-Programmangeboten SPORT1, SPORT1+, eSPORTS1 und SPORT1 Livestream von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) geprüft und als medienrechtlich unbedenklich eingestuft worden. Nun beantragte die in Ismaning bei München ansässige Sport1 GmbH auch für das ausschließlich im Ausland verbreitete und derzeit ruhende Angebot eSportsONE die rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung.

Da eSportsONE kein bundesweit ausgerichtetes Angebot ist, war der Sachverhalt aufgrund des Sitzes in Bayern nach Landesrecht zu prüfen – selbst wenn das Angebot im Ausland verbreitet wird. Der Medienrat hat die beantragte rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit – wie bereits auch für die anderen bundesweiten Angebote des Unternehmens – analog für das Angebot eSportsONE erteilt; mit den neuen Beteiligungsverhältnissen sind keine Veränderungen im Informationsgefüge und der Meinungsvielfalt in Bayern verbunden.


TOP 8.2 – 8.4: Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Niederbayern TV

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Landshut und Niederbayern TV Passau bestätigt.

Die relevanten Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Landshut und Niederbayern TV Passau sollen wie folgt geändert werden: Die Anteile von Christian Repa (10%), Andreas Werner (10%) und Michael Imhoff (7%) an der jeweiligen Anbietergesellschaft sollen an die Niederbayern TV Programm- und Werbe GmbH & Co. KG veräußert werden, die bereits an den jeweiligen Anbietergesellschaften beteiligt ist (alt 35%, neu 62%).

Nach Auffassung des Medienrats sind durch diese Umstrukturierung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt zu befürchten.

TOP 9: Spartenanbieter im Lokal-TV: Medienrat beschließt neues Berechnungssystem für Herstellungsförderung

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 ein neues Modell der Berechnung der Förderung der Programmherstellung der neun betrauten Spartenanbieter im Lokalfernsehen beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Punktesystem mit objektiven und transparenten Parametern (z.B. inhaltliche Qualität, Barrierefreiheit, Relevanz u.ä.) für die Berechnung der Förderung. Je nach erreichter Punktzahl variiert die Höhe der Herstellungsförderung. Ein ähnliches System gibt es bereits bei der BLM-Programmförderung.

Für 2025 ist eine Evaluierung der neuen Berechnungsweise der Förderung der Programmherstellung von Spartenanbietern geplant.

Zum Hintergrund: Seit 2008 wird lokales und regionales Fernsehen in Bayern auf Grundlage von Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) gefördert. Voraussetzung der Förderung ist die „Betrauung“ der (Sparten-)Anbieter mit der öffentlichen Aufgabe, qualitätsvolle Programmangebote herzustellen und zu verbreiten.

TOP 10: Medienrat stimmt zweitem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 einem zweiten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 zugestimmt.

Zum Hintergrund: Die Summe der Erträge im Wirtschaftsplan 2024 hat sich durch zusätzliche Fördermittel des Freistaats Bayern um 450.000 Euro auf 33.459.800 Euro erhöht. Sie werden zur Förderung der technischen Verbreitung des lokalen Hörfunks sowie die freiwerdenden Mittel für weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung des Hörfunks durch die BLM eingesetzt.

Für die Förderung nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) stehen in 2024 weitere 735.000 Euro zusätzlich zur Verfügung, die für die Herstellung der lokalen und regionalen TV-Programme verwendet werden.

Der Nachtrag im Wirtschaftsplan war erforderlich, da die Ausgabenmehrungen insgesamt 0,5 Millionen Euro überschreiten. Der Verwaltungsrat hatte den zweiten Nachtrag in seiner Sitzung am 30. September 2024 beschlossen und dem Medienrat die Zustimmung empfohlen.

In seiner Sitzung am 11. Juli 2024 hatte der Medienrat bereits einem ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan zugestimmt.

TOP 11: Medienrat stimmt Jahresabschluss 2023 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 dem Jahresabschluss 2023 zugestimmt. Zuvor waren bereits Verwaltungsrat und Grundsatzausschuss damit befasst worden.

Eine der Grundlagen für die Zustimmung zum Jahresabschluss bildet der Finanzteil des Geschäftsberichts 2023. Er wird nun unter www.blm.de veröffentlicht.

TOP 13: Medienrat nimmt Tätigkeitsbericht des Medienbeauftragten für Datenschutz zustimmend zur Kenntnis

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 den 5. Tätigkeitsbericht des Medienbeauftragten für den Datenschutz zustimmend zur Kenntnis genommen.