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23. Sitzung des Medienrats

TOP 7: Medienrat beschließt Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung

In seiner Sitzung am 12. Februar 2026 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung (AES) beschlossen. Diese Satzung regelt die Pauschalentschädigung, das Sitzungsgeld und die Erstattung von notwendigen Kosten für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Medienrats oder Verwaltungsrats.

Die Satzung wird erst wirksam, wenn auch der Verwaltungsrat zugestimmt hat; dieser wird sich in seiner Sitzung am 16. März 2026 damit befassen.

TOP 8: Medienrat beschließt Änderung der Richtlinie zur Verbreitungsförderung gemeinnütziger Hörfunkanbieter

In seiner Sitzung am 12. Februar 2026 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Änderung der Richtlinie zur Verbreitungsförderung gemeinnütziger Hörfunkanbieter (UKW) nach dem Bayerischen Mediengesetz (VgH) beschlossen.

Die Landeszentrale fördert die Verbreitung von Rundfunkprogrammen gemeinnütziger Anbieter. Um die Programmvielfalt zu sichern, unterstützt die Landeszentrale bei gemeinnützigen Angeboten auch die analoge Verbreitung. Mit der Änderungsrichtlinie zur VgH wird der Förderprozess klarer strukturiert, vereinfacht und beschleunigt. Die geänderte VgH ist demnächst auf unserer Website abrufbar.

TOP 9: Nach Wegfall der ISW-Zulieferung: Kapazitätszuweisung für Regional Fernsehen Oberbayern wird angepasst

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2026 beschlossen, die Kapazitätszuweisung für das Regionalfernsehen Oberbayern (RFO) anzupassen. Grund dafür: Der Spartenanbieter Inn-Salzach-Welle Programmanbietergesellschaft (ISW) hatte seine Zulieferung eingestellt.

Die bisher im Bescheid enthaltene Auflage, das genehmigte Spartenprogramm von ISW in das Gesamtprogramm zu integrieren, muss nun aufgrund der veränderten Umstände aktualisiert werden.

TOP 10: Radio in Oberfranken: Medienrat beschließt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse an der Mediengruppe Oberfranken

In seiner Sitzung am 12. Februar 2026 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse an der Mediengruppe Oberfranken als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anbieter Radio Bamberg, Radio Eins, Radio Plassenburg und Radio Galaxy Oberfranken.

Die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (IBV) ergibt sich aus dem Einstieg der Passauer Neue Presse GmbH in die Mediengruppe Oberfranken. Sie haben die Gesellschafter-Anteile der J.M. Reindl Buch- und Kunstdruckerei und des Fränkischen Tags an der Mediengruppe Oberfranken übernommen.

Die IBV-Änderung dient der wirtschaftlichen Konsolidierung und damit dem Erhalt des Angebots und der Programmvielfalt.

TOP 12: Medienrat nimmt Studie „Lokaljournalismus & Demokratie“ zur Kenntnis

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2026 die Studie „Lokaljournalismus & Demokratie“ zur Kenntnis genommen.

Die Studie belegt die wichtige Rolle des Lokaljournalismus für die Demokratie und zeigt auch, wie sich der Lokaljournalismus für die Zukunft aufstellen sollte.


Die Studie ist hier abzurufen.