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Jung und Social-Media-affin: Was tun gegen die digitale Überforderung?
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Jung und Social-Media-affin: Was tun gegen die digitale Überforderung?

Zwischen Verbotsdiskussion und Ausstiegsszenarien

Verbieten, begrenzen oder einfach aussteigen? Die Debatte über den Schutz Social-Media-affiner junger Menschen bewegt derzeit Politik und Gesellschaft, und das nicht nur in Deutschland. Bekommt sie doch täglich Futter durch neue Meldungen über digitale Gewalt, Hass und Extremismus im Netz. Doch welcher Weg ist der richtige, um Schutz, Befähigung und digitale Teilhabe in Einklang zu bringen?

Text: Bettina Pregel

#Follow me! Dieser Aufforderung der sozialen Netzwerke folgen immer mehr Menschen in Deutschland, vor allem junge Leute zwischen 14 und 29 Jahren. 70 Prozent in dieser Altersgruppe nutzen Instagram, Facebook, TikTok und Co täglich (ARD/ZDF-Medienstudie 2025). Die Nutzungsdauer der Intensiv-User beträgt teilweise sieben Stunden und mehr pro Tag (Jugendstudie der Vodafone-Stiftung). Was die Beliebtheit der Apps betrifft, liegt der Messenger-Dienst WhatsApp mit 83% bei Mädchen und Jungen mit großem Abstand vorne. Auf den weiteren Plätzen folgen Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube (JIM-Studie 2025).

Im Dauer-Scroll-Modus 

Offenbar befinden sich die meisten Jugendlichen im Dauer-Scroll-Modus am Smartphone und konsumieren kurze Videos zur Unterhaltung und Information. Soziale Medien sind zur wesentlichen Informationsquelle für den Nachrichtenkonsum geworden und beeinflussen so die politische Wahrnehmung – genauso wie Influencer, die bestimmte Lebensweisen oder versteckte politische Botschaften transportieren. 

Künstliche Intelligenz, besonders Chat GPT, wird längst regelmäßig für die schnelle Recherche im Medienalltag genutzt. Die Begegnung mit KI-generierten, gefakten Inhalten kann z.B. im Falle sexualisierter oder extremistisch motivierter Gewalt stark verstören. Nur 19 Prozent der 12-13-Jährigen geben laut der JIM-Studie 2025 an, Deepfakes zu erkennen. Besonders erschreckend ist die digitale Gewalt gegen Frauen, die in KI-generierter Deepfake-Pornografie gipfelt und immer mehr zugenommen hat. Der schmale Grat zwischen Wahrheit und Täuschung im KI-Zeitalter verführt zum Missbrauch von Künstlicher Intelligenz. Es gibt bereits erste Ausstiegsszenarien, die u.a. eine Reaktion auf den AI-Müll sind, der im Netz verbreitet wird (vgl. Artikel KI-Müll).

Auch wenn Social Media-Angebote zum Alltag gehören, sind sich viele junge User der Risiken exzessiver Nutzung oder der Konfrontation mit verstörenden Inhalten bewusst. Mehr als vier von fünf Nutzenden geben in der aktuellen JIM-Studie an, online mit Hass, Desinformation, Mobbing oder Pornografie in Berührung zu kommen. Der Jugend- und Nutzerschutz in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüfte 2025 knapp 10.000 Fälle. Dabei standen Hass und Pornografie im Fokus.

Diese Entwicklung führt dazu, dass viele Jugendliche laut Forschungsergebnissen das Smartphone zwar häufiger weglegen wollen, aber unter dem Druck stehen, immer „up to date“ sein zu müssen. Und das Plattformdesign von Sozialen Netzwerken wie Instagram und TikTok ist mit seinen Like- und Share-Buttons auf allzu menschliche Bedürfnisse wie Aufmerksamkeit, Zugehörigkeit und Identitätsgefühl zugeschnitten. 

Plattformen unter Handlungsdruck

Suchtfördernde Funktionalitäten wie personalisierte Empfehlungen und unendliches Scrollen verlängern die Zeit, die mit Apps verbracht wird. Nach der Mediensucht-Studie der DAK und des Uniklinikums Eppendorf lag die riskante Nutzung 2025 bei den 10- bis 17-Jährigen in Deutschland bei 21,5 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 21,1 Prozent. Die pathologische Nutzung stieg auf 6,6 Prozent an.

Ein US-Gericht in Los Angeles hat Meta und Google im März 2026 zu einer drei Millionen Dollar hohen Entschädigungszahlung verurteilt und sie damit für die Suchtgefahr von Instagram und YouTube haftbar gemacht. Und nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das Design von TikTok mit seinem „süchtig machenden Design“ gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste. Die Plattformen geraten unter Handlungsdruck, weil sie jahrelang das Design auf Verweildauer und Interaktion optimiert haben.

Dazu kommt der Einfluss der Algorithmen: Empörung und Emotionalisierung schaffen Aufmerksamkeit und Reichweite. „Was wir im Feed sehen, ist das Ergebnis unserer Klicks, der Logik der Plattformen und der Strategien der lautesten Akteure“, kommentiert Dr. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), den aktuellen Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht der Medienanstalten. 

Was ist der richtige Umgang mit digitaler Überforderung?

Keine Frage: Handlungsbedarf besteht, die digitale Überforderung von Kindern und Jugendlichen ist spürbar. Der „richtige“ Umgang damit spaltet aber gerade die Nation. Nach australischem Vorbild (Nutzungsverbot für unter 16-Jährige) und Bestrebungen anderer europäischer Länder wird auch in Deutschland der Ruf nach einem „Social-Media-Verbot“ mit Altersbegrenzung immer lauter. 

Verschiedene Parteien fordern in Positionspapieren ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung, um „den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu stärken“. Außerdem soll es nach dem Willen der beiden großen Volksparteien bis zum Alter von 16 Jahren eine Jugendversion der Social-Media-Plattformen geben.

Das Problem: Die Debatte wird nicht differenziert genug geführt. Es gibt eben nicht schwarz oder weiß, sondern auch viele Graubereiche und diverse offene Fragen. Etwa, für welche Plattformen eine Alterszugangsbeschränkung überhaupt gelten sollte? Im Fokus stehen die Sozialen Netzwerke.  Aber hybride Kanäle wie der Messenger-Dienst WhatsApp oder beliebte Games-Plattformen wie Roblox spielen auch eine wichtige Rolle für die Kommunikation und Information von Jugendlichen. Auch darüber können verstörende Inhalte konsumiert werden.

Offene Rechtsfragen

Ein weiterer Punkt: Wie lässt sich ein Verbot im Alleingang durchsetzen, wenn die Anwendung des europäischen Digital Services Act (DSA) Vorrang vor nationalem Recht hat? Nach Artikel 28 des DSA sind die Plattformen zu altersangemessenen Angeboten verpflichtet, nicht aber dazu, Minderjährige von der Nutzung auszuschließen. Als zusätzliches Hindernis erweist sich das Herkunftslandprinzip: Meta und Google haben ihren Sitz in Irland, so dass eine nationale Regelung keine Auswirkung hätte. Und was ist mit dem im Grundgesetz verankerten Erziehungsrecht der Eltern und dem Recht auf digitale Teilhabe der Minderjährigen? 

Selbst, wenn ein Verbot auf nationaler Ebene möglich wäre, ist dessen Wirksamkeit fraglich. Das zeigen Medienberichte aus Australien über VPN-Tunnel und Fake Accounts. Technische Schutzmaßnahmen und altersgerechte, jugendschutzkonforme Angebote bzw. Inhalte wären also zielführender als ein pauschales Verbot, argumentieren diejenigen, die den Fokus auf digitale Teilhabe sowie Befähigung durch mehr Medienbildung setzen. So betonte zum Beispiel der bayerische Digitalminister Fabian Mehring bei den Augsburger Mediengesprächen im November 2025: „Statt einen digitalen Verbotsstaat zu errichten, setzen wir auf die Vermittlung von Medienkompetenz als der Schlüsselkompetenz unseres Jahrhunderts schlechthin. Wir werfen keinen vermeintlich schützenden Kokon über die Digital Natives, sondern befähigen die nächste Generation dazu, sich kritisch-konstruktiv durch die digitale Welt zu bewegen.“

Mit Blick auf die digitale Teilhabe darf auch der Inklusionsaspekt nicht vergessen werden: Denn für behinderte Menschen sind digitale Kommunikationsräume besonders wichtig, um sich selbstbestimmt im Medien-Alltag bewegen zu können.

Auf der Suche nach dem Rundum-Sorglos-Paket gegen Online-Risiken

Die Debatte ist so ausgeufert, dass Medien­forscher Stephan Dreyer vom Leibniz Insti­tut in einer Glosse über Trends im Jugendmedienschutz und die Verbotsdiskussion treffend titelte: „Die große Sehnsucht nach dem Stopp-Knopf gegen Unbehagen“ (mediendiskurs online im Februar 2026). Dabei sind sich eigentlich alle einig, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Regulierung wahrgenommen werden muss. Und dass mit dem Social-Media-Konsum Risiken wie Suchtprobleme, Depressionen, Aufmerksamkeitsstörungen oder verzerrte Körperbilder verbunden sind. 
Deshalb, so die Verteidiger eines restriktiven Verbots müsste mehr regulatorischer Druck auf die Plattformen ausgeübt sowie Eltern und Bildungsreinrichtungen durch eindeutige Regeln entlastet werden. Denn klar ist auch: Jung und Social-Media-affin im KI-Zeitalter aufzuwachsen, bedeutet für Eltern, Schulen und andere Bildungseinrichtungen eine Herausforderung, die manche nicht stemmen können. Zumal es in der Schule bundesweit keine einheitlichen Regeln zur Smartphone-Nutzung gibt.

Kinder im Netz sind kein Content

Auch, wenn Eltern bei der Medienerziehung entlastet werden sollten, gehen sie manchmal selbst recht sorglos mit der Darstellung ihrer Kinder im Netz um. Beim Family Influencing bzw. „Sharenting“ missachten Eltern die Rechte ihrer eigenen Kinder, indem sie Fotos und Videos des Nachwuchses auf Profilen in Sozialen Medien teilen, ohne an die Konsequenzen zu denken. Teilweise sogar aus kommerziellen Zwecken. Doch Kinder im Netz sind kein Content, sondern haben ein Recht auf digitale Freiheit, wie Simon Schnetzer von „Generation gemeinsam“ auf LinkedIn schreibt. „Tägliche Statusupdates, Namen, Geburtstage, Wohnorte, Stimmen in Reels und Stories. Aus vielen kleinen Einblicken entsteht ein digitales Profil: Diese Infos können andere auswerten. Und trainieren heute auch KI-Systeme …“

Die Medienanstalten warnen im Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht 2026: „Das Internet vergisst nichts. Wenn die Aufnahmen einmal bei Instagram gepostet worden sind, können die Eltern nicht mehr kontrollieren, was mit den Fotos und Videos weiter passiert. Sie können schnell in falsche Hände geraten. Im Internet existieren spezielle Profile und Seiten, die Kinderbilder sammeln, um sie gezielt weiterzuverbreiten und in einen sexualisierten Kontext zu stellen.“

Sichere Teilhabe ermöglichen

Neue Wege in der Medienkompetenz könnten Unterstützung bieten, jungen Menschen zu verdeutlichen, wie was in Sozialen Medien genau wirkt. Beispiele dafür sind Projekte wie „jung. engagiert.online“, die sich praxisnah an Jugendliche, Content-Creatoren und Multiplikatoren wenden, um einen kritischen und selbstbestimmten Umgang mit Sozialen Medien zu ermöglichen (vgl. S. 28–30). 
Die Jugendlichen in ihrer Lebenswelt abzuholen, versucht auch die Suchtpräventions-App „freii“ in der Schweiz. Das Ziel: nichts zu verteufeln, sondern Impulse zu geben, das eigene Mediennutzungsverhalten zu überdenken.

Und genau darum geht es auch den Medien­anstalten: nicht etwas pauschal zu verteufeln, sondern auf mehrere Säulen zu setzen, damit Minderjährigen eine sichere Teilhabe an Sozialen Medien ermöglicht wird. Dazu gehört:
Eine effektive Aufsicht durch eine klare Aufgabenverteilung zu gestalten.
Die Verantwortung der Plattformen in der Regulierung durchzusetzen.
Befähigung und Teilhabe zu sichern. Durch technische Schutzmaßnahmen altersgerechte Zugänge zu schaffen.

Vielleicht ist es auf diesem Weg möglich, die Kombination „jung und social-media-affin“ nicht als fatale Entwicklung zu bewerten, sondern Schutz, Befähigung und digitale Teilhabe in Einklang zu bringen. 

Kommentar Dr. Schmiege: Verantwortung vor Verbot

Augen zu und durch? Kommunikationsräume von Kindern und Jugendlichen komplett abriegeln? Kapitulieren vor der Macht der Plattformen und ihrem Haftungsprivileg?
Nein, das kann nicht die Lösung sein. Die Kernfrage ist doch: Wie gelingt Schutz, ohne digitale Teilhabe zu verhindern? Fakt ist: Kinder und Jugendliche stoßen bei der Social-Media-Nutzung auf nicht altersgerechte und häufig auch auf verstörende Inhalte – von Hassrede bis zu digitaler Gewalt. Wir müssen endlich durchsetzen, dass Plattformen die Verantwortung für die von ihnen verbreiteten Inhalte übernehmen. Schwer vorstellbar, dass dies unter einer Haftungsprivilegierung möglich ist. Denn die Löschpflicht setzt selbst für extremistische, also absolut unzulässsige Inhalte, erst ein, wenn die Plattformen Kenntnis von solchen Inhalten erlangen. Daran ändert auch der DSA nichts. 
Anreize, proaktiv kinder- und jugendschutzkonforme Kommunikationsräume zu schaffen, gibt es für die Plattformen nicht. Denn sie müssen Reichweite erzeugen. Und das gelingt am besten durch Zuspitzung und Polarisierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sollte durch verlässliche Altersverifikation, sicheres Plattformdesign und klare Regeln für die Anbieter durchgesetzt werden. Dafür muss die Aufgabenverteilung zwischen der EU und nationalen Gesetzen aber klar sein.
Auch sollten wir nicht vergessen: Medienkompetenz darf keine leere Formel sein. Wir dürfen Kinder und Jugendliche nicht von der digitalen Teilhabe ausschließen, sondern müssen ihre Kompetenz stärken. Denn es kann nicht sein, dass Eltern und Gesellschaft die Verantwortung für Entwicklungen tragen, die Soziale Netzwerke ausgelöst haben.
Wenn wir alle relevanten Anbieter zu einem verbindlichen Commitment bewegen, könnte das Ergebnis der Medienanstalten-Studie „Digitale Diskussionsräume“ nächstes Mal besser ausfallen. Nach dem aktuellen Transparenz-Check sehen 64 % der Befragten Social Media nicht als Raum für konstruktive Diskussionen. Gleichzeitig wünschen sich 71 % genau das auf Social Media.

Bild Bettina Pregel
Bettina Pregel ist stv. Pressesprecherin und Redakteurin der Tendenz in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien. Die Pressereferentin arbeitete zuvor bei Tageszeitungen und Fachzeitschriften.
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