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Darstellungen von Drogen und Alkohol

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Wenn es in den Medien um Alkohol und Drogen geht, hat das grundsätzlich eine hohe Jugendschutzrelevanz.

Positive oder unkritische Präsentation von Alkohol- und Drogenmissbrauch

Problematisch ist vor allem die positive oder einseitige und unkritische Darstellung von Alkohol- und Drogenmissbrauch. Das kann für Kinder und Jugendliche gefährdend oder beeinträchtigend sein. Sie stecken noch mitten in der Entwicklung, testen Grenzen aus und suchen nach Orientierung und Vorbildern – gerade auch in den Medien. Deshalb sind Medieninhalte problematisch, die risikobehaftete und selbstschädigende Verhaltensweisen im Umgang mit Alkohol und/oder Drogen zeigen. Vor allem dann, wenn sie jugendaffin gestaltet sind und die Heldinnen oder Helden Identifikationsfiguren für Heranwachsende sind. Eine Verharmlosung oder Befürwortung von Alkohol- und Drogenmissbrauch kann die Folge sein.

Werbung für alkoholische Getränke

Jugendschutz-Vorgaben spielen auch in der Werbung eine Rolle. Zum Beispiel darf sich Werbung für alkoholische Getränke weder an Kinder noch an Jugendliche richten. Sie darf auch nicht durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder sie beim Alkoholgenuss zeigen.  

Prüfung und Verfahren

In der Jugendschutzarbeit der BLM fallen immer wieder Medienangebote mit problematischen Darstellungen von Alkohol und Drogen auf –  entweder im Rahmen des BLM-eigenen Risiko-Monitorings oder aufgrund von Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung, vgl. BLM - Beschwerdeformular der BLM. Die BLM prüft diese Fälle und führt beim Verdacht auf Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) geeignete Verfahren durch. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.

Aufgrund seiner hohen Jugendschutzrelevanz war das Thema auch Gegenstand der Schwerpunktuntersuchung der Landesmedienanstalten 2022.