Als Medienplattformen bezeichnet man Anbieter, die Radio- und TV-Programme, rundfunkähnliche Telemedien oder Online-Presseerzeugnisse zu einem Gesamtangebot für die Nutzenden bündeln. Per Definition handelt es sich nur dann um eine Medienplattform, wenn sie (zumindest auch) Angebote Dritter aufnimmt. Beispiele für Plattformanbieter sind Kabelnetzbetreiber wie Vodafone, IPTV-Anbieter wie M-Net oder Streaming-Anbieter wie Amazon Prime Video, Joyn und andere.
Eine Benutzeroberfläche ist die textlich, bildlich oder akustisch vermittelte Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen. Sie dient der Orientierung der Nutzenden und hat erheblichen Einfluss auf die Auffindbarkeit der Inhalte. Auch Oberflächen von Smart-TVs sind in der Regel Benutzeroberflächen, da sie grundsätzlich ermöglichen, Medienplattformen zu bedienen.
Ziel der Regulierung
Ziel der Regulierung von Medienplattformen und Benutzeroberflächen ist es, Meinungs- und Angebotsvielfalt zu sichern und damit letztlich auch die freie Meinungsbildung zu gewährleisten.