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Zulassung lokal/regional/landesweit

Ausschreibung

Das Ausschreibungsverfahren richtet sich nach § 18 Rundfunksatzung (RfS)

Die Ausschreibungen werden auf der Website der BLM veröffentlicht.

Die Bewerbungsfrist wird in der Ausschreibung festgelegt. Sie beträgt in der Regel 4 Wochen.

Allgemeine Voraussetzungen

Anbieter von lokal/regional/landesweit ausgerichteten Rundfunkprogrammen können nach Art. 24 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) sein:

  1. natürliche Personen,
  2. auf Dauer angelegte nicht rechtsfähige Personenvereinigungen des Privatrechts,
  3. juristische Personen des Privatrechts,
  4. juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht einer Fachaufsicht oder sonstigem staatlichen oder kommunalen Einfluss unterliegen oder wenn sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im privatwirtschaftlichen Wettbewerb stehen,
  5. öffentlich-rechtliche Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften.

Politische Parteien oder Wählergruppen sowie Unternehmen und Vereinigungen, an denen politische Parteien und Wählergruppen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, dürfen nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 3 Satz 1 BayMG keine Rundfunkprogramme und –sendungen anbieten.

Die Genehmigung eines Rundfunkprogramms richtet sich sodann nach Art. 26 Abs. 1 BayMG. Danach genehmigt die Landeszentrale dessen Verbreitung nur, wenn

  1. der Anbieter seinen Sitz oder Wohnsitz in Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und der Anbieter oder die zu seiner Vertretung berechtigten Personen gerichtlich unbeschränkt zur Verantwortung gezogen werden können,
  2. der Anbieter erwarten lässt, dass er die rechtlichen Bestimmungen sowie die Auflagen der Landeszentrale einhalten wird,
  3. zu erwarten ist, dass die Gesamtheit der im jeweiligen Versorgungsgebiet empfangbaren Rundfunkprogramme bei Einbeziehung der erwarteten Beiträge des Anbieters den Erfordernissen der Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt nach Art. 4 genügen wird und
  4. auf Grund der Beteiligungsverhältnisse nicht zu besorgen ist, dass der Anbieter einem mit dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks nicht zu vereinbarenden staatlichen oder kommunalen Einfluss unterliegt.
Zulassungsdauer & Kosten

In Bayern wird die Rundfunkzulassung unbefristet erteilt.

Kosten

Die Rundfunkzulassung ist mit Kosten verbunden. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus dem Kostensatzung


​​​​​​​Benötigte Angaben und Unterlagen

Im Zulassungsverfahren werden folgende Angaben benötigt:

1. Angaben zum Antragsteller

a.) natürliche Person:

  • Name
  • Geburtsdatum/-ort
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon-Nummer (freiwillig)


b.) juristische Person:

  • Firma
  • Adresse/Sitz
  • gesetzliche(r)/satzungsmäßige(r) Vertreter
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon-Nummer
  • HR-/VR-Nummer (falls vorhaben)
  • Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (aufgeschlüsselt bis zur natürlichen Person; ggf. als Anlage)

2. Angaben zum (geplanten) Rundfunkprogramm

  • Art des Rundfunkprogramms (Hörfunk/Fernsehen)
  • Name des Rundfunkprogramms
  • (geplante) Verbreitungswege (Kabel, Satellit, Internet, DAB etc.)
  • Ausführliche Programmbeschreibung; die Beschreibung muss insbesondere den Bezug des Programmes zum Versorgungsgebiet, zur Darbietung von Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung umfassen
  • Programmschema
  • beantragte Zulassungsdauer

*Hinweis: In Bayern wird eine unbefristete Zulassung erteilt, wenn nicht eine kürzere Zulassungsdauer beantragt wird.

3. Angaben zur personellen Ausstattung

  • Detaillierte Aufstellung aller festen und freien Mitarbeiter

4. Angaben zur finanziellen Lage

  • Wie soll das Rundfunkprogramm finanziert werden (Werbung, Abonnements, Einspeiseentgelte etc.)?
  • Detaillierte Kosten- und Erlösplanung/Business-Plan

5. Angaben zur organisatorischen und technischen Ausstattung. 

  • Darlegung der organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Veranstaltung des Programmes

6. Folgende Erklärungen

  • Zusicherung des Besitzes und rechtzeitigen Erwerbs aller notwendigen Rechte für die Programmbeiträge und deren Verbreitung, insbesondere Verwertungs- und Leistungsschutzrechte
  • Zusicherung der Einhaltung der Programmgrundsätze des Art. 5 BayMG und der Auflagen der Landeszentrale

Zusätzlich vorzulegende/nachzureichende Unterlagen:

  • Satzung (bei jur. Personen)
  • HR-/VR-Auszug (bei jur. Personen)
  • ggf. Kooperationsverträge
  • ggf. Plattformverträge