Cookie Hinweis

Suche

Zulassung & Organisation von Rundfunkangeboten

Entscheidend für die Zulassung ist die Frage, ob es sich bei dem geplanten Vorhaben um Rundfunk oder um ein Telemedien-Angebot handelt. Telemedien-Angebote sind grundsätzlich zulassungsfrei (§ 17 Medienstaatsvertrag (MStV)).

Unter dem Begriff "Rundfunk" versteht man Radio- und TV-Angebote. Weiterführende Erläuterungen finden Sie auch in folgendem Video.

Image-Video "Privater Rundfunk in Bayern - Vielfalt in hoher Qualität"