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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

19.06.1997 | 6R 42

Der sogenannte "runde Tisch" zu dem die Deutsche Telekom AG am 20.05.1997 eingeladen hatte, hat erste Zusagen gebracht. Die Telekom ist auf dem richtigen Weg, so hat die Direktorenkonferenz die ersten Zusagen der Telekom bewertet. Konkret hat die Telekom angekündigt, zwei zusätzliche Kabelkanäle zur Verbreitung analoger TV-Programme ohne jede Vorbedingung zur Verfügung zu stellen. Nach der Ankündigung der Telekom sollen diese beiden Kanäle kurzfristig in nahezu allen Netzen mit zusätzlichen Fernsehprogrammen belegbar sein. Heute Mittag habe ich allerdings einen Brief von Herrn Hefekäuser (Deutsche Telekom) erhalten, der diese Zusage wieder in Frage stellt und entgegen der Position in Bonn mit politischen Bedingungen an die Länder verknüpft. Mit Interesse haben wir auch die Äußerung des Telekom Chefs Ron Sommer zur Kenntnis genommen, daß er zukünftig den "wirtschaftlichen Wettbewerb in allen Segmenten des deutschen Kabelfernsehmarktes stimulieren wolle"; außerdem hat die Telekom angekündigt in ca. 4 Wochen ein einheitliches System des Zugangs zu den Kabelnetzen (conditional excess) vorzulegen und konkrete finanzielle Bedingungen für die Nutzung der digitalen Netze zu nennen. Die 4 Wochen sind demnächst um. Wir sind gespannt, wie die Vorschläge der Telekom aussehen.

Ungeklärt bleiben dann aber weiterhin wichtige Punkte:

  • Es fehlt ein Konzept zum Übergang von der analogen zur digitalen Verbreitung der Fernsehangebote
  • Es fehlen konkrete Vorstellungen zur Berücksichtigung regionaler Veranstalter in der zukünftigen digitalen Welt; bei der Telekom kommen in diesen Diskussionen die Interessenlagen lokaler, regionaler und mittelständischer Unternehmen nicht vor.
  • Es fehlt ein Konzept für den weiteren Ausbau analoger Kapazitäten im Kabel.

Die Direktorenkonferenz hält auch nach dem runden Gipfel an ihrer grundsätzlichen Forderung fest, daß die Telekom den Kabelbereich ausgliedern und in regionalen Einheiten mit eigener Entscheidungsverantwortung organisieren muß, weil nur so Konzentrationsentwicklungen entgegengewirkt werden kann und Impulse für den Wettbewerb im Netzbereich gegeben werden. Nunmehr kommt es darauf an, ob die angekündigten Entscheidungen dem Prinzip des chancengleichen Zugangs auch für mittelständische Unternehmen im lokalen und regionalen Bereich entsprechen und ob die Nutzungsbedingungen so ausgestaltet sind, daß sie bei der Entwicklung des digitalen Fernsehmarktes nicht nur Kirch und Bertelsmann, sondern auch anderen Unternehmen eine echte Beteiligungschance eröffnen.

Um die Entwicklungschancen und die Zukunft eines in Bayern ansässigen Fernsehunternehmens gibt es immer wieder eine öffentliche Diskussion, von wem auch immer sie ausgelöst wird, ich meine RTL 2. Sie erinnern sich, durch Entscheidung des Medienrats vor allem mit Zuordnung terrestrischer Fernsehfrequenzen an RTL 2 hat dieses Unternehmen im Jahre 1994 mit entsprechender medienpolitischer Unterstützung der Bayerischen Staatskanzlei seinen Sitz von Köln nach München verlegt. In einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 16.05.97 wurde der Eindruck erweckt, als ob kurzfristig eine Entscheidung bevorstehe, diesen Standortwechsel wieder rückgängig zu machen und im Übrigen wurde in dem Artikel ein Anteilseigner mitzitiert, der mangelnde Unterstützung durch Bayern und die BLM formuliert haben soll. Ich habe auf diesen Artikel sofort reagiert und noch am gleichen Tag alle Gesellschafter von RTL 2 angeschrieben und um klarstellende Äußerungen zur Weiterentwicklung von RTL 2 am Sendestandort Bayern gebeten. Die Reaktionen waren sehr ordentlich: Die Gesellschafter haben übereinstimmend erklärt, daß der Bericht unzutreffend sei, eine Entscheidung über einen anderen Standort nicht ansteht und daß es in den Gesellschaftergesprächen über die künftige Ausrichtung von RTL 2 gehe, mit dem Ziel die erfolgreiche Positionierung konsequent auszubauen. Im übrigen hat RTL 2 gegen den Bericht der Süddeutschen Zeitung Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt und eine Presseerklärung hierzu formuliert - "Süddeutsche Zeitung fälscht Sitzungsbericht" -. In der Presseerklärung heißt es u.a.: Die Angaben der Süddeutschen Zeitung über die Tagesordung den Verlauf und die Inhalte der vertraulichen Sitzung sind frei erfunden.

Heute wird im Ministerrat der Europäischen Union die EU-Fernsehrichtlinie mit wichtigen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vom Oktober 1989 verabschieden. Damit hat ein längeres Verfahren zwischen Europaparlament und Ministerrat einschließlich Beratung im Vermittlungsausschuß seinen Abschluß gefunden. Wir werden in den Ausschüssen ausführlich über die wichtigsten Ergebnisse berichten. Heute nur ganz kurz, die wesentlichen Änderungen:

  • Keine Ausdehnung der Fernsehrichtlinie auf neue Dienste oder Video on demand
  • Neue Regelung zu Sportrechten
  • Keine gemeinsame Liste zum Verbot der ausschließlichen Übertragung besonderer Ereignisse von hohem öffentlichen Interesse im Pay-TV.
    Die Mitgliedstaaten können allerdings durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Gemeinschaftsrechts sicherstellen, daß die Übertragung besonderer Ereignisse nicht ausschließlich im Pay-TV stattfindet.
  • Die Quotenregelungen werden ohne Änderungen beibehalten.
  • Reine Teleshoppingkanäle sind nunmehr ausdrücklich zulässig.
  • Der Umfang der Teleshoppingfenster wird auf 3 Stunden erweitert.

Zum sogenannten V-Chip wird eine Untersuchung zur Prüfung der Zweckmäßigkeit des Einbaus des V-Chips als geeignete Jugendschutzmaßnahme durchgeführt. Damit ist eine Einführung des V-Chips nach meiner Einschätzung praktisch hinfällig. Die skeptische Haltung zum V-Chip entspricht der deutschen Position.

Zum Schluß eine kurze Information zur 100. Sitzung der DLM, die Anfang dieser Woche in München stattgefunden hat. 100. Sitzung, d.h. 12 Jahre gemeinsamer Arbeit. Die BLM war von Anfang an vertreten und gerne haben die Kollegen und ich die Aussage von Herrn Staatsminister Erwin Huber anläßlich eines Mittagessens, das die Staatsregierung zur 100. Sitzung gab, gehört: "Die DLM kann stolz auf ihre geleistete Arbeit sein." Aber wir haben natürlich nicht nur die 100. Sitzung gefeiert, sondern vor allem zu wesentlichen Punkten grundsätzliche Entscheidungen getroffen. Erstmals hat die DLM Lizenzen für bundesweites digitales Fernsehen abgestimmt. Es ging um die Anträge von DF1 und Multithematique. Beide Unternehmen haben entsprechende Anträge auf reguläre bundesweite Zulassung bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gestellt. Das Ergebnis war einhellig positiv. Wesentlich Punkte waren dabei, der Bereich des Jugendschutzes und die Gewährleistung des chancengleichen Zugangs bei der Weiterentwicklung von digitalen Fernsehen. Sie finden Einzelheiten hierzu in der Pressemitteilung der DLM in der Tischvorlage. Gerade über die Jugendschutzregelung wurde bis zuletzt kontrovers diskutiert. Nicht nur innerhalb der Landesmedienanstalten, sondern auch mit dem Veranstalter DF1, vor allem aber auch mit Vertretern der Organisation der Privaten, dem VPRT. Ein entscheidender Durchbruch ist nunmehr die Feststellung, daß auch bei digitalen Pay-TV Angeboten - im Hinblick auf den Jugendschutz - in bestimmten Fällen eine zusätzliche senderseitige Sperrung durch den Veranstalter erfolgen muß. Dies entspricht der grundsätzlichen Forderung, die die Landesmedienanstalten schon im Oktober 1996 formuliert haben. Das weitere Verfahren sieht wie folgt aus:

Die BLM wird nunmehr die Anträge der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vorlegen zur Prüfung konzentrationsrelevanter Fragen. Nach Vorlegen des Ergebnisses der KEK geht der Antrag in die Beratungen der zuständigen Ausschüsse und dann zur Entscheidung in den Medienrat.