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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

04.02.1999 | 2R 15

Mitten in meine Vorbereitungen für den heutigen Bericht im Medienrat kamen ausführliche Entscheidungsunterlagen von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich - KEK. Die KEK hat die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung der Zulassungsanträge der Premiere Medien GmbH & Co. KG zur bundesweiten Veranstaltung digitaler Pay-TV Programmangebote sowie die vorgelegten Beteiligungsveränderungen bei der ProSieben Media AG abgeschlossen. Ich zitiere zunächst die Entscheidung zum digitalen Pay-TV-Antrag:

"Den von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit Schreiben vom 11.06.1998 und von der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) mit Schreiben vom 11.06.1998 zur Beurteilung durch die KEK vorgelegten Anträgen auf Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung von digitalen Pay-TV-Programmen durch die PREMIERE Medien GmbH & Co. KG stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen. Unberührt bleibt die Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei künftigen Entwicklungen gemäß § 35 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)."

Die Entscheidung zur Unbedenklichkeit der durch die Umwandlungen in eine Aktiengesellschaft veränderten Beteiligungsverhältnisse bei der ProSieben Medien AG lautet der Beschluß wie folgt:

"Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) der KEK mit Schreiben vom 25.07.1997 und 15.09.1998 zur Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgelegten Beteiligungsveränderungen bei der ProSieben Media AG können nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich (§§ 36, 35, 29 Satz 3 RStV) bestätigt werden. Unberührt bleibt die Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei künftigen Entwicklungen gemäß § 35 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)."

Nun könnte man ja sagen und ich sage das auch positiv: Endlich hat die KEK zwei wichtige unternehmerische Vorhaben entschieden. Immerhin laufen die Prüfungsverfahren seit Juni 1998 - PREMIERE-Verfahren - bzw. seit Juli 1997/September 1998 im ProSieben-Verfahren. Bei einer Durchsicht der Begründung der Entscheidungen stellen sich schon auf den ersten Blick einige sehr grundsätzliche Fragen in der Bewertung der dahinterstehenden Unternehmen auf ihre konzentrationsrechtliche Stellung im Markt hin. Wieder handelt die KEK so, wie wir es grundsätzlich immer wieder kritisiert haben: sie prüft Sachverhalte, für die sie nach der Meinung der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten bei sachgerechter Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages einfach nicht zuständig ist. Sie beschäftigt sich sehr breit mit den Fragen des Zugangs zu Digitalen Plattformen und mit den sogenannten medienrelevanten verwandten Märkten insbesondere dem Rechtemarkt und der Stellung der Kirch-Gruppe auf diesem Rechtemarkt. Dabei setzt sie sich mit den Begründungen der KDLM und der Rechtsposition der KDLM zur Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages in diesem Bereich auseinander und versucht diese Position zu widerlegen.

Ich darf daran erinnern, daß die KDLM eine feste Grenze für die Frage der vorherrschenden Meinungsmacht beim Zuschaueranteilsmodell des Rundfunkstaatsvertrages festgelegt hat. Nur wenn die dort vorgesehenen 30 % geringfügig unterschritten werden, dann setzt - so die Auffassung der KDLM - eine Prüfungsnotwendigkeit über verwandte Märkte ein. Die KDLM hat die Grenze für die geringfügige Unterschreitung bei 28 % gesehen. Dies würde bedeuten, daß das langwierige Prüfungsverfahren und all die eingehenden Begründungen in den Entscheidungen, die uns jetzt von der KEK übermittelt wurden, entbehrlich sind, weil auch nach Auffassung der KEK diese Zuschaueranteilsgrenze von 28 % weder von der KirchGruppe noch von CLT/UFA erreicht wird. Die KEK kommt also mit umfangreichen Begründungen und Prüfungen in beiden Fällen zum gleichen Ergebnis, nämlich daß diese Programmvorhaben nicht gegen das Konzentrationsrecht verstoßen. Die KEK macht aber sehr deutlich, daß sie die Veranstaltung digitalen Pay-TV`s alleine im Rahmen von PREMIERE beurteilt hat und daß diese Unbedenklichkeit nur so lange gilt, wie die daran beteiligten Unternehmen außerhalb von PREMIERE unabhängige Wettbewerber bleiben.

Wir dürfen nun gespannt sein, wie die KEK mit den weiteren Anträgen umgeht, die zur Entscheidung anstehen, davon ist die BLM ja in besonderer Weise betroffen. Wir haben ja schon seit einiger Zeit Anträge bei der KEK eingereicht, so zum Deutschen Sportfernsehen, zu Discovery Channel und vor allem auch zu DF1, also zum Digitalen Fernsehen der KirchGruppe. Für die LPR Rheinland-Pfalz steht eine Entscheidung zur Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei SAT.1 an. Die KEK hat immer erklärt, daß sie alle Beteiligungen der Kirch-Gruppe insgesamt entscheiden muß, weil sie untrennbar miteinander zusammenhängen. Wir waren der Auffassung zum Beispiel über Discovery Channel hätte längst entschieden werden können. Nunmehr erwarten wir kurzfristig positive Voten in den angesprochenen Fällen. Dann hat die KEK allerdings auch alle Problemfälle insgesamt entschieden und es stellt sich wiederum und deutlich die Frage, was denn die KEK zukünftig noch zu tun hat, vor allem wenn ich an die kritische Diskussion hier im Medienrat erinnern darf im Zusammenhang mit dem Personal- und Sachaufwand der KEK. Ich glaube auch, daß die jetzt getroffenen Entscheidungen damit zusammenhängen, daß wir am 25. Februar eine Ministerpräsidentenkonferenz haben werden, wo es um die grundsätzlichen medienpolitischen Fragen geht, damit auch um die Frage der Zukunft der KEK. Natürlich auch eine Rolle gespielt hat, daß die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten eine so klare Position in der Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages eingenommen hat. Die KEK wußte ja genau, daß eine ablehnende Entscheidung sofort bei der KDLM landen wird. Die bräuchte dann nur die Erkenntnisse aus dem Discovery Verfahren zu Grunde zu legen und hätte sicherlich mit der klaren Rechtsposition, die sie einnimmt, die konzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit festgestellt. Insofern hat der Antrag des Medienrats, die KDLM anzurufen im Entscheidungsprozeß sicherlich eine Rolle gespielt.

Die jetzt vorliegende Unbedenklichkeit für die veränderten Beteiligungsverhältnisse ProSieben wird sicherlich die notwendige Planungssicherheit gewährleisten, die die Unternehmensgruppe braucht, wenn man ihre vielfältigen Aktivitäten auf den Medienmarkt anschaut. Am Dienstag Abend (02.02.) ist bei uns der Antrag der ProSieben Media AG auf Genehmigung der Veranstaltung eines Informationsspartenprogrammes mit Arbeitstitel N24 eingegangen. "Schlag auf Schlag kommen aus der Zentrale des ersten börsennotierten deutschen Fernsehkonzerns ProSieben in München die Ankündigungen: Überraschender Kauf der Nachrichtenagentur DDP ADN, dann der Wunsch sich am Nachrichtensender n-tv beteiligen zu wollen und jetzt die Entscheidung doch einen eigenen Nachrichtenkanal zu gründen." So formulierte die sonst immer sehr zurückhaltende deutsche presse agentur diese neuen Entscheidungen der Unternehmensgruppe.

Ich darf kurz aus dem Antrag zitieren, den wir jetzt wie üblich in die Beratungen der Ausschüsse des Medienrats einbringen werden, in die bundesweite Abstimmung zwischen den Landesmedienanstalten und zur Konzentrationsprüfung der KEK vorliegen werden. Einige Anmerkungen wie sie dem Antrag zu entnehmen sind: Zunächst zum Inhalt des Programmangebots: N24 greift in seinen unterschiedlichen Formaten Themen aus allen relevanten Bereichen wie Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Soziales, Lifestyle usw. auf. N24 sendet faßt ausschließlich aktuelle Beiträge, Reportagen, Magazine und Dokumentationen, die diesen Sender zu einer wichtigen Informationsquelle für eine breite Bevölkerungsschicht machen werden. Die Kooperation mit der Nachrichtenagentur DDP/ADN einem Unternehmen der ProSieben Gruppe bietet N24 einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bei dem Erwerb von umfassenden und aktuellen Nachrichtenmaterial. Auch sonst wird in dem Antrag über das vielfältige Themenspektrum hinaus auf eine innovative und verständliche Aufbereitung der Themen hingewiesen und auf die verbesserte Auswahlmöglichkeit des deutschen Fernsehpublikums. Der Nachrichtenanteil soll pro Stunde 40 % betragen, es sollen in diesem neuen Programm auch Börseninformationen aus den Finanzzentren Frankfurt und New York angeboten werden. Interessant sind auch die Aussagen zur Aktualität des Programmangebots - 85 % der Programme werden aktuelle selbst gestaltete Sendungen sein, die als eigene oder Auftragsproduktionen schwerpunktmäßig im Inland und im deutschsprachigen Ausland hergestellt werden. N24 verfügt selber - so die Aussage im Antrag - über ein weltweites Korrespondentennetz mit Büros unter anderem in Hamburg, Frankfurt, Berlin, London, Washington, Brüssel, Jerusalem und Moskau. Und eine Aussage, die uns natürlich ganz besonders unter standortpolitischen Gesichtspunkten freut, ich zitiere: "soweit Produktionen nicht mit eigenen Kapazitäten hergestellt werden können, werden freie Deutsche und insbesondere in Bayern angesiedelte Produktionsunternehmen beauftragt".

Entscheidend für den Erfolg dieses Unternehmens ist zunächst einmal die sehr günstige Ausgangslage für ein zusätzliches Programm der ProSieben Gruppe, nämlich die Möglichkeit die vorhandenen Redaktionen und Korrespondenten bei ProSieben und Kabel 1 einzusetzen und zusätzlich 50 Mio. zu investieren. Für das Unternehmen spielte sicherlich eine große Rolle, daß mit einem solchen zusätzlichen Engagement weitgehende Synergieeffekte in der ganzen Sendergruppe entstehen, bis hin zu der Möglichkeit auch im digitalen Fernsehen mit diesem zusätzlichen Angeboten präsent zu sein.

Die Verbreitung des Programms von N24 wird über einen Astra-Satellitentransponder erfolgen und nach Angaben von ProSieben werden derzeit ca. 8 Mio. Haushalte mit Satellitendirektempfangsanlagen in Deutschland erreichbar. Die spannendste Frage ist natürlich die nach der analogen und digitalen Kabelverbreitung. Bei dem jetzigen Ausbauzustand der Kabelnetze und der völlig ausgeschöpften Kabelkapazität im analogen Kabelbereich wird es nicht ganz einfach sein, die Verbreitung über Kabel schnell zu erreichen.

Ich denke, wir sollten dieses Unternehmen sehr positiv sehen, weil es deutlich macht, daß die ProSieben Gruppe in neue Zukunftsprojekte investiert. Gerade unter der jahrelang geführten Qualitätsdiskussion über privates Fernsehen ist ein neuer Nachrichtenspartenkanal eine beachtliche Entwicklung.