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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

06.04.2000 | 4R 23

Am 21. März 2000 hat die EU-Kommission folgende Erklärung herausgegeben. Ich zitiere: "Die EU-Kommission genehmigt den Zusammenschluß zwischen der Kirch Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG ("Kirch") und der British Broadcasting Group plc ("BskyB"), durch den die KirchPayTV GmbH & Co. KgaA ("KirchPayTV") der gemeinsamen Kontrolle beider Parteien unterstellt wird. Aufgrund der von beiden Parteien eingegangenen Verpflichtungen ist jedoch keine Begründung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu befürchten." Für weitere medienpolitische und medienrechtliche Diskussionen in Deutschland ist die Begründung zur Entscheidung der EU-Kommission sehr interessant. Sie geht ausführlich auf die von Kirch und Murdoch eingegangenen Verpflichtungen ein. Durch die Zusagen seien Bedenken ausgeräumt. Die Zusagen betreffen insbesondere folgende Maßnahmen:

Erstens sollen Anbieter von digitalen interaktiven Fernsehdiensten die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen technischen Plattformen zu errichten und mit Kirch zu konkurrieren, in dem ihnen Zugang zu Kirchs Pay-TV Diensten gewährt wird und es soll ihnen gestattet werden, Decoder unter Verwendung eigener Zugangsberechtigungssysteme herzustellen.

Ein zweites Maßnahmenbündel soll den Anbietern die Bereitstellung von Diensten über die technische Plattform der KirchGruppe erleichtern. So soll die sogenannte DVB-Multimedia-Homeplattform eingeführt werden, die es den Anbietern ermöglicht interaktive Anwendungen für die d-box zu entwickeln. Durch diese Maßnahmen - so die Kommission - werden die mit dem Zusammenschluß verbundenen erhöhten Marktzutrittsschranken wieder gemindert und die ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf diese Weise ausgeräumt. Die Entscheidung der Kommission, gegen den Zusammenschluß keine Einwände zu erheben, ist abhängig von der Umsetzung der hier kurz wiedergegebenen Maßnahmen, so die Aussage der Kommission.

In der deutschsprachigen Financial Times Anfang der Woche und in der gestrigen Süddeutschen Zeitung waren Berichte zu lesen über die Verhandlungen zwischen Tele-München und der News Corporation (Murdoch) im Hinblick auf TM3. Es geht offensichtlich um die Zukunft dieses Senders, um gesellschaftsrechtliche Beteiligungsfragen und vor allem um die Rechte an der Champions League. Ich habe die beiden Gesellschafter, die TM3 tragen, nämlich die Tele-München (Dr. Kloiber) und die News Corporation (Murdoch) gebeten, mir einen Bericht über die Verhandlungen und die Ziele, die mit den Verhandlungen verfolgt werden, zu geben. Ich darf nochmals daran erinnern, dass wir in der Medienratssitzung am 17. Dezember 1998 den Einstieg von Murdoch bei TM3 genehmigt haben in der Erwartung, dass damit TM3 im Wettbewerb stabilisiert wird und die Arbeitsplätze beim Sender erhalten bleiben. Genau dies hatten mir die Vertreter von Murdoch in den vorangegangenen Gesprächen versichert. Sowohl Tele-München als auch die News Corporation haben inzwischen geantwortet.
Die Tele-München Gruppe hat mitgeteilt, dass sie sich am 25. Februar mit News Corporation grundsätzlich darüber geeinigt habe, vorbehaltlich medienrechtlicher Genehmigungen die 66 % Gesellschaftsanteile wieder zurückzukaufen. Dieses Vorhaben so die Mitteilung von Tele-München konnte bisher nicht umgesetzt werden. Außerdem informiert Tele-München darüber, dass es auch andere Varianten zur Beilegung der aufgetretenen Differenzen gibt. Tele-München hat auch erklärt, dass die Landeszentrale über jedwede geplante Veränderung der Gesellschaftsanteile frühzeitig informiert wird. Demgegenüber hat News Corporation heute erklärt, den Gesellschaftsanteil bei TM3 behalten zu wollen und über eine Erhöhung seines Anteils an TM3 mit Tele-München zu verhandeln. Auch die News Corporation will uns über alle Entwicklungen informieren.

Am 27. und 28. März tagte die Direktorenkonferenz, die Gremienvorsitzendenkonferenz und die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten. Wir haben uns mit grundsätzlichen Entwicklungen befaßt und in der Gesamtkonferenz auch über Fragen der Medienregulierung und Programmaufsicht im privaten Fernsehen eingehend beraten. Bei Tagesordnungspunkt 10, werden wir sicherlich noch im Einzelnen auf die Entwicklung bei "Big Brother" und die damit zusammenhängenden Fragen eingehen. Lassen Sie mich an dieser Stelle in Übereinstimmung mit der Auffassung von Herrn Kopka einige Anmerkungen zur Gesamtkonferenz machen. Wir stellen zunehmend fest, dass aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung in den einzelnen Landesmediengesetzen, vor allem aber auch aufgrund der unterschiedlichen Organstruktur durchaus unterschiedliche Positionen zur Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung bei den Landesmedienanstalten formuliert werden. Wir haben zwar ein gemeinsames Papier zur Medienregulierung und Programmaufsicht im privaten Fernsehen verabschiedet, dass Ihnen zu Punkt 10 zugegangen ist. Es war aber auch unverkennbar, dass die Vorstellungen der Gremienvorsitzenden auseinander laufen. Dies hängt damit zusammen, dass z.B. in der Medienanstalt Berlin-Brandenburg kein Kontrollorgan wie der plurale Medienrat existiert, sondern lediglich ein Sachverständigen-Gremium. Wenn nun über problematische Programmentwicklungen diskutiert wird, wenn Wertediskussionen geführt werden, wenn wir bei den Landesmedienanstalten auch die Aufgabe sehen, Hörfunk und Fernsehprogramme nicht nur auf ihre Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen zu prüfen, sondern darüber hinaus Bewertungen zur Programmpolitik der Sender vornehmen, so macht es einen erheblichen Unterschied aus, ob in einer Landesmedienanstalt ein pluraler Medienrat existiert, der als Spiegelbild der gesellschaftlichen Meinungen, Strömungen und Wertefragen tätig wird, oder ob ein solches Organ nicht existiert. Herr Kopka und ich haben in der Gesamtkonferenz jedenfalls deutlich gemacht, dass der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien genau diese Aufgabe auch zukünftig wahrnehmen wird und wahrnehmen will. Und gerade die Diskussionen zu "Big Brother" haben gezeigt, dass die Politik auch von den Landesmedienanstalten, ihren pluralen Gremien und den dort vertretenen gesellschaftlich relevanten Gruppen erwartet, dass man sich mit solchen Wertefragen bei der Programmpolitik der Sender eingehend befaßt. Gerade hier liegt ein Kernpunkt der Aufgabenstellung des Medienrats auch angesichts neuer dynamischer Entwicklungen bei den elektronischen Medien, die uns vor ganz neue gesellschaftliche Herausforderungen stellen. Dies heißt nicht, dass wir nicht auch wirkungsvoll und konsequent die uns übertragene Programmaufsicht über den privaten Rundfunk wahrzunehmen haben; die Tätigkeit der Landesmedienanstalten im Bereich des Jugendschutzes ist ein klarer Beweis dafür.

Trotz des ein oder anderen Problems, entwickelt sich die Medienlandschaft in Bayern außerordentlich dynamisch und erfolgreich weiter. Die Rundfunkwirtschaft gehört bereits seit einigen Jahren zu den überdurchschnittlich prosperierenden Wirtschaftszweigen in Deutschland und ganz besonders in Bayern. Dies belegt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die erneut im Auftrag der Landesmedienanstalten Beschäftigungs- und Wirtschaftsdaten von allen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern erhoben und Ende 1999 vorgelegt hat. Im Standortvergleich bestätigt die DIW-Studie einmal mehr, dass Bayern eine Spitzenposition in der privaten Rundfunkwirtschaft in Deutschland einnimmt. Mit einem Anteil von über 34 Prozent liegt Bayern sowohl bei den Erträgen als auch bei der Beschäftigung im privaten Fernsehen vor Nordrhein-Westfalen, das auf einen Anteil bei den Beschäftigten von 24 Prozent und bei den Erträgen auf einen Anteil von 32 Prozent kommt. Auch im Hörfunk erzielt Bayern mit einem Anteil bei den Beschäftigten von 25 Prozent und bei den Erträgen von 19 Prozent eine Spitzenposition. Im Vergleich zu 1997 hat sich die Zahl der Erwerbstätigen im privaten Rundfunk in Bayern bis Ende 1998 um 6,7 Prozent auf 3.232 Mitarbeiter erhöht, wovon ca. zwei Drittel beim Fernsehen beschäftigt sind. Dazu kommen 927 freie Mitarbeiter beim Hörfunk und 1.129 freie Mitarbeiter bei den TV-Anbietern mit Sitz in Bayern. Die privaten Rundfunkunternehmen in Bayern beschäftigten 1998 insgesamt 5.243 Personen. Die Situation der privaten Hörfunkanbieter in Bayern ist mit einem Kostendeckungsgrad von 120 Prozent nach wie vor sehr positiv. Der lokale Hörfunk hat sich dabei vergleichsweise gut behauptet. Während der Kostendeckungsgrad im Bundesdurchschnitt auf 98 Prozent gefallen ist, erzielte der Lokalfunk in Bayern 1998 einen Kostendeckungsgrad von 109 Prozent.

In diesem Zusammenhang darf ich nur kurz zu ihrer Information darauf hinweisen, dass inzwischen die Agentur für Medien, Informations- und Kommunikationstechnologie (BayernMIT) gegründet worden ist, an der auch die Landeszentrale beteiligt ist. Die Mehrheit der Anteile liegt beim Freistaat Bayern. Gesellschafter der als GmbH organisierten Agentur sind außerdem der FilmFernsehFond Bayern, die Industrie und Handelskammer in München und Nürnberg, der Bayerische Rundfunk, die Hypovereinsbank, die Bayerische Landesbank und die Messen München, Nürnberg und Augsburg. Vorrangige Aufgabe der Medienagentur ist es im In- und Ausland für den Medienstandort Bayern zu werben und Medienunternehmen bei Investitionen im Freistaat zu beraten und zu begleiten. Die Agentur wird mit einer schlanken Geschäftsführung und dem hochkarätig besetzten Beirat arbeiten. Zur Zeit wird gerade die Personalstruktur aufgebaut. Interessant ist auch der Beirat, dessen Vorsitzender der Verleger Dr. Hubert Burda ist. Dem Beirat gehören eine ganze Reihe interessanter Persönlichkeiten an, z.B. der Europachef der Unternehmensberatung McKinsey, Thomas Haffa, Vorstandsvorsitzender von EM-TV, Dr. Leo Kirch, Dr. Thomas Middlehoff, Prof. Dr. Dieter Stolte. Eine insgesamt vielversprechende Zusammensetzung, die auch die Bandbreite der Betätigungsfelder der Medienagentur deutlich macht.