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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

25.10.2001 | 10R 4

Die medienpolitische Diskussion hat wieder einmal Hochkonjunktur. Die Medientage München letzte Woche haben dies jeden Tag aufs Neue und in vielen Veranstaltungen belegt. Die diesjährigen Medientage fanden zu einem Zeitpunkt statt, in denen über Themen wie neue Rundfunkgebührenstruktur, neue Netzbetreiber wie Liberty, Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Jugendmedienschutz grundsätzliche Diskussionen stattfinden. Was mich ganz besonders freut, die Medientage München 2001 sind in ihrer Grundkonzeption aufgegangen und waren außerordentlich erfolgreich.

Mit großem Engagement hat es unsere Tochtergesellschaft, die DVB Multimedia Bayern GmbH, mit den verantwortlichen Herrn Müller und Herrn Kors sowie die "gotoBavaria" als Mitveranstalter geschafft, die Medientage zum erfolgreichsten deutschen Medienkongress zu machen. Dafür möchte ich mich ebenfalls bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern und den Organisatoren bedanken.

Wir sind mitten in einer bundesweit geführten Diskussion über die Reform der Medienaufsicht insbesondere auch über Veränderungen zum Jugendmedienschutz. Heute und morgen berät die Ministerpräsidentenkonferenz über diese Fragen. Am letzten Freitag haben die Chefs der Staats- und Senatskanzleien getagt. Es gibt eine Reihe von Anhörungen, Workshops, bilateralen Gesprächen. Die Medientage München haben ein Stück Transparenz hergestellt über den Diskussionsstand in den Ländern und im besonderen über die von den Veranstaltern und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen eingebrachten Vorstellungen zu dem neuen Aufsichtsmodell.

Dabei bewegen uns, uns heißt im Kreise der Landesmedienanstalten und im besonderen in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, große Sorgen im Hinblick auf die Zukunft des Jugendmedienschutzes. So wohlmeinend die Absichten der Länder sind, die Fragen des Jugendschutzes in Zeiten der Konvergenz aufzuarbeiten und weiterzuentwickeln, so sehr stellen wir zugleich fest, dass Modelle diskutiert werden, die nicht dazu geeignet sind mehr Effizienz im Jugendschutz zu gewährleisten, sondern im Gegenteil die Gefahr herbeiführen, heute funktionierende Aufsichtsmodelle um ihre Wirkung und ihre Effektivität zu bringen.

Die Materie ist insgesamt äußerst komplex. Die bisherigen Entwürfe rechtlicher Regelungen zu analysieren, die damit verbundenen Grundsatzfragen herauszuarbeiten und dann auf ihre Effektivität mit Blick auf den Jugendmedienschutz zu bewerten, erfordert eine sehr genaue und, wie wir festgestellt haben, sicherlich auch zeitaufwendige Prüfung. Vor allem ist dazu ein intensiver Dialog zwischen den Landesmedienanstalten und den Ländern sowie weiteren Jugendschutzorganisationen notwendig. Wir gehen davon aus, dass dem Leitmedium Fernsehen bei den Gefährdungslagen mit Blick auf den Jugendschutz nach wie vor die entscheidende Bedeutung zukommt und die Erweiterung der Aufsicht mit Blick auf andere Übertragungswege - zum Beispiel mit Blick auf fernsehnahe Angebote im Internet - nicht dazu führen darf, die heutige Effektivität der Fernsehaufsicht zu unterlaufen.

Die existierende Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen der Veranstalter, die alles andere als effektiv arbeitet, versucht zum Beispiel bei den Medientagen die Erfolge der eigenen Selbstregulierung in positivsten Farben zu malen. Wenn die Länder über Stärkung und Weiterentwicklung der Selbstregulierung diskutieren, gibt die FSF die einfache Antwort, "Wir tun das alles schon, was die Länder von Selbstregulierung erwarten". Die betroffenen Fernsehveranstalter entdecken offensichtlich die Chance, sich im neuen Modell von ordnungspolitischen Beanstandungs- und Sanktionsverfahren zu befreien und ihr Heil und die Zukunft ausschließlich oder primär in der Selbstregulierung zu sehen. Dabei werden Regelungen diskutiert, die eine nachträgliche inhaltliche Überprüfung der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen durch die Landesmedienanstalten weitgehend ausschließen.

Die Länder wiederum müssen die Kompetenzproblematik zusammen mit dem Bund lösen, wenn sie die Aufsicht über Fernsehen und Telemedien länderseits organisieren wollen. Dies führt dazu, dass offensichtlich Zugeständnisse an den Bund gemacht werden, der plötzlich bei der Fernsehaufsicht mit am Tisch sitzen soll, im Modell der sogenannten zentralen Kommission. Das Wort "Zentrale Kommission" im föderalen System geht mir nur mühsam über die Lippen, noch dazu, wenn der Bund Sitze in dieser Kommission bekommt. Wenn es denn schon so ist, dass der Bund Kompetenzen nur abgibt, wenn er dafür mitwirkt, dann doch sicherlich nur in dem Bereich, der ihm bisher teilweise zugeordnet war, nämlich ein Bereich der sogenannten Telemedien, aber nicht im Fernsehen, zumal die Länder in einem wichtigen Bereich der Telemedien nämlich für die Mediendienste bereits Jugendschutzregelungen getroffen haben.

Sie erinnern sich, um das noch mal praktisch zu machen, Big Brother im Internet war so ein Mediendienst um dessen Aufsicht man sich anders als im Fernsehen kaum kümmerte. Die Teledienste, die zunehmend eine - in Teilen jedenfalls - massenkommunikative Wirkung erzielen, sollen in ein Gesamtaufsichtsmodell einbezogen werden. Wenn man die gesamten Gefährdungssituationen betrachtet, ist dies zwar richtig, aber in der massenkommunikativen Bedeutung mit Fernsehen nicht zu vergleichen.

Positiv zu vermerken ist, dass Modelle, die außerhalb der Organisationsstruktur der Landesmedienanstalten auch mal angedacht waren, jetzt offensichtlich vom Tisch sind. Ist dies schon alles kompliziert und unbefriedigend zugleich, so ist schon gar nicht zu verstehen, dass man mit dem Anspruch antritt ein neues Aufsichtsmodell zu konzipieren und dabei Fernsehen und Internet in Zeiten der Konvergenz versucht gemeinsam anzugehen, aber Fernsehen und Fernsehen nicht; ich meine damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Zukunftsmodell überhaupt fehlt. Nun habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass diese medienpolitische Diskussion schwierig ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wehrt sich auch vehement gegen solche gemeinsamen Aufsichtsmodelle. Aber dass er dabei überhaupt nicht vorkommt, nicht mal in einem ersten Schritt, dies ist eine falsche Weichenstel-lung.

Und noch ein ganz entscheidender Punkt: Alle Modelle, die in den grundsätzlichen Programmbewertungsfragen und Diskussionen über Jugendschutzfragen die besondere Be-deutung und Rolle der pluralen Gremien bei den Landesmedienanstalten nicht einbeziehen, bedeuten einen Rückschritt gegenüber der heutigen Situation. Die Landesmedienanstalten und ihre pluralen Gremien, die eine langjährige Erfahrung mit dem Jugendschutz im Fernsehen haben und eine insgesamt durchaus erfolgreiche Bilanz vorlegen können, müssen gegenüber der Politik darauf hinwirken, dass unpraktikable, ineffiziente und zu komplizierte Modelle, die zwar richtigerweise die Telemedien einbeziehen, aber den besonderen Anforderungen des Fernsehens nicht ausreichend Rechnung tragen, schnellstens modifiziert werden.
Ich kann auch nicht verstehen, dass ein so zentrales Thema unserer Gesellschaft und unserer Medienordnung wie der Jugendschutz und die damit zusammenhängenden Grundsatzfragen in einer Form diskutiert werden, die bisher ausreichende Transparenz vermissen lässt und die nicht ausreichende Gelegenheit zur differenzierten Diskussion vor allen mit den Landesmedienanstalten gibt. Der Dialog mit uns hat im Frühjahr dieses Jahres konstruktiv begonnen, ich habe darüber im Medienrat berichtet. In der Zwischenzeit gibt es bis auf einige wenige bilaterale Kontakte keine qualifizierte und institutionalisierte Mitwirkung der Landesmedienanstalten an den neuen Modellen. Mit einiger Überraschung nehmen wir dann plötzlich Staatsvertragstexte zur Kenntnis, die prinzipielle Probleme aufwerfen. Wir nehmen zu diesen Texten Stellung und dann wird uns gesagt, das war gar kein richtiger Staatsvertragsentwurf, sondern nur ein aller erster Vorentwurf! Dann kriegen wir nicht direkt, sondern auf informellem Wege neue Textvorschläge - gestern zum Beispiel -, die ganz andere und noch problematischere Fragen aufwerfen. Ich verstehe einfach nicht, warum man sich nicht in Arbeitskreisen mit den Landesmedienanstalten und den Staatskanzleien zusammensetzt und für den Jugendschutz optimale Modelle aufbauend auf den vorhandenen Erfahrungen und Erkenntnissen entwickelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Abstimmung mit dem Vorsitzenden Herrn Kopka haben wir Ihnen in der Tischvorlage einen Beschlussvorschlag zu den aktuellen Problemen im Zusammenhang mit der Reform der Medienaufsicht vorgelegt, den wir mit Ihnen gerne diskutieren und gemeinsam verabschieden würden.