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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

31.05.2001 | 5R 2

Wir sind mitten in einer Diskussion über die Weiterentwicklung der Medienregulierung. Veränderungen sind in den vergangenen Jahren erfolgt; die Länder haben ja durch die Fortentwicklung des Medienrechts zuletzt durch den 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf die dynamische Entwicklung der Medienlandschaft ordnungspolitisch reagiert. Ich habe immer wieder über die damit verbundenen medienpolitischen und medienrechtlichen Grundsatzfragen im Medienrat und vor allem im Grundsatzausschuss berichtet. Dabei geht es bereits seit längerer Zeit immer um ein entscheidendes Grundproblem: Es muss an Stelle der angeblich bestehenden Zersplitterung der Entscheidungsprozesse bei den Landesmedienanstalten ein effektiveres, die Entscheidungsprozesse verkürzendes Instrumentarium gefunden werden, das auch die Verbindlichkeit von bundesweit wirksamen Einzelentscheidungen für alle Landesmedienanstalten klärt. Die globale Entwicklung, die europa- und weltweiten Grundsatzfragen kann man nicht - so formulieren die Kritiker - mit einer zersplitterten Organisationsstruktur auf der Basis föderaler Unterschiedlichkeiten lösen. Dabei wird zugespitzt immer wieder in politischen Diskussionen behauptet, die aktuellen Entscheidungsprozesse bei den Landesmedienanstalten würden nach dem Muster verlaufen, 15 Landes-medienanstalten, 15 Verfahren und 15 unterschiedliche Ergebnisse. Dies könne man der Medienwirtschaft, den Medienunternehmen nicht länger zumuten und deshalb seien Reformen zwingend. Und dann fühlen sich die Zentralisten angesprochen, die nach einer einzigen bundesweit organisierten Landesmedienanstalt rufen oder nach vergleichbaren Entscheidungsinstanzen.

Wenn man dann vor allem mit Bundespolitikern diskutiert, dann wird gelegentlich noch "eins drauf" gesetzt: Die Telekommunikationsaufsicht und die Rundfunkaufsicht müssten zusammengefasst werden, am besten in einer einzigen Behörde; dies hat etwa der jetzige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Herr Siegmar Mosdorf wiederholt in die Diskussion gebracht. Solche Überlegungen waren vor allem deshalb sehr schnell vom Tisch, weil die bayerische Staatsregierung bei dieser Grundsatzdiskussion klar gemacht hat, mit Bayern gehen solche Modelle nicht. Wir wollen keinen Zentralismus und wir wollen unsere Kompetenzen nicht abgeben und wir wollen schon gleich gar nicht einer mit solchen Lösungen verbundenen Verfassungsänderung zustimmen. Diese konsequente Haltung, die z.B. Herr Minister Erwin Huber bei einer medienpolitischen Grundsatzdiskussion bei der Bertelsmann-Stiftung formuliert hat und die auch von einigen anderen Ländern vertreten wird, hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Eine gemeinsame Medienanstalt aller Länder ist nicht mehr in der Diskussion und schon gleich gar nicht ein Modell zur Zusammenfassung von Medienaufsicht und Telekommunikationsaufsicht.

Dabei hat sicherlich auch eine wesentliche Rolle gespielt, dass die Kritiker an den jetzigen Strukturen oft überhaupt nicht wissen, wie die Entscheidungsabläufe bei den Landesmedienanstalten heute aussehen. Sie haben oft nicht verfolgt, was inzwischen die Länder für Vorgaben gesetzt haben, um die Gemeinsamkeit der Entscheidungsprozesse in übergeordneten Fragen der Landesmedienanstalten zu gewährleisten zum Beispiel beim Jugendschutz. Sicherlich hat auch eine entscheidende Wirkung gehabt, dass die Landesmedienanstalten selbst im Rahmen der heute gegebenen rechtlichen Möglichkeiten ihre Organisationsstrukturen weiter entwickelt und ihre Entscheidungsprozesse gestrafft haben. In einigen Bereichen sind die organisatorischen Veränderung noch nicht abgeschlossen. Die These "15 Landesmedienanstalten, 15 Verfahren und 15 unterschiedliche Ergebnisse" hat, das will ich hier nochmals sagen, überhaupt noch nie gestimmt. Sie diente offensichtlich nur dazu die angebliche Notwendigkeit bestimmter Reformen zu belegen.

Die Landmedienanstalten selbst haben sich auch weiterentwickelt. Sie wissen, dass wir im Kreise der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten die im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschriebene Abstimmung und Einrichtung Gemeinsamer Stellen weiterentwickelt haben. Wir wollen die Aufgaben im Zusammenhang mit dieser Neustrukturierung noch besser verteilen und haben dazu jetzt drei Gemeinsame Stellen festgelegt: Die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang, die Gemeinsame Stelle Jugend-schutz und Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien und die Gemeinsame Stelle Werbung, Recht, Europaangelegenheiten und Verwaltung.

Eine entscheidende Veränderung in den zukünftigen Arbeitsabläufen liegt darin, dass die Anhörungsverfahren in den gemeinsamen Stellen, durchgeführt werden. Damit ist eine weiterführende Antwort auf Kritikpunkte an den bisherigen Verfahrensabläufen gegeben.

Wenn man sich die Diskussionen der letzten Jahre ansieht - und ich erinnere mich an Aussagen, neue Aufsichtsmodelle, z.B. im Jugendschutz, könnten auch völlig unabhängig von den Landesmedienanstalten organisiert werden - dann ist das was nach dem derzeitigen Diskussionsstand jetzt erreicht ist, aus unserer Sicht außerordentlich positiv zu sehen. Ich beziehe mich dabei auf die Grundsatzrede des rheinlandpfälzischen Staatssekretärs Rüter vom 7. Mai 2001 "Was erwartet die Politik von der Medienaufsicht der Zukunft". Herr Rüter hat darauf verwiesen, dass die dort dargestellten Grundlinien einen inzwischen weitgehend erzielten Konsens bei den Ländern wiedergeben.

Die Kernpunkte in der geplanten Umsetzung sind:

· Absage an eine gemeinsame Ländermedienanstalt

· Keine zentralistischen verselbständigten Entscheidungseinheiten

· Anerkennung der Notwendigkeit, dass in den Ländern nach Entscheidung des jeweiligen Landes Landesmedienanstalten mit eigenständigen länderbezogenen Aufgaben weiter existieren müssen

· Weiterentwicklung der Medienaufsicht auf der Basis der heutigen Strukturen

· Mitwirkung und Einbindung der pluralen Gremien in den grundsätzlichen Fragen, so z.B. in richtungsweisenden Leitlinien wie bei der Verabschiedung von Satzungen und Richtlinien und Begleitung - das möchte ich besonders herausstellen - grundsätzlicher Programmentwicklungen, wie wir sie im Medienrat ja schon von Anfang an praktizieren.

Diese Reformüberlegungen hängen vor allem auch damit zusammen, dass die Länder einen besonderen Anspruch erheben, die heutige Trennung zwischen Telediensten, Mediendiensten und Rundfunk mit unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufzulösen und damit verbunden, eine gemeinsame Aufsicht zu organisieren. Diesen Anspruch müssen die Länder untermauern mit dem Nachweis in einer föderalen Struktur mit den neuen Herausforderungen fertig werden zu können.

Als wesentlich für eine zukünftige Aufsicht nennt Staatssekretär Rüter:

1. Aufgaben- und Entscheidungsbündelung
2. Effizienz
3. Sachkompetenz
4. Beratung
5. Subsidiarität

Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die Überlegungen der Länder zur Zukunft des Jugendschutzes. Davon ausgehend, dass gleiche Problemlagen in unterschiedlichen Übertragungswegen nicht unterschiedlich behandelt werden können - siehe Big Brother im Fernsehen und im Internet - fordern sie die Bündelung des Jugendschutzes. Aber was für uns ganz entscheidend ist, ist dass nach Auffassung von Staatssekretär Rüter die erweiterte Aufsicht im Jugendschutz in die Struktur der Landesmedienanstalten einzubinden ist und die verschiedenen Stellen, die heute Jugendmedienschutz betreiben, zusammen unter Federführung der Landesmedienanstalten zusammenarbeiten müssen.

Ein anderes Beispiel ist die wichtige Zusammenarbeit, die wir schon in unserer Satzung über den digitalen Zugang auf freiwilliger Basis formuliert haben, nämlich die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten mit dem Bundeskartellamt und mit der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Dabei spricht Herr Rüter davon, dass Doppelgleisigkeit von Sachverhaltsermittlungen vermieden werden müssen und dass es ein gegenseitiges Auskunfts- und Informationsrecht geben soll. Wenn man diesen Weg geht, dann bedarf es sicherlich gesetzgeberischer Aktivitäten; auf freiwilliger Basis arbeiten wir heute schon mit den genannten Stellen zusammen. Auch dies sehen wir als Beitrag zur Steigerung der Effizienz.

Wie geht es weiter? Ende August werden die Rundfunkreferenten in Berlin zusammen kommen und weiter Eckpunkte und Präzisierungen zur Reform der Medienordnung vornehmen. Und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden in der Jahreskonferenz am 20./21. September dieses Jahres sich mit diesen Grundsatzfragen befassen. Der Entscheidungsprozeß geht dann üblicherweise über die Ministerpräsidentenkonferenz hin zu ausformulierten Regelungen für eine neue Medienordnung, sei es dass sie nun 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag oder neuer Medienstaatsvertrag heißt und dies wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn ich diese Reformüberlegungen ansehe und davon ausgehe sie werden 1:1 umgesetzt, ändert sich an der bisherigen Arbeitsweise der Landeszentrale und ihres Medienrats kaum etwas. Wir haben schon bisher die angesprochene inhaltliche Diskussion geführt und die Vorgaben des Medienrats z. B. für die Programm- und Jugendschutzarbeit entsprechend berücksichtigt. Und das gilt natürlich auch für die anderen Aufgabenstellungen, die in der Gemeinschaft schon bisher erledigt wurden. Gerade die Programmentwicklung im privaten Fernsehen und die damit verbundene kritische Begleitung durch Diskussionen etwa hier im Medienrat zeigen auch Wirkung, wenn sie uns auch noch nicht voll zufrieden stellt in der Programmpraxis. Die mit den Diskussionen in den gesellschaftlich relevanten Gruppen verbundene Wirkung in die Gesellschaft hinein ist ein wesentliches Plus, das die Landesmedienanstalten einbringen können, die solche pluralen Gremien haben. In einigen Ländern geht der Weg in eine andere Richtung. Aus gesellschaftspolitischen und medienpolitischen Gründen halte ich solche Veränderungen für verfehlt. Wir merken auch in der gemeinsamen Arbeit der Landesmedienanstalten in der Gesamtkonferenz, dass es hier sehr unterschiedliche Auffassungen über die Mitwirkung von Gremien gibt. Deshalb ist ganz entscheidend, dass wir zukünftig die Diskussionen über die Weiterentwicklung von Inhalten über Grundsatzfragen unseres Mediensystems nach wie vor im pluralen Medienrat hier in der Landeszentrale führen und damit die besondere Bedeutung der Mitwirkung der gesellschaftlich relevanten Gruppen an den Entscheidungsprozessen unterstreichen.