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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

07.02.2002 | 2R 7

Mit Herrn Klaus Kopka habe ich verabredet, dass ich heute in meinem Bericht auch auf die absehbare zukünftige Entwicklung und auf die uns besonders betreffenden Fragestellungen eingehe. Mir ist bei der Vorbereitung sehr deutlich geworden, dass ich diesem Vorhaben nur auf folgende Weise gerecht werden kann: Ich werde einige wesentliche Entwicklungen in meinem Bericht heute ausführlicher darstellen und weitere Sachverhalte in einer Übersicht mit wenigen Stichworten versehen meinem Bericht beifügen. Ich kann dann auch in den nächsten Medienratssitzungen auf weitere Punkte ausführlicher eingehen.

Dem folgend, möchte ich heute zu drei Bereichen nähere Ausführungen machen:

- Verfahrensstand betreffend Erwerb der regionalen Breitbandkabelnetze durch Liberty Media
- Reform der Medienaufsicht vor allem im Hinblick auf den Jugendschutz und
- die aktuelle Situation der KirchGruppe

1. Liberty/KDG

Beim Bundeskartellamt läuft gegenwärtig das kartellrechtliche Verfahren zur Überprüfung des Erwerbs von sechs regionalen Breitbandkabelnetzen und weiteren Gesellschaften der deutschen Telekom AG bzw. der Kabel Deutschland GmbH (KDG) durch Liberty Media mit dem Inhaber John Malone. Außerdem wird ein weiteres Vorhaben von Liberty Media kartellrechtlich geprüft, nämlich von der Deutschen Bank AG diejenigen Tochtergesellschaften der TeleColumbus GmbH zu erwerben, die im Gebiet der sechs regionalen Breitbandkabelnetze tätig sind. Damit verfolgt Liberty die Strategie sowohl die Netzebene drei (= bisheriges Kabelnetz der Telekom) und die Netzebene vier (= TeleColumbus Netze) insgesamt zu erwerben, weil hier Liberty eine wirtschaftliche Einheit sieht, um seine Geschäftsmodelle durchsetzen zu können. Beide Vorhaben laufen zwar in getrennten Verfahren, aber auch das Bundeskartellamt hat diese Vorhaben als wirtschaftliche Einheit betrachtet, die Entscheidungen bedingen sich gegenseitig. Die Entscheidungsfrist wurde vom Bundeskartellamt mit Zustimmung der Parteien bis zum 28. Februar 2002 verlängert. Zur Erinnerung: die sechs Regionalgesellschaften um die es hier geht befinden sich in den Regionen Schleswig Holstein/Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen-Bremen, Berlin/Brandenburg, Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen, Rheinland-Pfalz/Saarland und Bayern. Insgesamt werden auf diesem Wege etwa 10 Millionen Haushalte erreicht, wobei der Erwerb bzw. die Beherrschung der Netzebene vier (siehe TeleColumbus Verfahren) eine wesentliche Grundlage für Liberty ist, um eine Versorgung mit Programmen und Diensten direkt zum Endkunden durchführen zu können. Mit Schreiben vom 5. Februar 2002 an Liberty und die Deutsche Telekom bzw. die Tochtergesellschaften hat das Bundeskartellamt darüber informiert, dass die zuständige Beschlussabteilung gegenwärtig beabsichtigt, die angemeldeten Zusammenschlussvorhaben zu untersagen. Dabei hat sich das Bundeskartellamt sehr ausführlich mit den wettbewerblichen Fragen befasst und eine Gesamtbewertung mit Blick auf wettbewerbliche Verbesserungen oder Verschlechterungen abwägend gegenübergestellt. Das Bundeskartellamt ist zum Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben so, wie es jetzt von Liberty geplant ist, zur Verschlechterung der Marktsituation insgesamt führt und deshalb die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen. Praktisch bedeutet dies, dass Liberty nachbessern muss, vor allem im Hinblick auf den Ausbau der Breitbandkabelnetze und weiter stärker die wettbewerblichen Vorteile zum Beispiel auch im Bereich von Internet-Angeboten bzw. Multimediangeboten über die Kabelnetze darlegen muss. Zur Zeit ist offen, ob Liberty ausreichend nachbessern kann und will und ob dies im Rahmen des Verfahrens bis zum 28. Februar gegenüber dem Bundeskartellamt entsprechend klar nachgewiesen wird.

Wir haben uns im Kreise der Landesmedienanstalten eingehend mit den Konsequenzen befasst. Die Landesmedienanstalten haben ja in den verschiedenen Stellungnahmen, die wir gegenüber dem Bundeskartellamt abgegeben haben, immer wieder auch auf die Chancen hingewiesen, die durch diesen neuen Netzbetreiber gegeben sein können. Wir haben dabei auch nicht die Problemlagen übersehen, waren allerdings der Auffassung, dass insbesonders auch das geltende Medienrecht Möglichkeiten bietet, den Problemlagen entgegenzuwirken; so sind vor allem die §§ 52 und 53 des Rundfunkstaatsvertrages zu nennen, die weitgehende Verpflichtungen für den Netzbetreiber regeln und den chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugangs zu den neuen digitalen Übertragungswegen gewährleisten sollen. Eine wichtige Rolle spielte in unserer Argumentation die Tatsache, dass durch Liberty im Fernsehmarkt insgesamt ein stärkerer Wettbewerb entstehen könnte oder, um es medienrechtlich auszudrücken, auch andere und neue Unternehmen einen qualifizierten Zugang zu den neuen Fernsehmärkten haben werden. Für besonders problematisch halte ich das mögliche Vakuum, das dann entstehen würde, wenn die Erwerbsvorhaben von Liberty endgültig untersagt werden und andere Alternativen nicht in Sicht sind. Wir brauchen dringend den Ausbau und die Modernisierung unserer Breitbandkabelnetze und wir brauchen auch ein positives Signal in Richtung Investoren. Wie man jetzt erlebt, zögern nunmehr auch andere Netzbetreiber, die in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen die dortigen Kabelnetze erworben haben, und schauen auf das Liberty-Verfahren. Damit verzögert sich der Ausbau auch in diesen Regionen und insgesamt besteht die Gefahr, dass wir die dringend notwendige technische Infrastruktur für weitere Entwicklungen nicht frühzeitig genug einrichten können oder überhaupt längere Zeit darauf verzichten müssen.

Insgesamt sind wir bei den Landesmedienanstalten der Auffassung und dies haben wir diese Woche in der Direktorenkonferenz bekräftigt, dass der Verkauf der Kabelnetze der Telekom an neue Netzbetreiber zu mehr technischer Innovation, aber nicht zu einer Einschränkung der Vielfalt auf den Medienmärkten führen darf. Exklusive Kundenbeziehung für den Netzbetreiber dürfe es nicht geben, da sonst freie Fernsehveranstalter zu bloßen Programmzulieferern abgewertet würden.

2. Reform der Medienaufsicht

In der Ministerpräsidenten-Konferenz am 20. Dezember 2001 konnte man sich noch nicht auf eine Reform des Jugendmedienschutzes verständigen, der beabsichtigte Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) kam nicht zustande; der Vorschlag, der auf dem Tisch lag, wurde vor allem von Bayern, aber auch von anderen Ländern kritisch gesehen, weil er auch weiter im Online-Bereich von gemischten Zuständigkeiten für Länder und Bund ausging. Sie erinnern sich, die Jugendschutzaufsicht sollte und soll nach diesem Vorschlag in einer gemeinsamen Kommission, besetzt von Landesmedienanstalten (federführend) und Vertretern der obersten Landesjugendbehörden bzw. von Sachverständigen durchgeführt werden. Die Neuerung hatte vor allem zum Ziel die Entscheidung der Kommission grundsätzlich mit Bindungswirkung zu versehen, um die Effizienz des Jugendschutzes zu erhöhen und die online-Aufsicht zu integrieren. Dabei spielte im Besonderen eine Rolle, dass angesichts der auch aufs Internet auszudehnenden Kontrolle die klassischen Verfahren nicht mehr passen.

Anlässlich eines Treffens des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder Kurt Beck mit der Direktorenkonferenz diese Woche haben wir über Reformfragen und medienpolitische Zielsetzungen einen interessanten Meinungsaustausch gehabt. Dabei haben wir festgestellt, dass in den derzeit wichtigen medienpolitischen Zielsetzungen grundsätzliche Einigkeit besteht. Ein besonderer Schwerpunkt ist nach Aussage des Ministerpräsidenten Kurt Beck nach wie vor die Reform des Jugendmedienschutzes, die Rundfunk- und Telemedien umfassen und dabei auch eine Vereinheitlichung der Aufsicht bringen soll. Was uns natürlich gefreut hat, Ministerpräsident Beck hat dabei die Bemühungen der Landesmedienanstalten schon jetzt zu effizienteren Organisationsstrukturen zu gelangen, gelobt.

Herr Beck informierte die Direktorenkonferenz darüber, dass es inzwischen einen Brief vom Chef des Bundeskanzleramtes Herrn Fank-Walter Steinmeier gibt, der an die Länder herangetreten ist, die Beratungen, die im Dezember nicht abgeschlossen werden konnten, wieder aufzugreifen. Im Vorfeld der Sitzung hat der Vorsitzende der Direktorenkonferenz Herr Dr. Norbert Schneider in einem Brief an Herrn Ministerpräsident Beck den dringenden Handlungsbedarf in Sachen Reform der Medienaufsicht beim Jugendschutz deutlich unterstrichen. Wir erleben dies in der täglichen Praxis, dass die jetzige Situation angesichts der eintretenden Problemlagen den Jugendschutzanforderungen in elektronischen Medien keinesfalls gerecht wird. Der Bayerische Ministerpräsident hat mir mit Schreiben vom 9. Januar 2002, also nach der Sitzung der Regierungschefs der Ministerpräsidenten der Länder, auf meinen Brief vom 24. Oktober 2001 geantwortet. In diesem Brief hatte ich grundsätzliche Sorgen über die damals laufende Reformdiskussion zum Jugendmedienschutz geäußert. Der Brief des Ministerpräsidenten Edmund Stoiber legt als Position der Staatsregierung klar die wesentlichen Eckpunkte für eine Neuregelung dar, die ich zusammenfassend hier wiedergeben möchte:

- Identische Inhalte müssen im Fernsehen und im Internet gleich streng geprüft werden.
- Jugendschutzrelevante Inhalte müssen im non-fiktionalen Bereich ebenso erfasst werden wie im fiktionalen.
- Die Anbieter müssen ihre gesellschaftliche Verantwortung für den Jugendschutz stärker wahrnehmen und die freiwillige Selbstkontrolle stärken.
- Eine Selbstkontrolleinrichtung muss die nötigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen haben für eine unabhängige Entscheidung.
- Die Entscheidungen der freiwilligen Selbstkontrolle unterliegen der vollen inhaltlichen Überprüfung, jedoch sollen Sanktionen für Anbieter, die einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle angeschlossen sind und deren Auflagen beachten, nur noch eingeschränkt möglich sein, wenn die freiwillige Selbstkontrolle bei ihrer Entscheidung die erforderlichen Prüfkriterien nicht verkannt hat.
- Die neue Aufsicht soll unter Rückgriff auf bereits vorhandene und bewährte Strukturen erfolgen.
- Die obersten staatlichen Jugendschutzbehörden müssen in die Überprüfung auf geeignete Weise eingebunden sein.
- Die gemeinsame Stelle "Jugendschutz.net" der Obersten Jugendschutzbehörden soll in diese Struktur integriert werden.

Diese Positionen machen klar, dass die Bayerische Staatsregierung sich zu einem effizienten Jugendschutz bekennt, so haben wir das auch hier im Medienrat vom Vertreter der Bayerischen Staatsregierung immer wieder erlebt. In dieser Woche habe ich auch an einer Abendveranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin teilgenommen. Dort ist der Ministerpräsident von Niedersachsen Herr Sigmar Gabriel aufgetreten und hat in entscheidender Passage seiner Rede mit der bayerischen Staatsregierung übereinstimmende Ziele für die Reform des Jugendschutzes formuliert. So könnte es trotz einer gewissen Wahlkampfstimmung, die wir hier auch bei solchen Themen zunehmend spüren, doch noch gelingen die überfällige Reform zustande zu bringen.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die Ministerpräsidenten am 20. Dezember den 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet. Dieser Staatsvertrag ändert zwar nur wenige Vorschriften des geltenden Rechts, ist aber doch in einem grundsätzlichen Punkt sehr bemerkenswert. Im Zusammenhang mit einer Änderung der jetzt geltenden Konzentrationsregelung und der Aufgabenstellung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wird eine interessante Bonusregelung eingeführt. Wer in bundesweit verbreiteten Fernsehvollprogrammen Fensterprogramme aufnimmt und Sendezeit für unabhängige Dritte zur Verfügung stellt, wird konzentrationsrechtlich besser behandelt. Im praktischen Ergebnis heißt das, dass bei Aufrechterhaltung des Status Quo im Hinblick auf die heutigen Fensterregelungen in den nationalen Programmen von SAT1 und RTL praktisch ein Zuschaueranteil von 30 % im Fernsehen gilt. Praktisch kommt es dann nicht mehr auf die marktbeherrschende Stellung jenseits eines Zuschaueranteils von 25 % an, die Grenze ist dann 30 %, von dieser Grenze sind die Senderfamilien Kirch und Bertelsmann doch ziemlich weit entfernt. Die Unternehmen haben größere Spielräume, allerdings nur so lange, wie sie die Fensterstruktur und Drittsendezeitstruktur aufrechterhalten.

3. KirchGruppe

Zum Schluss meines Berichtes möchte ich ganz aktuell auf die Entwicklung in der KirchGruppe eingehen.
Dabei kann ich mir eine Anmerkung vorab hier nicht verkneifen, die den Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG und den Präsidenten des Deutschen Bankenverbandes Herrn Rolf E. Breuer betrifft. Wenn Herr Breuer öffentliche Erklärungen zur Kreditvergabe an die KirchGruppe abgibt und damit weitreichende negative Konsequenzen für das Unternehmen in Kauf nimmt, dann ist es für mich schon ein äußerst befremdlicher Vorgang. Die KirchGruppe, die Ihre wesentlichen Aktivitäten am Medienstandort Bayern entwickelt hat, mit nationaler und internationaler Wirkung, hat sich im Hinblick auf die Veränderung der Medienlandschaft vielfältig aufgestellt und ist zunehmend als multimedial ausgerichtetes Unternehmen in Erscheinung getreten. Dass ein so vielfältiges Engagement durch Bankkredite finanziert wird, ist international üblich. Und dass wir zur Zeit eine krisenhafte Erscheinung in der Wirtschaft haben, wird uns allen auch zunehmend bewusst; im Besonderen betrifft dies auch den Rückgang der Werbeeinnahmen bei den Fernsehsendern. Davon bleiben auch die Sender der KirchGruppe nicht verschont.

In diesen Tagen erreichen mich eine Vielzahl von Anfragen von Journalisten; aber auch Fernsehzuschauer melden sich bei der Landeszentrale und fragen nach dem Fortbestand der Programme. Dabei bin ich mir ganz sicher, dass die Programme Sat.1, Pro7, Kabel 1, tv.münchen, Deutsches SportFernsehen, N24 und Premiere nicht plötzlich vom Bildschirm verschwinden werden, wie auch immer die weitere Entwicklung aussieht. In solchen Zeiten, die sicher für die KirchGruppe ernst aber nicht dramatisch sind, möchte ich schon einmal daran erinnern, welch positives Engagement die KirchGruppe hier in Bayern Tag für Tag beweist. Dies droht zur Zeit etwas in den Hintergrund zu geraten und deshalb möchte ich noch einmal daran erinnern, dass zum Beispiel die KirchGruppe ein wichtiger Auftraggeber für eine ganze Reihe von Produzenten ist und dass die KirchGruppe durch ihre insgesamt durchaus erfolgreiche Unternehmenspolitik eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen hat. Vergessen wir nicht, dass die KirchGruppe auch im Aus- und Fortbildungsbereich, bei der Nachwuchsförderung, bei der Fernsehproduktions- und Filmförderung wesentliche finanzielle Unterstützung leistet. Dies gilt natürlich auch für die zur Zeit nicht im Focus befindliche Bertelsmann-Gruppe und für andere, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend tätig sind, wie zum Beispiel für Tele-München. Wenn ich an die werthaltigen Rechte und Beteiligungen der KirchGruppe denke -, ich darf daran erinnern, dass der Stellvertreter von Herrn Kirch Herr Dieter Hahn vor nicht allzu langer Zeit im Fernsehausschuss der Landeszentrale hierzu einen ausführlichen Bericht gegeben hat -, dann sehe ich auch die erfolgreiche Unternehmenspolitik der KirchGruppe im Bereich des Sportrechteerwerbs. Durch den Verkauf der Senderechte für die Fußballweltmeisterschaft 2002 z.B. hat die KirchGruppe Zeitungsberichten zufolge einen Gewinn von ca. 350 Millionen Euro erzielt. Für die Weltmeisterschaften 2006 sieht schon heute die Bilanz hervorragend aus. Also eine feindliche Übernahme des gesamten Kirch-Konzerns durch Rupert Murdoch, wie manche Medien spekulieren, ist bei genauerem Hinsehen nach meiner festen Überzeugung ausgeschlossen. Ich habe Herrn Klaus Piette, der mir als Ansprechpartner für diese Fragen vom Konzernsprecher genannt wurde, offiziell gebeten, mir einen aktuellen Bericht zur Situation in der KirchGruppe für die heutige Medienratssitzung zu geben. Dazu habe ich mit Herrn Piette mehrere Gespräche geführt. Diese Gespräche haben meine insgesamt positive Einschätzung bestätigt. Die KirchGruppe wird aus eigener Kraft die derzeitigen Herausforderungen meistern. Wir werden auch zukünftig eine KirchGruppe erleben, die einen wichtigen Part in der Medienlandschaft in Deutschland spielen wird.