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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

14.11.2002 | 11R 13

In meinem heutigen Bericht möchte ich über den derzeitigen Stand der Reform des Jugendmedienschutzes informieren.

Am 1. April sollen parallel der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder und das Jugendschutzgesetz des Bundes in Kraft treten. Dann wird sich auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) konstituieren, die aus Direktoren der Landesmedienanstalten, Vertretern der Länder und des Bundes bestehen wird. Diese Kommission muss sehr schnell handlungsfähig sein. Aus diesem Grund beschäftigt sich die GSJP und insbesondere die BLM als Vorsitzanstalt intensiv mit den anstehenden Aufgabenstellungen. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass an vielen Stellen erst einmal Fragen auftauchen. Bei einer so grundlegenden Reform ist das ein Stück weit eine unvermeidbare Folge, mit der wir umgehen müssen. Um möglichst gut vorbereitet zu sein, führen wir in diesen Tagen eine ganze Reihe von Gesprächen mit den betroffenen Institutionen und Personen: mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, wie sie ab April heißen wird, mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM), mit dem VPRT und auch den derzeit für die Internetkontrolle zuständigen Obersten Landesjugendbehörden. Besonders positiv darf ich hierbei die gute Zusammenarbeit mit dem bayerischen Sozialministerium und dem bayerischen Landesjugendamt hervorheben. Das Grußwort von Frau Staatsministerin Stewens bei unserer Jugendschutzveranstaltung auf den MEDIENTAGEN MÜNCHEN hat gezeigt, dass wir in diesen Fragen auf der gleichen Linie liegen.

Daneben beschäftigen wir uns sicherlich genauso intensiv mit der Vorbereitung von Richtlinien und Satzungen, denen ein großer Stellenwert bei der zukünftigen Auslegung der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zukommen wird. Dabei geht es um ganz neue Fragen wie zum Beispiel die Festlegung von Kriterien für die Anerkennung von Selbstkontrolleinrichtungen, um Voraussetzungen für die Jugendschutzprogramme im Internet, um die Definition von sogenannten geschlossenen Benutzergruppen bei Telemedien oder um die Auslegung der Grenzen des rechtlichen Beurteilungsspielraums. Aber auch im materiellen Recht wird sich einiges ändern: wo bisher von der "Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls von Kindern oder Jugendlichen" die Rede war, geht es jetzt um die "Beeinträchtigung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit". Ist damit ein Perspektivewechsel verbunden oder kann die bisherige Spruchpraxis fortgeführt werden? Diese und eine Menge weiterer Fragen, die ich an dieser Stelle nicht ausführen möchte, beschäftigen uns in dieser Vorbereitungsphase.

Es ist mir auf jeden Fall ein wichtiges Anliegen, in den verschiedenen Stadien der Entwicklung solcher Richtlinien und Satzungen den Medienrat frühzeitig einzubinden, um die Impulse der gesellschaftlich relevanten Kräfte in Bayern aufgreifen und einspeisen zu können. Der Abstimmungsbedarf wird nämlich durch die neuen Strukturen erheblich größer als bisher. Es muss gewährleistet sein, dass die Stimme des Medienrats, der aus meiner Sicht eines der im Jugendschutz aktivsten Gremien ist, entsprechend Gehör findet. Vom Verfahrensablauf im Staatsvertrag ist vorgesehen, im Entwurfsstadium die Gremienvorsitzenden einzubeziehen, beschlossen werden die Richtlinien und Satzungen nach Fertigstellung von den Gremien der Landesmedienanstalten.

Schließlich möchte ich noch einige Anmerkungen zum Sitz der KJM machen, der für die Umsetzung des neuen Modells meiner Einschätzung nach eine sehr große Bedeutung haben wird.

Die Länder haben mit der Verabschiedung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages eine außerordentlich wichtige Reform für den Jugendschutz in den elektronischen Medien auf den Weg gebracht, vor allem weil die zukünftige KJM auch für die Aufsicht im Internet zuständig ist. Auch das neu austarierte Verhältnis zwischen Aufsicht und anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen ist ein bemerkenswerter Reformansatz, der auch von der Europäischen Union aufmerksam verfolgt wird. Dieses neue Modell ist aber auch - und das hat der Medienrat im Rahmen seiner intensiven Begleitung des Vorhabens immer wieder festgestellt - mit Risiken verbunden und muss sich erst bewähren. Dies haben auch die Länder so gesehen und deshalb eine Evaluierungsphase von 5 Jahren vorgesehen. Das Verhältnis zwischen Aufsicht und Selbstregulierung steht sogar unter einem besonderen Prüfungsvorbehalt innerhalb der nächsten 3 Jahre.

Anders als bei der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die uns auch aktuell immer wieder Probleme bereitet, weil sie sich verselbstständigt und neue Kompetenzen sucht, soll die KJM stärker in die Organisationsstruktur der Landesmedienanstalten eingebunden werden, was schon dadurch deutlich wird, dass von den 12 Mitgliedern 6 durch Direktoren der Landesmedienanstalten gestellt werden und der Vorsitz mit Stich-Entscheid ebenfalls durch einen Direktor einer Landesmedienanstalt wahrgenommen wird.

Im Kamingespräch der Ministerpräsidenten im Oktober wurde offenbar die Sitzfrage zur Standortfrage und es wurden in massiver Form Ansprüche vor allem von kleinen Ländern angemeldet. In der engeren Auswahl stehen nach dem, was man hören und lesen konnte, die Städte Saarbrücken, Schwerin und Erfurt. Alle drei zeichnen sich zumindest nicht durch eine günstige Verkehrsanbindung aus! Dies wird in jedem Fall die enge Zusammenarbeit, die den vielen verschiedenen Institutionen jetzt aufgegeben ist, erschweren und erheblich verteuern.

Die Diskussion zum Sitz der KJM steht daher in einem gewissen Gegensatz zu den staatsvertraglichen Zielen, insbesondere zu dem Ziel, die Zersplitterung der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden für den Jugendschutz zu beseitigen. Die BLM hat die politischen Entscheidungen vor allem auch deshalb begrüßt, weil das neue Modell auf den bisherigen Erfahrungen und Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten beim Jugendschutz aufbaut und die bisherige Struktur grundsätzlich in das neue Modell integriert. Der Jugendschutz bei den Landesmedienanstalten ist effizient organisiert und allenfalls da defizitär, wo die Empfehlungen der gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm nicht zu einer unmittelbaren Umsetzung bei der zuständigen Landesmedienanstalt führen; aber das neue Recht bringt ja nunmehr die notwendige Bindungswirkung.

Der Medienrat beobachtete die bisherige Jugendschutzarbeit der GSJP mit ganz besonderer Aufmerksamkeit, vor allem weil die BLM seit 1999 den Vorsitz innehat und dadurch auch eine besondere Nähe gegeben ist. Der Medienrat begleitet diese Arbeit auch - so wie ich es immer verstehe - mit grundsätzlicher Anerkennung. Die Landesmedienanstalten, die Medienunternehmen und viele gesellschaftlich relevante Gruppen haben alle erwartet, dass die erfolgreiche Jugendschutzarbeit, die von der BLM federführend getragen wird, dazu führt, dass der Sitz der KJM nach München geht. Damit verbunden ist die Erwartung, dass ich auch zukünftig als Vorsitzender der KJM - vorbehaltlich einer entsprechenden Wahl durch die Mitglieder - weiterhin offensiv und unter Beachtung des weiter entwickelten Jugendschutzmodells tätig sein soll. Das hätte den Vorteil, dass wir die aufgebauten Organisationsstrukturen insbesondere bei Programmbeobachtung und Prüfungstätigkeiten auch zukünftig einbringen könnten.

Wir bewegen uns dazu in einer schwierigen Übergangsphase. Kontinuität bedeutet insoweit auch Effektivität für den Jugendschutz. Das neue Modell erfordert besonders intensive Gespräche und die Entwicklung neuer Zusammenarbeitsformen zwischen Aufsicht und Medienunternehmen. Vor allem die Internetbranche ist eine Aufsicht nicht gewohnt und muss sicherlich mit großer Mühe an die neuen Strukturen herangeführt werden. Auch ist zur Zeit nicht absehbar, inwieweit die Privilegierungen des Staatsvertrages für die anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen greifen werden. Wir haben uns bei den Landesmedienanstalten im Einzelnen mit den praktischen Fragen beschäftigt und wissen, dass wir mit diesem Staatsvertrag Neuland betreten. Mein persönliches Interesse ist, dass das neue Jugendschutzmodell im Sinne eines sachgerechten und effizienten Jugendschutzes in den elektronischen Medien gut funktioniert. Dazu gehört auch die verstärkte Wahrnehmung der Verantwortung im Jugendschutz durch die Medienunternehmen selbst, wie dies durch den Staatsvertrag eröffnet wird.

Zumindest für die Evaluierungsphase ist es aus der Sicht der Landesmedien-anstalten dringend notwendig, die vorhandenen Strukturen zu nutzen und darauf aufbauend das neue Modell zum Erfolg zu bringen. Die Erwartungen sind groß, vor allem mit Blick auf die neue Internetkontrolle, die Aufgabenstellung ist außerordentlich schwierig und die Länder sind in einer großen Mitverantwortung.

Gleichzeitig müssen wir in diesen Zeiten und muss die Politik Signale setzen, um möglichst wirtschaftlich, sparsam und effizient mit solchen neuen Aufgabenstellungen umzugehen. Anstatt nun auf vorhandene Strukturen aufzubauen und den Sitz nach München zu legen, wo vieles schon gut funktioniert, werden neue Standorte für die KJM diskutiert, sogar Standorte, an denen nicht einmal eine Landesmedienanstalt sitzt. Dies gilt zum Beispiel für den in der Diskussion befindlichen Standort Erfurt. Das heißt, dort müssen Büroräume angemietet werden, es muss eine Infrastruktur geschaffen und Personal eingestellt werden, neue bürokratische Strukturen werden aufgebaut und neben schon funktionierende Strukturen gesetzt. Natürlich führt eine solche politische Diskussion auch dazu, dass mit dem Sitz der KJM entsprechende Erwartungen verbunden sind. Bei mir kommen Informationen an, dass die betreffenden Länder sich deshalb so um den Sitz bemühen, weil sie sich neben dem Imagegewinn vor allem Arbeitsplätze für ihr Land erwarten. Dass die Landesmedienanstalten bereits über sachverständiges Personal im Bereich des Jugendschutzes verfügen und dass dies im neuen Modell weitgehend nutzbar gemacht werden sollte, wird dabei schlichtweg übersehen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass inzwischen Modelle gehandelt werden, wonach mindestens 10 Mitarbeiter, vor allem mit herausgehobenen Qualifikationen für die KJM am neu zu schaffenden Sitz benötigt werden. Dazu kommt die Vorstellung repräsentative Gebäude hinzustellen und damit Zeichen für den Jugendschutz zu setzen. Solche Modelle führen dann zu Jahresbudgets von 2 bis 3 Millionen Euro, welche die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten aufbringen müsste.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hat bei der Jahres-versammlung der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt auch vor der Öffentlichkeit erklärt, dass jedenfalls in der ersten Phase der Sitz nach Bayern gehen sollte, weil heute schon dort der Vorsitz der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm liegt. Damit würden wichtige Grundlagen für die Weiterführung eines effizienten Jugendschutzes gelegt und die BLM wäre dann in besonderer Weise gefordert alles zu tun, um den Erfolg des neuen Jugendschutzmodells herbeizuführen. Dabei wäre auch der Medienrat, der auf Jugendschutzfragen ein ganz besonderes Gewicht legt, entsprechend eingebunden.

Ich hoffe, dass bei der abschließenden Entscheidung über den Sitz der KJM in der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember diese Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden.