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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

24.10.2002 | 10R 12

In dieser Woche befasst sich der Bayerische Landtag mit dem Antrag der Staatsregierung "dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz im Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) die Zustimmung zu erteilen". Die entsprechende Landtagsdrucksache finden Sie in Ihrer Tischvorlage. Damit steht nun der Text des Staatsvertrages fest, die Ministerpräsidenten der Länder haben ihn verabschiedet und er wird, wenn die Parlamente zustimmen, am 1.4.2003 in Kraft treten. Betrachtet man den Staatsvertrag im Einzelnen und das neue Modell, über das wir hier ja eingehend diskutiert haben, das vor allem das Verhältnis zwischen ordnungspolitischer Aufsicht durch die neue Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zu Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle neu austariert, so kann man dieses neue Regelungswerk insgesamt positiv begrüßen. Dieses neue Jugendschutzrecht wird auch von der Europäischen Union aufmerksam verfolgt, wie ich den Äußerungen der Kommissarin Frau Reding bei den Medientagen entnommen habe. Das Neue liegt insbesondere auch darin, dass erstmals in unserer Rechtsordnung Rundfunk, besonders Fernsehen und Internet einer gemeinsamen Aufsicht unterstellt werden, nämlich der Aufsicht durch die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz), in der sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den obersten Landesjugendbehörden und zwei vom Bund entsandte Sachverständige mitarbeiten.

Wie so oft, wenn man Neuland betritt, sind mit dem Modell Chancen und Risiken verbunden. Dies haben auch die Länder so gesehen und haben sich deshalb in einer Protokollerklärung gemeinsam über ein "Verfahren zur Evaluierung", so definieren sie dies, verständigt. Sie finden auch die Protokollerklärung im Wortlaut als Teil der Landtagsdrucksache in der Tischvorlage. Ich zitiere die wesentliche Passage aus der Erklärung der Länder:
"Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag werden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Inkrafttreten insgesamt überprüft. Dabei sind alle Erfahrungen auszuwerten, die hinsichtlich der Zuordnung der Regelungskompetenzen, der Geltungsbereiche von Bundesgesetz und Länderstaatsvertrag, der Praxistauglichkeit der zugrunde gelegten Jugendschutzkriterien, der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Aufsichtsstruktur sowie der Einbeziehung von Einrichtungen der Selbstkontrolle angefallen sind. Die Überprüfung ist insbesondere nach den Kriterien vorzunehmen, inwieweit mit der Neuregelung eine Verbesserung des Jugendschutzes erreicht wurde und ob die neue Struktur eine wirksame und praxisgerechte Aufsicht gewährleistet."

Zusätzlich zu dieser generellen Evaluierung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen für die Regelungen des Staatsvertrages, die sich mit dem Verhältnis Aufsicht durch die KJM und anerkannte Selbstregulierungseinrichtungen befassen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf verweisen, dass die Resolution des Medienrats, die wir zum Zeitpunkt der Entstehung des Staatsvertrages gefasst haben, durchaus Wirkungen erzielt hat, die sich auch in entsprechenden Textpassagen des Staatsvertrages niederschlagen. Auch die Evaluierungsaussagen haben sicher mit der kritisch konstruktiven Begleitdiskussion durch die Landesmedienanstalten zu tun. Mir ist es ein ganz besonderes Anliegen an dieser Stelle Herrn Minister Huber persönlich zu danken, für das jetzt erzielte Ergebnis. Ich weiß, dass er persönlich und die Mitarbeiter der Staatskanzlei nämlich die Herren Dr. Kuch und Dr. Potthast, mit denen wir einen regelmäßigen und konstruktiven Dialog in den anstehenden Grundsatzfragen geführt haben, wesentlichen Anteil an der jetzt eingetretenen Verbesserung haben. Dazu gehört auch, dass nunmehr eine weitgehende Mitwirkung der pluralen Gremien der Landesmedienanstalten durch den Staatsvertrag vorgesehen ist, insbesondere dadurch, dass die Landesmedienanstalten Satzungs- und Richtlinienbefugnisse haben, die in Vollzug der staatsvertraglichen Vorschriften zur Konkretisierung der Jugendschutzregelungen dienen; damit können in dem zukünftigen Jugendschutzmodell auch die Auffassungen der Gremien durchgesetzt werden. Für die Zukunft ist entscheidend, dass man das Modell konsequent anwendet und mit allen Beteiligten gemeinsam dafür sorgt, dass es ein Erfolgsmodell wird. Die Landesmedienanstalten sind hierzu bereit.

Wir haben in der Direktorenkonferenz eine ganze Reihe von vorbereitenden Arbeiten bereits in Auftrag gegeben, damit wir mit Inkrafttreten des Staatsvertrages sehr schnell handlungsfähig sind. Es würde in meinem Bericht zu weit führen, Einzelheiten der Regelung hier darzustellen. Mein Kollege Dr. Norbert Schneider und ich haben im Einverständnis mit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ein umfassendes Interview zur Bewertung und zu Anwendungsfragen des neuen Staatsvertrages mit Herrn Lilienthal Redakteur des evangelischen Pressedienstes - epd geführt. Dieses Interview finden Sie ebenfalls in der Tischvorlage. So haben wir z.B. auch zur Frage Stellung genommen, wie wir die zukünftigen Arbeitsstrukturen sehen. Auf die Landesmedienanstalten kommt im Zusammenwirken mit anderen eine zusätzliche schwierige Aufgabe zu, die mit der gemeinsamen Aufsicht für Fernsehen und Internet zusammenhängt. Wir werden uns auf die Internetaufsicht einstellen und sie entsprechend offensiv wahrnehmen müssen. Gerade in diesem Bereich können wir zur Zeit nicht davon ausgehen, dass alle Jugendschutzprobleme im Internet umfassend durch privilegierte, weil anerkannte Selbstregulierungseinrichtungen, abgearbeitet werden.

Ich möchte kurz über die Entwicklung der KirchGruppe berichten. Es ist offensichtlich so, wie das Handelsblatt am 11.10. berichtet mit der Schlagzeile: "Endspurt im Rennen um KirchMedia läuft". Die profitable Sportsparte wird von einer Managergruppe um den Exfußballer Günther Netzer gekauft. Die finanziellen Möglichkeiten sind dabei gegeben, weil der französische Industrielle Robert Louis-Dreyfus in der Gruppe mit beteiligt ist. Mit Netzer und Louis-Dreyfus verfügen die neuen Eigner - so formuliert die Frankfurter Rundschau - "über zwei Lichtgestalten, die in der Sportwelt hohes Ansehen genießen und über beste Kontakte verfügen." Offensichtlich trägt auch das wesentliche wirtschaftliche Risiko der französische Geldgeber.
In einem Gespräch gestern mit dem Geschäftsführer der KirchMedia Herrn van Betteray, hat er mir auch bestätigt, dass noch drei Konsortien zum Erwerb der insolventen KirchMedia im Rennen sind. Die Altgesellschafter Lehman Brothers, Al Waleed und Rewe sowie die Commerzbank. Dann als zweites Konsortium der Hamburger Bauer Verlag mit der Hypo-Vereinsbank und Columbia, sowie der Verbund des französischen Senders TF1 und dem Unternehmer Haim Saban. Die Gebote liegen bei etwa 2 Milliarden Euro. Entschieden wird am 30.10.2002 im Gläubigerausschuss und danach müssen noch einige kleinere Festlegungen getroffen werden. Bindende Angebote müssen also rechtzeitig vor dem 30.10.2002 vorliegen.

Auf erfreulichem Konsolidierungskurs befindet sich Premiere. In diesen Tagen hat Dr. Georg Kofler eine aktuelle Information veröffentlicht und dargelegt, dass die Verluste von Premiere vom letzten Jahr etwa 222 Millionen auf nunmehr 16 Mio. Euro zurückgegangen sind. Das heißt die konsequente Einsparpolitik von Premiere hat positive Ergebnisse, natürlich leider nicht für Mitarbeiter, die im Zuge dieses Prozesses ihren Arbeitsplatz verlieren. Bei Premiere erwarten wir auch in den nächsten Wochen ein Ergebnis, was die Beteiligung von neuen Gesellschaftern betrifft. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Premiere zum Erfolg geführt wird, nicht zuletzt auch deshalb, weil jetzt sogar der deutsche Fußballbund für Premierekunden wirbt über seine Vereine. Dies belegt die von mir mehrfach angesprochene Tatsache, dass sowohl der Fußball wie die Hollywood-Studios auf die Verwertungskette Abonnementfernsehen in Deutschland angewiesen sind. Das heißt, die Aufrechterhaltung eines solchen Unternehmens liegt im Interesse dieser wichtigen Zulieferer. Dies spricht alles für eine dauerhafte Lösung des Abonnementfernsehens in Deutschland.

Mein letzter Punkt, den ich auch nur ganz kurz berichten kann, betrifft die soeben zu Ende gegangenen Medientage München 2002.

Trotz der Krise im Medienmarkt konnten die MEDIENTAGE MÜNCHEN 2002, die in der vergangenen Woche stattgefunden haben, mit 5.500 Kongressteilnehmern und über 10.000 Besuchern der Digital Signs wiederum einen neuen Teilnehmerrekord erzielen. Dieser Erfolg freut mich auch deshalb besonders, weil es die Veranstalter, die BLM-Tochtergesellschaft DVB Multimedia Bayern GmbH in Kooperation mit gotoBavaria geschafft haben, die MEDIENTAGE MÜNCHEN zu dem herausragenden Medienkongress in Deutschland und Europa zu machen. Dafür möchte ich mich bei den beiden Geschäftsführern unserer Tochtergesellschaft sowie bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den weiteren Kooperationspartnern bedanken. Zweifellos ist es den Veranstaltern der MEDIENTAGE gelungen, die aktuellen Themen der Medienwirtschaft zu besetzen und die Stimmung in der Kommunikationsbranche aufzugreifen. Die Suche nach neuen Wachstumspotenzialen stand im Mittelpunkt der über 80 Fachforen. Dabei wurde deutlich, dass Konsolidierung und Kosteneffizienz in den Medienunternehmen angesichts der anhaltenden Werbeflaute im Vordergrund stehen und es keine Patentrezepte für künftiges Wachstum gibt. Die Mehrzahl der Experten waren sich darin einig, dass es jetzt darauf ankommt, die Krisenstimmung zu durchbrechen und wieder für positive Erwartungen im Medienmarkt zu sorgen. Wachstumschancen werden vor allem im digitalen interaktiven Fernsehen, in mobilen Breitbandangeboten - wie UMTS, in Bezahlangeboten im Internet sowie in der Verbindung von Print und Online gesehen. Neben den wirtschaftlichen Entwicklungen im Medienmarkt waren traditionell auch gesellschafts- und medienpolitische Themen wiederum ein wichtiger Teil des Kongressprogramms. Zum Erfolg der MEDIENTAGE trug auch die Medienmesse Digital Signs mit insgesamt 120 Ausstellern bei.

Von den MEDIENTAGEN sind wichtige Impulse ausgegangen, so zum Beispiel von der Strukturdebatte im dualen Systemverhältnis und Gewichtung öffentlich-rechtliches System auf der einen Seite und private Medienunternehmen auf der anderen Seite. Dies gilt zum Beispiel für die Frage weiterer Werbeverbote bzw. Einschränkungen der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die nächsten Medientage werden vom 22.-24.10.2003 stattfinden und ich hoffe, dass auch diese Medientage an den Erfolg des Jahres 2002 anknüpfen können.