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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

18.12.2003 | 12R 21

In der Medienpolitik stehen in den letzten Wochen zwei Themen, die auch einen politischen Zusammenhang haben, im Vordergrund. Zum einen geht es um strukturelle Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zum anderen um die Frage der Erhöhung der Rundfunkgebühren. Anfang November haben die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen unter der Überschrift "Gemeinsame Initiative der Länder, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen zu einer Rundfunkstrukturreform" konkrete und weitgehende Vorschläge gemacht mit dem Ziel auf dieser Grundlage einen Rundfunkreformstaatsvertrag zu verabschieden. Sie finden den Text dieses Vorschlages in ihrer Tischvorlage. Bemerkenswert an diesem Papier ist, dass erstmalig in dieser Form weitgehende Begrenzungsvorschläge gemacht werden zum System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Erstmalig wird in einem politischen Papier das Ziel verfolgt, die bis heute eingetretene Ausweitung öffentlich-rechtlicher Aktivitäten deutlich einzuschränken und sogar zurückzuführen. Neue Angebote oder Leistungsausweitung in Programmbereichen sind danach künftig generell nur dann zulässig, wenn andere, bisherige Leistungen oder Angebote eingestellt werden (Gebot der Austauschentwicklung). Außerdem werden konkret Kürzungsvorschläge zum Personal gemacht. Zugleich wird ganz konkret zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen und zum öffentlich-rechtlichen Hörfunk vorgeschlagen, Programm-Eingrenzungen und die Programmzahl zu reduzieren. Hier reichen die Vorschläge von der Zusammenlegung der Kultursender ARTE und 3Sat über die Beschränkung der Sendezeit des Kinderkanals bis 19.00 Uhr - bis hin zur Infragestellung der digitalen Gesamtangebote von ARD und ZDF. Zum Hörfunk wird konkret gesagt, dass die Landesrundfunkanstalten zukünftig statt 61 höchstens 45 Hörfunkprogramme veranstalten sollen. Das entspricht dem Stand von 1995.
Zugleich und mit Blick auf die begleitenden politischen Äußerungen auch im Zusammenhang mit der Strukturdiskussion wird verstärkt die schon länger angesprochene Frage der Rundfunkgebührenerhöhung diskutiert. Wenn man die Äußerungen verschiedener Länder und die Äußerungen von Parlamentariern aus den Landtagen insgesamt bewertet, so ist davon auszugehen, dass eine Rundfunkgebührenerhöhung am 01.01.2005 immer unwahrscheinlicher wird. Dem steht nicht entgegen, dass parallel zu diesen politischen Diskussionen das Verfahren mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) weiterläuft und der Bericht der KEF im Januar 2004 erwartet wird. Sie wissen, dass die KEF den Vorschlag gemacht hat, die Rundfunkgebühr um 1,09 Euro zu erhöhen.

Am 14. November haben die Regierungschefs der Länder zu dem Gesamtkomplex Beschluss gefasst und sich auf folgende Position geeinigt: Die Rundfunkkommission der Länder auf Ebene der Chefs der Staats-/Senatskanzleien wird beauftragt unter Einbeziehung des ab Januar 2004 vorliegenden KEF-Berichts und des von den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen vorgelegten Papiers Vorschläge zu strukturellen Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu machen. Diese Vorschläge sind Gegenstand der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. März 2004.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat durch seinen Präsidenten Jürgen Doetz das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz kommentiert. Die Wortwahl war sehr deutlich. Ich will dies nicht im Einzelnen wiederholen, jedenfalls appelliert der VPRT an die reformbereiten Länder ihren Kurs konsequent fortzusetzen und sich dabei nicht von Drohungen der öffentlich-rechtlichen Anstalt beeindrucken zu lassen. "Für die Zukunft eines funktionierenden dualen Rundfunksystems sei der 14. November ein wichtiger Tag. Nach Jahren der Stagnation und der ungehinderten Ausbreitung von ARD und ZDF zu Lasten der privaten Sender sein endlich mehr Licht im Tunnel auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit und zum Abbau von Wettbewerbsverzerrung im Medienmarkt". Soweit der VPRT. Aber man merkt auch Wirkung bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Deutlicher als bisher äußert sich die ARD zu Strukturreformen. Die ARD hat eine Strategiegruppe eingerichtet, die eine Strukturreform ausarbeiten soll. Aufgabe dieser Gruppe werde sein, so der ARD-Vorsitzende Jobst Plog, die von den drei genannten Ländern vorgelegten Sparvorschläge auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen. Die Leitung der Gruppe übernimmt Jobst Plog selbst. Wie die weitere Diskussion laufen wird, zeigt sich an ersten Äußerungen. Plog will beziffern "inwieweit Vorgaben durch die Politik die Rundfunkgebühr belasten". Dazu zählt er den Aufbau digitaler Sendernetze oder die Filmförderung und - es konnte gar nicht anders sein -, die Kosten für die Finanzierung der Landesmedienanstalten, die die Aufsicht über die Privatsender führen, also die uns grundsätzlich zugewiesenen 2 % aus der Rundfunkgebühr.

Noch ein anderes Thema ganz kurz: Gestern haben wir in diesem Raum eine neue Studie des Hans-Bredow-Instituts, die in Kooperation mit der Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München und Prof. Dr. Wolfgang Seufert, Uni Jena der Öffentlichkeit erstellt wurde, die Studie zur Beschäftigung der privaten Rundfunkwirtschaft in Bayern vorgestellt.
Trotz sinkender Erträge und rückläufiger Beschäftigung haben die privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehangebote nach den gestern veröffentlichten Ergebnissen der DLM-Studie "Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2001/2002" im bundesweiten Vergleich nach wie vor eine herausragende Bedeutung. Gemessen an der Anzahl der Programme wurden Ende 2002 40 Prozent der privaten Hörfunkprogramme und die Hälfte der privaten Fernsehprogramme Deutschlands in Bayern gestaltet.

Die bayerischen Fernsehunternehmen haben im Jahr 2002 mit 43 Prozent aller festen Mitarbeiter 46 Prozent der gesamten Erträge des deutschen Privatfernsehens erzielt. Die bayerischen Hörfunkunternehmen haben mit 24 Prozent der im deutschen Privatfunk Beschäftigten knapp 19 Prozent der entsprechenden Gesamterträge erwirtschaftet.

Auch bei Betrachtung der Entwicklung von 1995 bis 2002 ergibt sich eine insgesamt überaus positive Bilanz. Das Bruttoinlandsprodukt in Bayern ist in diesem Zeitraum um etwa 24 Prozent gewachsen, während die bayerische Rundfunkwirtschaft ihre Erträge gleichzeitig um gut 103 Prozent steigern konnte. Zu dieser Entwicklung hat der private Rundfunk - genauer: das private Fernsehen - in weit höherem Ausmaß beigetragen als der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Die Zuwachsraten der privaten Fernsehunternehmen in Bayern von 1995 bis 2002 betrugen 253 Prozent bei den Erwerbstätigen und 155 Prozent bei den Erträgen.

Ich hoffe auch angesichts neuer Mehrheitsverhältnisse bei ProSiebenSAT.1Media AG und weiteren Sendern, dass diese insgesamt positive Bilanz trotz gewisser Rückgänge anhält. Wir erleben ja einige personelle und strukturelle Diskussionen mit dieser Gruppierung darauf kann ich jetzt nicht weiter eingehen. Es gibt weitere interessante Themen wie zum Beispiel der Prozess gegen Herrn Breuer Deutsche Bank, bei den es um Schadensersatz aufgrund seiner öffentlich Äußerungen zur Kirch-Gruppe bis zu 6 Mrd. Euro geht. Sie sehen die Medienpolitik bleibt spannend, auch im neuen Jahr.