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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

09.10.2003 | 10R 20

Die medienpolitische Diskussion wird aktuell bestimmt durch die Diskussion über die Frage der Erhöhung der Rundfunkgebühren ab 1.1.2005. Auslöser für die Diskussion ist der den Anstalten vorliegende Berichtsentwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Der endgültige Bericht der KEF wird Anfang nächsten Jahres erscheinen, aber schon heute gibt es sehr prinzipielle Auseinandersetzungen um die Fragen der Gebühr. Um 1, 07 Euro soll die Rundfunkgebühr auf dann 17,22 Euro steigen. Schon im Vorfeld der Vorlage des Berichtentwurfes gab es bemerkenswerte Festlegungen aus der Politik, eine Erhöhung ab 1.1.2005 abzulehnen. Schon vor einiger Zeit hatten sich der bayerische Ministerpräsident Stoiber und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Steinbrück übereinstimmend gegen eine Erhöhung zum 1.1.2005 ausgesprochen. Gefordert wurde ein Moratorium. Ablehnende Äußerungen kamen auch von den FDP-Fraktions-vorsitzenden. Herr Dr. Oettinger, Vorsitzender des Bundesfachausschusses für Medienpolitik der Union, hat demgegenüber in diesen Tagen erklärt, der KEF-Vorschlag stelle eine noch vertretbare Größenordnung für eine Gebührenerhöhung dar. Staatsminister Erwin Huber hat heute in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung erklärt, ich zitiere: "Nach meiner Einschätzung wird es zum 1. Januar 2005 keine Gebührenerhöhung geben. Das ist unser Ziel. In einer Zeit, in der die Einkommen der Bürger stagnieren oder gar zurückgehen, wollen wir neue Belastungen vermeiden. Wir sind der Anwalt der Gebührenzahler. Die KEF hat Sparvorschläge beim Personal und bei den Programmkosten, da ist mehr möglich."

Der Präsident des VPRT Herr Jürgen Doetz hat den Vorschlag im Zwischenbericht der KEF, die Rundfunkgebühr um monatlich 1,07 Euro zu erhöhen, massiv kritisiert und öffentlich erklärt, dass diese Erhöhung aus zwingenden sachlichen Gründen nicht zu rechtfertigen sei. Er verweist darauf, dass sich die bereits bestehende Schieflage im dualen Rundfunksystem zu Lasten des privaten Rundfunks dramatisch weiter verschärfen würde. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfüge schon heute über jährliche Gebühreneinnahmen von ca. 6,5 Mrd. Euro, während die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter aus Werbeeinnahmen ca. 4,1 Mrd. Euro erzielen.

Der Siebte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), der von den Ministerpräsidenten nunmehr unterzeichnet worden ist, liegt damit mit endgültigem Text und Begründung vor. Ich habe in meinem Bericht in der letzten Medienratssitzung auf wesentliche Punkte schon hingewiesen. Ich darf daran erinnern, dass die ARD, das ZDF und das Deutschland Radio verpflichtet werden, jeweils Satzungen oder Richtlinien zur näheren Ausgestaltung ihres Auftrages zu erlassen. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist allgemein in formeller und inhaltlicher Weise geregelt. Dieser Auftrag gilt für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und knüpft an die in den spezielleren Staatsverträgen und in den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen geregelten Programmaufträge in Form einer Generalklausel an. Offensichtlich soll damit auch europäischen Vorstellungen entsprochen werden, den Aufgabenbereich des gebührenfinanzierten Rundfunks genauer zu bestimmen. Es gibt dazu Berichtspflichten und Überprüfungsmechanismen um das Ziel der Präzisierung auch tatsächlich zu erreichen. Zu der einschlägigen Vorschrift des § 11 haben alle Länder eine Protokollerklärung abgegeben, die wie folgt lautet:

1. Die Länder begrüßen die Bereitschaft von ARD, ZDF und Deutschland Radio, sich durch Selbstverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit zu binden. Sie gehen mit ARD, ZDF und Deutschland Radio davon aus, dass die Inhalte der Selbstverpflichtung auch im Hinblick auf Qualität und quantitativer Begrenzung noch weitere Präzisierungen und Konkretisierungen bedürfen.

2. Sie behalten sich vor, zu prüfen ob die Praxis der Selbstverpflichtungserklärung in den Erwartungen an eine Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages genügt.

Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Protokollerklärungen, die in unterschiedlicher Mitwirkung der verschiedenen Länder abgegeben wurden. So erwarten 10 Länder - das Land Bayern ist dabei - von den Hörfunkveranstaltern, insbesondere von denen in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und dem Deutschland Radio, eine stärkere Berücksichtigung von deutschsprachiger Musik. 11 Länder - das Land Bayern ist dabei - sehen in einer messbaren Selbstverpflichtung der Anstalten zur Vergabe von Auftragsproduktionen an unabhängige Produzenten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Vielfalt im Programm und in der Produktionslandschaft. Auch hier taucht in der Protokollerklärung der Gedanke der Förderung der Qualität deutschsprachiger Produktionen auf. Soweit Auszüge aus den Protokollerklärungen.

Ich komme auf einen weiteren sehr wichtigen Punkt zurück, er betrifft die im letzten Bericht schon dargelegte Verschärfung der Verpflichtung, Fensterprogramme in den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen aufzunehmen; ich erinnere daran, aus "soll" wird ein "muss"; es sind Fensterprogramme nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts aufzunehmen. Für uns heißt das mehr denn je, dass wir allen Tendenzen klar entgegentreten werden, die in Richtung Abbau der redaktionellen Qualität und Eigenständigkeit des landesweiten Fernsehfensters gehen und die die mit diesen Fensterangeboten verbundenen Synergieeffekte, wie sie sich zunehmend entwickeln, erschweren. Wir haben mit dem Ziel einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des lokalen Fernsehens Anstrengungen unternommen, - ich habe darüber im Fernsehausschuss auch berichtet -, die bayernweite Programmversorgung und die damit verbundenen Vermarktungschancen zu verbessern. Dies führt ganz praktisch dazu, dass sich die redaktionelle Zusammenarbeit von TV-Bayern - dem Zusammenschluss bayerischer Lokalfernsehsender - mit dem landesweiten Fenster bei SAT.1 und auch mit dem zunehmend wieder lokaler werdenden Sender tv.münchen verstärkt. Die Idee unabhängige landesweite und lokale Berichterstattung zu gewährleisten wird ganz besonders gut funktionieren, wenn die jeweiligen Redaktionen optimal zusammen arbeiten und damit letztlich auch programmliche und wirtschaftliche Synergieeffekte stattfinden. Bündeln der Kräfte, Zusammenarbeit, Stärkung landesweiter und lokaler Berichterstattung ist damit am besten gewährleistet. Hier sind wir zur Zeit auch auf einem guten Weg, haben das Ziel allerdings noch nicht erreicht.

Was alles möglich ist, wird z.B. durch die Berichterstattung im Vorfeld der Wahlen belegt. Die lokalen Fernseh- und Radiosender haben hier wirklich bemerkenswerte Leistungen erbracht. Ich möchte das unter Punkt "Verschiedenes" noch etwas näher darstellen. Insgesamt möchte ich aber hier feststellen, dass es einen hohen technischen Produktionsaufwand lokaler Sender gab, dass alle lokalen Stationen anlässlich der Landtagswahlen immense Anstrengungen unternommen haben, ihre Zuhörer und Zuschauer im Vorfeld der Wahlen und am Wahltag selbst mit Informationen und Hintergrundwissen zu versorgen. Auch nach der Wahl berichteten die Stationen über die Wahlergebnisse der einzelnen Wahlkreise und stellen in Portraits die Kandidaten vor, die den Sprung in den Landtag geschafft haben. Wir haben uns das insgesamt genauer angesehen und festgestellt, dass das landesweite Programm bei SAT.1, TV-Bayern und eine ganze Reihe von Fernsehsendern vielfältige Sendungen produziert haben, dass man aber den Austausch und die Synergieeffekte noch hätte verbessern können, sei es durch einen noch breiteren Programmaustausch oder durch Dienstleistungsaufträge.

Redaktionelle Zusammenarbeit dieser Drei an einem Ort wäre auch ein entsprechendes Gegengewicht gegenüber den Zentralisierungstendenzen, die wir jetzt bundesweit bei den Fenstern trotz einer sich verschärfenden Gesetzgebung erleben. Dabei ist es in Bayern so, dass das landesweite Fenster von bayerischen Unternehmen mitgetragen wird und damit auch eine Eigenständigkeit gegenüber dem Vollprogramm SAT.1 hat. Wir müssen hier außerordentlich wachsam sein, weil wir bundesweit zur Zeit Entscheidungen erleben, die ganz eindeutig eine Zentralisierung der Fenster bedeuten und gerade nicht dem staatsvertraglichen Ziel einer regionaldifferenzierten Berichterstattung entsprechen. Aus Hamburg hört man, dass das halbstündige SAT.1-Magazin zukünftig in Berlin produziert werden soll. Man muss sich das einmal vorstellen: Studiogäste zur Live-Sendung in Hamburg müssten dann nach Berlin fahren. Umgekehrt wird das Regionalmagazin für Hessen über die RTL-Schiene seit Mitte des Jahres von Hamburg aus produziert. Dies alles läuft unter Einsparung von Kosten - ein Argument, das zur Zeit besonders stichhaltig ist.

Betrachtet man den größeren Zusammenhang, so wird man die Beendigung der Dienstleistungsverträge zwischen dem SAT.1-Fenster und tv.münchen nicht nur als eine kleine wirtschaftlich begründete Maßnahme von SAT.1 sehen können, sondern als ersten Schritt in Richtung Angleichung um nicht zu sagen Gleichschaltung der Regionalsendungen. Das wäre dann auch zukünftig das Ende landesweiter Eigenständigkeiten. Sollte sich diese Gefahr abzeichnen, werden wir sicher gefordert sein, eine Lösung für das bayernweite Fenster zu wählen, die den medienrechtlichen Zielen bestmöglich Rechnung trägt, zum Beispiel durch eine stärkere Beteiligung bayerischer Unternehmen im Fensterangebot. Warum soll es nicht möglich sein, TV-Bayern in geeigneter Weise in das landesweite Fenster zu integrieren und dennoch zusätzlich die Programmversorgung der Lokalsender außerhalb des Fensters programmlich und wirtschaftlich zu verbessern. Sie sehen, wir sind auch hier in einer Strukturdebatte, bei der die Landeszentrale den Auftrag hat dafür zu sorgen, dass lokale, regionale und landesweite Vielfalt auch zukünftig in den nationalen Rundfunkprogrammen gewährleistet ist.