Cookie Hinweis

Suche

Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

24.07.2003 | 7R 19

In jüngster Zeit gibt es eine ganze Reihe von Presseberichten, die von neuen Investoren zur Übernahme der ehemaligen KirchGruppe sprechen. In diesem Zusammenhang werden auch bekannte Namen wieder genannt, wie die Saban-Gruppe oder auch der Bauer-Verlag. Der Insolvenzverwalter der KirchMedia, des Mehrheitsaktionärs der ProSiebenSat.1 AG, hat in diesem Zusammenhang öffentlich erklärt "die Braut wird täglich schöner und täglicher teurer" (SZ vom 24.07.2003). Offensichtlich ist die Situation für das Unternehmen und vor allem die Sender SAT.1, ProSieben, Kabel 1 und N24 sehr viel besser geworden als noch vor einigen Monaten. Das liegt daran, dass Verluste abgebaut werden, und vor allem daran, dass die Gläubigerbanken entschieden haben bis zu 300 Mio. Euro in die Sender zu investieren. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Sender verbessert werden. Jüngstes Beispiel ist der Kauf der Rechte der Fußball-Champions-League durch SAT.1. Diese Entwicklung aktiviert das Interesse von Investoren, die offensichtlich damit gerechnet haben, dass der Kaufpreis für die Übernahme eher fällt, statt steigt. In der Zwischenzeit wird aber immer klarer, dass das Unternehmen an Wert gewinnt, auch weil sich der Erfolg des Unternehmens im Markt deutlich verbessert.
Für uns ist natürlich ganz entscheidend, dass damit auch die Sender stabilisiert werden und im Wettbewerb vor allem zur RTL-Gruppe entsprechend mithalten können. Wichtig ist, dass der Verkaufsvorgang nicht unter Zeitdruck gerät. Ich finde dabei auch bemerkenswert, wie zielführend im Sinne der Fortführung des Unternehmens der Insolvenzverwalter Herr Dr. Jaffè hier handelt. Im krassen Gegensatz zu dieser doch sehr positiven Entwicklung stehen dann wieder mal Fragen, wie sie die Süddeutsche Zeitung an Herrn Jaffé und Herrn Rohner, den Vorstandsvorsitzenden der ProSieben Sat.1 AG, richtet. So beginnt das heutige Interview mit den beiden Herren Jaffé und Rohner mit der Frage der SZ: "Herr Jaffé, wie wollen Sie den Selbstzerstörungsprozess bei der ProSieben Gruppe beenden?" Herr Jaffé, den ich als sehr sachlichen Gesprächspartner kennen gelernt habe, zweifelt in seiner Antwort an der Ernsthaftigkeit solcher Fragen. Ich frage mich dabei immer, was eigentlich die SZ leitet, in dieser Form mit einem solchen Unternehmen, das einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt in unserem Lande leistet, umzugehen. Da müssen ein paar Personaldiskussionen herhalten, um zu einer solchen Grundsatzbewertung zu kommen. Da kann man nur mit dem Insolvenzverwalter Jaffé feststellen - ich zitiere -, "wenn das Vertrauen in den Konzern und dessen Vorstand nicht da wäre, hätte der Gläubigerausschuss der KirchMedia der Investition (gemeint sind die 300 Mio. Euro) niemals zugestimmt."

Eine andere wichtige Entscheidung will ich erwähnen. Kabel Deutschland verlegt ihren Sitz nach Bayern. Ab 1. Januar 2004 wird der Hauptsitz für die Kabel Deutschland der Großraum München sein. Ich darf daran erinnern, der Kabel Deutschland gehören die ehemaligen Telekom Kabelnetze in 6 Regionen in Deutschland. Kabel Deutschland ist mit 10,2 Mio. angeschlossenen TV-Haushalten der größte TV-und Radio-Kabelbetreiber in Europa. Der frühere Sitz war in Nordrhein-Westfalen, aber Nordrhein-Westfalen gehört diesen 6 Regionen nicht an. In Nordrhein-Westfalen ist das ehemalige Kabelnetz der Telekom an einen anderen Investor gegangen. Das Tochternehmen der Deutschen Telekom `Kabel Deutschland` wurde im März an die Investorengruppe Apax-Partners, GS Capital Partners und Providence Equity Partners verkauft. Bei diesen Investoren handelt es sich im wesentlichen um Finanzinvestoren, die auch prinzipiell bereit sind im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft in die Kabelnetze zu investieren und insbesondere die Digitalisierung der Kabelnetze voranzubringen. Bevor sich das Management für München entschieden hat, waren andere Wirtschaftsstandorte in Deutschland geprüft worden. Dass man sich für München entschieden hat, liegt auch an der Vielzahl der hier bereits tätigen Unternehmen aus dem Fernseh- und Telekommunikationsbereich und an dem vorhandenen digitalen Know-How. Dabei ist offensichtlich auch an eine enge Zusammenarbeit mit Premiere gedacht. In Berlin, aber vor allem auch in München sollen neue Technologien im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden. Die Landeszentrale wird hier sicher ein wichtiger Partner für diese Entwicklung sein.

Über einen ganz wichtigen Punkt möchte ich jetzt am Schluss noch berichten. Es geht um den 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 26. Juni diesen Staatsvertrag beschlossen. Er enthält einige ganz prinzipielle Veränderungen und Neuerungen in unserer Medienordnung. Dazu drei Beispiele:

1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird verpflichtet seinen Programmauftrag, der in einer eigenen Vorschrift neu definiert wird, aber natürlich auch die bisherigen Elemente, Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung enthält, zu präzisieren. ARD, ZDF und Deutschlandradio werden verpflichtet durch Satzungen oder Richtlinien den dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegebenen Auftrag, wie der Staatsvertrag formuliert, näher auszugestalten. Ziel einer solchen Regelung ist es, besser als bisher zu gewährleisten, dass der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk sich in seiner Programmentwicklung nicht von seinem Kernauftrag entfernt. Die Länder haben sich vorgenommen 3 Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages - dies ist für den 1.4.2004 vorgesehen - die Anwendung dieser Bestimmung zu überprüfen.

2. Eine weitgehende Einschränkung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedeutet die nunmehr getroffene Regelung, dass er zwar weiter programmbegleitend Druckwerke und Mediendienste anbieten darf, aber nur mit programmbezogenem Inhalt. Bisher lautete die Formulierung "mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt". Außerdem macht die Nennung von Druckwerken und Mediendiensten in einem gemeinsamen Satz deutlich, dass die Eingrenzungen wie sie seit Jahrzehnten bei Druckwerken existieren sinngemäß auch für die Mediendienste gelten.

3. Verschärft wurde die Verpflichtung zur Aufnahme von sogenannten Fenster-programmen in private Fernsehsender. Nunmehr lautet die Vorschrift wie folgt: "In den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernseh-Vollprogrammen sind mindestens im zeitlichen und regionaldifferenzierten Umfang der Programm-aktivitäten zum 1.7.2002 nach Maßgabe des jeweiligen Landesrecht Fenster-programme aufzunehmen." Das bisherige "soll" wird durch "sind aufzunehmen" ersetzt und ganz entscheidend ist auch, dass solche Fensterprogramme nicht schrittweise abgebaut werden dürfen, sondern mindestens im Umfang, wie sie zum 1.7.2002 bestanden haben, aufrecht erhalten werden müssen. Dabei ist jetzt klar gestellt, dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) keinerlei Zuständigkeit hat zu prüfen, ob die staatsvertraglichen Voraus-setzungen gegeben sind. Die KEK hatte solche Ansprüche im Zusammenhang mit der Bonusregelung des Staatsvertrages erhoben. Ich darf Sie daran erinnern, dass bei Vorhanden-Sein von Fensterprogrammen 2 % vom höchstzulässigen Zuschaueranteil in Abzug gebracht werden. Diese Bonusregelung ist geblieben. Neben der rechtlichen Verpflichtung sollte damit auch die Bereitschaft erhöht werden, solche Fenster auch tatsächlich einzurichten. Dass eine solche Bereitschaft nicht immer gegeben ist, habe ich selbst auf einem Podium beim Medienforum in Nordrhein-Westfalen vor einigen Wochen erlebt, als mich der Geschäftsführer Herr Hoffmann von Sat.1 demonstrativ aufgefordert hat in aller Öffentlichkeit solche Fensterregelungen in Frage zu stellen. Sie können sich vorstellen wie meine Antwort lautete, wenn nahezu zeitgleich der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Aufnahme solcher Fenster verschärft hat und sich darin auch die föderale Struktur unserer Medienordnung widerspiegelt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass solche Fensterregelungen richtig sind und dass die damit verbundene Last, so empfinden es manche Vertreter der Veranstalter, den privaten Unternehmen zumutbar ist, zumal die Zuschauereichweiten dieser Fenster sich auch durchaus sehen lassen können.

Sie sehen, die Dynamik der Entwicklung der dualen Rundfunkordnung in Deutschland ist ungebrochen. Wir werden auch über die Diskussion über Gebühren und Fußballrechte hinaus weiter mit spannenden und grundsätzlichen Fragen konfrontiert sein.