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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

27.03.2003 | 3R 16

Am 17. März 2003 wurden wir unmittelbar von den Verantwortlichen darüber informiert, dass der monatelange Verhandlungsmarathon im Bieterverfahren um die Kerngeschäfte der KirchMedia erfolgreich abgeschlossen worden ist. Der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und die Geschäftsführung der KirchMedia haben sich mit dem US-Amerikanischen Medienunternehmer Haim Saban und Vertretern seiner internationalen Gruppe auf die wesentlichen Inhalte der entsprechenden Verkaufsverträge geeinigt. Der Vertrag über die Übertragung der Mehrheit an der ProSiebenSat.1 Media AG ist unterzeichnet. Danach erwirbt die Saban Gruppe über eine neu gegründete Tochtergesellschaft von der insolventen KirchMedia GmbH & Co. KGaA 36 Prozent der Aktien, das bedeutet 72 Prozent der Stimmrechte an der Senderfamilie.
Der Vertrag über die Übertragung der Filmbibliothek und des Filmrechtehandelsgeschäfts wird demnächst unterschrieben. Auch für diesen Vertrag ist über alle Konditionen und Inhalte Einigkeit erzielt worden. Wie kompliziert dieses Geschäft ist, wird dadurch deutlich, dass bis zur Unterschrift unter diesen Vertragsteil etwa 40.000 Seiten abschließend geprüft und zu einem Vertragswerk gebündelt werden müssen. Im weiteren Verfahren wird diese Transaktion nach kartellrechtlicher und medienkonzentrationsrechtlicher Prüfung vollzogen. Über den Kaufpreis haben die Vertragspartner Vertraulichkeit vereinbart. In Branchenkreisen wird der Kaufpreis in einer Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro geschätzt. Haim Saban äußerte sich im Zusammenhang mit der Übernahme der Anteile, ich zitiere: "Ich bin zuversichtlich, dass wir langfristig ein deutliches Wachstum verzeichnen werden. Wir sind gut positioniert, sobald die Werbesituation sich wieder verbessert und die Konjunktur im zweitgrößten Medienmarkt der Welt anspringt. Wir werden sowohl mit unserer breiten Erfahrung als auch unseren umfangreichen Kontakten im internationalen Mediengeschäft das Management und die Mitarbeiter von KirchMedia und ProSiebenSat.1 bei ihrer engagierten Arbeit unterstützen."
Haim Saban ist ein außerordentlich erfolgreicher Unternehmer. 1975 hat er ohne irgendein Kapital zunächst als Manager und Fernseh- und Musikproduzent begonnen und verfügt heute über ein geschätztes Privatvermögen von 1,7-2 Milliarden Dollar.

Bereits vor Abschluss der Verträge haben die Rechtsvertreter im Auftrag der Saban Capital Group bei den drei Landesmedienanstalten, die Lizenzen für die Fernsehprogramme erteilt haben, die geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei den fünf betroffenen Sendern angemeldet. Bei den Sendern handelt es sich um SAT.1, ProSieben, Kabel 1, N24 und Neun Live. In dieser Anmeldung wird die weitere Planung dargestellt und es wird darauf verwiesen, dass die Saban Capital Group und die Télévision Francaise (TF1) gemeinsam und zwar im Verhältnis 50:50 die Anteile übernehmen wollen. TF1 ist ein erfolgreiches Fernsehvollprogramm in Frankreich, das landesweit über terrestrische Kabel- und Satellitennetze verbreitet wird und 2001 einen Marktanteil von 32,7 Prozent erzielte. TF1 ist darüber hinaus beim Fernsehspartensender Eurosport und Eurosport News und weiteren TV-Angeboten beteiligt und ist auch im Produktionsbereich und bei Homeshopping-Angeboten aktiv. Auch was die Entwicklung des digitalen Fernsehens anbetrifft, ist TF1 maßgeblich beteiligt.

Ich habe mich öffentlich sehr positiv zu dieser Entwicklung geäußert, vor allem deshalb, weil über die Zukunft der ProSiebenSat.1 Media AG und ihre Senderfamilie Klarheit hergestellt ist. Wenn man erlebt, wie diese lange Phase der Unsicherheit auf das Unternehmen und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewirkt hat, dann ist jetzt doch eine entscheidende Grundlage zur Stabilisierung und Fortentwicklung der Sender und der Filmbibliothek mit Rechtehandel gelegt. Bemerkenswert ist auch die beabsichtigte Gemeinsamkeit von Saban und dem französischen Fernsehsender TF1. Aus dieser amerikanisch-französisch-deutschen Verbindung kann sich aus meiner Sicht eine erfolgversprechende internationale Zusammenarbeit entwickeln. Der Vollständigkeit halber will ich nur darauf hinweisen, dass ich unmittelbar von dem lange im Rennen befindlichen Unternehmen Bauer darüber informiert wurde, und so hat sich das Unternehmen dann auch öffentlich geäußert, dass der medienrechtliche Antrag auf Genehmigung des Einstiegs von Bauer, der inzwischen, wenn auch unvollständig, der KEK vorliegt, ebenso wie der Antrag der Saban Group nicht zurückgezogen wird. Bauer hat erklärt, dass er, wenn tatsächlich noch Probleme mit dem neuen Investor auftreten sollten, weiterhin ein Interesse an der Übernahme der KirchMedia hat.

Mein zweiter Berichtspunkt gilt der weiteren Umsetzung und Vorbereitung zum Thema Jugendmedienschutzstaatsvertrag und der Kommission Jugendmedienschutz (KJM). Nächste Woche, am 2. April, wird die konstituierende Sitzung der KJM in Erfurt stattfinden. In diesen Tagen sind jetzt auch die Mitglieder durch die Obersten Landesjugendbehörden und zuvor schon durch den Bund benannt worden. Die Direktoren/Präsidenten, die in der KJM aus dem Kreis der Landesmedienanstalten mitarbeiten werden, sind schon länger klar. Die Vorbereitungsarbeiten laufen, es gibt ja keine Übergangsregelung. Am 1. April gilt das neue Recht und praktische Umsetzungsfragen sind nicht einfach zu bewältigen. Wir führen informelle Gespräche mit den in das neue Modell einbezogenen Organisationen und Personen, zum Beispiel der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und jugendschutz-net. Wir führen auch Gespräche mit der Internet-Branche und den Fernsehveranstaltern. Die Diskussionen sind aufwendig und grundsätzlich. Das neue Recht fordert uns alle. Es gibt auch eine Reihe von sehr grundsätzlichen Rechtsfragen. Es gibt aber auch Erfreuliches zu berichten. So habe ich sehr klare Aussagen der Internetbranche zur Kenntnis genommen, das Modell auch anzunehmen und erfolgreich umsetzen zu wollen.

Die Online-Branche sieht sich als besonders betroffen von dem neuartigen Regelwerk. Es ist spürbar, dass die Stimmungslage ambivalent ist, aber die Internetbranche hat erklärt, sie sei, ich zitiere, "erwartungsvoll, kooperativ, konstruktiv und absolut mitgestaltend." Das Zitat stammt vom Geschäftsführer der BITKOM. Die BITKOM ist Deutschlands bedeutendster Bundesverband für Unternehmen der Informationswirtschaft, der Telekommunikation und der neuen Medien. Vertreten sind darin 1300 Unternehmen. In dem Gespräch hat Herr Dr. Brost, das ist der Geschäftsführer des Verbandes, die Dimension deutlich gemacht, um die es hier bei Anwendung des neuen Rechts geht. Er verwies darauf, dass der Verband 95 % der deutschen Internet-Branche repräsentiere. In diesem Verband sind auch weitere Verbände wie der Verband Bayerischer Zeitungsverleger, der Verband der Deutschen Internetwirtschaft bzw. das Elektronik Commerce Forum, der Verband der Unterhaltungssoftware (VUB), der Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) und Unternehmen wie die Bertelsmann AG, e-Bay, KirchMedia, Microsoft, RTL, NewMedia, T-Online sowie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) vertreten. Dr. Brost verwies darauf, dass der Verband für einen Umsatz von 120 Milliarden Euro stehe, bezogen auf die gesamte informationswirtschaftliche Industrie. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen 700.000 Mitarbeiter.
Wir haben auch Gespräche mit den Fernsehveranstaltern und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) geführt. Klare Erkenntnisse, wie sich die FSF jetzt im Einzelnen umgestaltet, um den Anforderungen des neuen Modells der regulierten Selbstkontrolle zu entsprechen, haben wir bis heute nicht. Wir haben allerdings die grundsätzliche Aussage der Fernsehveranstalter dieses Modell umzusetzen und sich verantwortlich daran zu beteiligen. Zugleich werden schon erste Anerkennungsanträge von Selbstregulierungsorganisationen angekündigt und es gibt auch schon erste Briefe dazu.

Nur kurz ein Wort zur praktischen Bewältigung: Die Geschäftsstelle in Erfurt soll nach einstimmigem Beschluss der Landesmedienanstalten bis zu zweieinhalb Mitarbeiter haben und ausschließlich koordinierende und organisierende Aufgaben haben. Damit ist zugleich die Aussage verbunden, dass die inhaltlichen und bewertenden Aufgabenstellungen und natürlich im besonderen der Vollzug der Entscheidungen der KJM, durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt in einem gemeinsam zu organisierendem Verfahren stattfinden wird. Bis zur Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle in Erfurt nimmt die Funktion der Geschäftsstelle der KJM die Bayerische Landeszentrale für neue Medien wahr. Wir haben hier im Hause entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Wir sind engagiert dabei, das neue Modell vorzubereiten und anzuwenden. Dabei halten uns die anstehenden inhaltlichen und Verfahrensfragen ganz schön in Atem. Es wird zunehmend klar, dass es einen erheblichen Aufwand geben wird, den die Landesmedienanstalten, die ja dieses Modell zu finanzieren haben, tragen müssen. Es erweist sich auch in der Praxis, wenn man es denn richtig effizient organisiert, als durchaus hilfreich, dass die Erfahrungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und die Erfahrungen von jugendschutz-net in dieses Modell integriert werden können. Der dabei zu leistende Organisationsaufwand ist nicht ganz einfach, aber ich bin voller Zuversicht, dass uns das gemeinsam gelingen wird. Wir brauchen dabei die tatkräftige und vor allem auch inhaltliche Mitwirkung der pluralen Gremien der Landesmedienanstalten und natürlich auch ganz besonders die Mitwirkung des Medienrats hier in Bayern. Wir sind uns auch einig in den Diskussionen in der Gremienvorsitzendenkonferenz und in der Gesamtkonferenz, dass bei den weichenstellenden grundsätzlichen Fragestellungen den Gremien nach dem neuen Jugendschutzmodell eine erhebliche Bedeutung zukommt. Dies gilt zum Beispiel für die Mitwirkung an der Erstellung von Jugendschutzrichtlinien und Satzungen zum Vollzug des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Dabei muss man immer wieder daran erinnern, dass dieser Staatsvertrag in der amtlichen Kurzfassung Jugendmedienschutz-Staatsvertrag heißt, dass aber der Regelungsrahmen sehr viel exakter wiedergegeben wird, wenn man die Langfassung zitiert und die damit verbundenen vielfältigen materiellen Anforderungen an die Angebote von elektronischen Medien. Die Erweiterung und Präzisierung der unzulässigen Angebote ist ebenfalls ein wesentlicher Bereich der Neuregelung. Nur zwei Hinweise dazu. Das generelle Verbot von Kinderpornographie bezieht sich auch auf virtuelle Darstellungen und gilt auch für Angebote im Internet. Sie wissen, dass das in der Vereinigten Staaten ganz anders gesehen wird. Indizierte Filme sind generell verboten, solang und soweit die Indizierung greift. Deshalb heißt der Staatsvertrag auch in Langfassung "Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk in Telemedien". Gerade Fragestellungen, die über den engeren Bereich des Jugendschutzes hinausgehen, werden in der Anwendung und Umsetzung alle fordern. Gelingen wird dies auch dann, wenn die Unternehmen selbst - und das war ja eine der Ideen dieses neuen Modells - ihre Verantwortung für Medieninhalte wahrnehmen.