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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

14.10.2004 | 10R 27

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Medienrats, Herrn Dr. Jooß, und in Anknüpfung an die Beratung im Beschließenden Ausschuss und im Grundsatzausschuss befasst sich mein heutiger Bericht mit dem "8. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (8. RfÄndStV)". Diese Neuregelung ist von zentraler Bedeutung für unsere Medienordnung und enthält wichtige Weichenstellungen für die Zukunft. Es würde den Rahmen des Berichts sprengen, auf alle Punkte einzugehen - ich will mich hier vielmehr auf einige wenige, aber sehr wichtige Punkte konzentrieren.

Zunächst kurz zum Verfahren: Nach Verabschiedung durch die Ministerpräsidenten am letzten Freitag geht der Staatsvertrag zur Beschlussfassung in die Landesparlamente und wird dann bei Zustimmung der Landesparlamente am 01.04.2005 in Kraft treten. Der dynamische Veränderungsprozess bei den elektronischen Medien wird besonders deutlich, wenn man sich einmal vorstellt, dass der 1. Rundfunkstaatsvertrag - also die Ausgangsregelung - vom August 1991 stammt und dass seit 1991 nunmehr die achte Änderung verabschiedet wurde. Der 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag brachte Änderungen, die etwa vor einem Jahr beschlossen worden sind. Bei der Schwierigkeit der Materie und den unterschiedlichen Auffassungen, die es durchaus bei den Ländern gibt, ist es bemerkenswert, dass immer wieder ein Konsens erzielt wird. Wenn man sich allerdings die Protokollerklärungen ansieht, die auch dieses Mal durch die Länder sehr umfangreich sind, dann sieht man doch deutlich, wie sehr die Länder miteinander um einen Konsens gerungen haben und man sieht vor allem auch in den Protokollerklärungen - ich komme nachher noch einmal kurz darauf zurück - was alles an weiteren Fragestellungen ansteht. Die Auseinandersetzungen und die Diskussionen um die Höhe der Rundfunkgebühr, die jetzt mit diesem neuen Staatsvertrag auf insgesamt 17,03 Euro festgesetzt wurde, was eine Steigerung um 88 Cent bedeutet, stand im Mittelpunkt dieser Neuregelungen, so dass andere, sehr wichtige Veränderungen in der begleitenden Diskussion kaum mehr eine Rolle spielten.

Aber zunächst zur Rundfunkgebühr: Es steht nun fest, dass die Landesmedienanstalten an der Erhöhung dieser Gebühr nicht beteiligt werden. Der gefundene Rechtsmechanismus ist so, dass der bisherige Prozentsatz von 2 % um den Prozentsatz gekürzt wird, der notwendig ist, bisherige Einnahmen für die Landesmedienanstalten zu erhalten. Wichtig ist, dass die Landesmedienanstalten nach wie vor prozentual an der Rundfunkgebühr beteiligt sind und damit auch bei positiver Entwicklung der Anzahl der Gebührenzahler partizipieren. Ich weiß, dass es im Kreise der Länder auch Diskussionen gab, den Prozentanteil der Landesmedienanstalten noch weiter nach unten zu verändern. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Bayerischen Staatsregierung bedanken, dass sie diesem Weg entschieden entgegengetreten ist. Wir wissen ja von Herrn Staatsminister Huber, dass er selbst der Meinung war, dass die Landesmedienanstalten an der prozentualen Erhöhung beteiligt werden sollten. In der Notwendigkeit, einen Konsens aller Länder zu erzielen, ist leider diese Position nicht zum Tragen gekommen. Trotz aller Anstrengungen der Landesmedienanstalten - es gab eine Reihe von Grundsatzbeschlüssen, Schreiben an die Länder und Gespräche - ist es den Landesmedienanstalten nicht gelungen, die Politik von der Notwendigkeit einer Beteiligung an der Gebührenerhöhung zu überzeugen. Dies ist um so bedauerlicher, weil wir angesichts der zusätzlichen Aufgaben etwa im Bereich des Jugendschutzes und den neuen Herausforderungen bei der Digitalisierung unsere Position sachgerecht begründet hatten.

Obwohl die Erhöhung um 88 Cent deutlich unter dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) von 1,09 Euro blieb, gab es heftigste Kritik aus dem Bereich der privaten Medien.

"Ministerpräsidenten kapitulieren im Gebührenverfahren" - so lautet schon die Überschrift einer Presseinformation des VPRT. Ich darf hieraus nur den ersten Absatz zitieren: "Mit ihrer Zustimmung zu der sachlich völlig überflüssigen Erhöhung der Rundfunkgebühren haben die Regierungschefs der Länder heute das Scheitern einer Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ernüchternde Weise dokumentiert und einen weiteren Beitrag zur Wettbewerbsverzerrung im dualen deutschen Rundfunksystem geleistet." Man kann als Interessenverband so formulieren - was ich allerdings sehr deutlich kritisiere, ist die in der Presseerklärung enthaltene Aussage: "Wir sind froh, dass wir Privaten nach Brüssel gegangen sind, um dort eine sachgerechte neue Rundfunkordnung anzumahnen." Wir haben in Deutschland ein insgesamt - im internationalen Vergleich - außerordentlich gutes duales Rundfunksystem aufgebaut. Dies sollte der VPRT bei seinem Ruf nach Entscheidungen durch Brüssel nicht vergessen. Ich denke, die Länder haben über viele Jahrzehnte bewiesen, dass sie eine zukunftsorientierte Medienpolitik machen und wir brauchen nicht die Entscheidung aus Brüssel.

Aus einer ganzen Reihe von weiteren Neuregelungen greife ich nur noch zwei Punkte heraus; ich werde weitere Veränderungen in den zuständigen Ausschüssen berichten.

Die eine Neuregelung betrifft die so genannten Fensterregelungen in den Programmen SAT.1 und RTL. Über die bisherigen Regelungen hinaus wird erstmals als Soll-Bestimmung vorgeschrieben, dass die Fensterprogramm-Veranstalter und der Hauptprogramm-Veranstalter nicht im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens zueinander stehen sollen, d.h. dass der Hauptprogramm-Veranstalter keinen maßgeblichen Einfluss auf den Fensterprogramm-Veranstalter haben soll - er soll nicht zu 25 % oder mehr an den Kapital- oder Stimmrechten beteiligt sein oder einen vergleichbaren Einfluss haben. Außerdem schreibt der Staatsvertrag jetzt vor, dass dem Fensterprogramm-Veranstalter eine gesonderte Zulassung zu erteilen ist. Klargestellt wird die Regelung, dass die Finanzierung der Fensterprogramme durch den Hauptprogramm-Veranstalter sicherzustellen ist. Damit wird insbesondere das bayerische landesweite Fenster, das bisher eine gesellschaftsrechtliche Mehrheit von SAT.1 hatte, der neuen Rechtslage angepasst werden müssen. Für die Unternehmen bleibt es dabei, dass sie dann, wenn diese Fenster im nationalen Programm stattfinden, größere Spielräume im Rahmen der Konzentrationsregelungen haben.

Neue Regelungen gibt es auch für Fernseh- und Hörfunkprogramme der ARD und des ZDF. Neue Fernsehprogramme dürfen nur noch veranstaltet werden, wenn im Austausch dazu auf ein bisheriges Programmangebot verzichtet wird und der gesetzliche Programmauftrag auch durch das neue Angebot erfüllt wird. Dabei dürfen auch keine Mehrkosten entstehen.

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten können insgesamt im Hörfunk die Gesamtzahl ihrer zum 01.04.2004 verbreiteten analogen und digitalen Hörfunk-programme veranstalten. Ergänzend hierzu wird im Staatsvertrag die Verpflichtung festgelegt, dass die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten - ich zitiere -"auf eine Bündelung ihrer Hörfunkprogramme und weitere Kooperationen hinwirken".

Im Zusammenhang mit diesen Hörfunkregeln ist die Protokollerklärung aller Länder interessant - ich darf sie zitieren: "Sollte eine vollständige Umstellung der Hörfunkverbreitung von analog auf digital stattfinden, nehmen die Länder in Aussicht, unter Berücksichtigung der vorhandenen technischen Übertragungskapazitäten, die Frage der Programmobergrenzen im Hörfunk neu zu verhandeln, mit dem Ziel, eine gleichwertige Versorgung mit Hörfunk in allen Ländern zu erreichen". Hiermit soll offensichtlich die bestehende Schieflage im Bereich des Hörfunks in den einzelnen Ländern zukünftig korrigiert werden, wenn die Gesamtzahl aller analogen und digitalen der Hörfunkprogramme zum 01.04.2004 jetzt als Besitzstand festgeschrieben wird.

Noch ein kurzer knapper, aber sehr wichtiger Punkt zu den so genannten Telefonmehrwert-Diensten: Im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Finanzierungsregelungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird festgelegt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwert-Diensten nicht erzielen darf.

Zum Staatsvertrag haben die Länder in unterschiedlicher Beteiligung insgesamt 13 Protokollerklärungen zum Teil auch sehr ausführlich formuliert. Aus den Protokollerklärungen kann man das medienpolitische Programm der Zukunft entnehmen - so nimmt man in Aussicht, den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag weiter zu konkretisieren mit den Themen Strukturüberprüfung, technologische Fortentwicklung, Gleichwertigkeit der Versorgung. Die Länder nehmen in Aussicht, den Stellenwert, wie formuliert wird, von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu prüfen. Sie bekräftigen ihre Auffassung, dass das im Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag festgeschriebene Verfahren der Gebührenfestsetzung weiterhin Gültigkeit besitzt - gemeint ist das Verfahren über die KEF. Zum Abschluss zitiere ich die Protokollerklärung 12, die die Landesmedienanstalten betrifft und von allen Ländern getragen wird:

"Die Länder beabsichtigen, Strukturen und Finanzierung der Landesmedienanstalten gemeinsam zu überprüfen. Mit dem Ziel, eine Aufgabenerfüllung der Landesmedienanstalten über die am 31. Dezember 2008 endende Gebührenperiode hinaus finanziell zu sichern, werden die Landesmedienanstalten gebeten, von ihnen noch nicht genutzte Rationalisierungspotenziale zu erschließen. Die Länder bitten bis zur Mitte der Gebührenperiode um eine gemeinsame Information der Landesmedienanstalten, welche zusätzlichen Rationalisierungseffekte sie bis dahin erreicht haben und welche weiteren Effekte sie bis zum Ende der Gebührenperiode planen." Zitat Ende.

Ich denke, diese Protokollerklärung bezieht sich vor allem auf die Debatten über die Verringerung der Zahl der Landesmedienanstalten, die jüngst zugenommen haben. Es gibt immer wieder Vorschläge mit fünf bis sieben Landesmedienanstalten auszukommen. Die bayerische Landeszentrale für neue Medien ist in diesem Punkt von den Kooperations- und Zusammenlegungsdiskussionen nicht betroffen. Wir werden aber sicherlich auch im Zusammenhang mit den hier in der Protokollerklärung zitierten Fragestellungen zukünftig gefordert sein.

Eine Anmerkung zum Schluss: Ich habe mich sehr darüber gefreut und dies auch öffentlich erklärt, dass Premiere nach Prüfung anderer Standorte Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Köln, sich ausdrücklich für München entschieden hat und dabei Standortfaktoren, zu denen auch die Landeszentrale für neue Medien beiträgt, genannt hat. Die Kontinuität in der bayerischen Medienpolitik und die qualifizierten Mitarbeiter am Medienstandort Bayern und speziell im Großraum München waren wichtige Punkte in der Standortentscheidung. Das freut mich ganz besonders, weil damit auch die Entscheidungen des Medienrats auf vielen Gebieten, besonders aber auch für Aus- und Fortbildungsaktivitäten, so positiv gewürdigt werden.