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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

25.03.2004 | 3R 23

Der Vorsitzende des Medienrats, Herr Dr. Jooß, hat über die Konferenzen der Landesmedienanstalten am 2. und 3. März in Halle berichtet. So hat in der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, in der Gremienvorsitzendenkonferenz und der Gesamtkonferenz, an der die Vorsitzenden der Gremien und die Direktoren gemeinsam teilnehmen, das Thema Sendeformate und Programmentwicklung im privaten Fernsehen eine wichtige Rolle gespielt. Als Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) habe ich in der Konferenz der Gremienvorsitzenden über die Tätigkeit der KJM ausführlich berichtet und mit den Gremienvorsitzenden eine intensive Diskussion über problematische Formate und die damit zusammenhängenden rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen geführt. Auch in der Direktorenkonferenz haben wir uns mit der Entwicklung des neuen Jugendschutzmodells, der regulierten Selbstregulierung, befasst und ich habe dort ebenfalls einen Bericht als KJM-Vorsitzender abgegeben. Ich habe dabei darauf hingewiesen, dass die KJM bereits Beanstandungsverfahren eingeleitet hat und sich auch mit Problemformaten wie Dschungel-Show und angekündigten weiteren Formaten eingehend befasst hat. Dabei hat die KJM öffentlich deutlich gemacht - die Presseerklärung zu dem sogenannten Dschungel-TV ist ihnen zugegangen -, dass sie nicht bereit ist, weitere Verschärfungen und mögliche Grenzüberschreitungen hinzunehmen, sondern konsequent die rechtlichen Anforderungen nach dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien durchsetzen wird. Die hohen Erwartungen an eine erfolgreiche Arbeit der KJM waren deutlich spürbar in allen Konferenzen, im Besonderen aber in der Konferenz der Gremienvorsitzenden; darüber habe ich auch in der letzten KJM-Sitzung die Mitglieder informiert.

Die problematischen Formate gewinnen immer mehr Raum.

Am 01.03.2004 lief die fünfte Staffel des Psychoformats "Big Brother" an. RTL2 strahlt täglich von 19:00 Uhr - 20:00 Uhr eine Sendung aus, Tele5 bringt in Kooperation mit RTL2 die Sendung "Big Brother - Live". Diese wird täglich von 22:05 Uhr bis 00:00 Uhr im Rahmen von "Nachtfalke Spezial" ausgestrahlt und bringt die Tageszusammenfassung von RTL 2 in leicht veränderter Form mit einer "Analyse" und einer Zuschauerbeteiligung per Telefon. Nach Mitternacht werden bis 06:00 Uhr Live-Schaltungen mit acht Minuten Exklusivmaterial präsentiert sowie Ausschnitte vom vergangenen Tag.

Premiere liefert als Pay per View-Angebot 24 Stunden am Tag Live-Bilder aus dem "Big Brother"-Haus. Diese sind zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr vorgesperrt, bei einer Freischaltung wird die Vorsperre nach 120 Minuten wieder aktiviert.

Neben der deutlich verlängerten Laufzeit (ein ganzes Jahr) und der hohen Gewinnsumme (eine Million Euro) ist die Teilung des Hauses in drei (statt bisher zwei) Bereiche der größte Unterschied zu den Vorgängerstaffeln. Die Teilung der Kandidaten in einen Bereich der "Reichen", der "Normalen" und der "Survivors" wird durch sog. "Matches" (Wettkämpfe unterschiedlichster Art) durchbrochen, bei denen die Teams gegeneinander antreten müssen. Dabei wird entschieden, welches Team in welchem Bereich leben darf.

Die bisher ausgestrahlten Folgen von "Big Brother" bei RTL 2 ergaben nach einer ersten Sichtung, dass aus Sicht des Jugendschutzes durchaus Anhaltspunkte gegeben sind für einen möglichen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV. Diese liegen vornehmlich in der seit 23.03.04 stärker hervortretenden Tendenz hin zu einer Sexualisierung. Als Beispiele sind hier die Szenen vom 22.03. ("Oralsexszene" und "lesbische Küsse im Whirlpool") sowie die explizite "Stripszene" am 11.03. zu nennen.

Auch aus Sicht der Menschenwürde sind die bisher ausgestrahlten Folgen von "Big Brother" bei RTL 2 bedenklich: das Problempotenzial besteht hierbei vornehmlich in der Sanktionierung von Regelverstößen durch die Redaktion. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die durch die Dreiteilung des Hauses bedingten Machtmechanismen weiter ausgeschlachtet werden und bereits vorhandene Sanktionsmöglichkeiten ("Bestrafungszimmer") immer stärker genutzt werden. Dies ist auch aus Sicht des Jugendschutzes problematisch.

Festzuhalten bleibt schließlich, dass das Problempotenzial bei RTL 2 aufgrund der frühen Sendezeit höher zu veranschlagen ist als bei Tele 5 (Ausstrahlung nach 22:00 Uhr) sowie bei Premiere (Vorsperre zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr).

Im Zusammenhang mit dem neuen Jugendschutzmodell der sogenannten regulierten Selbstregulierung wird nicht nur bei den Landesmedienanstalten zunehmend die Frage aufgeworfen, welche Rolle und Funktion die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) besonders im Hinblick auf solche Sendungen hat, die ja als Selbstregulierung im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages eine Anerkennung durch die KJM erfahren hat. Voraussetzung für eine solche Anerkennung sind eine Reihe von Einzelvorschriften im Staatsvertrag, die alle zum Ziel haben, eine im Sinne des Jugendschutzes und der Durchsetzung rechtlicher Anforderungen effiziente Struktur zu gewährleisten. Dazu gehört zum Beispiel der Nachweis, dass bei der FSF unabhängige Prüfer tätig sind und dass sie auf der Grundlage von Bewertungen arbeiten, die einen effizienten Jugendschutz gewährleisten. Gerade die zur Zeit heftig diskutierten Problemformate werden in der Praxis von den neuen Jugendschutzmodellen kaum erfasst. Es bestand die Sorge bei den Gremienvorsitzenden, dass die vom Gesetzgeber mit der Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages intendierte regulierte Selbstkontrolle ins Leere laufe, wenn bei der FSF gerade die kritischen Formate keiner Prüfung unterzogen werden.

Über diese Grundsatzfrage haben wir in der letzten Woche ein Gespräch mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen in der KJM geführt. Wir haben über die praktischen Fragestellungen diskutiert, z.B. inwieweit solche Formate einer Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen vorgelegt werden können, und dabei Fortschritte erzielt. So hat uns die FSF darüber informiert, dass Folgen des angekündigten Formates "Fear Factor" bei der FSF vorgelegt worden sind, um sie einer Bewertung zu unterziehen. Klar wurde bei der Diskussion auch, dass diese neuen Formate neue Herausforderungen für die praktischen Abläufe einer Freiwilligen Selbstkontrolle bedeuten, und von den Sendern und der von ihr getragenen FSF einiges abverlangen. Deutlich wurde aber auch, dass das Argument, solche Formate dürften an der Selbstregulierung nicht vorbei gehen, durchaus akzeptiert wurde. So könnte eine Konzeption wie die laufende "Big Brother" Sendung mit ihrer Kasten-Einteilung durchaus zur Prüfung vorgelegt werden, zumal dann, wenn inzwischen ausgestrahlte Sendungen die Grundkonzeption für jeden Zuschauer deutlich machen. Auch das Sanktionsmodell des "Bestrafungszimmers", das schon zweimal praktiziert wurde, wirft Grundsatzfragen auf, die von einer Selbstregulierung bewertet werden könnten. Ich hoffe, dass diese Entwicklung und damit ein europaweit vielbeachtetes Konzept der regulierten Selbstregulierung weiterentwickelt und erfolgreich praktiziert werden kann. Wir sind jedenfalls gespannt, zu welchem Ergebnis die unabhängigen Prüfer der FSF bei der Bewertung von Folgen von Fear Factor gekommen sind.

Natürlich hat uns im Kreise der Landesmedienanstalten auch die Frage künftiger Aufgabenstellungen und der damit zusammenhängenden Finanzierung beschäftigt. Dabei wurde betont, welch vielfältige Aufgaben die Landesmedienanstalten inzwischen wahrnehmen und wie weit sich die Aufgaben zusätzlich zu ursprünglichen Kernfunktionen von Zulassung und Aufsicht entwickelt haben. Beispiele dafür waren der weiterentwickelte Jugendmedienschutz, der Bereich der Aus- und Fortbildung, die Vermittlung von Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation in der Informationsgesellschaft, so wie die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der elektronischen Medien. Hier laufen die Beratungen und Entscheidungsprozesse auf der Ebene der Länder weiter. Dabei geht es um eine Vielzahl von Fragestellungen zum Beispiel die Zukunft von digitalem Hörfunk und Fernsehen, die Trägerschaft der Sendernetze, die bedarfsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten, den Finanzausgleich und die Frage der Teilhabe der Landesmedienanstalten an Gebührenanpassungen. Letztlich geht es ja auch, ich erinnere an meinen letzten Bericht, darum, ob überhaupt und wenn ja zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe und in welchem Verfahren die Rundfunkgebühr festgesetzt wird. So wird offensichtlich immer klarer, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten aufgrund neuer sich abzeichnender Veränderungen im Wege der Selbstverpflichtung der Anstalten oder Veränderungen der Befreiungstatbestände bei der Rundfunkgebühr zu einer erneuten Berechnung gebeten werden könnte. Dabei kommt Altbekanntes in der Diskussion wieder hervor, zum Beispiel die als längst überwunden geglaubte Medienanstalt der Länder. So wie es jetzt aussieht, sollen die anstehenden Fragen in der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni entschieden werden, spätestens in der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten Anfang Oktober. Es geht um die grundsätzliche Weichenstellung in unserer dualen Medienordnung und damit verbundene Zukunftsfragen.

Am Schluss meines Berichts ein scheinbar kleines Thema, aber doch von entscheidender Bedeutung für die mittelständischen privaten Rundfunkanbieter in Bayern. Ende des Jahres 2003 haben die privaten Rundfunkanbieter, vertreten durch den Verband Bayerische Lokalfunkanbieter (VBL), einen Gesamtvertrag mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) abgeschlossen. Die GVL ist eine Gesellschaft, die u.a. Ansprüche der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller wahrnimmt. Mit dem Abschluss dieses Gesamtvertrags endet ein rund ein Jahrzehnt andauernder Streit über die Zahlung von Vergütung für die gespielte Musik, der die Parteien bis vor den BGH geführt hatte. Umstritten waren insbesondere die Staffelung des Musikanteils, die Höhe der Vergütung, die Berechnung der Werbeerlöse sowie die Gewährung eines Gesamtvertragsnachlasses.

Nachdem Gerichtsentscheidungen zugunsten der GVL ergangen waren, standen Nachzahlungen im Raum, die für manche Lokalanbieter eine ernste wirtschaftliche Bedrohung darstellten.

Die Situation war auch Thema bei einer Medienratssitzung. Ich habe daraufhin ein Gespräch mit den Spitzen der wichtigsten Verwertungsgesellschaften geführt. Ich freue mich sehr, dass die seinerzeit noch offenen Punkte nunmehr in dem neuen Vertrag geregelt werden konnten. Danach haben die Rundfunkanbieter für die Jahre 1994 bis 2002 pauschale Nachzahlungen zu leisten. Für das Jahr 2003 gilt eine Übergangsregelung. Ab dem Jahr 2004 wird nach dem neuen Gesamtvertrag abgerechnet. Das stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber den in dieser Sache ergangenen Urteilen des BGH und des OLG München dar . Damit konnte eine ganz erhebliche wirtschaftliche Belastung für die Sender abgewendet werden.