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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

17.03.2005 | 31
In der letzten Medienratssitzung am 17.02. habe ich über den bevorstehenden Börsengang der Premiere AG berichtet. Der Börsengang der Premiere AG, ist nun erfolgreich abgeschlossen. Wir haben die positiven Berichte in den Medien alle erlebt, auch einen begeisterten, fröhlichen und stark motivierten Vorstandsvorsitzenden der Premiere AG Dr. Georg Kofler. Der Börsengang der Premiere AG war die bislang größte Neuemission eines deutschen Medienunternehmens. Durch die Erlöse aus der Kapitalerhöhung und die Ausgabe von 12 Mio. neuen Aktien fließen der Premiere AG netto 308 Mio. Euro zu. Damit hat Premiere seine Finanzstruktur entscheidend verbessert. Bemerkenswert ist auch, dass das erklärte Ziel, mit der Zuteilungsquote möglichst viele Privatanleger zu berücksichtigen, aufgegangen ist. Die Premiere AG ist jetzt eine Publikumsgesellschaft mit mehrheitlichem Streubesitz.
 
Wenn man sich die Beteiligungsverhältnisse nach dem Börsengang ansieht, dann zeigt sich folgende Struktur:
51,3 % im Streubesitz, der nach Regionen und Ländern aufgeteilt ist, in Deutschland 39 %, in Großbritannien 33 %, im restlichen Europa 15 % und in den USA 14 %. 23,6 % liegen bei der Fondsgesellschaft Permira Fonds, 13,9 % hält Dr. Georg Kofler, die Bayerische Landesbank und die HypoVereinsbank halten jeweils 4,3 %, die BAWAG aus Österreich 1,5 % und die Vorstände Michael Börnicke und Hans Seger jeweils 0,5 %. Diese Struktur macht deutlich, dass die operative Steuerung des Medienunternehmens bei Georg Kofler liegt, weil die übrigen Anteile sich entweder im Streubesitz befinden oder bei Banken und beim Permira Fond liegen.
 
Ich habe schon in meinem letzten Bericht darauf hingewiesen, welche große Bedeutung die weitere Entwicklung von Premiere für den Standort München hat, und wie sich dadurch die innovativen Wirkungen im Medienmarkt verstärken. Welche Ziele das Unternehmen verfolgt, wird am deutlichsten, wenn man Georg Kofler selbst zitiert: Nach dem Börsengang startet Premiere mit einem überzeugenden Bilanzbild in die unternehmerische Zukunft. Mit Netto-Finanzverbindlichkeiten von weniger als 100 Mio. Euro verfügt die Premiere AG über eine kerngesunde Finanzstruktur. Premiere kann sich seinen Geschäftspartnern, insbesondere der Film- und Sportindustrie, als langfristig stabiler und leistungsfähiger Partner präsen­tieren: Gerade der letzte Satz mit dem Hinweis auf die Partner aus der Filmwirtschaft und dem Sport macht deutlich, welche Ziele das Unternehmen verfolgt. Durch den unter­nehmerischen Spielraum, der durch den Börsengang erreicht wurde, kann sich das Unternehmen auch zukünftig attraktive Film- und Sportrechte sichern und damit in eine erfolgreiche Zukunft gehen. Ich denke, dass in der weiteren Entwicklung Premiere auch zunehmend Auftraggeber für Produktionen im Film- und Fernsehbereich werden kann, um mit zunehmendem Erfolg die Exklusivität und Qualität seines Programmangebotes weiterzu­entwickeln. Sichtbarer Ausdruck für den Erfolg wird der geplante Bau der Konzernzentrale sein. Das Unternehmen möchte ein architektonisch beeindruckendes Gebäude errichten, das im Großraum München entsteht und zwar entweder in Grünwald oder in Unterföhring, die Entscheidung darüber wird demnächst fallen.
 
Dass die Globalisierung im Medienbereich keine Einbahnstraße sein muss, das zeigt der Start von ProSiebenSat.1 Welt in den Vereinigten Staaten am 22.02.2005. Einer der führenden US-Satelliten-Betreiber, nämlich DISH Networks, verbreitet ProSiebenSat.1 Welt als Pay TV Programm für monatlich 14,99 Dollar. Es werden die besonderen Highlights von ProSiebenSat.1, sowohl die unterhaltenden Sendungen von ProSieben, Sat.1 und Kabel 1 als auch die Nachrichten von N24, zusammengestellt. ProSiebenSat.1 Welt wird in Zukunft auch Werbung ausstrahlen und bietet Unternehmen die Möglichkeit,  die deutsche Community gezielt anzusprechen. Ich habe an der Startveranstaltung teilgenommen und erlebt, welch hohe politische Bedeutung diesem Angebot beigemessen wird und dies hat sicher mit dem Mehrheitsaktionär Saban zu tun, der mir schon sehr früh gesagt hat, dass er eine solche Verbreitung deutscher Programme in USA anstrebt. Ich finde das einen außerordentlich wichtigen und begrüßenswerten Vorgang, weil dadurch mittelfristig auch Chancen für die deutsche Produktionswirtschaft eröffnet und kulturpolitische Akzente gesetzt werden.
 
Herr Dr. Jooß hat heute in seinem Bericht die Rolle und Funktion der Gremien ange­sprochen. Im Zusammenhang mit der Anwendung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages gibt es hier doch ganz spannende Entwicklungen. Am 9.2.2005 fand ein Erfahrungs­austausch über die Anwendung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zwischen dem Vorsitzenden der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD, Herrn Bernd Lenze, Vorsitzender des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, Herrn Ruprecht Polenz, Vorsitzender des Fernsehrats des ZDF, und dem Vorsitzenden der Gremienvorsitzenden­konferenz der Landesmedienanstalten, Winfried Engel, Vorsitzender der Versammlung der Hessischen Landesmedienanstalt, statt. Ich war in meiner Funktion als Vorsitzender der KJM an diesem Erfahrungsaustausch beteiligt. Bei diesem Treffen war man sich einig, dass ein wirksamer Jugendmedienschutz von allen Gremienvertretern trotz gesetzlich unter­schiedlicher Aufgaben als vorrangig angesehen werden muss. Wir haben auch ganz konkret vereinbart, uns über problematische Fälle gegenseitig zu informieren, insbesondere waren die Gremienvertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereit, sich konkreter Fälle und Beschwerden anzunehmen, wenn sie von den Landesmedienanstalten an sie herangetragen werden.
Ihren Niederschlag findet diese Verabredung ganz praktisch dadurch, dass Briefe an die Gremienvorsitzenden geschrieben werden, und ich habe jetzt in der Funktion als Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz am 7.3. an Herrn Lenze geschrieben. Anlass war die Sendung „Der scharlachrote Engel“ in der Serie „Polizeiruf 110“ im Programm der ARD. Ausstrahlung am Sonntag, 20.02.2005 um 20.15  bis 21.45 Uhr. Es handelt sich bei diesem Film um eine Produktion des Bayerischen Rundfunks. Zu dieser Sendezeit muss das Wohl von Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren beachtet werden. Der Film ist geprägt von Konfrontations- und Vergewaltigungsszenen mit drastischen und expliziten Bildern. Gewalt und Gegengewalt, gepaart mit sexuellen Handlungen und Verzweiflung, prallen hier unmittelbar aufeinander, so dass insbesondere 12 bis 16-jährige, die noch in einem sensiblen Stadium der Selbstfindung sind, mit dieser Darstellung nach unserer Auffassung überfordert sind. Zu dieser Bewertung hat auch beigetragen, dass der Film mit einer quälend lang und spekulativ ausgespielten Selbstjustizszene endet. Insgesamt ist nach unserer festen Überzeugung der Film geeignet, 12 bis 16-jährige Zuschauer zu beeinträchtigen. In unserer Prüfpraxis würden wir jedenfalls diese Sendezeiten nicht für zulässig erachten. Die ARD erklärt durch ihre Jugendschutz­beauftragte Frau Mohr, dass die Folge sorgfältig geprüft wurde und die Ausstrahlung um 20.15 Uhr keinen Verstoß gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag darstelle. Frau Cornelia Ackers, die verantwortliche Redakteurin beim BR hat nach Zeitungsberichten die Ausstrahlung dieses Films um 20.15 Uhr gerechtfertigt. Bemerkenswert ist die dazu abgegebene Erklärung, ich zitiere aus der Münchner Abendzeitung vom 21.02.2005 Seite 21: „Jugendliche und Menschen mit schwachen Nerven sollten ihn (den Film) sich besser nicht ansehen. Aber es geht darum, die Gefährlichkeit von Sex im Internet zu zeigen, deshalb sind die Szenen gerechtfertigt.“
Ich habe in meinem Brief an Herrn Lenze sehr deutlich gemacht, wie verwundert und schockiert wir sind, wie mit Gewalt und Sexualität in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen in diesem Fall umgegangen wird. Anstatt die Sendezeit eines derart provokanten Filmes entsprechend zu wählen und eine Beeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, wird an der Sendezeit von 20.15 Uhr festgehalten und dann über die Presse an die Vernunft von Jugendlichen appelliert, sich diesen Film nicht anzusehen. Dies kann nicht im Sinne des Jugendschutzes sein und entspricht schon gar nicht den Vorgaben des Jugendmedien­schutzstaatsvertrages. Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks kommt. Ich werde über den weiteren Fortgang berichten.