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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Vorsitzenden

17.03.2005 | 31
In meinen heutigen Ausführungen möchte ich mich auf die Gremienvorsitzenden­konferenz der Landesmedienanstalten und die Gesamtkonferenz der Direktoren und Vorsitzenden konzentrieren, die am 8. und 9. März in Königswinter bei Bonn stattfand. Dabei wurden unsere anderen Punkten die Jugendschutzrichtlinien besprochen und verabschiedet, die ja auch schon unserem Medienrat in erster Lesung vorlagen. Den größten Teil der Diskussion nahm jedoch die so genannte „Strukturreform der Landesmedienanstalten“ ein, die im Kreis der Gremienvorsitzenden und der Direktoren wie auch im Rahmen der Gesamtkonferenz schon länger diskutiert wird. Ich nehme Bezug auf das Protokoll der Gremienvorsitzendenkonferenz vom
16. November des Vorjahres, an der ich leider nicht teilnehmen konnte. Damals hatte die „Arbeitsgruppe Struktur“, in der Herr Gebrande Mitglied ist und dort die Position der BLM vertritt, erstmals einen Zwischenbericht vorgelegt; dieser ist durchaus kontrovers diskutiert worden. Folgt man dem Protokoll, so bestand Einigkeit, dass insbesondere für bundesweite Zulassungen straffere Entscheidungsstrukturen geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wurde jedoch auch klar: Eine Bundes­medienanstalt neben den Landesmedienanstalten kommt nicht in Frage und ein weiterer Aufgabenentzug wird von den Gremien auch nicht widerspruchslos hingenommen. Deshalb erhielt die Arbeitsgruppe den Auftrag, noch einmal intensiv darüber nachzudenken, welche Reformmodelle überhaupt rechtlich realisierbar sind und zu welchen Kompetenzverlusten diese Modelle für die Gremien führen könnten.
 
Hier ist es an der Zeit, an den Ausgangspunkt der Reformüberlegungen zu erinnern, nämlich an die Protokollerklärung zu § 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Darin werden die Landesmedienanstalten ausdrücklich aufgefordert, ihre, wie es wörtlich heißt, „Rationalisierungspotenziale“ stärker auszuschöpfen. Mir erscheint diese Protokollerklärung schon deshalb als problematisch, weil sie so tut, als seien die Landesmedienanstalten in ihren Aufgabenstellungen miteinander vergleichbar. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Je nach Land sind die Anstalten völlig unterschiedlich gewichtet, auch die rechtliche Stellung ihrer Gremien differiert erheblich. Bevor man also neue, übergreifende Strukturen schafft, müsste man redlicherweise über eine stärkere rechtliche Angleichung der Landesmedienanstalten und ihrer Gremien, vielleicht sogar über eine Fusion kleinerer Landesmedienanstalten nachdenken. Dann aber würde man die föderalistische Büchse der Pandora öffnen mit der Gefahr, dass uns, wie es einer der Konferenzteilnehmer drastisch formulierte, „der Laden um die Ohren fliegt.“
 
Also beschritt die Arbeitsgruppe einen anderen Weg. Sie überlegte, wie die bundes­weiten Aufgaben auf einer oder auf mehreren zentralen Entscheidungsebenen erledigt und so die bisher üblichen Verfahrenswege abgekürzt werden können. Denkbar wäre hier die Einrichtung mehrerer Kammern u.a. für bundesweite Zulassungen oder für digitalen Zugang und Technik. Am Ende des Weges stünde dann ein zentrales Organ der DLM mit eigener Entscheidungskompetenz. Auch wenn dies bisher nur eine Modellüberlegung ist, hat sie doch in der Konferenz der Gremienvorsitzenden zu sehr kritischen und, wie ich meine, auch berechtigten Fragen geführt. Bereits derzeit birgt der Abstimmungsprozess der DLM die Gefahr, dass immer mehr Entscheidungen auf Bundesebene von den Gremien nur noch alibihaft abgenickt werden können. Wenn künftig 30% der Entscheidungsfälle – so die Schätzung des Vorsitzenden der DLM, Professor Thaenert – in einem zentralen Organ bzw. in Beschlusskammern erledigt würden, käme das einer massiven Schwächung der Gremien in den Ländern gleich. Deshalb war ich nicht der einzige Vorsitzende, der in der Diskussion deutlich gemacht hat, solche Planspiele dürften nicht allein unter Rationalisierungsgesichtspunkten betrieben werden. Ich teile zwar die Einschätzung, dass manche Abstimmungs­prozesse zwischen den Landesmedienanstalten zu kompliziert und zu langwierig sind. Wer dies ändern möchte, muss aber auch über eine neue Qualität der Gremien­beteiligung nachdenken und darf das nicht als eine nachgeordnete Frage betrachten. Hier handelt es sich im Gegenteil um eine Glaubwürdigkeitsprobe für unser deutsches System der Medienaufsicht. Aufgrund der massiv vorgebrachten Bedenken wird die Arbeitsgruppe noch einmal in das Thema einsteigen und es ist vor der Sommerpause eine zusätzliche Konferenz der Gremienvorsitzenden dazu geplant. Ich werde Sie über den Fortgang der Debatte auf dem Laufenden halten.