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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

08.02.2007 | 09 2007

Der dynamische und in manchen Bereichen geradezu dramatische Veränderungsprozess im Bereich der elektronischen Medien wird in seinen grundsätzlichen Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft mehr und mehr erkennbar. Wir diskutieren zwar schon länger über die Veränderungsprozesse, die vor allem durch die Begriffe Digitalisierung und Konvergenz sowohl technisch wie inhaltlich gekennzeichnet sind und reden über die neuen Herausforderungen, jetzt stehen aber ganz konkret vor allem in diesem Jahr Weichen stellende Entscheidungen an. Dies gilt für den Gesetzgeber ebenso wie für die Landes­medienanstalten und wesentlich auch für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien. Im Mittelpunkt der Diskussions- und Entscheidungsprozesse muss das verfassungs­rechtliche Gebot stehen, auch zukünftig eine echte Vielfalt der Angebote zu garantieren, die sich nicht in einer bloß quantitativen Vermehrung bei gleichzeitiger Verengung der Anbieterstruktur erschöpfen darf. Dies gilt im Besonderen mit Blick auf die europäischen Entwicklungen, hier muss nach wie vor Pluralismus im Bereich der elektronischen Medien das Ziel sein und dem hat sich Wettbewerbsdenken unterzuordnen. Überlegungen, Frequenzen für Rundfunk- und Telemedien zu versteigern und damit diese Schlüssel­technologien unter reinen Marktgesichtspunkten zuzuordnen – der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Landesmedienanstalten haben solchen Versteigerungsüberlegungen von Frau Redding eine klare Absage erteilt – sind, so die Information durch die Bayerische Staatskanzlei, im Moment jedenfalls vom Tisch. Wie absurd der Gedanke einer Versteigerung von Rundfunkfrequenzen anmutet, wird dann klar, wenn man die Frage aufwirft, ob dann der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Versteigerungsverfahren unter in Anspruchnahme der Rundfunkgebühren mitsteigern darf bzw. muss.
 
Frequenzversteigerungen für massenkommunikative elektronische Angebote stehen jedenfalls im Widerspruch zu unserem deutschen Verfassungsrecht und gefährden eine sachgerechte Fortentwicklung unseres dualen Mediensystems. Selbstverständlich werden neue Wettbewerber faire Chancen im zukünftigen Medienmarkt haben müssen und die Vervielfachung neuer Übertragungswege wird den Wettbewerb der Anbieter massiv verstärken. Dass jetzt der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) im anlaufenden Verfahren über mobiles Fernsehen über den Übertragungsstandard DVB-H bei den Landesmedienanstalten mehr Regulierung und striktere Vorgaben im geplanten DVB-H - Projekt fordert, hat auch mit diesem Veränderungsprozess zu tun und ist zunächst mal sehr gewöhnungsbedürftig. Über viele Jahre kannten wir nur die ständigen Forderungen des VPRT nach Deregulierung.
 
Die Diskussion über die Strukturen bei der Nutzung von mobilem Fernsehen über DVB-H wirft auch eine weitere Grundsatzfrage auf, nämlich in welchem Umfang und mit welchen Inhalten sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk an diesem neuen Übertragungsweg beteiligen kann. Dass er auch bei mobilem Fernsehen mit Angeboten dabei sein muss, ist für mich klar. Dass er allerdings mit Ansprüchen auftritt, die das DVB-H Projekt in Frage stellen können, bedeutet einen Rückschlag für eine zukunftsorientierte Innovationspolitik. Im Zusammenhang mit dieser Teilproblematik richtet sich der Blick auf die erzielte Einigung zwischen EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zu den Maßnahmen, die im zukünftigen nationalen Recht den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks exakt definieren und im Einzelnen festlegen sollen. Wir sind gespannt, wie der konkrete Maßnahmenkatalog der Länder zur Definition des Auftrages der gebührenfinanzierten Anstalten und zur Transparenz ihrer Finanzierung im Einzelnen aussehen wird. Nach meinem Kenntnisstand hat die Bundesregierung im Auftrag der Länder in einem Brief an die EU-Kommission die Einigungspunkte zusammengefasst und wartet nun auf grünes Licht aus Brüssel. Sobald diese Einigung aus Brüssel bestätigt ist, beginnt eine zweijährige Frist zu laufen; innerhalb dieser Frist müssen die Länder in einem Staatsvertrag die Eckpunkte des Maßnahmenkatalogs umgesetzt haben. Nur so konnte das schon eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutsch­land abgewehrt werden. Ich weiß, dass die Bayerische Staatskanzlei und der Leiter der Staatskanzlei, Herr Minister Sinner, maßgeblich bei diesem Einigungspapier mitgewirkt haben.
 
Ich habe mehrfach im Medienrat über die Entwicklung im Pay-TV-Markt berichtet. Der Veränderungsprozess beim Verkauf von attraktiven Rechten, konkret der Fußball-Bundes­ligen an Arena, die Tochter des Netzbetreibers Unity Media, hat weitere Grundsatzfragen aufgeworfen, die in der Verbindung von attraktiven Rechten und der Inhaberschaft von Schlüsseltechnologien liegen. Hier gibt es jetzt sowohl medienpolitisch als auch stand­ortpolitisch Erfreuliches zu berichten. Heute Morgen hat mich eine Presse­mitteilung von Premiere erreicht, die inzwischen auch über alle Medien verbreitet wird, nach der der Anbieter Premiere im Bereich der Fußballrechte einen neuen Vermarktungsvertrag mit Arena abgeschlossen hat. Dies führt nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden und Miteigentümers Dr. Georg Kofler zur nachhaltigen Stärkung von Premiere im operativen Geschäft und in der strategischen Positionierung. Diese Einschätzung teile ich. Ganz praktisch heißt das: „Die Bundesliga ist zurück bei Premiere“. Premiere kann die Bundesliga jetzt über verschiedene Zugangsmöglichkeiten anbieten, über Satellit, über Kabel und in der Kooperation mit der deutschen Telekom über IP-TV. Das Potenzial der TV-Haushalte beträgt mehr als 30 Mio. Wir werden uns im Einzelnen mit diesem Vorgang im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch beschäftigen, ich denke aber, dass das insgesamt eine begrüßenswerte Entwicklung ist, vor allem deshalb, weil die Aktienstruktur klar macht, dass die unternehmerische Führung beim Management liegt. Ich habe heute mit Georg Kofler telefoniert und er hat mir nochmals bestätigt, dass er selbst fast alle Anteile des Manage­ments hält, die in der neuen Struktur 12,3 % ausmachen. 71 % der Aktien bleiben im Streubesitz und 16,7 % der Aktien werden durch eine private Investmentbank in der Schweiz gehalten, die keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen darf.
 
Am 1. März dieses Jahres, also in wenigen Tagen, tritt der 9. Rundfunkänderungsstaats­vertrag der Länder in Kraft. Ich werde in den zuständigen Ausschüssen über die Verän­derungen berichten. Der Reformprozess ist weitergegangen. In dem neuen Rundfunk­staatsvertrag ist ein Abschnitt über Telemedien aufgenommen worden, der Mediendienste­staatsvertrag wird zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt und es gibt zukünftig in den Begrifflichkeiten der elektronischen Medien den Oberbegriff „elektronische Informations- und Kommunikationsdienste“, die bisherigen Begriffe Teledienste und Mediendienste werden unter einem einheitlichen Begriff Telemedien zusammengefasst. Die wirtschaftsbezogenen Bestimmungen für Telemedien sind in einem neuen Telemediengesetz des Bundes enthalten, das ebenfalls am 01.03.2007 in Kraft tritt. Die inhaltespezifischen Regelungen sind in dem schon erwähnten neuen Abschnitt Telemedien im Rundfunkstaatsvertrag der Länder enthalten. Diese Systematik kannten wir schon aus den Regelungen des Jugendmedien­schutzstaatsvertrages bei der Aufsicht über Rundfunk und Telemedien durch die Kommission für Jugendmedienschutz und diese Grundeinteilung der Kommunikations- und Informationsdienste ist jetzt auch in den neuen Staatsvertrag übernommen worden. Konsequenterweise heißt nunmehr der Staatsvertrag der Länder „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag)“. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Jugendmedienschutzstaatsvertrages ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien zur Zeit nicht für die Aufsicht über Telemedien zuständig, sie erfolgt in Bayern über die Regierung von Mittelfranken. Je nach Landesrecht ist die Aufsicht in Deutschland unter­schiedlich geregelt. In einigen Ländern wird schon heute die Aufsicht über Telemedien durch die Landesmedienanstalten wahrgenommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Vereinheitlichung des materiellen Rechts auch eine Vereinheitlichung der Aufsicht in allen Ländern in Deutschland folgen muss.
 
Der 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist also verabschiedet. Der 10. ist in der Diskussion und es besteht weiter dringender Handlungs- und Regelungsbedarf nicht nur mit Blick auf die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich will nur kurz einige Grundsatzfragen aufwerfen, die in einem neuen Staats­vertrag der Regelung bedürfen:

  • Überarbeitung des Medienkonzentrationsrechts
  • Überarbeitung der Kanalbelegungsvorschriften und der  Vorschriften über Zugangsfreiheit im jetzigen Rundfunkstaatsvertrag
  • Fragen der sogenannten Plattformregulierung
  • Bundesweite Ausschreibungsverfahren bei Zuweisung von Kapazitäten, die eine bundesweite einheitliche Zuweisung erfordern
  • Strukturreform der Landesmedienanstalten
  • Neuordnung der Erhebung der Rundfunkgebühren.

 
Ich habe hier nur einige der wichtigsten Punkte genannt, Sie sehen, es ist ein volles Programm für die Länder und die in diesem Bereich Tätigen, besonders für die Rund­funkreferenten der Länder. Ich begrüße es daher sehr, dass wir einen regelmäßigen Meinungsaustausch mit der Medienabteilung der Staatskanzlei, Herrn Dr. Potthast sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen und unsere unmittelbaren praktischen Erfahrungen Eingang in den Diskussionsprozess finden können.
 
Dies gilt auch für die zukünftige Finanzierung des lokalen/regionalen Fernsehens in Bayern. Hier ist die Diskussion weitergegangen. Am 24.01.2007 hat der medienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Herr Prof. Stockinger, in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass „die CSU-Landtagsfraktion plant, das sogenannte Teilnehmerentgelt ab kommendem Jahr abzuschaffen. Kabelnetzbetreiber in Bayern müssten dann keine 45 Cent mehr pro Kabelkunde und Monat für die Förderung des lokalen Fernsehens abführen. Dies hat Herr Prof. Stockinger auch den Kabelnetzbetreibern mitgeteilt und diese haben dann sofort die Absicht der CSU zur Abschaffung des „Bayerischen Kabelgroschens“ wärmstens begrüßt. Aber nun kommt der zweite ganz wichtige Teil der öffentlichen Verlautbarung: Ich darf zitieren: „Gleichzeitig strebt die CSU-Fraktion eine neu gestaltete Förderung des lokalen Fernsehens an. Diese soll bis zu einer Neuregelung der Rundfunkgebühren zunächst aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Denn ein vielfältiges lokales und regionales Fernsehen ist ein wichtiger Kommunikationsfaktor gerade im ländlichen Raum“. So der medienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion. Ich begrüße diese Aussage sehr, weil damit das regionale und lokale Fernsehen für die Zukunft dauerhaft abgesichert wird und Teil der zukünftigen Medienlandschaft in der globalen Medienwelt sein wird. Dazu gehört auch - und das muss die zukünftige Finanzierungsstruktur gewährleisten -, ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges lokales Fernsehen, das die Erwartungen der Zuschauer optimal erfüllt.