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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

22.03.2007 | 10 2007
Am 24. Januar dieses Jahres hat der medienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Herr Prof. Dr. Stockinger, die Position der CSU-Landtagsfraktion zur zukünftigen Finanzierung von lokalem/regionalem Fernsehen öffentlich dargelegt. Danach wird das Teilnehmerentgelt ab 01.01.2008 abgeschafft. „Kabelnetzbetreiber in Bayern müssten dann keine 45 Cent mehr pro Kabelkunde und Monat für die Förderung des lokalen Fernsehens abführen“, so Stockinger. Zugleich informiert die Pressemitteilung der CSU-Landtagsfraktion darüber, dass die Position der CSU auch den Kabelnetzbetreibern mitgeteilt wurde. Die Netzbetreiber haben auch unmittelbar die Absicht der CSU zur Abschaffung des bayerischen Kabelgroschens – so formuliert die ANGA, der Verband deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. – begrüßt. Zugleich wurde auf die angekündigte Verfassungsbeschwerde verzichtet.
„Die Kabelnetzbetreiber werden der Politik mit einem zügigen Ausbau ihres Geschäfts danken. Davon profitieren Kabelkunden, Programmveranstalter, Systemhersteller und das lokale Handwerk gleichermaßen“, so die ANGA in einer Presseerklärung ebenfalls vom 24.01.2007.
 
Entscheidend ist bei der ganzen Diskussion über die Finanzierung des lokalen Fernsehens das klare politische Bekenntnis der CSU-Fraktion und der Staatsregierung zu einer dauerhaften finanziellen Unterstützung des lokalen Fernsehens. Begründet wird diese klare politische Aussage - ich darf noch einmal aus der Presseerklärung von Herrn Stockinger zitieren - damit, dass „ein vielfältiges lokales und regionales Fernsehen ein wichtiger Kommunikationsfaktor gerade im ländlichen Raum ist“; und an anderer Stelle heißt es, für die CSU-Fraktion ist es wichtig, „dass das lokale Fernsehen auch in der globalen Medienwelt erhalten bleibt.“
 
Die Bayerische Staatskanzlei ist nunmehr in Übereinstimmung und Umsetzung der Position der CSU dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu formulieren. Ganz entscheidend ist dabei, dass nach einer Übergangslösung, die eine Haushaltsfinanzierung zu Grunde legt, beschlossen wurde, die zukünftige Finanzierung des lokalen/regionalen Fernsehens im Rahmen der Neuregelung der Rundfunkgebühren vorzunehmen. Es geht also um eine zusätzliche und neu gestaltete Förderung des lokalen Fernsehens. Die Mitfinanzierung des lokalen/regionalen Fernsehens aus dem neuen Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss Hand in Hand mit der Weiterentwicklung der Gebührenfinanzierung bzw. aus einem anderen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgen. Die grundsätzlichen politischen Beschlüsse sind sehr erfreulich und haben bei den lokalen und regionalen Fernsehanbietern große Zustimmung hervorgerufen. Wir alle haben diese Aussagen als eine dauerhafte und Planungssicherheit vermittelnde Position verstanden und sind der Politik dafür sehr dankbar. Ich bedanke mich auch im Besonderen bei Herrn Staatsminister Sinner und den Beamten der Staatskanzlei, die in der Bewältigung der nicht ganz einfachen Umsetzungsfragen konstruktiv und kooperativ mit uns zusammenarbeiten und uns in die Diskussionsprozesse zum Gesetzentwurf intensiv miteinbezogen haben. Dies gilt auch für die von der CSU-Fraktion Beauftragten, allen voran dem Vorsitzenden des Arbeitskreises der CSU-Fraktion, Herrn Prof. Stockinger, mit dem Herr Gebrande und ich vor wenigen Tagen ein ausführliches Gespräch geführt haben. Wie so oft ist es nicht leicht, die Einzelfragen in rechtliche Regelungen zu fassen und dabei gleichzeitig den europarechtlichen Gegebenheiten und den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Sie wissen, in besonderer Weise muss gewährleistet sein, im Gesetz und in der Umsetzung des Gesetzes, dass lokale Inhalte und - lassen Sie mich vereinfacht sagen - lokale Qualität zukünftig auf der Grundlage des neuen Finanzierungsmodells gewährleistet sind.
Zwei Punkte in der grundsätzlichen Diskussion möchte ich heute hier herausgreifen: Der erste Punkt betrifft die verpflichtende Einrichtung eines Programmbeirats, der die inhaltliche Vielfalt der lokalen Programme gewährleisten soll in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der zweite Punkt betrifft die Frage der Dauerhaftigkeit der rechtlichen Regelung. Zum Programmbeirat ist zu sagen, dass nach unserem Verständnis in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein solcher Programmbeirat nicht zwingend vorzusehen ist. Das Bundesverfassungsgericht nennt einen Programmbeirat im Zusammenhang mit der Vielfaltsgewährleistung nur als eine Möglichkeit. Für uns ist entscheidend, dass die plurale gesellschaftliche Zusammensetzung des Medienrats auf der Basis der neuen gesetzlichen Regelungen Vielfalt gewährleistet. Eines zusätzlichen Programmbeirates bedarf es nach unserer Auffassung nicht. Die Vielfalt kann auch auf andere Weise gesichert werden. Im Übrigen haben wir uns die Frage gestellt, warum wieder eine Doppelstruktur in Bayern aufgebaut werden soll, nach dem man gerade die Medienvereine wegen der Kompliziertheit der Entscheidungsprozesse abgeschafft hat.
 
Der zweite Punkt ist die Frage der Dauerhaftigkeit. Hier kennen wir Diskussionen, die das Gesetz wegen der Übergangsfinanzierung aus dem Staatshaushalt befristen wollen. Dem müssen wir eine ganz klare Absage erteilen, weil damit das politische Ziel verfehlt wird, den Fernsehanbietern Sicherheit für die weitere Zukunft zu verschaffen. Die Unsicherheit liegt im Moment nur darin, welches Finanzierungsmodell mittelfristig zugrunde gelegt wird. Dass dauerhaft finanziert wird, war die einhellige politische Position und die muss sich nach unserer Auffassung auch im Gesetzestext niederschlagen.
 
Insgesamt ist die Diskussion, ich habe das schon gesagt, aber sehr positiv und die Entscheidungen werden zügig vorbereitet. Ich hoffe, wir haben dann bis zur letzten Sitzung des Medienrats vor der Sommerpause eine endgültige Klärung. Ich habe mir noch einmal die Entwicklungsgeschichte des Teilnehmerentgelts angesehen. Die Auseinandersetzung um eine dauerhafte Finanzierung ist mehr als 10 Jahre alt. Im Interesse der Zukunft des lokalen Fernsehens in Bayern und der dringend notwendigen Planungssicherheit für die lokalen/regionalen Fernsehanbieter muss nun Schluss sein mit den Übergangs- und Hilfslösungen. Wir brauchen eine dauerhafte Absicherung der lokalen/regionalen Struktur im Zeitalter der dramatisch zunehmenden Globalisierung und Zentralisierung.