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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Vorsitzenden

24.05.2007 | 11 2007
Lassen Sie mich diesen Bericht beginnen mit einem kritischen Blick auf eine Fernsehsendung, die über Monate hinweg Quoten gebracht und gleichzeitig für heftigen Ärger gesorgt hat. Die aktuelle Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ ist zu Ende gegangen. Ihr Ergebnis brachte  tagelang Schlagzeilen in den Boulevardzeitungen hervor, wobei wieder einmal Verlass war auf „Bild“. Die Berichterstattung über das Fernsehereignis und seine halbprivaten Begleiterscheinungen ist als zentrales Marketingelement inzwischen noch wichtiger als die Sendung selbst. Dazu gehört auch die voyeuristische Durchleuchtung der zeitweiligen Stars. Aus der Sicht des Jugendmedienschutzes wurde dazu das Notwendige gesagt, vor allem was die mitleidlose Vorführung von Dilettanten angeht. Hier sind Menschen, die im Alltag als skurril oder als harmlose Realitätsverweigerer durchaus noch ihren Platz finden könnten, allzu oft zynisch vernichtet worden. Die Macht lag bei den Kameras und bei den Juroren, denen vordergründige Effekte auf Kosten der Schwächeren wichtiger waren als mitfühlende Ehrlichkeit. Aber vermutlich ist genau dies das tragende Erfolgsprinzip der Sendung. Ein weiteres, rein wirtschaftliches Erfolgsprinzip wurde an den Verlängerungen der Entscheidungen bis in die späten Samstagabende deutlich - selbst um den Preis, dass die ausgedehnten Sendestrecken mit billigen Videoclips gefüllt wurden. Kaum jemals ist so offensichtlich geworden, welches die eigentliche, wichtigste Einnahmequelle der Sendung war, nämlich das Telefonvoting, das den Fans alle Möglichkeiten der Beeinflussung durch Wahlwiederholung ließ. Die Durchsichtigkeit dieser Art der Finanzierung ist ein Ärgernis und eine Chance zugleich, weil so die Zuschauer hoffentlich begreifen, auf welche Weise sie zur Kasse gebeten werden sollen.
 
Unter dem Punkt 5 der Tagesordnung wird heute die vorgesehene gesetzliche Nachfolgeregelung des Teilnehmerentgelts zur Diskussion im Medienrat gestellt. Der Grundsatzausschuss hat dazu nach einer intensiven Beratung Eckpunkte für eine Stellungnahme der Landeszentrale verabschiedet. Herr Dr. Kempter wird Ihnen diese Eckpunkte vorstellen, so dass ich darauf in meinem Bericht nicht eingehen muss. Wir alle hoffen, dass durch eine Öffnungsklausel bei den Rundfunkteilnehmergebühren ein auf Dauer tragfähiges Modell für die Mitfinanzierung des lokalen/regionalen Fernsehens in Bayern gefunden werden kann. Dies wird Zeit brauchen und ist schwierig genug, weil eine solche Regelung das Einvernehmen aller Länder voraussetzt. Umso problematischer erscheint es mir, dass jetzt schon kritische Stimmen laut werden, die ein derartiges Modell bereits ablehnen, noch bevor es auf seine mögliche Realisierung hin durchdacht und genauer formuliert ist. Die Gegenargumente, die ich in dem Zusammenhang gehört habe, vergleichen Äpfel mit Birnen. So wird u.a. die Besorgnis geäußert, dass hier ein zweites öffentlich-rechtliches System neben dem Bayerischen Rundfunk geschaffen werden soll. Das verkennt die völlig unterschiedlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Während sich der Bayerische Rundfunk nur zu einem sehr kleinen Teil aus Werbeeinnahmen finanziert, müssen sich die lokalen und regionalen Fernsehprogramme auch künftig zur Hauptsache am Markt finanzieren. Anders ausgedrückt: Keine wie immer beschaffene Nachfolgeregelung des Teilnehmerentgeltes darf und wird ein wirtschaftliches Ruhekissen für die Anbieter sein. Im Übrigen stellen die Gesellschafter dieser Programme eine Anbietervielfalt und eine ortsnahe Verankerung sicher, wie sie durch den Bayerischen Rundfunk auch nicht annähernd geleistet werden könnte. Deshalb berührt es merkwürdig, dass jetzt auch wieder neue Arten der Zusammenarbeit zwischen den privaten Anbietern und dem Bayerischen Rundfunk als möglich angedeutet werden. Wer schon länger im Medienrat ist und vor allem im Fernsehausschuss mitgewirkt hat, weiß wie ergebnislos und unfruchtbar entsprechende Sondierungen über viele Jahre verlaufen sind. Ich meine: Das Thema ist zu wichtig, als dass man es für durchsichtige Manöver benutzen sollte. Nach der Entscheidung im Bayerischen Landtag gilt es erst einmal den Spruch der Karlsruher Richter zu den Rundfunkgebühren abzuwarten und dann in Ruhe und ohne medienpolitische Grabenkämpfe nachzudenken, wie das Anschlussmodell nach der Teilfinanzierung der lokalen und regionalen Sendern aus staatlichen Mitteln aussehen könnte. Ich danke Ihnen.