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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten zum Sachstand "Darlehen Kopka"

23.07.2009 | 30_1 2009

Mit Schreiben vom 16.07.2009 hat mich Staatsminister Dr. Heubisch als Leiter der Rechtsaufsichtsbehörde unter Bezugnahme auf die mutmaßlich anonyme Anzeige eines Herrn Josef Huber sowie auf die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung um Auskunft gebeten. Ich darf einen Satz aus seinem Schreiben wörtlich zitieren:

„Die in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Juli 2009 berichtete Darlehensvergabe von Herrn Oschmann an Herrn Kopka in den Jahren 2006 bzw. 2008 und damit Jahre nach dem Ausscheiden von Herrn Kopka aus dem Medienrat ist als solche rechtsaufsichtlich natürlich irrelevant.“

Von erheblicher Bedeutung sei dagegen die in diesem Zusammenhang von der SZ geäußerte Vermutung, bei der – ich setze hinzu angeblichen – Darlehensgewährung von Herrn Oschmann an Herrn Kopka könne es sich um ein spätes Dankeschön für eine milde Aufsicht in früheren Jahren gehandelt haben. Sie werden alle die Berichterstattung in der Süddeutschen verfolgt und gelesen haben, dass es um die Rolle des Münchner Rechtsanwalts Hermann Mayer auf der N1-Frequenz in Nürnberg und sein Verhältnis zu Herrn Oschmann ging.

Ich halte es für bedeutsam, dass die Rechtsaufsichtsbehörde uns durch das vorgelesene Zitat darauf lenkt, dass sich die Befassung mit den Finanzgeschäften des früheren Medienratsvorsitzenden Klaus Kopka an den Aufgaben der Landeszentrale zu orientieren hat.

Im Grundsatzausschuss hat der Justiziar vor zwei Tagen über die Hintergründe des Einstiegs von Rechtsanwalt Mayer beim Nürnberger Anbieter Radio N 1 Anbietergesellschaft mbH ausführlich berichtet.

Da es um Vorgänge aus dem Zeitraum von 1989 bis 1995 ging, hat der Justiziar angesichts der Kürze der Zeit, die für interne Recherche in alten Akten zur Verfügung stand, einen kleinen Vorbehalt angebracht, was die Vollständigkeit der Darstellung anging. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass Organisationsverfahren seinerzeit von den Medienbetriebsgesellschaften durchgeführt wurden.

In Abstimmung mit dem Vorstand des Medienrats schlage ich Ihnen deshalb vor, dass wir dem Medienrat einen nochmals nachrecherchierten und ggf. weiter vervollständigten schriftlichen Bericht bis zur nächsten Sitzung des Medienrats vorlegen. Es wird sich zeigen, das ist, glaube ich, nach dem Vortrag im Grundsatzausschuss deutlich, dass die Verfahrens¬abläufe keine Grundlage für die Vermutung von Herrn Ott abgeben. Die Sachentscheidung hat seinerzeit der Medienrat als Ganzes mit großen Mehrheiten getroffen. Nach den Sitzungsprotokollen hat sich Herr Kopka nicht aktiv durch Wortmeldungen an den Diskussionen beteiligt. Wofür also Herr Oschmann ein spätes Dankeschön gezahlt haben sollte, ist nicht ersichtlich. Die Vermutung erscheint vielmehr ebenso konstruiert und weit hergeholt wie die Verbindung zwischen dem von Herrn Kofler 2008 gewährten Darlehen und der Diskussion um Genehmigungsvorgänge von ProSieben in den 90er Jahren, als ProSieben eine Zulassung von der schleswig-holsteinischen Landesmedienanstalt hatte. Ich habe schon in einer früheren Sitzung darauf hingewiesen, dass der Medienratsvorsitzende in die Vorgänge nicht involviert gewesen ist, sondern vielmehr der Präsident der Landeszentrale im Rahmen von bundesweiten Abstimmungen zuständig war und die Landeszentrale vertreten hat.

Nachdem also die Vermutung der Süddeutschen Zeitung, es könne sich um ein Danke¬schön für eine milde Aufsicht in der Vergangenheit gehandelt haben, in den belegbaren Tatsachen keine Stütze findet, ist ein Finanzgeschäft zwischen Herrn Oschmann und Herrn Kopka Jahre nach dem Ausscheiden nicht nur mit den Worten des Wissenschaftsministers – ich zitiere wörtlich – „als solche rechtsaufsichtlich natürlich irrelevant“, sondern auch ohne Bezug zur konkreten Aufgabenstellung der BLM. Gleichwohl erlauben Sie mir noch den klärenden Hinweis, dass das Anwesen des Herrn Kopka im Jahr 2006 mit einer Grundschuld über 30.000,-- € zugunsten der Neuen Welle Bayern Verwaltungs GmbH & Co. KG belastet worden ist. Die Süddeutsche Zeitung hat uns mitgeteilt, dass 2008 Geld von Herrn Oschmann geflossen sei. Herr Kopka hat hierzu laut Hofer Anzeiger vom 16.07.2009 angegeben, dass sein anscheinend überpfändetes Grundstück durch die Bürgschaft von Herrn Oschmann wieder verkehrsfähig geworden sei. Im Jahr 2008 wurde Herr Oschmann, wie die SZ schreibt, oder die Neue Welle Bayern Verwaltungs GmbH & Co. KG, für die die Grundschuld eingetragen war, aus der Bürgschaft von einer Bank für Forderungen gegen Herrn Kopka in Anspruch genommen. Herr Oschmann hat seine in der Süddeutschen Zeitung wiedergegebene Aussage, dass er von Herrn Kopka das Geld nicht zurückfordern werde, zwischenzeitlich erläutert. Wenn die dinglichen Sicherheiten nicht mehr ausreichen und eine Bank eine Bürgschaft in Anspruch nimmt, ist davon auszugehen, dass der Schuldner mittellos ist. In dieser Situation Rückforderungsansprüche geltend zu machen, produziert weitere Kosten ohne Aussicht auf Befriedigung. Ein Bürge der seinem verlorenen Geld kein weiteres, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls verlorenes Geld hinterherwerfen will, handelt für mich nachvollziehbar. Zu den Motiven hat uns Herrn Oschmann wissen lassen, er habe die Bürgschaft als Hilfe für einen Menschen in Not verstanden. Vor dem Hintergrund eines vielfältigen wohltätigen Engagements von Herrn Oschmann sehe ich keine Notwendigkeit und keine Rechtfertigung, seine Aussage als Lüge zu qualifizieren.

Zu den weiteren Vorgängen aus der Zeit nach dem Ausscheiden von Herrn Kopka aus dem Medienrat gehören die von der Süddeutschen am 15.07.2009 genannten Darlehen der Firma World Com an Herrn Kopka von angeblich insgesamt 50.000,-- €. Aus den uns vorliegenden Unterlagen kann ich den Betrag nicht bestätigen.

Mit der Vorlage von drei Darlehensverträgen, über die im Medienrat ausführlich berichtet wurde, hatte Herr Piller eine Anlage vorgelegt, zu der er folgende Erläuterung gab:

„In den Unterlagen von Herrn Burkei, in denen ich zwischenzeitlich recherchiert habe, habe ich eine weitere Aufstellung über Darlehen an Herrn Kopka mit Stand vom 26.04.2006 gefunden, die ich als Anlage 4 ebenfalls übermitteln darf. Aus der Aufstellung geht zum einen hervor, dass bei der C.A.M.P. TV nur noch der Darlehensbetrag gegenüber Frau Adelt-Kopka aus dem Darlehen vom 20.05.1994 mit zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungsbetrag von 23.439,85 € offen gewesen ist, dass es allerdings weitere Darlehen seitens Frau Claudia Burkei vom 15.09.2004 sowie zwei Darlehen von der Firma World Com Deutschland GmbH vom 02.05.2004 und 15.09.2004 über 20.000,-- € bzw. 10.000,-- € an Herrn Kopka gegeben haben muss. Diese Darlehensverträge liegen mir nicht vor, ich kann auch nicht beurteilen, ob die Darlehen zwischenzeitlich zurückbezahlt sind. Da es aber keine jüngere Aufstellung in unseren Unterlagen gibt, ist davon auszugehen, dass die Darlehen zurückbezahlt sind.“

In der Sitzung des Medienrats vom 14.05.2009 wurde auf diese Darlehen, deren Voraussetzungen und Umfang sehr unklar waren, der Hinweis gegeben:

„Zudem gab Herr Piller an, dass nach den Unterlagen von Herrn Burkei anscheinend weitere Darlehen von … Frau Burkei und World Com Deutschland an Herrn Kopka gegeben worden seien, insoweit müsse er sich noch einen Überblick verschaffen.“

Die Landeszentrale hat einerseits durch Nachfragen bei Herrn Kopka und andererseits durch eine Rückfrage bei Herrn Piller in der Folgezeit versucht, nähere Auskünfte über diese Vorgänge zu erhalten.

Herr Kopka hat sich inzwischen durch einen Anwalt wie folgt geäußert:

„1. Es soll nicht vertieft werden, ob und inwieweit die BLM gegenüber dem langjährigen Medienratsvorsitzenden Klaus Kopka, meinem Mandanten, überhaupt Auskunftsansprüche hat, soweit die Sachverhalte in den Zeitraum seiner Mitgliedschaft im Medienrat der BLM fallen, der im Oktober 2003 sein Ende gefunden hat.

2. Es ist der erklärte Wunsch meines Mandanten, für die Sachverhalte, die während seiner Amtszeit stattgefunden haben, vor dem Medienrat, dem Gremium der BLM, das er über viele Jahre geleitet hat, in Form des Grundsatzausschusses Rede und Antwort zu stehen.

3. Hinsichtlich der Sachverhalte, die Zeiträume nach Oktober 2003 betreffen, sieht sich mein Mandant in keiner Pflicht, der BLM Auskunft zu geben über ihm etwa gewährte Darlehen oder sonstige Geschäfte.“

Der Anwalt von Herrn Piller hat zuletzt geantwortet, dass er immer noch keine Darlehensverträge gefunden habe und keine exaktere Kenntnis über die Vorgänge besitze, zugleich aber versprochen, weiterhin in den Unterlagen nachzuforschen. Mit anderen Worten: Die Landeszentrale ist nach wie vor nicht in der Lage, über diese nach den Angaben von Herrn Piller nach dem Ausscheiden von Herrn Kopka aus dem Medienrat möglicherweise gewährten Darlehen, ihre genaue Höhe und den Stand der Forderungen eine eindeutige Aussage mit belastbaren Daten zu machen. Ich habe allenfalls die Möglichkeit, die Vermutung von Herrn Piller über das Bestehen von bisher nicht auffindbaren Darlehensverträgen und gewisse Indizien mitzuteilen. Dies ist allerdings ein sehr gewagter Vorgang. Mit Äußerungen dieser Art in die Öffentlichkeit zu gehen birgt stets das Risiko in sich, mit Unterlassungsansprüchen Drittbetroffener konfrontiert zu werden.

Die Eigentümerverhältnisse der World Com Deutschland TV-Kommunikationsgesellschaft mbH sind für die Landeszentrale nicht eindeutig geklärt. Zwar gibt es Schreiben mit dem Hinweis, Herr Burkei habe die Gründung der Firma World Com im Jahr 1997 veranlasst. Wir wissen aber bis heute nicht, ob Herr Burkei Alleineigentümer oder überhaupt Gesellschafter der World Com war. Geschäftsführer ist er nach den uns vorliegenden Handelsregisterauszügen zu keiner Zeit gewesen.

Auch der Geschäftsführer der World Com Deutschland TV - Kommunikationsgesellschaft GmbH hat sich im Rahmen seiner schriftlichen Zeugenvernehmung zu den gegenüber dem Wochenendfenster erhobenen Schleichwerbevorwürfen für außer Stande erklärt, zu den Gründungsgesellschaftern oder zur Beteiligung von Personen, die C.A.M.P. TV zuzurechnen sind, Angaben zu machen. Selbst wenn man wie im Gerichtsverfahren zur Vermeidung weiterer Beweisermittlungen eine Wahrunterstellung machen würde, so würde sich durch ein Darlehen der World Com, an der möglicherweise Herr Burkei beteiligt war, keine rechtlich relevante Änderung ergeben, denn zusätzliche Darlehensbeträge in der Größen¬ordnung von 10.000,-- – 30.000,-- oder vielleicht auch 50.000,-- € aus dem Umfeld der¬selben Beteiligten, denen die Darlehen zuzurechnen sind, über die wir aussagefähige Unterlagen haben, würde an der rechtlichen Bewertung nichts ändern. Entsprechendes gilt für ein Darlehen, das Herr Kopka möglicherweise nach seinem Ausscheiden aus dem Medienrat von Frau Claudia Burkei erhalten hat. Natürlich werde ich gerne genauere Daten nachtragen, falls die Recherchen von Herrn Piller erfolgreich sind und wir genauere Daten erhalten. Für etwaige rechtliche Schlussfolgerungen sind diese Kenntnisse im Augenblick jedoch nicht erforderlich.

Zu den beiden Darlehen der TV Finanz mit dem Geschäftsführer Ralph Piller und Mitgesellschafter Ralph Burkei in den Jahren 1994 und 1997 an Frau Adelt wurde seinerzeit schon ausführlich vorgetragen. Inzwischen liegen der Landeszentrale wiederholte schriftliche und mündliche Versicherungen von Herrn Piller vor, dass er seinerzeit weder Herrn Kopka persönlich gekannt noch über dessen Lebensumstände Bescheid gewusst habe. Genauso habe er Frau Adelt nicht gekannt und über ihre Beziehung zu Herrn Kopka nichts gewusst. Die Firma TV Finanz GmbH mit einem Geschäftsvolumen von 160 Mio. DM habe damals an Immobilienkäufer Darlehen ausgegeben und Immobiliengeschäfte getätigt. Die Beträge von einmal 100.000,-- und einmal 120.000,-- DM seien im Gesamtvolumen als eher unbedeutend erschienen. Herr Piller habe ausschließlich auf Empfehlung seines Mitgesellschafters Burkei und auf dessen Versicherung hin, die Darlehensrückzahlungen seien gesichert, da Herr Burkei Frau Adelt persönlich kenne, die Darlehensverträge unterschrieben. Im Rahmen einer sog. eidesstattlichen Versicherung vom 16.07.2009, die Herr Kopka Herrn Piller zugeleitet hat, hat Herr Kopka versichert, keine näheren Kenntnisse über die Darlehensgeschäfte seiner damaligen Lebensgefährtin gehabt zu haben. Ich trage hier nur den Akteninhalt vor, ohne ihn an dieser Stelle zu bewerten.

Bleibt das Darlehen näher zu untersuchen, das die West Net TV GmbH im Jahr 2000 an Herrn Kopka ausgereicht hat. Mit Schreiben vom 27.05.1999 beantragte die Firma West Net TV GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Ralph Burkei, bei der Landeszentrale die auf sechs Monate befristete Durchführung eines Pilotprojekts mit einem Kundenfernsehen für die Deutsche Post unter dem Programmnamen „Deutsche Post TV“. Gesellschafter der West Net TV GmbH waren seinerzeit Ralph Burkei (85 %) und Dr. Staubach (15 %). Im Antrag wurde ausgeführt, dass das Projekt mit einem Gesamtbudget von 2 Mio. DM ausgestattet sei, das allein von der Deutschen Post AG getragen werde.

Der Fernsehausschuss wurde in seiner Sitzung am 10.06.1999 darüber informiert, dass die Geschäftsführung der Landeszentrale beabsichtige, mit der West Net TV GmbH einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung eines sechsmonatigen Pilotprojekts abzuschließen.

Im August 1999 wurde dieser öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landeszentrale und West Net TV GmbH abgeschlossen. Das Programm bestand aus einem verschlüsselten Teil, der sich an die Mitarbeiter der Deutschen Post AG wandte und betriebsinterne Informationen enthielt und nach den allgemeinen Regeln nicht als Rundfunk anzusehen war und einem unverschlüsselt an die Kunden der Deutschen Post AG gerichteten Teil, der in allen Centerfilialen sowie im Rahmen des digitalen Bezahlfernsehens DF 1/Premiere angeboten wurde. Die Landeszentrale sah in dem Vorhaben eine neue Form der Kundenansprache und wertete das Programm wegen seiner meinungsbildenden Ausrichtung sowohl im Hinblick auf die Darstellung allgemeiner Themen als auch post-spezifischer Informationen insgesamt als Rundfunkprogramm. Der Pilotcharakter ergab sich daraus, dass es sich bei dem Vorhaben um eine bis dahin nicht bekannte Form des Firmenfernsehens in einer Art Eigenwerbekanal handelte, über deren rechtliche Einordnung eine Diskussion unter den Landesmedienanstalten und mit dem Gesetzgeber geführt wurde. Der Vertrag lief vom 01.09.1999 bis zum 28.02.2000.

In der Sitzung des Fernsehausschusses am 27.01.2000 berichtete die Geschäftsführung darüber, dass die West Net TV GmbH die Verlängerung des Projekts auf insgesamt zwei Jahre beantragt habe. Herr Burkei nahm als Gast an der Sitzung des Fernsehausschusses teil und erläuterte die Entwicklung von „Deutsche Post TV“. Im März 2000 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landeszentrale und West Net TV GmbH bis zum 30.09.2001 unter Anpassung einiger Bedingungen verlängert. Im Juli 2001 wurden Verhandlungen mit der West Net TV und Mulitmedia AG als Rechtsnachfolgerin der West Net TV GmbH über eine Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages geführt. Alternativ wurde über eine Genehmigung für eine achtjährige Regellaufzeit gesprochen. Der Vertrag wurde über den 30.09.2001 hinaus bis zum Ende desselben Jahres verlängert. Zu einer weiteren Verlängerung bzw. zu einer Regelgenehmigung kam es nicht, da die Deutsche Post AG als Finanzier des Unernehmens das Vorhaben nicht fortführte.

Die West Net AG bewarb sich nach dem Scheitern von FAZ Radio für ein Informationsradio auf der UKW-Hörfunkfrequenz 92,4 MHz in München. Dieser Antrag wurde vor der endgültigen Beratung in den Gremien vom Antragsteller zurückgenommen. Soweit das heute unter Zuhilfenahme der Akten nachvollziehbar ist, erfolgte die Antragsrücknahme weil die Landeszentrale keine finanzielle Dauerförderung für das Projekt in Aussicht stellte.

Der Darlehensgeber West Net war selbst an Rundfunkengagements interessiert und im Rahmen eines Pilotprojekts selbst Anbieter des Kundenfernsehens Post TV. Mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge über dieses Pilotprojekt war der Medienrat als Gremium nicht befasst. Herr Kopka hatte auf diese Vorgänge keinen Einfluss. Wegen der politischen Bedeutung in damals ungeklärter rechtlicher Situation hatte die Geschäftsleitung den Fernsehausschuss informiert.

Bei einem vorsichtigen Resümee lässt sich soviel feststellen: Es gab keine Verfahrensgestaltungen, die zu Entscheidungen an den Gremien der Landeszentrale vorbei geführt hätten und auf die Herr Kopka besonderen Einfluss gehabt hätte.

Auch soweit Herr Kopka Sitzungen des Medienrats als Vorsitzender geleitet hat, in den Entscheidungen getroffen wurden, die Beteiligte betrafen, von denen wir heute wissen, dass seinerzeit oder nach dem Ausscheiden von Herrn Kopka irgendwelche finanziellen Verbindungen zu Herrn Kopka bestanden, wurden in transparenten Entscheidungsprozessen behandelt und mit großer, zumeist überwältigender Mehrheit oder einstimmig vom Medienrat getroffen. Ein besonderes Engagement in Diskussionsbeiträgen von Herrn Kopka, der etwa versucht hätte, den Medienrat in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen, sind den Protokollen nicht zu entnehmen.

Heute ist ein Schreiben der Rechtsaufsicht in der Landeszentrale eingegangen, das Sie kopiert in der Tischvorlage finden.

Im Wesentlichen stellt der Minister fest, dass sich Herr Kopka an der Abstimmung über die Genehmigungsverlängerung des Wochenendfensters (Bayern Journal) nach den geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen beteiligen durfte. Allerdings werden rechtsgrundsätzliche Bedenken gegen die schlichte Übernahme der Befangenheitsvorschriften aus der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags für Einzelfallentscheidungen des Medienrats geltend gemacht. Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass die Geschäftsleitung zusammen mit dem Vorstand des Medienrats dieses Problem selbst erkannt hatte und in der Sitzung des Beschließenden Ausschusses heute Morgen bereits einen Neuregelungsvorschlag unterbreitet hat. Über eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wird der Grundsatzausschuss in seiner nächsten Sitzung beraten.

Eine weitere wichtige Aussage in dem Brief möchte ich abschießend erwähnen: Die Rechtsaufsicht stellt im genannten Schreiben ausdrücklich fest, dass es keine Verpflichtung der Landeszentrale gibt, die Rechtsaufsichtsbehörde über rechtlich problematische Vorgänge zu unterrichten. Diese rechtliche Einschätzung haben wir von Anfang an geteilt.