Cookie Hinweis

Suche

Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

19.11.2009 | 32 2009

Die Medientage München, die Ende Oktober 2009 stattfanden, haben mit rund 7.000 Teilnehmern, ca. 90 Foren und über 500 Referenten erneut ihre Position als führender Medienkongress in Deutschland untermauert. In den vielfältig besetzten Foren standen einmal mehr die Folgen der Werbekrise und des Strukturwandels der Medien im Mittelpunkt der Diskussion. Als Auswege aus der Krise empfahlen Experten den klassischen Medien die Besinnung auf die zentralen Elemente des Qualitätsjournalismus. Das machte auch Richard David Precht in seiner sehr bemerkenswerten Keynote zum Auftakt der MEDIENTAGE deutlich. Qualitätsmedien, die in der Lage sind Öffentlichkeit herzustellen, seien, so Precht, unverzichtbar für Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft in einer zunehmend fragmentierten Welt. In Anspielung auf die Finanzkrise stellte Precht fest, dass qualitative Massenmedien mindestens genauso systemrelevant wie Banken sind. Deshalb müssten Finanzierungsmodelle geschaffen werden, damit Qualitätsmedien auch in Zukunft finanziert werden können.

In den zahlreichen Diskussionsrunden war eine gewisse Ratlosigkeit unter den Experten erkennbar, mit welchen Erlös-Modellen klassische Medien sich in Zukunft noch ausreichend finanzieren können. Während sich entgeltpflichtige Angebote im Internet angesichts der dort vorherrschenden „Gratiskultur“ nur schwer durchsetzen lassen, bestehen im Mobile-Media-Sektor oder bei der Einführung von HDTV bessere Voraussetzungen. Klar ist, dass zur Finanzierung von qualitativen Angeboten ein Entgelt erforderlich ist. Dabei kann das Internet auf Dauer keine Ausnahme bleiben.

Mein Dank gilt dem Team der Medientage München GmbH, der Tochtergesellschaft der BLM, der es auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gelungen ist, eine insgesamt sehr spannende und inhaltsreiche Veranstaltung zu organisieren. Mein Dank gilt aber auch den Mitveranstaltern sowie in besonderer Weise dem Engagement des Bayerischen Rundfunks und des MedienCampus Bayern und nicht zuletzt der Bayerische Staatskanzlei für die Unterstützung der Medientage. Die Medientage München 2010 finden vom 13. bis 15. Oktober statt.

Anfang Dezember wird der Bayerische Landtag Änderungen zum Bayerischen Rundfunkgesetz und zum Bayerischen Mediengesetz beschließen. Dabei geht es zunächst einmal um die Umsetzung des 13. Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, der zugleich Europäische Richtlinien inhaltlich übernimmt. Ein wesentlicher Bestandteil des Staatsvertrags sind die Regelungen über verbotene Schleichwerbung und zulässige Produktplatzierung.

Von besonderer Bedeutung für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien und die Fernsehanbieter in Bayern ist die Änderung von Art. 23 BayMG, der die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten regelt. Sie finden die entsprechenden Anträge in der Tischvorlage. So wie es jetzt aussieht, wird der Änderungsantrag des Abgeordneten Eberhard Sinner, der von CSU- und FDP-Fraktion mitgetragen wird, Zustimmung im Landtag finden. Geht man von der Zustimmung zu beiden Anträgen aus, dann stellt sich die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten für die nächsten drei Jahre ab 2010 wie folgt dar:
Die staatliche Förderung wird für drei Jahre fortgesetzt, also bis zum Jahr 2012. Sie wird degressiv gestaltet. Das beginnt mit 9 Mio. im Jahr 2010, 7 Mio. im Jahr 2011 und 5 Mio. im Jahr 2012. Davon ist die schon beschlossene Haushaltssperre abzuziehen, die nach heutigem Stand mindestens 10% betragen wird. D.h. bereits im Jahre 2010 stehen nicht mehr 9 Mio. sondern nur noch 8,1 Mio. zur Verfügung, 2011 - 6,3 Mio. und 2012 - 4,5 Mio. Dies ist eine radikale Veränderung der heutigen Fördersituation durch den Staatshaushalt. Das hat offensichtlich auch die Antragsteller mit Blick auf den Gesetzentwurf bewogen zugleich einen Beschluss über unseren Haushalt und über eine Mitfinanzierung der Landeszentrale zu fassen. Da wird nun in einer exakt definierten Größenordnung für die drei Jahre die Landeszentrale in die Pflicht genommen und muss insgesamt 3,5 Mio. Euro zusätzlich aufbringen. Trotz der zusätzlich und einzelbetragsmäßig festgelegten Förderung durch die Landeszentrale haben die Sender bereits im Jahre 2010 weniger zur Verfügung als heute, weil der Netto-Betrag voraussichtlich nur 8,6 Mio. beträgt, und im Jahr 2012 wird er sogar auf 6,5 Mio. zurückgehen, obwohl die Landeszentrale dann 2 Mio. zuschießen soll. Dies führt auch zu weitreichenden Konsequenzen für unsere Aufgaben und Projekte, über die der Verwaltungsrat in der morgigen Beratung und der Medienrat in seiner nächsten Sitzung im Dezember im Zusammenhang mit den Beratungen zum Wirtschaftsplan 2010 entscheiden muss. Ohne deutliche Einsparungen in unseren Förderungen wird es bedauerlicherweise nicht gehen. Auch neue Projekte sind aufgrund dieser Haushaltssituation kaum noch möglich.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einige grundsätzliche Anmerkungen zu der politischen Diskussion im Zusammenhang mit der Förderung. Zunächst zum Verfahren selbst: Die Landeszentrale war in keiner Weise in die Diskussionen über die Förderung aus unserem Haushalt eingebunden. Wir hatten keine Gelegenheit die Konsequenzen für unsere Tätigkeit darzustellen, bevor dieser Beschluss gefasst worden ist. Wir waren nicht über die Größenordnungen informiert. Ich muss schon sagen, ich war mehr als erstaunt, als ich kurzfristig zu den Beratungen im Hochschulausschuss des Landtages ging und dann hautnah erlebte, wie diese Anträge beraten und beschlossen wurden. Wir wurden dazu nicht informiert, nicht angehört, es wurde schlichtweg beschlossen. Zu den Beträgen selbst möchte ich darauf verweisen, dass es eine intensive Anhörung der Landeszentrale und der Fernsehanbieter und anderer durch die CSU- und die FDP-Fraktion im Landtag gegeben hat, in der überzeugend dargelegt wurde, dass die Finanzierung in einer Größenordnung von 9 Mio. für die weitere Zukunft nicht reicht, um das lokale und regionale Fernsehangebot mit entsprechender Qualität und regionaler Struktur in Bayern zu stabilisieren und das System fit zu machen für die Herausforderungen der Digitalisierung. Die Fernsehanbieter sind davon ausgegangen, dass die Fraktionen die qualifiziert vorgetragenen Argumente gewichten und den Entscheidungen zugrunde legen.

Jetzt will ich nicht undankbar sein und das Positive des Beschlusses auch deutlich machen. Natürlich wissen wir, dass die Haushaltslage sich deutlich zugespitzt hat. Das Positive ist, dass nunmehr für drei Jahre eine Haushaltsfinanzierung grundsätzlich gesichert ist und dass sich der Bayerische Landtag ausdrücklich zur Förderung des lokalen Fernsehens bekennt. Für höchst problematisch halte ich den unmittelbaren und noch dazu betragsmäßig exakt definierten Eingriff in unsere Entscheidungskompetenz beim Haushalt und in die dafür vom Gesetz den Organen Verwaltungsrat und Medienrat zugewiesene Kompetenz. Ich würde gern mal die Frage stellen, was los wäre, wenn der Bayerische Landtag dem Bayerischen Rundfunk solche Vorgaben setzen würde. Da würde mir auch einiges dazu einfallen. Die formale Rechtslage ist bei der Landeszentrale und beim Bayerischen Rundfunk in dieser Frage durchaus vergleichbar.

In der von mir angesprochenen Anhörung haben sich die Sender massiv über die bürokratischen Anforderungen bei der Förderung beklagt und vor allem auch darüber, dass Leistung und Erfolg bei der Fehlbedarfsfinanzierung bestraft wird. Positiv ist deshalb anzumerken, dass in dem Antrag, der Ihnen vorliegt unter Buchstabe b eine deutliche Forderung nach einer pauschalierten Festbetragsförderung enthalten ist.

Angesichts der begleitenden politischen Diskussion, die ich auch persönlich erlebt habe, stelle ich folgendes in diesem Zusammenhang fest: Die Landeszentrale hat ab 1. Januar dieses Jahres mehr Einnahmen aus der Rundfunkgebühr bekommen, das ist richtig. Wir hatten ja auch Kostensteigerungen seit der letzten für uns 8 Jahre zurückliegenden Anpassung und anderes, was wir zu bewältigen haben, und werden dies im Zusammenhang mit den Beratungen zum Wirtschaftsplan noch einmal darlegen. Dann wird die Behauptung aufgestellt, mit diesen Mehreinnahmen und einigen Einsparungen ist es sicher möglich, den Anforderungen des Gesetzes Rechnung zu tragen. Wenn man sich die Einnahmesituation der Jahre 2009 bis 2012 einmal vorstellt, dann haben wir zusätzliche Einnahmen im Schnitt von 775.000 Euro pro Jahr. Vergleichen Sie dies einmal mit dem, was jetzt der Gesetzgeber festlegen wird. Der Hinweis auf Einsparungen lässt sich natürlich locker formulieren, vor allem, wenn man nicht selbst betroffen ist. Sollen wir bei der Medienpädagogik sparen? Sollen wir bei der Förderung der Aus- und Fortbildung sparen? Sollen wir bei der Programmförderung und bei der Fernsehproduktionsförderung, bei der Technikförderung, sollen wir dort überall sparen? Sollen wir wichtige praxisnahe Forschungsprojekte, die im Kern unserer Aufgabenstellung liegen, nicht mehr finanzieren dürfen? Das sind alles Aufgaben, die uns der Gesetzgeber aufgetragen hat.

Jetzt will ich nicht behaupten, dass wir nicht weiter in diesen Förderbereichen tätig sein können. Unser gesamter Förderansatz beträgt ca. 11 Mio. Natürlich kann man hier einsparen, allerdings muss man dann ganz klar machen, wo dies der Fall sein soll. Die Einsparungen werden nämlich auch negative Folgen für die Medienpolitik in diesem Land haben. Das wird vor allem deutlich, wenn man sich mal die Frage stellt, was denn nach dem Jahr 2012 die Zukunftsperspektive für das lokale Fernsehen in Bayern ist. Wir führen ja ständig eine Diskussion über Qualität im Fernsehen, über regionale Strukturen, über lokale Bezüge, über die Versorgung der Menschen im Bayern mit lokalen und regionalen Fernsehprogrammen über die Unterstützung der mittelständischen Unternehmen, die dahinter stehen, und die Zukunft der Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Unternehmen haben seinerzeit den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16.04.2008 mit großer Freude zur Kenntnis genommen. In dem Beschluss in der letzten Legislaturperiode gab es eine deutliche Zukunftsperspektive. Wir sind uns ja auch alle einig, dass auf Dauer eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt, das zeigt gerade die aktuelle Entwicklung, nicht die Sicherheit verspricht, die die Unternehmen für ihre Zukunft brauchen. Es ist auch ein Fördermodell, das nicht überzeugend medienspezifisch organisiert werden kann. Eine dauerhafte Finanzierung kann es vor allem dann geben, wenn die lokalen Fernsehsender an der Rundfunkgebühr beteiligt werden. In dem von mir zitierten Beschluss von 2008 ist genau dieses Ziel ohne wenn und aber formuliert, auch noch mit dem Hinweis darauf, dass möglichst viele bayerische Fernsehteilnehmer diese Angebote empfangen können müssen. Da wird die unbefriedigende Situation der Verbreitung über den digitalen Satelliten angesprochen. Aus Kostengründen können nur sehr begrenzte Teile des lokalen Fernsehens digital verbreitet werden und die einzelnen Sender finden sich auch nicht mit ihren Marken wieder. Das hat nachteilige Wirkungen auf die Reichweite bei den Zuschauern. In diesem Beschluss von 2008 wird auch die Notwendigkeit ausreichender Qualität Hand in Hand mit gesicherter Finanzierung betont. In dem jetzt uns vorliegenden Antrag fehlen alle diese Zukunftsperspektiven. Es ist nicht einmal mehr die Rede davon, dass eine vernünftige Finanzierung aus der Rundfunkgebühr im Kreise der Länder verhandelt werden soll. Sie erinnern sich – eine zufriedenstellende Lösung würde bedeuten, dass etwa 15 – 20 Cent aus der Rundfunkgebühr für lokale Fernsehangebote eingesetzt werden.

Andere Länder haben uns das schon längst vorgemacht. In der Schweiz gibt es ein Finanzierungsmodell, das lokalen Rundfunk mit einem Anteil in Höhe von 4 % aus der Rundfunkgebühr unterstützt. Ähnliche Ansätze gibt es auch in anderen europäischen Ländern. Im Zusammenhang mit dieser wichtigen Zukunftsfrage wird behauptet, Bayern habe das bereits versucht und sei bei einem entsprechenden Vorstoß bei den übrigen Ländern gescheitert. Die Verhandlungen hat die frühere Staatsregierung unter Ministerpräsident Beckstein und mit dem Leiter der Staatskanzlei, Eberhard Sinner, geführt. Ich wurde auch über dieses damalige Ergebnis informiert.
Vor wenigen Tagen hat der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder Kurt Beck auf den Diskussionsstand zur Weiterentwicklung oder Veränderung der Gebührenfinanzierung hingewiesen. Er hat darüber informiert, dass zwei Modelle für die Zeit nach 2012 diskutiert werden. Ein Modell soll den jetzt vorhandenen Gerätebezug zur Gebührenpflicht optimieren, um z.B. das Problem mit der Gebührenpflicht für PCs zufriedenstellend zu lösen. Das andere Modell ist eine medienspezifische Haushaltsabgabe; beide Modelle werden gerade im Einzelnen geprüft und werden fortentwickelt und sollen dann frühzeitig einer Entscheidung zugeführt werden. Keinesfalls wird es bei der bisherigen Regelung zur Rundfunkgebühr bleiben. Für die Änderung bedarf es eines Konsenses aller Länder. Bisher habe ich die bayerische Medienpolitik immer so verstanden, dass sie wichtige Interessenlagen Bayerns im Rahmen der Konsensfindung der Länder auch durchzusetzen versteht. Ohne die Zustimmung Bayerns wird es kein neues Modell geben. Warum kann die Zustimmung Bayerns nicht an die Bedingung geknüpft werden, Freiräume für die Finanzierung von lokalem Fernsehen zu erhalten? Ich bin überzeugt, dass weitere Länder, die auch ein Interesse an einer qualitätsvollen regionalen Fernsehversorgung haben, mitziehen werden. Das macht doch einen großen Unterschied aus, ob man im Rahmen geltender Gebührenregelungen einen Sonderweg Bayerns erreichen will oder ob man bei einer grundsätzlichen Veränderung des Finanzierungssystems die bayerische Interessenlage durchsetzen möchte. Ich habe jedenfalls vor zwei Tagen in einer Veranstaltung des VBL Herrn Ministerpräsidenten Seehofer gebeten, sich dieser Frage auch persönlich anzunehmen.