Cookie Hinweis

Suche

Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

03.04.2009 | 26 2009
Ich bedanke mich bei Herrn Dr. Jooß, dass er meinen Vorsitz in der Hauptjury des Deutschen Computerspielpreises so positiv gewürdigt hat. Bis es zur Verleihung des 1. Deutschen Computerspielpreises in München in der BMW-Welt kam, gingen intensivste Anstrengungen voraus, das Ziel dieses Preises in den Mittelpunkt zu rücken, kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele auszuzeichnen. Die Initiative ging vom Deutschen Bundestag aus.
 
In der Jury waren auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die CSU-Abgeordnete Frau Bär und die SPD Abgeordnete Frau Griefahn. Die Hauptjury war zur Hälfte bestimmt worden durch die Verbände der Computerbranche, die andere Hälfte durch das Bundeskanzleramt. Bei der Preisverleihung hat sich die Branche von ihrer besten Seite gezeigt und es wurde sehr deutlich, dass Computerspiele zunehmend in alle Lebensbereiche hineinwirken und stetig an Bedeutung gewinnen. Mittwoch, Donnerstag und Freitag dieser Woche findet der Fachkongress mit Publikumstag der zweiten Munich Gaming statt, eine Veranstaltung rund um die Themen Gaming, Edutainment, Entertainment, verbunden mit einer Ausstellung bei der Computerspiele gezeigt werden und natürlich können die Besucher Computerspiele spielen. Die Medientage München organisieren diese Veranstaltung und auch bei dieser Veranstaltung wurde die Vielfalt der Computerspiele, die vielen Chancen, die große Dynamik der Branche und die hohe wirtschaftliche Bedeutung sehr deutlich. Natürlich wurde auch bei dieser Veranstaltung, zum Beispiel bei einem Panel der Kommission für Jugendmedienschutz, über inhaltliche Gefahren und Gefährdungspotentiale diskutiert.
 
Ich möchte mich auch bei Herrn Minister Schneider herzlich bedanken für seine bemerkenswerte Eröffnungsrede, die wie ich glaube, genau die richtige „Mittellage“ getroffen hat, nämlich die Chancen herauszustellen, aber die Gefahren nicht zu verschweigen. Wenn man mitgestalten will und Einfluss nehmen will auf diese Entwicklung, dann muss man sich mit diesen Fragen auseinander setzen, in einen Dialog eintreten zu dem die Branche zunehmend bereit ist und so wie es Minister Schneider gesagt hat, die Branche auch in Bayern willkommen heißen.
 
Zum Deutschen Computerspielpreis und zu den Munich Gaming gäbe es viel inhaltliches zu sagen, dazu ist heute nicht die Zeit. Wir wollten Ihnen aber vorschlagen, Sie über die gesamte Entwicklung der Computerspiele in der nächsten Informationssitzung des Medienrats zu informieren, darüber zu diskutieren und auch Spiele praktisch zu erleben.
 
 
Auch zu dem zweiten Punkt, den Herr Dr. Jooß schon angesprochen hat, will ich ganz kurz Stellung nehmen. Es geht um die Strukturreform und die Diskussion zur Strukturreform in den Landesmedienanstalten und die weichenstellenden Entscheidungen, die wir hier zu treffen haben. Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Dr. Jooß nur anschließen. Ich habe auch im Kollegenkreis in aller Deutlichkeit gesagt, dass ich überhaupt nicht begreifen kann, warum man da, wo es nach rechtlichen Vorgaben möglich ist, die Gremien zu beteiligen - und das ist ohnehin in dieser neuen Zentralstruktur begrenzt, dann auch noch die Position vertritt, Gremien aus jedem Zulassungs- und Beanstandungsprozess in bundesweiten Fragestellungen heraushalten zu wollen. Wir jedenfalls vertreten nach wie vor die Auffassung und sie gewinnt an Boden, dass den Rundfunkstaatsvertrag ergänzendes Landesrecht nicht durch die ZAK sondern durch die zuständigen Organe im jeweiligen Land anzuwenden ist. Die ZAK ist im konkreten Entscheidungsfall ein Organ der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien aber nicht das alleinig entscheidende Organ. Insoweit gilt das gleiche, was wir viele Jahre mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration (KEK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) praktizieren.
 
Wir werden jedenfalls, Herr Dr. Jooß und ich gemeinsam, im Zuge der weiteren Diskussionen im Kreise der Landesmedienanstalten unsere Auffassung weiterhin deutlich vertreten.
 
Noch ein kurzer Hinweis auf die Entscheidung zur Geschäftsstelle, die ab 2010 ihre Arbeit aufnehmen soll. Sie erinnern sich, die Gemeinsame Geschäftsstelle soll zunächst für die ZAK, die Gremienvorsitzenden Konferenz (GVK) und die Gesamtkonferenz (GK) Dienstleistungsfunktionen übernehmen. Aber natürlich werden auch die Weichen schon für 2013 gestellt, denn dann werden die Geschäftsstellen der KJM in Erfurt und der KEK in Potsdam ihre Tätigkeit beenden. Für diese beiden Kommissionen ist dann auch die gemeinsame Geschäftsstelle allein zuständig.
 
Wir haben gerungen bei der Frage des Sitzes. Für eine Entscheidung brauchten wir 10 Stimmen. Ein Konsens war uns ganz besonders wichtig, weil ohne einen Konsens über den Sitz der Geschäftsstelle, also ohne Errichtung einer Geschäftsstelle, das ganze Kommissionsmodell nicht funktioniert.
 
Die Vertreter der neuen Länder haben darauf hingewiesen, dass sie nicht auf zwei Geschäftsstellen im Bereich der neuen Länder verzichten und gleichzeitig einer Geschäftsstelle in einem Land der früheren Bundesrepublik zustimmen können.
 
Die einzige Konsenslösung war im Ergebnis dann Berlin.
 
Am 18. März 2009 fand eine Anhörung der CSU- und FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag zum Thema „Lokales und regionales Fernsehen in Bayern“ statt. Ich habe auch in den zuständigen Ausschüssen darüber berichtet und ich möchte mich heute ganz kurz fassen, obwohl die vielen Fragen und die vertiefende Diskussion einen längeren Bericht rechtfertigen würde. Ich werde aber auch auf wichtige Punkte aus der Diskussion für die Zukunft zurückkommen.
 
Die Anhörung hat einen breiten zeitlichen Raum eingenommen. Sie dauerte fast 4 Stunden und wurde abwechselnd von Herrn Sinner, medienpolitischer Sprecher  der CSU-Fraktion und Frau Julika Sandt, medienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag moderiert.
 
Zur Anhörung hatte der Verwaltungsrat der Vorsitzende Manfred Nüssel und der Vorsitzende des Medienrates Dr. Erich Jooß schriftlich Stellung genommen. Der Verwaltungsratsvorsitzende vor allem zu den wirtschaftlichen Fragen, der Medienratsvorsitzende vor allem zu Fragen der Programmqualität.
 
Im Kern ging es natürlich darum, wie mit Auslaufen der jetzigen staatlichen Förderung, Ende dieses Jahres, die Struktur des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern weiter erhalten bleiben kann und wie sich die Frage der Förderung zukünftig darstellt. Die Landeszentrale hat eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
 
Wenn die Förderung, die nach wie vor so gut wie alle Teilnehmer der Anhörung für zwingend notwendig gehalten haben, im Jahr 2010 weitergehen soll, dann muss sicherlich demnächst rechtliche Klarheit herrschen. Das wurde auch in der Anhörung deutlich und die Politik hat versprochen bis zur Sommerpause diese Klarheit herzustellen. Es geht vor allem darum, dass im geltenden Mediengesetz die Förderung aus dem Staatshaushalt befristet ist und wenn die Frist nicht gestrichen wird, dann ist eine Förderung überhaupt nicht mehr möglich. Dabei geht es noch gar nicht um die Frage von Größenordnungen, darüber wurde natürlich auch diskutiert und ich habe für die Landeszentrale deutlich gemacht, dass die jetzt vorgesehenen 9 Millionen nicht ausreichen werden. Das können wir im Einzelnen auch belegen, sondern dass wir von einem Zuschussbedarf von 12 Millionen jährlich ausgehen.
 
Dabei möchte niemand auf Dauer die Finanzierung aus dem Staatshaushalt sehen: Es muss aber auch gewährleistet sein, dass die mittelständischen lokalen Fernsehunternehmen nicht in ein tiefes Loch fallen, bevor nicht Klarheit für eine Finanzierung aus der Rundfunkgebühr oder einer neuen Haushaltsabgabe besteht. Eine solche neue Lösung kann aber erst ab 1.1.2013 einsetzen, weil die jetzige Gebührenperiode bis Ende 2012 geht. Das heißt im Ergebnis, dass die Jahre 2010, 2011 und 2012 durch staatliche Zuschüsse überbrückt werden müssen. Das kann aus der Sicht der Unternehmen und der Landeszentrale nicht bedeuten, dass wir im nächsten Jahr schon wieder eine Grundsatzdiskussion führen, das heißt, wir brauchen in jedem Fall eine politische Zusage zum Zuschuss auf die Dauer von 3 Jahren.
 
Der Verband der Bayerischen Zeitungsverleger (VBZV) hat durch seinen Geschäftsführer, Herrn Dr. Rick, mir die schriftliche Stellungnahme zur gefälligen Kenntnisnahme übermittelt. Der VBZV lehnt „eine staatliche Subvention“, wie er es nennt, ab.
 
Ein Kernsatz der Begründung lautet, ich zitiere, „Steuerfinanzierte Drittmittel stehen in einem unauflösbaren Widerspruch zu dem marktwirtschaftlichen Prinzip unternehmerischem Handelns.“ Der VBZV führt zwar aus, dass er nicht übersieht, dass lokales und regionales Fernsehen in Bayern in seiner gegenwärtigen Ausprägung und unter den aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohne Fördermaßnahmen kaum existenzfähig sei. Und stellt dann fest, dass das Konzept des Lokal- und Regionalfernsehens ohnehin nicht mehr zeitgemäß sei. Im Kern, wenn ich es einfach zusammenfasse, lautet die Forderung, ein zukunftsfähiges TV-Konzept durch ein unternehmerisch orientierte Strukturreform zu realisieren. Dazu gehört dann im Besondern die Notwendigkeit, dass crossmedial aufgestelle Presseverlage ihre Produkte nach einem einheitlich unternehmerischen Konzept multimedial gestalten und vermarkten dürfen. Nach dem Verständnis der Zeitungsverleger bedeutet dies, dass das geltende Medienrecht verändert werden muss, damit die Verlage sowohl Zeitungen wie lokales und regionales Radio und lokales Fernsehen in einem gemeinsamen Medienhaus gestalten dürfen.
 
Ich will die verfassungsrechtlichen und medienrechtlichen Fragen hier nicht vertiefen, gestatten Sie mir hier nur den Hinweis, dass die Möglichkeiten der Beteiligung der marktbeherrschenden Zeitungen, um die geht es ja vielfach, nach dem gegenwärtigen Medienrecht ausgeschöpft sind. Das wird auch durch entsprechende Gutachten belegt. Wir wissen ja aus langjähriger Genehmigungspraxis, dass dann andere Unternehmen im lokalen und regionalen Markt keine Chance mehr hätten. Darüber wird es sicher noch intensive Diskussionen geben. Offensichtlich braucht man dazu auch aus der Sicht des VBZV einen gewissen Zeitraum, so dass er sich in seinem Papier für eine Förderung ausspricht, aber allenfalls noch für eine Übergangszeit von maximal 2 Jahren. In diesen 2 Jahren soll dann nach Auffassung des VBZV ein langfristiges und tragfähiges Zukunftsmodell entwickelt