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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Vorsitzenden

03.04.2009 | 26 2009
Im Gegensatz zu den letzten Sitzungen des Medienrats haben wir heute eine überschaubare Tagesordnung. Aber ich weiß natürlich, dass uns der ungewohnte Sitzungstermin am Freitagvormittag zeitliche Disziplin abverlangt und viele von Ihnen nach einer anstrengenden Woche noch einen längeren Heimweg vor sich haben. Deshalb konzentriere ich mich auf zwei Berichtspunkte. Der eine ist rasch abgehandelt, weil ich vermute, dass er im nachfolgenden Bericht des Präsidenten einen größeren Raum einnimmt. Ich war am Dienstag dieser Woche bei der Verleihung des ersten Deutschen Computerspielpreises in der BMW-Welt und durchaus beeindruckt von der Vielzahl der Preisentscheidungen, die eine ausgewogen besetzte und kompetente Jury unter dem Vorsitz von Professor Ring getroffen hat. Für Außenstehende wie mich war besonders deutlich spürbar, dass die Branche nach dem entsetzlichen Amoklauf von Winnenden unter den vorschnellen Schuldzuweisungen leidet; sie hat sich freilich ihre Imageprobleme durch höchst problematische Spieleentwicklungen zum Teil selbst zuzuschreiben. Umso wichtiger und notwendiger sind Imagekorrekturen, die auch durch kluge Juryentscheidungen befördert werden können. Unstrittig dürfte inzwischen sein, dass das vielfältige Genre der Computerspiele nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist, sondern enorme ästhetische und kreative Herausforderungen bereithält. Viele nehmen immer noch nicht wahr, dass Computerspiele die Medienwelt tiefgreifend verändert haben. Allein deshalb lohnt sich schon die produktive Auseinandersetzung mit ihnen und es lohnt sich das Nachdenken darüber, was Computerspiele für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu leisten im Stande sind und welche Kriterien sie erfüllen müssen, damit sie aus der Sicht der Macher, aber auch der Gesellschaft preiswürdig sind. Ich danke jedenfalls dem Präsidenten und der BLM für ihr Engagement, denn wir befinden uns hier nicht in irgendeinem Zukunftslabor, sondern längst mitten im Medienalltag. Dankbar bin ich ebenfalls, weil sich die bayerische Staatsregierung, vertreten durch Staatsminister Schneider, an der Preisverleihung beteiligt und so deutlich gemacht hat, dass es hier keine Berührungsängste gibt, wohl aber eine gemeinsame Sorge: Wir alle müssen nämlich daran interessiert sein, dass sich die Macher der Computerspiele von ihrem oft ungerechtfertigten Image befreien können.
 
Mein nächster Berichtspunkt beschäftigt sich wieder einmal mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dessen Auswirkungen auf die Strukturdebatte zwischen den Landesmedienanstalten. Am 17. März  fand in Hannover die traditionelle Frühjahrskonferenz der Gremienvorsitzenden statt und am Tag darauf die gemeinsame Konferenz der Direktoren und der Vorsitzenden. Dabei lag den Vorsitzenden auch ein Beschlussvorschlag aus der derzeitigen Vorsitzanstalt vor, der sich mit der Frage auseinandersetzte, ob und wie die ZAK als Organ für bundesweite Zulassungs- und Aufsichtsfälle die Gremienvorsitzendenkonferenz stärker in ihre Verfahren einbinden kann. Der Beschlussvorschlag kam zu dem Ergebnis, im Anschluss an jede ZAK-Sitzung könne ja eine Zusammenfassung der Beschlüsse an die Mitglieder der GVK versandt werden; außerdem stünden für Nachfragen und tiefergehende Informationen zu den Sachverhalten jederzeit die Mitarbeiter der ZAK-Geschäftsstelle zur Verfügung. Ich will hier nicht auf den zweifelhaften, weil sehr überheblichen Stil dieser Antwort eingehen, der vielleicht auch den Unsicherheiten einer Übergangssituation geschuldet ist. Aber jenseits von Stilfragen zeigte diese Antwort überdeutlich, dass das bisher ausbalancierte Machtgefüge zwischen den Direktoren einerseits und den Gremien andererseits auf Bundesebene zu zerbrechen droht und die Gefahr besteht, dass der Machtzuwachs der Direktoren in der ZAK in keinem Verhältnis mehr zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und Legitimation stehen könnte. Je entscheidungsfreudiger und unabhängiger die Direktoren künftig unter Berufung auf den Rundfunkänderungsstaatsvertrag agieren, umso eher liefern sie sich der öffentlichen Kritik aus und sind dann nicht mehr durch ihre Gremien geschützt. Hier entsteht eine Gefährdungslage, die den Landesmedienanstalten bewusst werden muss und auf die ich in Hannover – mit dem Selbstbewusstsein, das die Gremienarbeit in Bayern seit jeher auszeichnet  - verwiesen habe.
 
In dem Zusammenhang geht es letztlich auch nicht so sehr um die Einbeziehung der Gremienvorsitzendenkonferenz, sondern zunächst einmal – darüber haben wir an dieser Stelle schon öfter diskutiert – um die Einbeziehung des Gremiums der für eine Zulassungs- oder Aufsichtsfrage jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Auch darauf fand der Beschlussvorschlag der Geschäftsstelle der ZAK eine höchst merkwürdige Antwort, die ich im Wortlaut zitieren möchte: „Die Befassung und entscheidungserhebliche Mitwirkung eines nicht mit der gesetzlichen Zuständigkeit versehenen Organs der Landesmedienanstalt führt… in aller Regel zu einem Verfahrensfehler, der im schlimmsten Fall zur Rechtswidrigkeit des daraufhin erlassenen Verwaltungsakts führen kann.“ Nach Rücksprache mit Prof. Ring vertrat ich in der Diskussion die Auffassung, dass sich dieser Satz mit guten Gründen umdrehen lässt, denn die ZAK tritt als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt auf, deren eigenes Organ – der Medienrat –  im Verfahren nicht übergangen werden kann, sondern in die Entscheidungsfindung angemessen zu integrieren ist. Unsere Auffassung stützt sich dabei ausdrücklich nicht auf die besondere verfassungsrechtliche Stellung der BLM, denn hier soll kein Sonderrecht geltend gemacht werden. Vielmehr geht es um eine generelle Betrachtung, die sich aus den ergänzenden landesgesetzlichen Regelungen ergibt. Deren Anwendung setzt nach wie vor die Rückbindung an die jeweilige Landesmedienanstalt und an ihr Gremium voraus. Nur so lässt sich letztlich ein Organstreit vermeiden. Meinen Bedenken schlossen sich in der Gesamtkonferenz mehrere Vorsitzende an, einige Direktoren reagierten ebenfalls nachdenklich. Am Ende der Diskussion wurde beschlossen, diese Fragestellung noch einmal bei einer eigens einzuberufenden Sitzung der Arbeitsgruppe Struktur zu erörtern und dafür eine Lösung zu suchen. Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält keine ausdrücklichen Festlegungen, ob und wie die Gremien der jeweils zuständigen Landesmedienanstalten in die ZAK-Verfahren zu integrieren sind. Dass hier etwas offen blieb, sollten die Gremien als Chance zur Mitgestaltung begreifen. Jedenfalls dürfen sie bei der neuen bundesweiten Organisation der Medienaufsicht  nicht zu Zuschauern degradiert werden. Der gesellschaftspolitische Preis dafür wäre zu hoch und im Übrigen würde ich dies auch auf dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für sehr zweifelhaft halten.
 
Es gibt noch weitere Problemlagen, so die Wahl des Standortes für die künftige, zentrale Geschäftsstelle, die Frage der Ausstattung dieser Geschäftsstelle und vor allem die Frage, was dauerhaft mit der bisherigen Stabsstellenarbeit des Jugendmedienschutzes und mit der Erledigung weiterer Schwerpunktaufgaben durch einzelne Landesmedienanstalten geschehen soll. Darüber wird Prof. Ring anschließend berichten. Wie schon öfters, haben wir uns hier zu einer Aufteilung der Berichtspunkte entschlossen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.