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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten zur Sondersitzung des Medienrats am 26.05.2009

26.05.2009 | 28 2009

Auf Grund der Dringlichkeitsanträge Der Grünen und der SPD und den Fragen der Staats­regierung und einzelner Medienräte hat der Medienrat in seiner Sitzung am 14. Mai 2009 eine Sondersitzung für den heutigen Dienstag anberaumt, in der die Landeszentrale zu den eingebrachten Fragenkatalogen Stellung nehmen sollte. Unter den eingebrachten Fragen sind auch solche, die sich auf Verflechtungen der Landeszentrale, ihrer Mitarbeiter und des Medienrats mit von ihr regulierten Medienunternehmen beziehen. Angesichts der Bedeutung dieses Fragenkomplexes, möchte ich, bevor wir zu den konkreten Fragen kommen, grundsätzlich dazu Stellung beziehen.
 
Der BLM als öffentlich-rechtlichem Träger der privaten Rundfunkangebote in Bayern sind vom Gesetzgeber zahlreiche Aufgaben zugewiesen worden. Die Vielfalt dieser Aufgaben wird bereits aus dem vollen Titel des Bayerischen Mediengesetzes erkennbar, das in der Langform „Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunk­angebote und anderer Telemedien in Bayern“ heißt. Es geht also sowohl um Regulierung als auch um Förderung. In der aktuellen BLM-Broschüre haben wir die Aufgaben der Landeszentrale unter die Begriffe „gestalten, fördern, forschen, informieren“ subsumiert. „Gestalten“ bedeutet auch, dafür zu sorgen, dass in den von der Landeszentrale genehmigten Rundfunkangeboten die gesetzlichen Regelungen zur Meinungsvielfalt, zum Jugendschutz und zur Werbung eingehalten werden. Mit „fördern“ ist gemeint, dass die BLM im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgt, dass in Bayern eine vielfältige und programmlich ansprechende Rundfunklandschaft entsteht, in der Arbeitsplätze geschaffen werden und junge Leute eine Chance erhalten. Zwischen diesen beiden Aufgaben - gestalten bzw. regulieren und fördern - kann ich keinen Widerspruch erkennen. Beides sind zentrale Aufgaben der Landeszentrale. Und nur indem die BLM beides ernst nimmt, ist sie sowohl für die Politik als auch für die Unternehmen ein glaubwürdiger Partner.
 
Es gibt eine Reihe von Feldern, in denen die Landeszentrale auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Medienunternehmen angewiesen ist, um positive Ergebnisse für die bayerische Medienlandschaft zu erreichen. Lassen Sie mich Ihnen einige Beispiele nennen: Die BLM hat die Aus- und Fortbildung immer als eine ihrer wichtigsten Aufgaben gesehen. Im Jahr 1996 haben wir deshalb in Zusammen­arbeit mit Medienunternehmen und Ausbildungs­einrichtungen die Aus- und Fortbildungskanäle für Hörfunk- und Fernsehen gegründet. Ein Projekt, das mittlerweile hunderten von jungen Leuten erste Praxis­erfahrungen unter realistischen Bedingungen ermöglicht hat. Ein Projekt das in der gesamten Bundesrepublik Vorbildcharakter hat und in anderen Bundesländern kopiert wurde und wird. Junge Leute, die in den AFK-Kanälen ausgebildet wurden, arbeiten inzwischen in vielen Hörfunk- und Fernsehstationen in ganz Bayern und darüber hinaus. Der AFK wäre ohne die Zusammenarbeit mit Medienunternehmen nicht möglich, weil ihn die Landeszentrale alleine nicht finanzieren könnte und weil der Bayerische Rundfunk, der mit am meisten von dieser Ausbildung profitiert, sich finanziell nicht daran beteiligt. – Ich nenne das Zusammenarbeit und Kooperation zum Nutzen des gesamten Systems. Das hat nichts zu tun mit Verflechtung oder Filz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wirklich jemand ernsthaft glaubt, dass die Landeszentrale den am AFK beteiligten Unternehmen, die unserer Regulierung unterliegen, eine nachlässige Aufsicht über ihre Programme, weniger Kontrolle für ihr Engagement verspricht? Ähnlich wie der AFK funktioniert übrigens auch die eben­falls sehr erfolgreiche Bayerische Akademie für Fernsehen (BAF), die auf Initiative der BLM gegründet wurde oder die Fortbildungs-Workshops, in der die Landes­zentrale gemeinsam mit der von bayerischen Lokalfunkunternehmen gegründeten Gesellschaft „Medien Praxis“ Volontären aus den bayerischen Lokalfunkunter­nehmen jährlich etwa 20 Wochenend­workshops mit professionellen Dozenten zur Fortbildung anbietet.
 
Erfolgreiche Kooperationen mit bayerischen und nationalen Medienunternehmen gibt es auch in anderen Bereichen, z.B. in der Medienpädagogik, bei den von uns durchgeführten Veranstaltungen, im Bereich der Medientechnik und bei der Film- und Fernsehförderung. Wenn wir jetzt beispielsweise Zustifter für unsere Stiftung Medienpädagogik suchen, dann sprechen wir selbstverständlich mit Unternehmen und wir versprechen Ihnen sogar etwas: Nämlich, dass ihr Engage­ment wichtig ist für diese Gesellschaft, dass sich dies gut nach außen darstellen lässt und damit auch ein Imagegewinn für die Unternehmen verbunden ist. Oder ein anderes Beispiel: Bei den Lokalrundfunktagen in Nürnberg, die in fünf Wochen wieder stattfinden werden, arbeiten wir seit Jahren mit den Nürnberger Medienunter­nehmen zusammen. Wir besprechen im Vorfeld das Programm, um zu hören, welche Themen die Unternehmen bewegen. Die Unternehmen vermitteln Kontakte zu hoch­karätigen ausländischen Referenten, die wir dann auf Grund dieser Kontakte einem großen Publikum präsentieren können. Gleichzeitig sind die Unternehmen wichtige Sponsoren dieser Veranstal­tung, die die größte und bedeutendste ihrer Art in Deutschland ist. Sowenig wie bei anderen Medienveranstaltungen, machen wir den Unternehmen deshalb Zugeständnisse im Hinblick auf unsere Aufsicht. Ähnlich wie bei den Lokalrund­funktagen sind die Zusammenhänge bei den Medientagen München, dem größten Medienkongress Europas, der von einer 100%-igen Tochter der Landeszentrale organisiert wird, beim FilmFernsehFonds Bayern, an dem wir beteiligt sind oder bei der Bayerischen Medien Technik GmbH, eine Gesellschaft, die wir und der Bayerische Rundfunk gemeinsam betreiben, deren Aufgabe es ist, Projekte im Umfeld des digitalen Rundfunks zu realisieren.
 
Gestern habe ich gelesen, dass die Spitze der SPD-Landtagsfraktion am heutigen Dienstag Ost­bayern und Böhmen besucht. Ich bin mir sicher, Herr Rinderspacher, dass Ihre Kollegen dabei von einem länderübergreifenden Fernsehprojekt hören werden, das die BLM erstmals 2005, im Jahr des EU-Beitritts Tschechiens angeregt hat und das nun mit Hilfe sowohl einer EU-Förderung als auch einer Förderung der Landes­zentrale erneut in den kommenden drei Jahren verwirklicht wird. Dabei werden insgesamt 120 jeweils 30-Minuten-Sendungen auf bayerischer und auf tschechischer Seite in fünf ostbayerischen und drei böhmischen lokalen TV-Sendern über Probleme aber auch über Erfolge im Zusammenleben diesseits und jenseits der ehemaligen Grenze berichten. Ein in Europa einmaliges Projekt, das nur durch Vernetzung und Kooperation möglich ist.
 
Ich stehe mittlerweile seit fast 20 Jahren an der Spitze der Landeszentrale. All die Jahre habe ich immer wieder betont, wie wichtig es ist, die mittelständische Medienwirtschaft in diesem Land zu stärken. Wenn sie das erreichen wollen, wenn es um neue Konzepte geht, z.B. um in der Wirtschaftskrise bestehen zu können, müssen sie zuhören, bereit sein zum Dialog und zur Zusammenarbeit. Und wenn sie dann als Präsident der BLM, als Geschäfts­führer, Medienrat oder Mitarbeiter zu einem 10- oder 20-jährigen Jubiläum eines Senders eingeladen und mit Leberkäs, Brezen und Bier der lokalen Brauerei bewirtet werden, dann freuen sie sich. Da gibt es keine Versprechungen, dass die BLM auch mal ein Auge zudrückt, wenn es um Programm- oder Werbeverstöße geht, sondern sie versprechen den Mitarbeitern des Senders, dass die Landeszentrale alles in ihrer Macht stehende tun wird, damit es diesen Sender auch in 10 oder 20 Jahren noch gibt. – Die genannten Koope­rationen sind nur einige wenige Beispiele für die vielfältige Zusammenarbeit der BLM mit den bayerischen Medienunternehmen, die in erheblichem Maße zur Stärke des Medien­standorts Bayern beitragen. Das hat nichts mit Verflech­tungen, Filz oder gar Amigo-Geschichten zu tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
die Diskussion der vergangenen drei Wochen ist nicht spurlos an mir vorüber­gegangen. Sie hat mich nachdenklich gemacht. Jenseits der Frage, ob ich mich formal richtig verhalten habe, treffen mich diese Vorwürfe sehr persönlich. Auch deshalb, weil ich in all den Jahren an der Spitze der Landeszentrale immer darauf geachtet habe, sowohl mit den Gremien als auch mit Sachfragen offen und korrekt umzugehen. Ich habe auch stets den größten Wert darauf gelegt, dass die Mitarbeiter der BLM so verfahren. Zahlreiche Mitglieder des Medienrats kennen mich seit vielen Jahren  und wissen, wie sehr mir offene Diskussionen mit und in den Gremien am Herzen liegen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, dass Sie sich ohne Vorurteile mit unserem Bericht auseinandersetzen. Den Ablauf haben wir uns so gedacht, dass ich jetzt gleich im Anschluss auf die konkreten Fragen zum Thema Verflechtungen eingehen werde. Daran anschließend wird Herr Gebrande zum Fragenkomplex Förderung des Bayern Journals Stellung beziehen. Abschließend werden sich dann die beiden Bereichsleiter Recht und Programm, Herr Bornemann und Herr Heim, zum Thema Schleichwerbung äußern. Selbstverständlich können Sie Ihrerseits Fragen stellen, wenn auch nach unseren Ausführungen und dem schriftlichen Bericht Erklärungs­bedarf bleibt.
 
 
Zum ersten Fragenkomplex:
 
-      In unserem schriftlichen Bericht haben wir Ihnen die uns bekannten Beziehungen von Mitgliedern des Medienrats und des Verwaltungsrats zu Medienunternehmen, die von der BLM reguliert werden, aufgelistet. Gleiches gilt für die Beteiligung von Medienunter­nehmen oder Mitarbeitern von Medienunternehmen an Tochtergesellschaften der Landeszentrale. Vom Medienrat sind dies der Vorsitzende, Dr. Jooß als geschäfts­führender Direktor des St. Michaelsbund Landesverband Bayern e.V., Herr Bär als Zweiter Präsident des bayerischen Jugendrings, Herr Dr. Rick als Geschäftsführer der mbt Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen und Herr Thalhammer als Angestellter der Mainstream Media AG. Im Verwaltungsrat sind zwei Mitglieder, wie es das BayMG in Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorschreibt, als Anbieter tätig, gehören einem Organ eines Anbieters an oder stehen in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Anbieter. Dies sind derzeit Herr Peter Esser und Herr Dr. Klaus Küber.
 
-      Der zweite Fragenkomplex bezieht sich auf Fälle von Darlehensgewährungen, Bürg­schaften und Schenkungen die Mitglieder des Medienrats und Verwaltungsrats oder der Präsident sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLM möglicherweise von Medien­unternehmen erhalten haben. Den Antworten können Sie entnehmen, dass uns außer dem Fall Burkei-Kopka keine derartigen Fälle bekannt sind. Was Geschenke oder geldwerte Vorteile angeht, können die Medien- und Verwaltungsräte jährlich umsonst an den MEDIENTAGEN teilnehmen. In Einzelfällen sind Geschenke, z.B. anlässlich von Feiertagen, über die BLM an Mitglieder der Organe der Landeszentrale verschickt worden. Diese wurden von der BLM weitergeleitet.
 
-      Zu Geschenken und geldwerten Vorteilen für BLM-Mitarbeiter:
In der BLM besteht die allgemeine Regelung, dass die Annahme von nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandenden geringwertigen Aufmerksamkeiten (z.B. Massen­werbeartikel wie Kugelschreiber, Kalender, Schreibblocks, usw.) als stillschweigend durch die Dienstvorgesetzten genehmigt sind. Gleiches gilt für eine übliche und angemessene Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen, an denen die BLM-Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit, im dienstlichen Auftrag oder mit Rücksicht auf die ihnen durch ihre dienstliche Funktion auferlegten gesellschaftliche Verpflichtungen teilnehmen (z.B. offizielle Empfänge oder gesellschaftliche Veranstaltungen, die der Pflege dienstlicher Interessen dienen).

Auch die besonders in der Zeit vor Feiertagen wie Weihnachten in der Regel den Beschäftigten der BLM im Einzelfall gewährten Präsente von Vertragspartnern oder sonstigen Firmen oder Institutionen aus den Medienbereich werden als üblicher geschäftlicher Brauch angesehen. Die Annahme dieser Aufmerksamkeiten gilt als stillschweigend gewährt, soweit sich der Wert der Geschenke in einem vertretbaren Rahmen hält. Darüber hinaus kann es auf Grund der besonderen Verbindung der BLM zu Rundfunkveranstaltern vorkommen, dass Beschäftigte und Angehörige zu Produktionen, Shows oder Konzerten eingeladen werden. Diese Einladungen können angenommen werden, sofern keine Häufung von Einladungen eintritt. Diese Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt, da die BLM- Mitarbeiter in Zweifelsfällen hinsichtlich der Annahmemöglichkeit um die Genehmigung beim Dienstvorgesetzten nachgefragt haben.

Ob Medienunternehmen im Einzelfall Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BLM darüber hinaus Geschenke oder geldwerte Vorteile gewährt haben, ist der Geschäftsleitung nicht bekannt.

-      Auch wenn in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter der BLM oder der mit ihr verbun­denen Unternehmen bis jetzt keine besonderen Regelungen zu Vorteilsannamen vor­handen sind, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Verwaltungsrechts. Ähnliches gilt für Organe: Auch hier gibt es keine eigenen Rege­lungen, allerdings sind die Befangenheitsregeln des Landtags anwendbar und es gilt das StGB.
Hinweisen darf ich auf die Prüfung nach § 53 HGrG durch unsere Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses
 
-      In unserem Bericht haben wir Ihnen auf den Seiten 17 bis 19 alle medienrechtlichen Entscheidungen im Bezug auf das Bayern Journal aufgelistet. In den Fällen, in denen der Medienrat an Entscheidungen beteiligt war, sind diese Entscheidungen einstimmig oder nahezu einstimmig gefallen.
 
-      Abschließend von meiner Seite noch zwei Fakten, die bereits zu den Fragenkomplexen Förderung für das Bayern Journal bzw. Schleichwerbung gehören, die im Folgenden vom Geschäftsführer und den Bereichsleitern Bornemann und Heim ausführlicher dargestellt werden. Ich möchte sie vorausschicken, weil sie sehr eindeutig zeigen, dass das Bayern Journal gegenüber anderen Anbietern in keiner Weise Vorteile genossen hat:
Vom gesamten Teilnehmerentgelt-Aufkommen das zwischen 1992 und 2008 an die lokalen und landesweiten Fernsehanbieter ausgeschüttet wurde, hat das Bayern Journal rund 3,5 % erhalten ( 8,7 Mio. Euro). Vom gesamten Finanzierungsbeitrag, den die bundesweiten Anbieter RTL und Sat.1 zur Finanzierung der lokalen und landesweiten Fernsehfenster-Anbieter leisten müssen, hat das Bayern Journal zwischen 1995 und 2008 etwa 10 % (1,8 Mio. Euro) erhalten.

Zur Schleichwerbung: Die BLM hat etwa 180 Hörfunk- und Fernsehanbieter genehmigt, die damit unserer Regulierung und Aufsicht unterliegen. Die Handhabung der Verdachts­fälle auf Schleichwerbung bewegt sich im Rahmen der Beobachtungs- und Bean­standungspraxis der anderen Landesmedienanstalten unter Berücksichtigung der von der Rechtssprechung entwickelten Anforderungen und der im Wirtschaftsplan der BLM für die Programmbeobachtung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Wie Sie wissen, liegt ein wichtiger Schwerpunkt unserer Aufsicht beim Jugendschutz. Wie die Kontrolle genau organisiert ist, wird ihnen Herr Heim darlegen. Fest steht aber, dass kein Anbieter intensiver beobachtet wurde als das Bayern Journal. Seit 1992 wurden etwa 1.350 Beiträge in 271 Sendungen beobachtet. Dabei wurden 378 Fälle als „auffällig“ registriert. Bei 92 Beiträgen hat die BLM aufsichtliche Maßnahmen eingeleitet. Wie schwer Schleichwerbung aber letztlich gerichtsfest nachzuweisen ist, wird Ihnen Herr Bornemann erklären.
 
Soweit meine Ausführungen.