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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

07.10.2010 | 39 2010

Ich kann unmittelbar an den Bericht des Vorsitzenden Dr. Jooß anschließen. Ich freue mich sehr, dass er die Reise des Medienrats nach Brüssel so positiv und inhaltsreich gesehen hat. Dem kann ich nur zustimmen und an dieser Stelle bekräftigen, wie wichtig es ist, dass der Medienrat, der Verwaltungsrat und die leitenden Mitarbeiter des Hauses solche Informationsreisen durchführen. Die Eindrücke, die Erfahrungen, die Erkenntnisse solcher Reisen sind für unsere zukünftige Tätigkeit von grundsätzlicher Bedeutung, vor allem, wenn man dabei bedenkt, dass die Entwicklung der Medien stark gesteuert wird durch globale und internationale Einflüsse und nicht nur auf der Seite der global agierenden Unternehmen. Wir tragen diesem Veränderungsprozess auch Rechnung so im Programm der Medientage München, die ja nächste Woche vom 13. – 15. Oktober zum 24. Mal stattfinden. Wenn ich sage wir, dann wissen Sie, dass die Medientage inhaltlich vorbereitet und organisiert werden von der Medientage München GmbH, einer 100% Tochter der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, und dass der langjährige Erfolg auch damit zusammen hängt, dass es eine enge inhaltliche und personelle Vernetzung zwischen der Medientage München GmbH und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gibt. Ich werde in meinem nächsten Bericht nach den Medientagen über Inhalte, Erkenntnisse, medien-politische Diskussionen usw. berichten. Nur soviel heute: Veranstaltungsort ist wieder das Internationale Congress Center München (ICM). 90 Panels mit über 500 Referenten und 66 Ausstellern zeigen die Bandbreite des Angebots, auf das ich natürlich an dieser Stelle hier nicht im Einzelnen eingehen kann. Es wird wieder einen Mediengipfel geben, mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten und eine Keynote von Herrn Dr. Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel Springer Verlages, den Printgipfel, der sich mit der Zukunft der Verlage im digitalen Zeitalter befasst, den Infrastrukturgipfel, der jetzt zum zweiten Mal stattfindet, und einen zeitlich auch vorgezogenen Onlinegipfel, der sich mit Fragen des Datenschutzes, der Netzneutralität und des Urheberrechtschutzes in der digitalen Welt befasst. Was ich besonders herausstellen möchte, dass wir einen neuen Gipfel und zwar den Contentgipfel organisiert haben, der sich inhaltlich mit Journalismus und Meinungsbildung befasst. Durch die Veranstaltung der Gremienvorsitzenden aus den Landesmedienanstalten, an der auch Gremienvertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks teilnehmen, wird die gesellschaftliche Verantwortung der elektronischen Massenmedien unterstrichen. Weitere programmliche und inhaltliche Fragen sind in den Panels Thema der Medientage, auch die Kommission für Jugendmedienschutz hat eine Jugendschutzveranstaltung. Neueste technische Entwicklungen spielen natürlich ebenfalls eine Rolle, wie Hybrid-Fernsehen und 3 D Fernsehen, auch die Entwicklung von 3 D im Bereich von Film und Kino.

Aus der Mitte des Medienrats wurde an mich die Bitte heran getragen, zu einem Thema, das uns auch immer wieder beschäftigt, heute Stellung zu nehmen. Es geht um die Frage der Entwicklung der Medienkontrolle im föderalen System. Ich bedanke mich bei Herrn Dr. Rick für die Hinweise und das Material, das er uns zur Verfügung gestellt hat. Er hat sich dabei auf eine Stellungnahme des Deutschen Digital Instituts bezogen und auf ein weiteres juristisches Branchenmagazin und hat zu Recht die Frage aufgeworfen, was diese Aussagen bedeuten auch für das Selbstverständnis der BLM und ihrer Organe. Die Überschrift der Stellungnahme des DDI lautet „Superbehörde soll Medien kontrollieren“. In der Stellungnahme wird die Forderung erhoben, dass wie in England eine Superbehörde über Internet, Rundfunk und Telefondienste wachen soll. Drei Experten taten sich zusammen, offensichtlich nicht gerade an einem Mangel an Selbstbewusstsein leidend und stellen ihre Überlegungen dar, die sie anspruchsvoll in die Aussage kleiden „Neue Medienordnung in der Digitalen Welt“. Es geht um ein Gesamtaufsichtssystem, das Telekommunikation, Internet und den Rundfunk umfasst und auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio einbezieht. Die drei Experten sind: der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Herr Dr. Hans Hege, der Ex-Bertelsmann-Manager und PR-Vorstand Bernd Schiphorst sowie der Medienanwalt Christoph Wagner. Die Überlegung wird in der Stellungnahme des DDI als Anleitung zu einer kleinen Revolution verstanden. Natürlich kommt dann immer als Beispiel die britische Ofcom. Ich habe hier im Medienrat über die zentralistischen Tendenzen in der aufsichtlichen Struktur in Deutschland immer wieder berichtet. Sie kennen die Diskussionen mit den Kollegen anderer Landesmedienanstalten; Herr Dr. Jooß hat auch über Diskussionen bei den Gremienvorsitzenden immer wieder berichtet. Das Thema ist und bleibt aktuell. Nach wie vor muss ich feststellen, dass trotz einer Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder gerade keine Ländermedienanstalt, sondern nur eine gemeinsame Geschäftsstelle zu errichten, die im Endausbau 2013 stehen soll, immer wieder auch von einzelnen Kollegen versucht wird, diese Entscheidung der Ministerpräsidenten in ihr Gegenteil zu verkehren. Im Interesse der bayerischen Medienpolitik kann es nicht liegen, einen schleichenden Zentralismusprozess zu unterstützen. Ganz im Gegenteil, wir treten auch im Kreise der Kollegen - und das ist oft nicht einfach - allen Entwicklungen entgegen, die einen solchen Prozess der Zentralisierung weiter fördern. Dem steht selbstverständlich nicht entgegen, dass wir mit dem Kommissionsmodell, Sie kennen das ja mit der ZAK, der KEK, der KJM und der GVK, wirksam arbeiten wollen und, wie wir überzeugt sind, auch wirksam arbeiten können in Zusammenarbeit mit der in Berlin tätigen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten.

Der Freistaat Bayern hat an der Entwicklung des privaten Rundfunks den mit Abstand größten Anteil, auch wirtschaftlich gesehen mit Blick auf Arbeitsplätze und unternehmerische Wertschöpfungen. Das kommt in besonderer Weise der Medienwirtschaft insgesamt zu Gute. Unsere besondere regionale und lokale Struktur wäre nie entstanden, wenn eine zentrale Einrichtung in Deutschland die Entscheidungen getroffen hätte. Die positive Entwicklung ist nicht zuletzt dem Gesetzgeber, der Staatsregierung und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zu verdanken. Dies ist auch in einer sehr interessanten Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages letzte Woche deutlich geworden. In einer nahezu dreistündigen Sitzung hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages eingehend mit der Entwicklung der privaten Medien in Bayern befasst. Teilnehmer waren der Präsident des Bayerischen Zeitungsverlegerverbandes Herr Scherer, der Präsident des VPRT Herr Doetz, der Vorsitzende des VBL Herr Schreiner und ich. Ich kann an dieser Stelle nicht über Details dieser langen Anhörung berichten, das werde ich in geeigneter Weise in den zuständigen Ausschüssen tun, nur so viel: ich denke, man kann als Meinungsbild grundsätzlich mitnehmen, dass der Wirtschaftsausschuss die medienwirtschaftliche Entwicklung in Bayern insgesamt äußerst positiv sieht und – ich glaube so viel kann ich schon sagen - auch beeindruckt war, als im Einzelnen die Fakten von den Experten in das Gespräch eingebracht wurden. Wir haben dazu eine Übersicht erstellt, die wir den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt haben. In den Beratungen ging es natürlich auch um die Strukturen im dualen System in Deutschland und die Probleme für den privaten Wettbewerb gegenüber dem gut ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dies galt einmal für den Bereich der Printmedien, aber natürlich auch für die wirtschaftlichen und unternehmerischen Chancen auf der privaten Rundfunkseite. Dabei fand ich bemerkenswert, dass unter anderem auch der Vertreter der GRÜNEN Herr Dr. Runge, sehr klar gesagt hat, dass den Expansionsentwicklungen im öffentlich-rechtlichen System deutlicher als bisher Grenzen gesetzt werden müssen, weil ansonsten die privaten Unternehmen in ihrer Entwicklung unangemessen eingeschränkt werden und dass dies natürlich im Besonderen für den privaten Mittelstand gelte. Dies ist genau das, was ich immer wieder hier in Berichten im Medienrat auch versucht habe deutlich zu machen.

Jetzt nochmals zurück zu den Diskussionen im Kreis der Kollegen mit Blick auf zentralistische Entwicklungen. Wir streiten bei passender Gelegenheit nach wie vor über die Frage der Ausstattung der Geschäftsstelle, ihre Aufgabenstellung und die Rolle der Landesmedienanstalten in der föderalen Struktur. Erst gestern hat ein Kollege in der Sitzung der Kommission für Jugendmedienschutz die Aussage getroffen, dass die Geschäftsstelle in Berlin, die koordinierende und organisierende Funktion hat, den Landesmedienanstalten „inhaltlich zuarbeiten“ sollen - natürlich mit dem Ziel dann auch zu allen inhaltlichen Fragen Stellung nehmen zu können. Mein Verständnis ist genau umgekehrt. Nicht die Landesmedienanstalten arbeiten der Geschäftsstelle inhaltlich zu, sondern die Geschäftsstelle ist eine Dienstleistungseinrichtung, damit das Kommissionsmodell organisatorisch funktioniert. Die Geschäftsstelle hat keine Zuständigkeit zur Außenvertretung, sie kann auch keine Verwaltungsakte erlassen und sie ist erst recht keine Ländermedienanstalt; sie ist nichts anderes als eine hoffentlich gut funktionierende Dienstleistungseinrichtung im Kommissionsmodell des Staatsvertrages.

Wir werden und dürfen nicht bereit sein, auch nur einen Euro in Modelle zu investieren, die dieses Grundprinzip missachten.