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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

13.12.2012 | 14 2012

1. Stand Novellierung Bay MG

Der Bayerische Landtag hat am 14. November 2012 die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes beschlossen. Dieses Änderungsgesetz wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Besonders wichtig ist dabei die Verlängerung der Förderung nach Art. 23 BayMG bis Ende 2016. Das bisherige Fördermodell bleibt unverändert. Die Landeszentrale erhält allerdings bei den Betrauungszeiten mehr Flexibilität. Als Kehrseite der starken Förderung der Satelliten-verbreitung aus staatlichen Haushaltsmitteln ist der Anspruch auf einen entgeltfreien Kabelkanal entfallen.

Das BayMG regelt auch die Aufgaben der Landeszentrale. Dabei setzt der Bayerische Landesgesetzgeber bei der nicht abschließenden Aufzählung der Aufgaben der Landeszentrale einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung des lokalen und regionalen Rundfunks.

Insgesamt wurde Art. 11 systematisch neu geordnet, ohne dass gravierende Änderungen in den Aufgabenzuweisungen an die BLM erkennbar sind, auch wenn die Aufgaben, die bisher in einem Satz nacheinander aufgezählt wurden, nunmehr in zwei Absätzen gruppiert sind.

Neu sind: eine ausdrückliche Befugnis, den Finanzierungsbeitrag für die Fernsehfensteranbieter durch Leistungsbescheid festzusetzen, sowie die Befugnis, in der Satzung über Werbung aus Anlass von Volksbegehren und Volksentscheiden die Frage der Kostenerstattung zu regeln.

2. Lokalfernsehen

Der Dezember 2012 ist der Monat des lokalen Fernsehens in Bayern: Seit knapp zwei Wochen stehen für die 16 bayerischen Lokal-TV-Programme insgesamt zehn Satellitenkanäle zur Verfügung. Das bedeutet, dass jetzt nahezu alle Haushalte in Bayern wesentlich umfangreicher mit lokalem Fernsehen versorgt werden.

Am 1. Januar 2013 wird auch das „Lokal-TV-Portal“ starten, das allen lokalen Fernsehstationen in Deutschland offen steht und dafür sorgen soll, dass lokale Programme einfach zu finden und immer verfügbar sind. Über dieses Portal kann der Zuschauer zentral auf das Liveprogramm aller beteiligten lokalen Sender zugreifen, aber eben auch auf die Mediathek. Zunächst wird das für Satellitenkunden von ASTRA möglich sein, im Laufe des Jahres 2013 soll dieser Service aber auch über Kabel und DSL angeboten werden.

Als dritter wichtiger Aspekt steht heute der Antrag des Spartenangebots Plenum.TV auf der Tagesordnung des Medienrats. Plenum.TV soll für die lokalen Fernsehanbieter regelmäßig aus dem Bayerischen Landtag berichten, möglichst aus lokaler Perspektive. Mit der erweiterten Satellitenausstrahlung, dem Lokal-TV-Portal und Plenum.TV wird das lokale Fernsehen in Bayern innerhalb weniger Wochen auf beispielhafte Weise gestärkt.

3. Medientage 2012 und BLM-Vielfaltsmonitor

Mit 6.000 Teilnehmern, 90 Einzelveranstaltungen, 500 Referenten und 70 Ausstellern waren die MEDIENTAGE MÜNCHEN auch in diesem Jahr ein großer Erfolg. Damit ist ihre Position als größter und wichtigster Medienkongress in Deutschland eindrucksvoll bestätigt worden. Dies spiegelt sich sowohl im positiven Feedback vieler Teilnehmer als auch in der umfangreichen Berichterstattung wider. Zur positiven Wahrnehmung der diesjährigen Medientage beigetragen haben neben der Vielfalt des Programmangebots und der perfekten Organisation insbesondere auch die Eröffnungsrede von Ministerpräsident Horst Seehofer und die Neustrukturierung des Mediengipfels unter der Moderation von Professor Myriam Meckel.

Im Mittelpunkt des Mediengipfels zum Leitthema „Weichen stellen. Die neuen Gesetze der Medienwelt“ stand die Ungleichheit der Regulierung der unterschiedlichen Medien. Aus Sicht der klassischen Medien ist das Internet vergleichsweise wenig reguliert. Die Ankün¬digung von Ministerpräsident Horst Seehofer zum Auftakt der MEDIENTAGE MÜNCHEN, dass Bayern einen Runden Tisch zu Fragen der Medienregulierung initiieren werde, stieß bei den Vertretern von Rundfunk- und Verlagswirtschaft deshalb auf positive Resonanz. Der Ministerpräsident sprach sich mit Blick auf die Medienregulierung für „mehr Freiheit und weniger Hürden“ aus.

Wie notwendig so ein Runder Tisch ist, hat sich in weiteren Gesprächsrunden auf den MEDIENTAGEN gezeigt. Bei den Themen „unterschiedliche Regulierungsmodelle“ und „Urheberrecht“ haben wir einen Interessenkonflikt zwischen den klassischen Medien auf der einen und der Internetindustrie auf der anderen Seite.
Beim Datenschutz verläuft die Konfliktlinie zwischen den Medienunternehmen mit der Internetbranche an der Spitze und den Daten- und Verbraucherschützern. Bei der Frage der Netzneutralität gilt es, zwischen den Netzbetreibern und den Medienunternehmen zu vermitteln. Aus meiner Sicht sind das alles Fragen, die im Rahmen des geplanten Runden Tisches besprochen werden sollten.

Auch das Medienkonzentrationsrecht im Fernsehen gehört weiter auf die Agenda der Medienpolitik. Klassische Regulierungsansätze, die nach Mediengattungen differenzieren, entsprechen nicht mehr der Medienwirklichkeit, weil das Internet die Grenzen verschwimmen lässt. Die BLM hat deshalb einen MedienVielfaltsMonitor entwickelt, der auf den MEDIENTAGEN MÜNCHEN erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wurde und seitdem auf unserer Website für die Öffentlichkeit als Informationsquelle nutzbar ist. Die Strukturen und Positionen von Medienunternehmen im Meinungsmarkt der Medien sind damit sowohl für die Medienmacher als auch für die Mediennutzer stets aktuell verfügbar.

Im MedienVielfaltsMonitor wird die Meinungsmacht einzelner Unternehmen aus einer Ver-knüpfung von Beteiligungsanteilen sowie Reichweitenanteilen mit dem empirisch erhobenen Meinungsbildungsgewicht hergeleitet. Damit lässt sich der Anteil am Meinungsmarkt für alle Medienunternehmen feststellen. Demnach entfällt derzeit auf die ARD ein Anteil am Meinungsmarkt von 22,2 Prozent, für die Bertelsmann AG ergeben sich 14,2 Prozent, für die ProSiebenSat.1 Media AG 8,9 Prozent, für den Axel Springer Verlag 8,4 Prozent und für das ZDF 7,5 Prozent. Aufgabe des Gesetzgebers bei Anwendung dieses Modells wäre es ledig¬lich, einen Grenzwert festzulegen, ab dem vorherrschende Meinungsmacht gegeben ist. Die Vorteile des VielfaltsMonitors liegen auf der Hand: Abbau von Regulierung bei hoher Transparenz der Meinungsmacht der Medien

4. Neustrukturierung der Zuarbeit für die KJM – Gemeinsame Geschäftsstelle

Mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde eine Gemeinsame Geschäftsstelle für die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gesetzlich verankert. Bis zum 31. August 2013 verbleiben die Geschäftsstelle der KJM und der KEK in Erfurt bzw. in Potsdam. Danach werden sie in die Gemeinsame Geschäftsstelle integriert.

Aus diesem Anlass hat die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundes-republik Deutschland (ALM) beschlossen, die Struktur der Zuarbeit für die KJM grundlegend zu verändern: So soll die umfangreiche inhaltliche und rechtliche Zuarbeit der KJM-Stabsstelle für die KJM ab dem 31. August 2013 zum Teil in die Gemeinsame Geschäftsstelle nach Berlin verlagert und zum Teil auf die einzelnen Landesmedienanstalten verteilt werden. Die organisatorischen und koordinierenden Tätigkeiten der Geschäftsstelle der KJM in Erfurt gehen in der Gemeinsamen Geschäftsstelle auf. Die Durchführung der Prüfverfahren ändert sich nicht.
Um die vielfältigen Anforderungen und Aufgaben, die der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) an die KJM stellt, sinnvoll unter den Landesmedienanstalten sowie der Gemeinsamen Geschäftsstelle aufteilen zu können, ist auf Beschluss der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten unter meiner Federführung eine Arbeitsgruppe „Aufgabenverteilung im Jugendmedienschutz“ eingerichtet worden, die sich aus den Direktoren bzw. den Präsidenten der Landesmedienanstalten zusammensetzt.

Die Ergebnisse der AG Aufgabenverteilung, wurden in der Sitzung der Gesamtkonferenz am 21. November 2012 beschlossen.

Danach sieht die Zuarbeit für die KJM ab 1. September 2013 folgendermaßen aus: Zur Gewährleistung der kontinuierlichen Bearbeitung von Themen mit grundsätzlicher Bedeutung ist künftig jeder Direktor/Präsident einer Landesmedienanstalt und jeder Bund- und Ländervertreter, der als ordentliches Mitglied in die KJM entsandt ist, für festgelegte Themengebiete zuständig und verantwortlich. Diese werden in Abstimmung mit seinem jeweiligen stellvertretenden Mitglied der KJM bearbeitet. Der BLM-Präsident ist beispiels¬weise für die Themen Telemedien, Onlinespiele, Selbstkontrolleinrichtungen und Europa/Internationales zuständig.

Während einer Übergangszeit sollen zunächst sieben Stellen bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle und drei beim KJM-Vorsitzenden angesiedelt werden. Eine Stelle davon - betreffend die Indizierungen - wird über eine Servicepauschale seitens der ALM finanziert. Es ist angedacht die Stellen beim KJM-Vorsitzenden nach dem Übergangszeitraum auf zwei Stellen zu reduzieren.