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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

16.02.2012 | 07 2012

Seit der letzten Medienratssitzung am 8. Dezember gibt es einige wichtige Nachrichten zu verkünden. Am 14. Februar hat der Ministerrat in Bayern das Konzept zur Sicherung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern gebilligt, was wir außerordentlich begrüßen. Mit der Entscheidung über die finanzielle Förderung der Satellitenverbreitung des bayerischen Lokal-TV bis zum Jahr 2016 haben die Sender Planungssicherheit gewonnen, und außerdem bedeutet das Konzept eine Gewährleistung ihrer Zukunftsfähigkeit.

Die Wirtschaftlichkeitsstudie der Landesmedienanstalten für 2010/2011 hat gezeigt, dass sich Lokalfernsehen ohne Förderung in der jetzigen Struktur nicht finanzieren lässt.
Wir haben derzeit 16 lokale Fernsehprogramme, die problemlos nur von etwa 50 Prozent der bayerischen Bevölkerung, nämlich den Kabelhaushalten empfangen werden können. Etwa 45 Prozent der Menschen in Bayern empfangen ihre Fernsehprogramme aber über Satellit. Zwar sind alle bayerischen Lokal-TV-Kanäle schon seit einigen Jahren über digitalen Satellit empfangbar, allerdings nur alle zwei Stunden jeweils 30 Minuten in der so genannten Primetime zwischen 18:00 und 24:00 Uhr. Das wollen wir durch die Förderung der Satellitenverbreitung ändern. Denn entscheidend für den Erfolg ist zunächst die technische Reichweite eines Programms.
Eine Kosten-/Nutzenanalyse der BLM hat ergeben, dass nicht für jeden der 16 lokalen Fernsehangebote ein eigener Satellitenkanal sinnvoll ist, sondern ein Optimum bei
10 Kanälen liegt. Dies deckt sich sowohl mit den maßgeblichen Kommunikationsräumen in Bayern als auch in der Regel mit den Bezirksgrenzen.

Da die Erhöhung der staatlichen Förderung bereits im Nachtragshaushalt 2012 vorgesehen ist, kann vorbehaltlich der Zustimmung durch den bayerischen Landtag mit der Umsetzung des Konzepts bereits begonnen werden. Die Ausschüsse und der Medienrat werden in den Sitzungen im März mit der detaillierten Ausgestaltung der jeweiligen Kanäle befasst.

Im Vergleich zum lokalen Fernsehen steht der lokale Hörfunk in Bayern wirtschaftlich gesehen besser da, aber auch hier zeichnen sich Probleme ab. Das liegt auch daran, dass der Einzelhandel in den Regionen durch das Internet zunehmend Probleme bekommt und dadurch Werbeeinnahmen für lokale Medien ausfallen. Ein wichtiger Schritt, um vor allem dem lokalen Hörfunk zu helfen, wäre deshalb die Begrenzung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk auf 60 Minuten täglich. In Bayern beträfe das die fünf Radioprogramme des BR. Einen Änderungsantrag für den nächsten Rundfunkstaatsvertrag haben vor kurzem die Direktoren der Landesmedienanstalten beschlossen. Danach sollen die Landesrundfunkanstalten der ARD in Zukunft nur noch 60 Minuten täglich Werbung im Hörfunk ausstrahlen dürfen, und das nur in einem Radioprogramm. Dies entspricht der derzeitigen Regelung für den Norddeutschen Rundfunk.
Ansonsten sind die Regelungen für die Landesrundfunkanstalten derzeit sehr unterschied¬lich: Sie reichen von 60 Minuten im NDR bis zu 128 Minuten beim Hessischen Rundfunk. Im bayerischen Landesrundfunkgesetz werden dem BR auch 128 Minuten zugestanden, allerdings hat er im Jahr 2010 tatsächlich nur 79 Minuten täglich Werbung geschaltet, verteilt auf alle fünf UKW-Programme.
Nach unserer Auffassung wäre diese Änderung ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des dualen Systems.

Abschließend möchte ich den Blick noch auf vier weitere Ereignisse lenken:

1. Grimme-Preis-Nominierung

Vor einigen Wochen wurde eine vierteilige Produktion von afk tv mit dem Titel "Walulis sieht fern" für den Grimme-Preis im Bereich Unterhaltung nominiert. Wie Sie wissen, ist der Grimme-Preis der renommierteste deutsche Fernsehpreis. afk tv ist der Fernsehableger unserer Aus- und Fortbildungskanäle. Die BLM hält etwa 60 Prozent an der afk-GmbH. Wir haben immer betont, dass dort sowohl mit den Hörfunkangeboten afk M94.5 und afk max in München und Nürnberg als auch mit dem afk tv in München eine tolle Ausbildungsplattform und Praxiswerkstatt für junge Leute geboten wird. Das sieht man seit Jahren auch daran, dass diejenigen, die die Ausbildung bei den afk-Kanälen durchlaufen haben, sehr gern von großen Sendern übernommen werden.  
Die vier Episoden von "Walulis sieht fern" sind im Dezember bei Tele 5 gelaufen und mittlerweile ein großer Hit auf Youtube. Das Ganze ist eine Comedy-Sendung, die einen unterhaltsamen Blick auf Hintergründe und Funktionsweisen des Fernsehens wirft. Also unbedingt anschauen entweder über Youtube oder über die Startseite von afk tv. Und natürlich am 13. März die Daumen drücken, denn da fällt die Entscheidung über die Grimme-Preisträger.

Die einen sind nominiert, die anderen haben bereits eine Auszeichnung erhalten. Der Münchner Hörfunk-Ausbildungssender M94,5 hat beim Corporate Design Preis 2011 in der Kategorie „Junior/Abschluss“ eine Auszeichnung erhalten.

2. Start von medienpuls-bayern

Am 31. Januar hat die BLM ihre Veranstaltungsplattform "medienpuls-bayern" im Internet gestartet. Es waren ja mehrere Medienräte beim Start dabei, u.a. der Vorsitzende Dr. Jooß. medienpuls-bayern.de ist eine offene Plattform, die alle wichtigen Medienveranstaltungen am Standort Bayern und darüber hinaus bündeln soll. Mit "medienpuls-bayern" stellt die Landeszentrale kommerziellen und nicht-kommerziellen Partnern kostenlos eine multimediale Präsentationsplattform zur Verfügung und schafft damit mehr Relevanz und Aufmerksamkeit für Medienveranstaltungen.
Neben den Informationen zu Ort, Zeit, Referenten und Programmablauf von Veranstaltungen können auch Präsentationen abgerufen sowie Fotos, Audio- und Videomitschnitte hochgeladen werden. Die BLM hat bereits mehr als 25 Partner für medienpuls-bayern gewonnen. Dazu gehören Verbände und Arbeitsgemeinschaften, Forschungs- und Fördereinrichtungen, Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen sowie Medienunternehmen. medienpuls-bayern soll schließlich auch Teil des neuen Mediennetzwerks Bayern sein, das vor allem von den Partnern BLM, Bayerischer Rundfunk, FilmFernsehFonds Bayern und Bayerische Staatskanzlei getragen werden wird.

3. Urteil in Sachen ProSiebenSat.1-Übernahme

Gestern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Klage der Axel Springer AG wegen der 2006 gescheiterten Übernahme der ProSiebenSat.1 AG statt-gegeben wird. Das Urteil schafft meiner Auffassung nach Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zum Medienkonzentrationsrecht. Formell ist die BLM zwar die Beklagte im betreffenden Verfahren, weil sie die damalige Entscheidung der KEK ausführen musste, wonach Springer für die Übernahme der ProSiebenSat.1-AG keine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Inhaltlich wurde aber auch hier im Medienrat die Entscheidung der KEK als rechtswidrig bewertet.
Nun hat der BayVGH nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen bestätigt, dass die KEK den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum in mehrfacher Hinsicht überschritten hat. Da der vorgegebene Schwellenwert von 25 Prozent Zuschaueranteil für eine Übernahme im Fernsehmarkt mit 22,06% deutlich unterschritten worden sei, so die Pressestelle des BayVGH, hätte die KEK die Beteiligung der Springer AG auf medienrelevanten Märkten damals gar nicht prüfen dürfen. Zumal nicht ausreichend dargelegt wurde, warum es sich in Sachen ProSiebenSat.1 um einen Ausnahmefall handele.

4. Neuer Vorsitz bei der Kommission für Jugendmedienschutz

Die Mitglieder der Kommission für Jugendmedienschutz haben mich in der Sitzung am
14. Dezember zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt – zunächst bis zum Ende der laufenden Amtsperiode im März 2012. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Andreas Fischer, gewählt. Seit Januar gibt es mit Thomas Krüger, dem Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, noch einen weiteren stellvertretenden Vorsitzenden.

Die KJM wird – auch unter dem neuen Vorsitz - weiter alles dafür tun, die Risiken des Medienkonsums für Heranwachsende wirksam zu reduzieren. Vor allem im Internet sind wirksame Schutzmechanismen bzw. Regeln, an die sich Anbieter halten müssen, so wichtig. Deshalb ist die Anerkennung der beiden ersten Jugendschutzprogramme durch die KJM ein Fortschritt für den Jugendschutz im World Wide Web. Die Jugendschutzprogramme von JusProg und der Deutschen Telekom unterstützen die Eltern dabei, für ihre Kinder je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten. Weil solche Programme aber hochkomplex sind, hat die KJM sie nur unter bestimmten Auflagen anerkannt. So müssen sie in einem Praxistest auf ihre Benutzerfreundlichkeit hin überprüft werden.