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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des stv. Vorsitzenden zur 20. Sitzung des Medienrats am 10.10.2013

10.10.2013 | 20 2013

Ich habe am 17.09.2013 an der 3. GVK-Sitzung in Berlin teilgenommen und dabei den Vorsitzenden vertreten. Insbesondere wurden folgende Themen behandelt:

• Kurzberichte aus der aktuellen Arbeit der Gremien in den Ländern,

• Beteiligung plural besetzter Gremien der Landesmedienanstalten in bundesweiten Entscheidungsprozessen - Bestandsaufnahme

• GVK-Panel Medientage München „Fernsehen der Generationen"

• Scripted Reality - Stellungnahme der GVK

• Vorbereitung gemeinsames Gespräch mit der GVK/ARD

• Standards Medienkompetenzvermittlung

• Verschiedenes

1. Besonders interessant war die Übersicht über Organisation und Aufgaben der einzelnen Landesmedienanstalten. Die dort tätigen Gremien sind mit fünf bzw. 47 Mitgliedern besetzt. Im Wesentlichen handelt es sich um plurale Gremien; lediglich in den Landesmedienanstalten mabb und SLM hat der Medienrat fünf bzw. sieben Mitglieder. Er besteht hier aus sogenannten Expertengremien. Nicht verwunderlich ist es deshalb, dass die entsprechenden Medienanstalten die Expertengremien den pluralen Gremien vorziehen. Selten ist das Aufgabengebiet so konkret wie bei der BLM beschrieben. Meist heißt es allgemein: „Wahrung der Aufgaben der Medienanstalt u.a., Vergabe der Sendelizenzen, Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Wie in Bayern sind auch in den anderen Bundesländern die jeweiligen Aufgaben der Medienräte durch ein Landesmediengesetz geregelt. Je nach Größe des jeweiligen Gremiums sind auch die Aufgaben völlig unterschiedlich. Eine Synopse kann auf Wunsch dem Protokoll der heutigen Sitzung beigefügt werden.

2. Auch uns hat das Thema „Scripted Reality" öfters beschäftigt. Die GVK versucht hier auf eine hinreichende Kennzeichnung, insbesondere in Gesprächen mit dem VPRT und den TV-Veranstaltern hinzuwirken. Beispielsweise sind folgende Formulierungen angedacht:

- Alle handelnden Personen sind frei erfunden.

- Original Polizeivideos des Verstoßes.

- Die Handlung dieses Falles ist nachgestellt.

- Die Inhalte basieren auf wahren Fällen der Ordnungshüter. Sie wurden mit Hilfe der echten Ordnungshüter nacherzählt.

oder

- Die Geschichten unserer Makler sind frei nacherzählt.

Es wird diskutiert über die Kennzeichnungspflicht und über die Art und Weise der Kennzeichnung. Der VPRT sieht keine zwingende Notwendigkeit für solche Maßnahmen und sieht insbesondere auch Umsetzungsprobleme. Die GVK will zunächst versuchen auf dem Verhandlungsweg voranzukommen, was zu einer freiwilligen Kennzeichnungspflicht führen soll. In der Novembersitzung soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

3. Wie bei uns zwischen beschließendem Ausschuss und Ältestenrat führt auch die GVK mit den öffentlich-rechtlichen Sendern gemeinsame Gespräche. Am 17.10.2013 findet ein solches in Berlin zum Thema „Zukunft der Terrestrik" statt.

4. Was schließlich die Standards der Medienkompetenzvermittlung anbelangt, so war es interessant zu hören, welche Anstrengungen die anderen Medienanstalten auf diesem Gebiet unternehmen. Ich habe über die Maßnahmen in Bayern, die ja schon seit einigen Jahren gemacht werden, berichtet. Der Medienführerschein ist auf großes Interesse gestoßen und wurde - wie mir berichtet wurde - seitdem schon wieder mehrfach nachgefragt. Medienpädagogik steckt bei den meisten der anderen Medienanstalten noch in den Kinderschuhen.

5. Was schließlich die Berichte aus den einzelnen Medienanstalten anbelangt, so fällt auf, dass hier die Themen oft gleichlautend mit den unseren sind.

6. Von den Inhalten her scheint die Facebook-Plattform Probleme zu machen. Hier würden sich auch die von den Medienanstalten beaufsichtigten Sender betätigen. Im Hörfunk ist auffällig eine Comedy-Sendung „Namenswechsel". Hier sei der Name Hitler propagiert worden, was zu Beanstandungen geführt habe.

7. Im Übrigen berichten alle Medienanstalten über die kommerzielle Situation der lokalen Veranstalter. Sie wird allgemein als kritisch gesehen, weshalb die Landesmedienanstalten prüfen inwieweit durch staatliche Unterstützung diese lokalen Sender am Leben erhalten werden können.

8. Zur Frage regionalisierter Werbung in privaten Fernsehprogrammen wird unter­ schiedlich diskutiert. Angeblich sollen die Rundfunkreferenten den Rundfunkstaatsvertrag dahingehend ändern wollen, dass den Ländern die Möglichkeit zur Einführung regionaler Werbung eingeräumt wird.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die von den einzelnen Landesmedienanstalten aufgeworfenen Probleme bei uns in Bayern meist schon aufgetreten sind und deshalb nichts wesentlich Neues erörtert wurde.


Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit


Dr. Kempter