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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

12.03.2015 | 32 2015

Beteiligung der BLM an der WERK1.Bayern GmbH


Der Verwaltungsrat der BLM hat in seiner Sitzung am Montag, 09.03., dem Kauf von 4,9 Prozent der Gesellschafteranteile an der WERK1.Bayern GmbH durch die BLM zugestimmt.
Zur Vorgeschichte: Im Juli 2014 hat der Ministerrat den Vorschlag von Wirtschaftsministerin Ilse Aigner für ein Gründerzentrum „Internet und digitale Medien“ gebilligt. Geplant ist der Aufbau einer attraktiven Einrichtung für Gründer in zentraler Lage in München. Damit soll ein Kristallisationspunkt für die Internet- und Medienwirtschaft und verwandte Wirtschaftsbereiche etabliert werden, um Bayern auf Augenhöhe mit führenden internationalen Gründer-Hotspots zu positionieren. Für die Durchführung dieser Aufgabe wird das Wirtschaftsministerium die WERK1.Bayern GmbH beauftragen, die im Kunstpark Ost am Ostbahnhof angesiedelt ist.
Die Gesellschaft hat als Gesellschaftszweck den Betrieb eines Gründerzentrums für Internet und Digitale Medien mit dem Ziel der Stärkung der Innovationskraft der regionalen Wirtschaft und der Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze.
 
Das Stammkapital der WERK1. Bayern GmbH beträgt 150.000 Euro. 4,9 % der Anteile werden nach dem einstimmigen Votum des Verwaltungsrats von der BLM für 7.350 Euro erworben. Die WERK1.Bayern GmbH soll in erster Linie durch Haushaltsmittel des Freistaats Bayern finanziert werden. Warum beteiligt sich die BLM an der WERK1.Bayern GmbH? Bei den Tätigkeiten der WERK1.Bayern GmbH geht es zwar nicht ausschließlich um Rundfunk, sondern auch um elektronische, insbesondere Online-Medien. Die Landes­zentrale ist sicher gut beraten, wenn sie im Rahmen ihrer Mitwirkung in den Einrichtungen zur Förderung von Gründungen im Medienbereich ihre eigenen Schwerpunkte dort setzt, wo Verbindungen zu ihren Aufgaben nach dem Bayerischen Mediengesetz bestehen. Darüber hinaus werden wir durch die Kontakte mit der Gründerszene Erfahrungen sammeln, die sich für unsere konzeptionellen Planungen für die künftigen Rundfunk­strukturen als inspirierend und nützlich erweisen können.


 

Regionalisierte Werbung


Sie erinnern sich vielleicht: Am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass ProSieben regionale Werbespots senden darf. Die Diskussion darüber hatte sich etwa eineinhalb Jahre hingezogen. Ich habe das auch in meinen Berichten hier im Medienrat zweimal thematisiert. Für das Urteil war nicht zuletzt entscheidend, dass der Gegenstand der rundfunkrechtlichen Genehmigung von Programmen nur die redaktionellen Programminhalte sind, nicht jedoch die Werbung. Hinsichtlich des „ob“ und „wie“ der Werbung sei der Veranstalter also frei, solange er die werberechtlichen Bestimmungen einhalte.
 
Inzwischen haben die Länder angekündigt, dass sie eine zeitnahe Klarstellung der Rechts­lage im Sinne der Landesmedienanstalten noch in den bevorstehenden 17. Rundfunk­änderungsstaatsvertrag aufnehmen wollen, der von den Ministerpräsidenten am 18. Juni abgesegnet werden soll. Dazu haben die Landesmedienanstalten eine Stellungnahme abgegeben.
 
Im Interesse des Schutzes der Werbemärkte der lokalen, regionalen und landesweiten Hörfunk- und Fernsehveranstalter unterstützen wir die geplante rechtliche Klarstellung, dass regionalisierte Werbung bei bundesweiten Rundfunkprogrammen grundsätzlich nicht zulässig sein soll, aber durch landesrechtliche Gesetzgebung ermöglicht werden kann.
 
Das muss aus Sicht der Landesmedienanstalten auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, speziell für die ARD, deren Landesrundfunkanstalten derzeit zwischen 18:00 und 20:00 Uhr regionalisierte Werbung ausstrahlen können.
 
Aus Sicht der Landesmedienanstalten ist insbesondere auch erforderlich, dass der Gesetzgeber angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts klarstellt, dass Werbung generell Teil des Programms ist.

 

Ergebnisse Media Analyse 2015 Radio I


Mitte der vergangenen Woche wurden die Ergebnisse der Media Analyse Radio I veröffentlicht. Dabei werden bundesweit zweimal im Jahr – jeweils im März und Ende Juli - die Reichweiten der öffentlichen-rechtlichen und privaten Hörfunkangebote erfasst. Im Gegensatz zur Funkanalyse Bayern werden aber nur die großen Hörfunksender direkt ausgewiesen. Der Großteil der bayerischen Lokalradios wird lediglich zusammen im Funkpaket Bayern ausgewertet. Dabei kann man mit den aktuellen Zahlen zufrieden sein: Die bayerischen Lokalradios erreichen täglich (Montag bis Freitag) knapp 2,62 Mio. Hörer, das sind 23,2 Prozent der bayerischen Bevölkerung ab 10 Jahren. Im Vergleich zur letzten Media Analyse haben sich die Lokalradios um rund 6.000 Hörer verbessert. Damit liegen sie in der Tagesreichweite an zweiter Stelle hinter dem unbestrittenen Marktführer Antenne Bayern mit 3,847 Mio. Hörer (34,1 Prozent), aber vor den Programmen des Bayerischen Rundfunks Bayern 1 und Bayern 3. Zugelegt haben auch Radio Galaxy und die Rockantenne.
 
Interessant ist das Hörerverhalten in Bayern im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet: Die Reichweite für Radiohören gesamt an einem durchschnittlich Werktag liegt in Bayern bei 82,3 Prozent und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 78,3 Prozent. Auch bei der Hördauer liegt Bayern mit durchschnittlich 224 Minuten am Tag klar über dem Bundesdurchschnitt von 190 Minuten. Der dritte relevante Unterschied liegt darin, dass in Bayern im Gegensatz zu Deutschland gesamt die Tagesreichweite der privaten Angebote deutlich vor denen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks also des BR liegt.
 
Das sind alles erfreuliche Ergebnisse, die aber nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, dass sich der Gesamtmarkt für Hörfunk verändert. Das war ja auch der Ausgangspunkt für die Arbeitsgruppe „Hörfunk 2020“ und deren Handlungsempfehlungen, mit denen sich der Hörfunkausschuss in seinen kommenden Sitzungen weiter intensiv befassen wird.