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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten zur 33. Sitzung des Medienrats

21.05.2015 | 33 2015
 

Ultimate Fighting


Ich möchte Sie heute über die aktuellen Entwicklungen in Sachen Ultimate Fighting informieren, seit der Medienrat in der Sitzung am 12. Februar seine Resolution verab­schiedet hat. Wir haben in den zurückliegenden Wochen viel Bestätigung und Unterstützung erhalten, u.a. durch die Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Ilse Aigner, den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, die Vorsitzende der Sportministerkonferenz und Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen, Ute Schäfer, und den Bayerischen Jugendring. Die zwischenzeitliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai hat sich nicht mit der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des damaligen Ausstrahlungsverbots auseinandergesetzt, sondern lediglich mit der formalen Zulässigkeit der Klage.
 
Staatsminister Herrmann macht in seinem Brief an mich deutlich, dass er die Resolution des Medienrats inhaltlich teilt gerade wegen der Breitenwirkung solcher Darbietungen im Fernsehen. Er bestätigt die Einschätzung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) von 2009 und der Sportministerkonferenz, dass Ultimate Fighting bzw. Mixed Martial Arts wegen der „Pervertierung der sportimmanenten Werte“ nicht als Sportart eingestuft werden kann. Im Übrigen habe das Staatsministerium des Innern die nach­geordneten Behörden bereits im Jahr 2010 zur Thematik „Ultimate Fighting“ informiert und gebeten, die Durchführung von „Ultimate Fighting-Veranstaltungen“ nach Möglichkeit zu untersagen.
Auch Staatsministerin Ilse Aigner hat in einem Schreiben an ihren Kollegen Herrmann ihre Auffassung unterstrichen, dass Ultimate Fighting-Formate ein erhebliches gesellschaft­liches Konfliktpotenzial bergen, indem sie zentralen gesellschaftlichen Werten und Einstellungen wie Rücksichtnahme, Empathie und Gewaltfreiheit zuwiderlaufen.
 
Uneingeschränkte Unterstützung kam auch von Ministerin Ute Schäfer, der Vorsitzenden der Sportministerkonferenz. Sie bekräftigt in ihrem Schreiben erneut den Beschluss der Sportministerkonferenz vom 19./20. November 2009, dass „Ultimate Fighting“- bzw. „Mixed Martial Arts“-Formate die gesellschaftlichen Wertvorstellungen von Fairplay, der Achtung des Gegenübers und der Unverletzlichkeit der Person missachten.
 
Und schließlich unterstützt auch der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings die Haltung der BLM ausdrücklich, dass die Ultimate Fighting-Formate wegen der extremen Gewaltdarstellung keine akzeptablen Programminhalte sind. Bei der Ausstrahlung von Ultimate Fighting werde aus kommerziellen Gründen billigend in Kauf genommen, dass Regeln des Fairplay im Sport verhöhnt werden, so der Bayerische Jugendring.
 
Die Rechtmäßigkeit des vom Fernsehausschuss der BLM ausgesprochenen Ausstrahlungs­verbots der Ultimate Fighting Championship-Formate von 2010 war ausdrücklich nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerWG) am 6. Mai. Es ging dabei vielmehr um die Frage, ob ein Produzent und Zulieferer von Fernseh­programmbeiträgen zur Klage gegen eine medienrechtliche Verfügung, die gegenüber dem Fernsehanbieter erging, befugt ist. Dies hat das Gericht bejaht. Die Vorgaben der BLM würden in die Berufsfreiheit des Produzenten eingreifen und könnten diese möglicherweise verletzen, so das Bundesverwaltungsgericht. Diese rein ökonomisch orientierte Entscheidung kann Folgen für das Rundfunkrecht weit über den konkreten Fall hinaus haben. Was die Zulässigkeit des Angebots angeht, warten wir weiter auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über den Antrag der BLM auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG München.
 

Media Broadcast organisiert Plattformbetrieb für DVB-T2


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 17. März in Berlin beschlossen, dass die Media Broadcast GmbH den Zuschlag für die digitale terrestrische Verbreitung privater Rundfunkangebote im DVB-T2-Standard erhält.
 
Ab dem ersten Quartal 2017 können damit private Angebote über die neue Plattform terrestrisch verbreitet werden. In den Ballungsräumen wird Media Broadcast ein vielfältiges Angebot privater verschlüsselter und unverschlüsselter Programme weitgehend in HD-Qualität verbreiten. Die lokalen und regionalen Programme sollen dabei unverschlüsselt ausgestrahlt werden. Der Umstellungsprozess soll im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Parallel dazu werden auch die Angebote von ARD und ZDF sukzessive auf den neuen Standard umgestellt.
 
Bereits ab Mai 2016 sollen auf einem Kanal im Rahmen einer Pilotphase die reichweiten­stärksten Programme öffentlicher-rechtlicher und privater Fernsehveranstalter in HD-Qualität ausgestrahlt werden.
 
Für den Empfang der über die Plattform verbreiteten privaten, wie auch der frei empfangbaren öffentlich-rechtlichen Programme wird aufgrund der technischen Umstellung auf DVB-T2 ein neues Empfangsgerät benötigt werden. Fernsehgeräte und Set-Top-Boxen, die diesen neuen Standard erfüllen, sollen aber bereits ab diesem Jahr im Handel verfügbar sein. Die privaten und öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter werden gemeinsam mit der Media Broadcast den technischen Umstieg kommunikativ vorbereiten und begleiten. Dabei werden die Endgeräteindustrie sowie der Einzelhandel eng in die Kommunikation eingebunden, damit ein verbraucherfreundlicher Umstieg auf DVB-T2 gewährleistet ist.
 
Beim Umstieg darf es keine Benachteiligung einzelner Rundfunkveranstalter geben. Das gilt vor allem für die lokalen und regionalen Programme. Ihre Auswahl muss im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt getroffen werden. Über ihre angemessenen und chancengleichen Bedingungen für die Verbreitung wird derzeit noch verhandelt.
 
Damit der verabredete Zeitplan eingehalten werden kann, muss die Bundesnetzagentur rasch das verabredete Frequenzumstellungskonzept umsetzen. Nur so kann der Umstieg auf DVB-T2 in den Ballungsräumen Anfang 2017 beginnen und im Jahr 2019 abge­schlossen werden. Der planmäßige Umstieg auf DVB-T2 ist die Voraussetzung dafür, dass die im Zuge dessen frei werdenden Rundfunkfrequenzen zeitnah für breitbandige Internetverbindungen über Mobilfunk zur Verfügung stehen.
 

 BLM-Innovationstag


Eine positive Aufbruchstimmung prägte den 2. BLM Medieninnovationstag, der am
29. April in den Räumen der BLM stattgefunden hat. In einer vielbeachteten Keynote berichtete Christoph Keese, Executive Vice President bei Axel Springer, über seine Erfahrungen in Silicon Valley. Die wichtigsten Begriffe, die er aus dieser Zeit mitnahm, sind „Disruption“ und „Plattform“. Disruption sei mehr als Innovation, so Keese, denn sie schaffe neue Marktstrukturen. Plattformen wiederum sind die Marktplätze der Digitalisierung.
Wissenschaftlich näherte sich Prof. Dr. Klaus Goldhammer von Goldmedia dem Thema und stellte den ersten BLM-Medieninnovationsmonitor vor. Als aktuell zentrale Trends der Digitalisierung nannte er Messaging („WhatsApp wird zum neuen Nachrichtenkanal“), non-lineares Bewegtbild („Wer braucht noch CNN, wenn es Periscope gibt?“), Audio-Universen („das Naturschutzgebiet UKW gibt es nicht mehr, Streaming wird wichtigster Treiber“) und New Journalism („Journalistische Inhalte werden direkt auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht“).
Stefan Sutor, Referent für Strategie und Entwicklung bei der BLM, und Lab-Leiterin Lina Timm stellten das neue media:lab der BLM vor, einen Ideeninkubator für digitale Medien und digitalen Journalismus, der demnächst am Münchner Ostbahnhof an den Start geht. Ich habe an dieser Stelle schon mehrfach darüber berichtet.
Selbstverständlich wurden auch zahlreiche weitere innovative Projekte auf dem BLM-Innovationstag vorgestellt.