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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten zur 43. Sitzung des Medienrats

14.07.2016 | 43 2016

BLM Lokalrundfunktage Nürnberg



Ich kann mich dem Dank von Dr. Jooß für die Organisatoren der 24. Lokalrundfunktage nur anschließen. Mit 1.100 Teilnehmern, 80 nationalen und internationalen Referenten, die in insgesamt 26 Workshops aufgetreten sind, um sich über die aktuellen Entwick­lungen in Programm, Marketing und Technik des lokalen Rundfunks auszutauschen, waren die Lokalrundfunktage wieder ein großer Erfolg. Sie haben damit ihre Stellung als größter Fachkongress für den lokalen Rundfunk in Deutschland eindrucksvoll bestätigt.
 
Die wichtigste Botschaft der Lokalrundfunktage war aus meiner Sicht, keine Angst vor der Zukunft zu haben, sondern sie innovativ anzugehen. Der Innovationsexperte Jens-Uwe Meyer hat das in seinem Vortrag „Innovate: Radio. Keine Angst vor großen Ideen“ sehr gut auf den Punkt gebracht. Sein Vortrag war der ideale Einstieg in die Lokalrund­funktage mit der Aufforderung sich gerade in Zeiten der Digitalisierung etwas zu trauen und Spaß daran zu haben. Das Schlimmste, so Meyer, ist abzuwarten, nichts zu tun und Angst vor dem Scheitern zu haben. Das gilt für Lokalradio ebenso wie für das lokale Fernsehen. Dazu passend gab es auf den Lokalrundfunktagen auch in diesem Jahr wieder eine Startup-Area unter dem programmatischen Namen „new and upcoming“.
 
Unterhaltsam und lehrreich war das Gespräch zwischen der Moderatorin Marion Schieder und dem Kabarettisten und Songwriter Hannes Ringlstetter. Er erzählte u.a. von seinen Anfängen beim lokalen Fernsehen und erinnerte an die damalige Aufbruchs­stimmung, die ihn in den 90er Jahren so fasziniert und die er seitdem in seinem Berufs­leben nicht mehr in dieser Form erlebt habe. Es ist eine solche Aufbruchsstimmung, die wir auch heute wieder brauchen und Mitarbeiter die Lust darauf haben, ihr Medium neu zu erfinden.
 
Die Plattform, die auf den Lokalrundfunktagen die meiste Aufmerksamkeit bekommen hat, ist Snapchat. Auf den ersten Blick war wahrscheinlich vielen Konferenzteilnehmern und -teilnehmerinnen nicht ganz klar, was genau Snapchat im Lokalfunk zu suchen hat, doch zwei Workshops bemühten sich, das zu ändern. Jannis Kucharz vom ZDF erklärte bei „Snapchat und Facebook Live für Lokalfernsehen. Hype oder notwendige Ergänzung des Online-Angebots?“, wie man Snapchat als Medienmacher nutzen kann. Dass Snapchat nicht nur für Lokalfernsehmacher interessant ist, sondern auch als Plattform für Radio verdeutlichte Mark Kaye, der per Skype zugeschaltet war und in Florida seine eigene Radio-Talkshow auf Snapchat aufgebaut hat.
 
Auf den Lokalrundfunktagen ist und muss auch Platz für ernste Themen sein und die negativen Seiten der Digitalisierung. So gab es eine hochinteressante Diskussion über Gefühle im Journalismus und inwieweit sie angebracht sind, sowie über den Umgang von Redaktionen mit Shitstorms und Hassposts.
 
Ein Gewinn für die Lokalrundfunktage waren zweifellos auch die drei Panels der politischen Parteien. Im Workshop der CSU ging es um innovative Ideen und Geschäfts­modelle für den lokalen Rundfunk. Die SPD beschäftigte sich mit der Frage, wie es um die Freiheit der Journalisten bestellt ist. Im Panel der Grünen schließlich wurden die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk diskutiert.
 
Abschließend möchte ich die Verleihung der BLM-Hörfunk- und Fernsehpreise in Erinnerung rufen, die sehr eindrucksvoll belegt hat, welch hohe Qualität im lokalen Rundfunk in Bayern vorhanden ist.

 

Funkanalyse Bayern


Neben der Verleihung der BLM-Hörfunk- und Lokalfernsehpreise gehört die Präsentation der Ergebnisse der aktuellen Funkanalyse-Zahlen zu den mit großer Spannung erwarteten Ereignissen auf den Lokalrundfunktagen in Nürnberg. Besonders erfreulich waren in diesem Jahr die Ergebnisse der bayerischen Lokalradios. Sie erreichen eine Tagesreichweite von 30,4 Prozent an einem durchschnittlichen Werktag und damit täglich 3,44 Mio. Personen ab 10 Jahren in Bayern. Das ist die beste jemals von den Lokalradios erzielte Tagesreichweite seit Einführung der Funkanalyse Bayern 1989. Auf die höchste Tagesreichweite aller bayerischen Radioprogramme kam auch in diesem Jahr ANTENNE BAYERN mit 31,8 Prozent (3,6 Mio. Hörer). Beim Hörfunk ist zudem sehr erfreulich, dass die Verbreitung der Digitalradiogeräte mit einem Zuwachs von 74 Prozent gegenüber 2015 sprunghaft gestiegen ist. Insgesamt gibt es damit in bayerischen Haushalten inzwischen knapp 1,5 Mio. Digitalradiogeräte. 4,6 Prozent der Bevölkerung in Bayern ab 10 Jahren hören mittlerweile täglich Digitalradio über DAB+. Das ist natürlich immer noch zu wenig, um an eine Ablösung von UKW zu denken, aber immerhin steigt dieser Prozentsatz weiter deutlich an. Radioprogramme im Internet werden täglich von 4,4 Prozent gehört.
 
Die bayerischen lokalen Fernsehprogramme erreichen an einem durchschnittlichen Werktag 856.000 Zuschauer. Davon empfangen 556.000 Zuschauer die Lokalprogramme über Kabel, 292.000 über Satellit, also ein gutes Drittel. Im bayernweiten Durchschnitt erreichen die bayerischen Lokalprogramme einen Marktanteil von 14,3 Prozent. Damit liegen sie in der Sendezeit von 18:00 bis 18:30 Uhr an zweiter Stelle, knapp hinter dem Ersten Programm der ARD. Das bayernweite Fensterprogramm Sat.1 Bayern, das an Werktagen von 17:30 bis 18:00 Uhr auf Sat.1 ausgestrahlt wird, kommt auf durch­schnittlich 291.000 Zuschauer ab 14 Jahren.
 
Der lokale Rundfunk in Bayern steht also nach wie vor gut da. Das gilt in besonderem Maße für den lokalen Hörfunk, der, wie gesagt, überhaupt sein bestes Ergebnis in 28 Jahren Funkanalyse Bayern erzielt hat. Die Ergebnisse für das lokale Fernsehen hätten wir uns zwar besser gewünscht, aber auch hier gibt es keinen Grund zur Enttäuschung. Die Zahlen weisen deutlich darauf hin, dass wir möglichst bald eine HD-Verbreitung für Lokalfernsehen brauchen, weil immer mehr Zuschauer diese technische Qualität erwarten. Außerdem zeigen die Ergebnisse, dass die Bedeutung der Internetangebote der Lokalfernsehanbieter weiter zunimmt. Um auch die junge Zielgruppe zu erreichen, ist eine noch stärkere Fokussierung auf die Verbreitung lokaler Inhalte auf Internetplatt­formen und Mediatheken im Internet unerlässlich.
Der lokale Rundfunk behauptet derzeit überzeugend seine starke Position auch in der digitalen Transformation. Ich bin sicher, dass die lokalen und regionalen Inhalte, für die der lokale Rundfunk steht, weiter sehr wichtig sind für die Nutzer, aber auch, dass eigene digitale Produkte und Entwicklungen notwendig sind, um bei diesem rasanten Umwäl­zungsprozess, den die Medien derzeit erleben, erfolgreich zu bleiben.

 

Novellierung Bayerisches Mediengesetz


Am 7. Juli verabschiedete der Landtag das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes.U.a. wird es eine Reihe von Veränderungen im Aufgabenkatalog der Landeszentrale geben. Nach Art. 11 Abs. 2 BayMG soll die Landeszentrale als neue Aufgabe einen Beitrag zur „Vernetzung von Medienunternehmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der digitalen Medien in Bayern“ leisten. Es ist gut, wenn die Aufgabe zur Standortsicherung im Katalog der Landeszentrale steht.
 
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Telemedienaufsicht, die der Medienrat bereits in einer Resolution vom Juli 2010 gefordert hatte. Er sieht vor, die Zuständigkeit nach § 59 Abs. 2 RStV „hinsichtlich der für Telemedien geltenden  Bestimmungen des Rundfunk­staatsvertrags“ auf die Landeszentrale  zu übertragen.
 
Ein besonderer Punkt berührt die analoge Kanalbelegung, bei der die Landeszentrale für den sogenannten Must Carry-Bereich immer noch Belegungsentscheidungen trifft. Künftig wird es in diesem Bereich eine Entlastung für die Landeszentrale geben, da jetzt der
31. Dezember 2018 als fixes Enddatum für die analoge Kabelverbreitung festgeschrieben wird.
 
Wichtig ist darüber hinaus die im Gesetz vorgeschriebene Entfristung der zeitlich befristeten Rundfunkzulassungen. Auch bereits bestehende Genehmigungen werden davon erfasst. Insbesondere bei bundesweiten Zulassungen wird es keine Verlängerungs­entscheidungen mehr geben. Im Bereich des lokalen/regionalen und landesweiten Rundfunks werden zwar die Genehmigungen entfristet, Übertragungskapazitäten werden weiterhin befristet zugewiesen. Betroffen sind dadurch auch bereits erste Entscheidun­gen, die heute auf der Tagesordnung stehen.
 
Ein größerer Änderungspunkt besteht in der Streichung konkreter vielfaltsichernder Vorgaben, wie sie bisher in Art. 25 Abs. 5-9 BayMG enthalten sind. Was das konkret in der Praxis bedeuten wird, wird man sehen müssen.
 
Die von der Staatsregierung ursprünglich geplante Abschaffung der Genehmigungspflicht für frequenz- und standortübergreifende Zusammenarbeitsmodelle von Anbietern wird es so nicht geben. Vorgesehen ist jetzt eine Anzeigepflicht und die fakultative Beantragung einer Unbedenklichkeitsbestätigung durch den Anbieter. Durch die vorherige Anzeige­pflicht ist die Landeszentrale im Stande, Vorhaben bereits vor der Umsetzung rechtlich zu prüfen. In Art. 26 erhält die Landeszentrale eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Genehmigungswiderruf nach vollzogenen Änderungen der Inhaber- und Beteiligungs­verhältnisse eines Anbieters und eine Satzungskompetenz für die Ausgestaltung der Einzelheiten des Genehmigungswiderrufs.
 
Soweit die wichtigsten Änderungen. Das Gesetz wird am 1. September in Kraft treten.