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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten zur 48. Sitzung des Medienrats am 30.03.2017

30.03.2017 | 48 2017
 

Fake News – Empfehlungen der Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GVK)


Mit dem Gesetzentwurf von Justizminister Maas zur Regelung von Hate Speech und Fake News ist das Thema auf der politischen Tagesordnung. Die Medienanstalten wünschen sich in diesem Zusammenhang ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern. Da auch Medieninhalte betroffen sind, sollten die Länder in das weitere Vorgehen aktiv einbezogen werden. Dazu muss im Rundfunkstaatsvertrag eine Regelungslücke bei der Aufsicht geschlossen werden. Die Einhaltung der journalistischen Grundsätze bei journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angeboten wird derzeit nur bei Angeboten von Presse­unternehmen überwacht. Da übernimmt der Presserat diese Aufgabe. Zudem sollte der Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen auf die Landesmedienanstalten ausgedehnt werden. Dann können wir feststellen, wer hinter bestimmten strafrechtlich relevanten Angeboten im Netz steckt und gegen die Urheber vorgehen. Um bei der Telemedien­aufsicht geschlossen agieren und auch Bußgelder verhängen zu können, sollte die Telemedienaufsicht in allen Ländern den Landes­medienanstalten übertragen werden.
 
Darüber hinaus – und das ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Aspekt – haben die Medienanstalten viele erfolgreiche Medienkompetenzprojekte initiiert, wie das Internet-ABC, klicksafe, Handysektor, juuuport, den Medienführerschein Bayern, um nur einige zu nennen, die in Zeiten der Digitalisierung auch und gerade die neuen Phänomene thematisieren. Unsere Medienkompetenzangebote befähigen Nutzer und Nutzerinnen aller Altersstufen zu einem bewussten, selbstbestimmten Medienumgang. Denn klar ist auch, wir werden Phänomene wie Fake News und Social Bots nicht allein durch neue Gesetze lösen können.
 
In der BLM hat zu diesem Thema gestern eine sehr gut besuchte Veranstaltung statt­gefunden, auf der u.a. Frau Prof. Zweig, die auch auf der Infositzung des Medienrats im vergangenen November zu Gast war, einen Vortrag gehalten hat. Um die Medien­kompetenz weiter zu stärken, hat die BLM Frau Prof. Zweig bereits im vergangenen Herbst beauftragt, eine Informationsbroschüre zum Thema „Dein Algorithmus – meine Meinung! Algorithmen und ihre Bedeutung für Meinungsbildung und Demokratie“ zu erarbeiten. Es geht darin u.a. um die Funktionsweisen von Algorithmen, Suchmaschinen-Algorithmen, Algorithmen der Künstlichen Intelligenz, Einfluss von Algorithmen auf die Meinungs­bildung, aber auch um Social Bots und Chat Bots. Damit leisten wir notwendige Auf­klärungsarbeit und einen Beitrag zur Debatte über Meinungsbildung durch Intermediäre. Die Broschüre liegt nun aktuell vor.
Wir freuen uns, dass neun weitere Landesmedienanstalten die Verbreitung dieser Publikation unterstützen. Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hamburg/Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen stellen das Material auch in ihren Bundesländern den Mediennutzerinnen und Nutzern zur Verfügung.
 
 

Ausstieg der Media Broadcast aus der UKW-Verbreitung


Am 15.02.2017 teilte, offensichtlich auch auf Grund der Regulierung durch die BNetzA, die MB allen ihren Kunden völlig überraschend mit, dass sie ab Mitte 2018 den UKW-Sendernetzbetrieb nicht mehr ausüben werde. Die Kunden besäßen die Möglichkeit im Rahmen eines Vorkaufsrechts die Sendeeinrichtungen selbst zu erwerben und zu betreiben. Die MB wird damit den TK-rechtlichen Status des Sendernetzbetreibers aufgeben. Ein Erwerber der Sendeanlagen muss künftig die Funktion des Sendernetz­betreibers nach TKG übernehmen oder organisieren, dass eine gesicherte Frequenz­nutzung mittel- und langfristig für den UKW-Hörfunk der privaten Anbieter gewährleistet ist.
 
Der BMT/BLM als MB-Kunde mit 248 Verträgen und einem Umsatz von ca. 5,6 Mio. EUR p.a. wurde angeboten, die UKW Sender in Bayern zu kaufen und die Rolle des UKW-Sendernetzbetreibers in Bayern zu übernehmen. Die BMT hat ihr grundsätzliches Interesse zum Kauf der UKW-Anlagen Anfang dieser Woche geäußert und wird somit bis Ende Mai 2017 die Möglichkeit haben, der MB ein Angebot über einen Kaufpreis zu unterbreiten. Eine Entscheidung zum Erwerb dieses Anlagevermögens erfordert eine sehr umfangreiche und profunde Vorbereitung. Mit der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der UKW-Anlagen durch die BMT wäre es möglich, die heutige UKW-Senderstruktur in Bayern zu sichern, die Versorgung in allen Landesteilen aufrecht zu erhalten und ein „cherry picking“ Dritter zu vermeiden.

 

 Umstieg auf DVB-T2-HD


Die Umstellung der bayerischen Sendeanlagen Olympiaturm München, Wendelstein und Fernsehturm Nürnberg auf DVB-T2-HD verlief am Vormittag des gestrigen Mittwochs reibungslos. Über DVB-T2-HD können 38 Programme in bester HD Qualität empfangen werden, 19 private Programme auf der kostenpflichtigen freenet TV Plattform, drei unverschlüsselte private Programme sowie 16 öffentlich-rechtliche Programme. In Nürnberg verdreifachte sich die Anzahl der privaten Programme über Antenne von 7 auf 22 Programme; in München sind es mit ebenfalls 22 privaten Programmen mehr als doppelt so viele wie bisher.
 
Bundesweit wurden von Media Broadcast und den Landesrundfunkanstalten 69 Sender­standorte mit 327 Sendern in nur einer Nacht umgestellt. Eine beachtliche Leistung wenn man bedenkt, dass die Einführung von DVB-T damals hintereinander nach Regionen - meist mit einer Handvoll Standorten gleichzeitig - erfolgte.
 
Die Geräteverkaufszahlen lagen Ende Februar 2017, also rund einen Monat vor der Abschaltung, bei rund 1 Million Stück, inklusive dem Anteil an TV-Geräten mit integriertem DVB-T-Empfang.
 
Nach einer repräsentativen Umfrage durch Kantar TNS im Zeitraum von Mitte Februar bis Anfang März (14.02. bis 08.03.2017) war die Umstellung bei bereits 84 Prozent aller DVB-T-Nutzer bekannt, also auch jenen, die diese Empfangsart für Zweit- und Drittgeräte nutzen.
 
Zuschauer, die ausschließlich DVB-T nutzen, waren sogar zu 94 Prozent informiert. Dies wurde durch Laufbandeinblendungen und die ausführliche Berichterstattung in den Printmedien erreicht.

 

HD-Verbreitung lokaler TV-Programme


Ab dem 4. April werden die lokalen TV-Programme Franken Fernsehen, intv, TV Oberfranken, Oberpfalz TV und allgäu.tv in den Kabelnetzen von Vodafone Kabel Deutschland in HD verbreitet. Bereits seit September 2015 ist münchen.tv in HD-Qualität im Kabel. Im Juni  und September 2016 folgten Regional Fernsehen Oberbayern in Rosenheim und TRP1 in Passau. Die HD-Verbreitung ist kein Ersatz, sondern erfolgt zusätzlich zur analogen und zur SD-Verbreitung in den jeweiligen Sendegebieten. Mit der Aufschaltung der genannten fünf Sender sind insgesamt in den Netzen von Vodafon Kabel Deutschland 8 von 16 lokalen bayerischen Programmen in HD empfangbar. Die weiteren 8 Programme folgen in den nächsten Monaten, sodass bis Herbst 2017 alle 16 Programme in HD im Kabel verfügbar sind. Ab September soll auch die HD-Verbreitung über Satellit realisiert sein. Die europaweite Ausschreibung für den Sendebetrieb ist gestartet. Die Ergebnisse bzw. Entscheidung erwarten wir bis Ende Mai. Für die Sender bringt das mehrere Vorteile: Ihre Signalqualität ist dann mit der nationaler Sender vergleichbar und sie sind besser auffindbar, da viele Geräte die Sender nach der HD-Ausstrahlung im EPG listen und damit Programme, die lediglich in SD ausgestrahlt werden, in der Reihenfolge deutlich später angezeigt werden.