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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Vorsitzenden zur 24. Sitzung des Medienrats am 15.10.2020

15.10.2020 | 24 2020

Sehr geehrte Damen und Herren des Medienrats,
sehr geehrter Herr Präsident Schneider,
meine verehrten Damen und Herren,

wie in den aktuellen Coronazeiten üblich, fand auch die vergangene Sitzung der Gremiengesamtkonferenz (GVK) Ende September in Berlin als Hybridveranstaltung statt. Neben der Befassung mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2012 für die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten sowie einer Diskussion zum Thema "Staatsferne der Medienaufsicht bei Änderung des Jugendschutzgesetzes", berichtete der Vorsitzende zu den ersten Entwürfen hinsichtlich der satzungsrechtlichen Umsetzung des Medienstaatsvertrags. Auch wenn diese Entwürfe erste Diskussionsgrundlagen bieten sollen, gilt es sorgsam die Interessen der Nutzer wie auch die der Anbieter abzuwägen. So hat beispielsweise die Vereinigung Bayrischer Rundfunkanbieter e.V. in einem auch an mich gerichteten Schreiben ihre Besorgnis zum Entwurf wegen möglicher restriktiverer Aufsicht und Sanktionierung deutlich gemacht Des Weiteren werden ebenso Besorgnisse hinsichtlich der Gleichbehandlung mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten formuliert. Gerade mit Blick auf die Notwendigkeit der kommerziellen Werbefinanzierung der Sender, wird es dazu weiterer Beratungen bedürfen.

Des Weiteren wurde im Rahmen der Sitzung das Ihnen von mir bei unserer letzten Sitzung  angekündigte GVK-Symposion zum Thema "Desinformation" erörtert. Das Problem der Verbreitung von irreführenden Informationen im Internet hat sich wegen der ständig wachsenden Zahl an digitalen Verbreitungswegen deutlich zugespitzt. Fake News betreffen bewusste Irreführungen im Gesundheitswesen, bis hin zu politischen Aussagen bei Wahlen. Um geltendes Recht durchzusetzen bzw. Regulierungslücken zu schließen, bedarf es einer klaren Definition und Kategorisierung der vielfältigen Erscheinungsformen von Desinformation. Das dazu von der GVK in Auftrag gegebene Gutachten hat sowohl eine kommunikationswissenschaftliche Systematisierung der Begrifflichkeiten, als auch konkrete rechtswissenschaftliche Handlungsempfehlungen erarbeitet. Mit dem Medienstaatsvertrag haben die Länder bereits wichtige Regelungen auf diesem Feld geschaffen, wie etwa zur Transparenz über die Funktionsweise von Algorithmen bei Medienintermediären. Eine weitergehende Selbstregulierung der Plattformen kann aber nur ein erster Schritt sein und unterliegt der klar zu definierenden Medienaufsicht. Das unbestreitbare Recht auf freie Meinungsäußerung als Kernelement der Demokratie bedarf rechtlicher Leitplanken zum Schutz vor Desinformation im gesellschaftlichen Meinungsspektrum. Das GVK-Gutachten kann dazu einen wertvollen Beitrag leisten und steht Ihnen allen in unserem Gremienintranet zur Verfügung.

Zu unseren internen Angelegenheiten komme ich jetzt auf die bei der letzten Sitzung von Herrn Präsidenten Schneider - bedauerlicherweise - erfolgte Ankündigung zurück, nach zwei sehr erfolgreichen Wahlperioden, sich nicht mehr für eine dritte Amtszeit zu bewerben.

Die laufende Amtsperiode von Herrn Schneider endet damit am 30.09.2021, also nach der Sommerpause des kommenden Jahres. Das Bayerische Mediengesetz regelt in Artikel 15, dass die Wahl des Präsidenten/in durch den Medienrat nach Anhörung des Verwaltungsrats erfolgt; die Amtsperiode hat eine Dauer von fünf Jahren. Die Geschäftsordnung des Medienrats sieht in § 20, der die Wahl des Präsidenten regelt vor, dass das Wahlverfahren spätestens sieben Monate vor Ablauf der Amtszeit eingeleitet wird. Der Beschließende Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.10.2020 mit dem Zeitplan für das Wahlverfahren befasst und Folgendes festgelegt:

Entsprechend der Geschäftsordnung werde ich Sie als Vorschlagsberechtige am 11.01.2021 schriftlich auffordern, Vorschläge für die Wahl eines Präsidenten/in einzubringen. Jeder Vorschlag muss von mindestens fünf weiteren Mitgliedern des Medienrats unterstützt werden. Fristende für die Einreichung ist dann der 09.02.2021. Die eingegangenen Vorschläge werden vom Beschließenden Ausschuss geprüft und anschließend dem Verwaltungsrat zur Stellungnahme zugeleitet. Dieser wird sich in seiner auf den 15.03.2021 vorgesehenen Sitzung mit den Vorschlägen befassen und eine Stellungnahme erarbeiten. Diese wird in der Sitzung des Medienrats am 25.03.2021 vorgetragen, in der die Wahl des Präsidenten erfolgt.

Der neugewählte Präsident bzw. Präsidentin wird sein/ihr Amt am 01.10.2021 antreten.

Soweit zum förmlichen Ablauf des Verfahrens, zu dem Ihnen bei Rückfragen gerne unser Haus zur Verfügung steht.

Soweit mein Bericht; ich danke für die Aufmerksamkeit.