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Bericht des Vorsitzenden zur 5. Sitzung des Medienrats am 16.02.2023

16.02.2023 | 05 2023

Wie Sie vielleicht den Pressemitteilungen der BLM entnommen haben, hatten wir hier im Hause am 26.01. d.J. den im vergangenen Jahr neu gewählten Vorsitzenden des Rundfunkrates für den BR, Herrn Prof. Godehard Ruppert, zu Gast. Natürlich stand bei dem gemeinsam mit Präsident Dr. Schmiege geführten Gespräch das Selbstverständnis einer funktionierenden dualen Rundfunkordnung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medienangeboten als wichtiger Garant unserer freiheitlichen Demokratie im Vordergrund! Mehr noch als bisher gilt es in diesem Kontext Gemeinsamkeiten und soweit möglich weiterführende Kooperationen - z.B. gemeinsame Infoveranstaltungen - auszuloten. Auch müsse es ein besonderes Anliegen sein, die Vertrauenskrise im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu überwinden und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die strikte Beachtung von Compliance Regelungen sind dabei ein originäres Aufgabenfeld der internen Aufsichtsgremien. Insgesamt stehe die Notwendigkeit von Qualitätsmedien und deren angemessene - auch sorgsam austarierte - Finanzierung in unserer Gesellschaft nicht immer in richtiger Relation zueinander.

Zum anderen möchte ich Sie auf die Wiederwahl von Herrn Dr. Kreißig, den Präsidenten der LFK in Baden-Württemberg hinweisen, der ja auch derzeit auf Bundesebene die Landesmedienanstalten vertritt. Im Rahmen einer nachbarschaftlichen Abstimmung gibt es natürlich eine Vielzahl von Kontakten auf der Arbeitsebene. Was diese Wahl aber besonders macht, ist eine Neuerung im Landesmediengesetz, denn erstmals hat der dortige Medienrat selbst seinen Präsidenten gewählt und nicht mehr wie in der Vergangenheit der Landtag von Baden-Württemberg. Im Vorfeld dieser Veränderung hatte ich auf Einladung des Vorsitzenden Dr. Wolfgang Epp die Gelegenheit, unsere seit Jahren bestehende Regelung und die Vorteile dieser Überlegung zur damit verbundenen Staatsferne vorzustellen. Ein gutes Ergebnis, wie ich glaube! Es ist aber kein selbstverständliches Privileg, die eigenen Angelegenheiten auch selbst bestimmen zu können und sollte deshalb stets mit dem notwendigen Maß an Verantwortung ausgeübt werden!