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BLM veröffentlicht Werbebericht 2016/17 - Mehr Fälle, neue Aufgabe Telemedienaufsicht

28.03.2018 | 27 2018

Rund 200 von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) genehmigte Programme produzieren täglich mehr als 4000 Sende­stunden. Die stichpunktartige Überprüfung von Rundfunk- und Telemedien-Angeboten auf Werbeverstöße zählt zu den wesentlichen Aufgaben der BLM – die Ergebnisse werden alle zwei Jahre im Werbebericht zusammengefasst.

Im Berichtszeitraum wurde in 537 Fällen ein Aufsichtsverfahren ein­geleitet (Werbebericht 14/15: 452 Fälle). Davon kamen 409 Fälle aus dem Fernsehen, 102 Fälle aus dem Hörfunk und 26 Fälle aus den Telemedien, für deren Werbeaufsicht die BLM seit 1. September 2016 ebenfalls zuständig ist. Schleichwerbung, Produktplatzierung und mangelnde oder fehlende Kennzeichnung von Werbung machen den größten Anteil an Verstößen aus.

Die Steigerung der Fälle resultiert vor allem aus der intensiven Beobachtung der lokalen Fernsehprogramme im Rahmen der Förderung nach Art. 23 des Bayerischen Mediengesetzes sowie Kontrollbeobach­tungen von bereits beanstandeten Fällen, was wiederum neue Fälle generiert hat. Eine weitere Ursache für den Zuwachs ist die neue Aufgabe der Telemedienaufsicht.

Die BLM setzt bei Verstößen zunächst auf Information der Anbieter und macht damit bisher sehr gute Erfahrungen: Die meisten Anbieter berücksichtigen umgehend die Hinweise der Landeszentrale und ändern ihren Auftritt entsprechend.

Leider gibt es im Telemedienbereich bisher noch keine bundesweite Zuständigkeit der Landesmedienanstalten. Damit fehlt auch eine etablierte Aufsichtspraxis wie im Rundfunk. Ein erster Schritt in diese Richtung sind die von den Medienanstalten gemeinsam heraus­gegebenen FAQs zu Werbefragen in YouTube-Videos und Social Media.

Den Werbebericht finden Sie im Internet unter www.blm.de.

Kontakt:
Dr. Wolfgang Flieger
Tel.: (089) 638 08-310
wolfgang.flieger@blm.de