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Verwendungsnachweis Innovationsförderung

Ihr Antrag auf Innovationsförderung wurde bewilligt?

Auf der Grundlage der Teilnahmebedingungen Innovationsförderung ist der Landeszentrale nun die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nachzuweisen:

a) Dazu gehört der Sachbericht inkl. programmlichen Nachweisen
b) und der zahlenmäßige Nachweis. Ein Formular für den zahlenmäßigen Nachweis stellen wir hier als Download zur Verfügung:

Nachweis Innovationsförderung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Sachbericht:

  • Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen: Der Sachbericht soll sich inhaltlich direkt auf die Projektbeschreibung aus der Antragstellung beziehen. Wie wurde das Programmvorhaben umgesetzt und in welchem Umfang konnten die dort genannten Ziele erreicht werden, bzw. eine Begründung warum dies nicht möglich war (Vorhaben, Verlauf, Ergebnis.
  • Machen Sie zudem Angaben zur Einhaltung des Finanzierungsplans.
  • Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht/programmliche Nachweise: Alle zur Förderung beantragten Programmelemente müssen aufgezeichnet und archiviert werden, um jeder Zeit zur Verfügung zu stehen, bis die Überprüfung des Verwendungsnachweises abgeschlossen ist. Bei crossmedialen Projekten können die Audio- bzw. Bewegtbild-Mitschnitte der entstandenen Formate auch über eine sonstige geeignete Dokumentationen, wie Links zu entsprechenden Beiträgen auf Plattformen, Social-Media-Aktionen, etc. übermittelt werden.

Zahlenmäßiger Nachweis:

  • Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Einnahmen und Ausgaben enthalten.
    Es ist zu beachten, dass die im Antrag angesetzten Kosten nur der Vorkalkulation der Herstellungskosten dienen. Die Verwendung der Fördermittel ist ausschließlich durch tatsächlich angefallene Kosten nachzuweisen.
    Um die korrekte Zuordnung der Kosten zu ermöglichen, sind bereits während der Herstellung der geförderten Programme Stunden- und Tätigkeitsaufzeichnungen der Personen (einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten) anzufertigen, die an den geförderten Programmen beteiligt sind.
    Als ideelle Kosten können nur Arbeitsstunden von ehrenamtlich an der Herstellung der geförderten Sendungen beteiligten Personen angesetzt werden.
     
  • Die verwendeten Umlageschlüssel und Ableitungen für den Nachweis der nicht direkt zurechenbaren Kosten müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und aus den Positionen des Jahresabschlusses nachvollzieh- und belegbar sein. Nicht anhand von Nachweisen belegbare pauschale Annahmen und Ansätze können nicht berücksichtigt werden.

  • Gestalten Sie Ihr Rechnungs- und Belegwesen so, dass eine Überprüfung jederzeit möglich ist.

Termin:

  • Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des Förderzeitraums gegenüber der Landeszentrale zu führen.