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30. Sitzung des Medienrats

15.07.2021

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TOP 6: Medienrat entsendet Dr. Nicosia Nieß in Programmausschuss

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen, Dr. Nicosia Nieß, Vertreterin der Landesarbeits­gemeinschaft Selbsthilfe Bayern, in den Programmausschuss zu entsenden.

Die Neubesetzung war aufgrund des Versterbens von Dr. Josef Pettinger nötig geworden, der bisher dem Medienrat als Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern angehörte. So war der vorgesehene Platz im Medienrat und seinen Ausschüssen frei geworden.

Dr. Nicosia Nieß nimmt als von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern in den Medienrat entsandte Nachfolgerin von Dr. Josef Pettinger nicht nur seinen Platz im Medienrat und Fernsehausschuss, sondern als Vertreterin der sogenannten „sonstigen Gruppen“ künftig auch im Programmausschuss ein, entschied der Medienrat per Akklamation.

TOP 7: Medienrat stimmt Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 zugestimmt.

Nach der Zustimmung des Verwaltungsrats und des Medienrats zum Wirtschaftsplan 2021 im Dezember 2020 hatten sich Entwicklungen ergeben, die eine Anpassung des im Oktober 2020 aufgestellten Wirtschaftsplans erforderlich machten, darunter z.B. notwendige Mehrausgaben im Bereich des Personals oder zusätzliche Aufwendungen für Sonderförderungen aufgrund der Corona-Pandemie.

Der Verwaltungsrat hatte den Nachtrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 beschlossen und dem Medienrat die Zustimmung empfohlen.

TOP 8.1 - 8.3: Richtlinie und Satzungen beschlossen

Dem Erlass von einer Richtlinie und zwei Satzungen hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 zugestimmt. Beschlossen wurden:

  1. die Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach BayMG (TIF).
    In enger Abstimmung mit dem Fördergeber Freistaat Bayern ist es der BLM gelungen, für den Zeitraum von März bis Dezember 2021 aufgrund der Corona-Krise die Förderquoten in den DAB+-Netzen für lokale und regionale Radio­stationen um je 25 Prozentpunkte anzuheben. Das gilt auch für die Netze, die sich bereits seit längerer Zeit in der Basisförderung von 25 Prozent befinden und deren Förderquote damit auf 50 Prozent steigt. Zudem ist eine zusätzliche, voraus­sichtlich hälftige Förderung der Zuführungskosten für lokale und regionale Hörfunkanbieter vorgesehen. Die TIF musste entsprechend geändert werden.
  2. die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag (MStV).
    Im Medienstaatsvertrag gibt es erstmals Vorgaben zur Regulierung von Medien­intermediären: Das sind Telemedien, die auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregieren, selektieren und allgemein zugänglich präsentieren – ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen, also vor allem Suchmaschinen, Soziale Netzwerke und Micro-Blogging Dienste. Die neue Satzung, die die BLM mit erarbeitet hat, konkretisiert die Vorgaben für Medienintermediäre. So müssen Anbieter von Medienintermediären einen inländischen Zustellungsbevollmächtigen benennen, das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot beachten. Die Satzung tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft, wenn sie die EU-Kommission notifiziert hat
  3. die Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag zur leichten Auffindbarkeit von privaten Angeboten (Public-Value-Satzung).
    Um die Medienvielfalt zu stärken und sicherzustellen, dass Rundfunk- und Medienangebote in der digitalen und globalen Medienwelt auffindbar sind, sieht der Medienstaatsvertrag die Privilegierung von Public-Value-Angeboten vor. Dazu zählen – neben Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – auch Rundfunk­angebote privater Anbieter und rundfunkähnliche Telemedien, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten. Die BLM war an der Erarbeitung der Satzung zur leichten Auffindbarkeit von privaten Angeboten beteiligt. Sie tritt am 1. September 2021 in Kraft, sobald alle 14 Landesmedienanstalten die Satzung übereinstimmend erlassen und veröffent­licht haben.

In einer Protokollerklärung stellt die Landeszentrale klar, dass die Regelung im Ergebnis nicht zu einer strukturellen Benachteiligung privater Angebote führen darf.

TOP 9: Radio Regenbogen: Medienrat stimmt Bescheide zurück

Vor einem Jahr, in der Sitzung am 23. Juli 2020, hatte der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zugestimmt, die Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen bei der Bayernwelle Südost und der Inn-Salzach-Welle aufgrund von außergewöhnlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie befristet auszusetzen. Diese Aussetzungsbescheide vom August 2020 hat der Medienrat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 zurückgenommen.

Zum Hintergrund: Radio Regenbogen war gegen die Aussetzungsbescheide der Landeszentrale vom Sommer 2020 gerichtlich vorgegangen und hatte vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren in der zweiten Instanz Recht bekommen. Die Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bedeutet nicht notwendigerweise, dass das Hauptsacheverfahren ebenso endet. Dennoch scheint es nicht zielführend, ein langwieriges Hauptsacheverfahren abzuwarten.

TOP 12: Medienrat verlängert Kapazitätszuweisung für Hitradio RT.1 Nordschwaben

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 zu Kapazitätszuweisung für Hitradio RT.1 Nordschwaben im lokalen DAB-Netz Augsburg verlängert. Es stehen keine rechtlichen, programmlichen und wirtschaftlichen Gründe entgegen.

TOP 14: Tätigkeitsbericht der Stiftung Medienpädagogik Bayern erschienen

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 den Tätigkeitsbericht der Stiftung Medienpädagogik Bayern der BLM zur Kenntnis genommen. Der neue Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Aktivitäten 2020 der Stiftung und ist hier einzusehen.