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21. Sitzung des Medienrats

TOP 6: Erlass von Satzungen und Richtlinien

Top 6.1:

In seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Änderung der Rundfunksatzung (RfS) beschlossen. Geändert wurden die Regelungen zur Finanzierung der bayerischen Fernsehfenster in den Programmen RTL und Sat.1. Sie soll ab 1. Januar 2026 vorrangig in bilateralen Kooperationsverträgen geregelt werden, welche die Hauptprogrammveranstalter mit den Fensteranbietern schließen sollen. So soll die Privatautonomie der Anbieter gestärkt werden. Diese Verträge werden Grundlage des Finanzierungsbeitrags, den die Landeszentrale weiterhin festsetzt, um die Finanzierung gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag sicherzustellen.

Top 6.2:

Aufgrund der Anpassung der Rundfunksatzung hat der Medienrat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 auch die entsprechende Finanzierungsbeitragsrichtlinie geändert. Insbesondere wurden – ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2026 – die bisherigen Teile zur Finanzierungsberechnung gestrichen.

TOP 7: Medienrat genehmigt „World of Freesports International“

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 beschlossen, der Mainstream Media AG die unbefristete Genehmigung nach dem Bayerischen Mediengesetz zur Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „World of Freesports International“ zu erteilen.

Bei „World of Freesports International“ handelt es sich um einen werbefinanzierten, linearen FAST-TV-Channel mit 24-stündigem Programm, dessen Verbreitung außerhalb Deutschlands, insbesondere in Polen, über das Internet vorgesehen ist. Das Programm umfasst Sportdokumentationen sowie Live-Übertragungen spezieller Sportereignisse und richtet sich an internationale Sportfans.

TOP 8: Änderungen der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse an Bayernwelle Südost, Radio ISW, Alpin FM als medienrechtlich unbedenklich bestätigt

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 die geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der bavero Verwaltungsgesellschaft als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Davon betroffen sind die Hörfunkangebote Radio Inn-Salzach-Welle (Radio ISW), die Bayerwelle Südost und Alpin FM.

Bisher war die bavero Verwaltungsgesellschaft an allen genannten Hörfunkangeboten beteiligt. Nun übernimmt die WWZ Beteiligungsgesellschaft mbH von der Passauer Neue Presse GmbH sämtliche Anteile an der bavero Verwaltungs GmbH. Damit erhöht die WWZ ihre Beteiligung am Hörfunkmarkt im Voralpenland, erlangt aber keinen beherrschenden Einfluss auf die jeweiligen Anbietergemeinschaften bzw. Anbieter von Radio ISW, Bayernwelle Südost und Alpin FM.

TOP 9: Medienrat beschließt Bestimmungen zur programmlichen Kooperation von Radio Gong Würzburg und Radio Primaton Schweinfurt

Zur Sicherung der Lokalität am Sendestandort Schweinfurt hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Zuweisung von Radio PRIMATON (Schweinfurt) beschlossen.

Der Anbieter Radio PRIMATON GmbH will künftig programmlich mit dem Anbieter von Radio Gong Würzburg kooperieren und seinen Programmnamen in Radio Gong Schweinfurt ändern. Das Musikformat von Radio Gong Schweinfurt soll spätestens ab 1. Dezember 2025 von bisher AC in Hot-AC (Hot Adult Contemporary) geändert und die Zielgruppe von Radio Gong Schweinfurt von 35 bis 59 Jahre auf 19 bis 49 Jahre umgestellt werden.

Um die lokale Berichterstattung aus Schweinfurt auch künftig sicherzustellen, wurden der Radio PrimaTon GmbH entsprechend rechtsverbindliche Auflagen gemacht.

TOP 10: Medienrat stimmt Jahresabschluss 2024 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 dem Jahresabschluss 2024 zugestimmt. Zuvor waren bereits Verwaltungsrat und Grundsatzausschuss damit befasst worden.

Eine der Grundlagen für die Zustimmung zum Jahresabschluss bildet der Finanzteil des Geschäftsberichts 2024. Er wird nun unter www.blm.de veröffentlicht.

TOP 12: Lokal-TV-Förderung: Medienrat beschließt Beendigung der Betrauung der Inn-Salzach-Welle

Die Betrauung der Inn-Salzach-Welle (ISW) als Spartenanbieter im Versorgungsgebiet Südostbayern (Hauptanbieter rfo) wird zum 31. Dezember 2025 beendet. Das hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 beschlossen.

Die Entscheidung erfolgte nach sorgfältiger Prüfung und Beratung, nachdem sich ISW außerstande sieht, das betraute Programmangebot unter dem seit Jahresbeginn 2025 geltenden Förderbedingungen vollständig zu erbringen.

TOP 13: Fördermaßnahmen 2025 und 2026

Top 13.1:

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wurde in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 vom Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte über den aktuellen Stand der Vergabe von Fördermitteln für DAB-Only-Anbieter und DAB-Only-Programme informiert. Die Landeszentrale hat für das Jahr 2026 drei neue Fördermaßnahmen mit einem finanziellen Gesamtumfang von 190.000 Euro ausgeschrieben. Bis zum Fristende, am 19. September 2025, wurden 25 Anträge eingereicht.

Sechs Anträge gingen für die DAB-Only-Programmförderung ein. Diese Förderung unterstützt Anbieter, redaktionelle Inhalte zu realisieren, die sich mit aktuellen Fragen der Mediennutzung zum diesjährigen Schwerpunktthema der DAB-Only-Programmförderung, „Medienwelt heute“, befassen.

Für die DAB-Only-Innovationsförderung wurden neun Anträge eingereicht. Ziel dieser Förderung ist es, gezielt Innovationskraft im Audiobereich zu stärken und DAB-Programme zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Zehn weitere Anträge beantragten die DAB-Only-Programmberatung. Diese ermöglicht eine einmalige, externe Programmberatung durch erfahrene Fachexperten, um das redaktionelle Profil oder die Social-Media-Kompetenz zu schärfen

Top 13.2:

In seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 wurde der Medienrat außerdem über die aktuell laufenden Ausschreibungen der Programm- und Innovationsförderung für das Jahr 2026 informiert. Interessierte können sich noch bis zum 10. November 2025 bewerben.

Im Fokus der Programmförderung steht die Unterstützung von inhaltlich und gestalterisch anspruchsvollen Sendungen und Sendereihen im linearen Programm. Neben kulturellen, sozialen, kirchlichen und wirtschaftlichen Inhalten kann in den Projekten auch das von der Landeszentrale für 2026 ausgeschriebene Schwerpunkthema behandelt werden. Es lautet: „Mitdenken, mitreden, mitgestalten: Demokratie vor Ort“. Die Innovationsförderung zielt darauf ab, die Zukunftsfähigkeit der lokalen Rundfunksender in der digitalen Medienwelt unterstützen.

Für beide Förderungen stehen insgesamt Mittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zu den Voraussetzungen sind auf der Homepage der Landeszentrale unter www.blm.de zu finden.