Diskriminierende Medieninhalte sind häufig mit Hass, Hetze und Desinformation (Fake News) verbunden: Von Vorurteilen oder bewussten Falschinformationen geprägte Darstellungen von Menschengruppen, die aufgrund von Herkunft, Alter, Religion, körperlichen Merkmalen, politischer Orientierung, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert werden, sind ein Problem (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit).
Die BLM prüft im Rahmen ihrer Aufsicht im Jugend- und Nutzerschutz auch diskriminierende Inhalte und geht bei Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dagegen vor.
Absolut unzulässig bzw. verboten sind gemäß JMStV und Strafgesetzbuch (StGB) Volksverhetzung, Holocaustverharmlosung oder Verletzungen der Menschenwürde.
Aber auch einseitige, stereotype oder verächtlichmachende Darstellungen sind problematisch. Sie führen möglicherweise zu negativen Einstellungen und Feindseligkeit gegenüber betroffenen Gruppen und verstärken Ausgrenzungstendenzen sowie Gewaltbereitschaft. Damit können sie die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen oder gefährden. Denn Werte wie die Erziehung zur Toleranz und zur Achtung der persönlichen Integrität und Menschenwürde werden durch Ausgrenzung infrage gestellt.
Pornografie
Auch bei Pornografie und bestimmten Darstellungen von Sexualität ist Diskriminierung ein Thema. Menschen werden als (Sex-)Objekte präsentiert - für die sexuelle Befriedigung oder den Voyeurismus anderer. Oft sind damit Erniedrigung, Sexismus und andere Formen der Diskriminierung verbunden. Näheres hierzu erfahren Sie hier.