Rundfunk (Radio & TV) ist ein lineares Bewegtbild- oder Audioangebot, das journalistisch-redaktionell gestaltet ist und entlang eines Sendeplans verbreitet wird. Eine Bewertung erfolgt jeweils im Einzelfall.
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Was bedeutet linear?
Eine lineare Verbreitung liegt vor, wenn die Sendung von allen Nutzerinnen und Nutzern zeitgleich empfangen werden kann und sie nicht selbst über den Zeitpunkt der Ausstrahlung der Sendung entscheiden können. Dementsprechend liegt keine lineare Verbreitung bei sog. Video- oder Audio-on-Demand-Angeboten vor, also, wenn den Nutzenden zu einem gewählten Zeitpunkt auf individuellen Abruf hin Sendungen/Beiträge bereitgestellt werden (z.B. YouTube-Videos, Podcasts etc.).
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Wann liegt eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung vor?
Für eine solche Gestaltung spricht, wenn Themen gezielt nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz ausgewählt und aufbereitet werden. Damit tragen sie im weitesten Sinne zur öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung bei. Dabei ist es allerdings nicht erforderlich, dass das Angebot sich an eine breite Öffentlichkeit richtet. Auch auf enge Zielgruppen zugeschnittene Angebote können journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben. Auf eine professionelle bzw. berufsmäßige journalistische Tätigkeit kommt es dabei nicht an.
Zur Vertiefung des Themas empfehlen wir Ihnen das Merkblatt der Landesmedienanstalten zur journalistischen Sorgfalt in Online-Medien, das Sie über unsere rechte Info-Spalte downloaden können.
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Was ist ein Sendeplan?
Der Gesetzgeber definiert den Sendeplan in § 2 Abs. 2 Nr. 2 MStV als eine auf Dauer angelegte, vom Veranstalter bestimmte und von den Nutzerinnen und Nutzern nicht veränderbare Festlegung der inhaltlichen und zeitlichen Abfolge von Sendungen.