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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

23.07.1998 | 7R 49

In der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 9. Juli 1998 in Bonn wurden verschiedene medienpolitische Themen erörtert. Der Diskussions- und Verfahrensstand ergibt sich im besonderen aus den getroffenen Beschlüssen und einem Fragenkatalog zum 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Stand ebenfalls vom 9. Juli 1998. Wenn man Beschlüsse, Fragenkatalog und bisher vorliegende Textentwürfe für den Änderungsstaatsvertrag im Einzelnen ansieht, dann stellt man fest, daß wesentliche Punkte offen geblieben sind bzw. weiterer Erörterungsbedarf besteht. Dies reicht von Fragen der ARD-Strukturreform und des Finanzausgleichs, Fragen der Werberegelungen bis zu grundsätzlichen Fragen des Jugendschutzes im analogen und digitalen Fernsehen. Außerdem besteht weiterer Entscheidungsbedarf zu den Regelungen des sogenannten chancengleichen Zugangs zum digitalen Fernsehen. Ich möchte heute nicht weiter auf die inhaltlichen Vorstellungen eingehen, sondern dies in meinem Bericht im Medienrat am 8. Oktober 1998 tun. Die Ministerpräsidenten haben sich vorgenommen, auf ihrer nächsten Konferenz vom 2. bis 4. Dezember 1998 eine abschließende Beratung durchzuführen. Bis dahin soll die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten eine Anhörung aller Beteiligten durchführen, die vor allem Fragen des digitalen öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehens in Deutschland und die Themen Jugendschutz und Kabelkanalbelegung betreffen sollen.

Diese Fragenkomplexe waren auch Bestandteil einer Regierungserklärung zur Medienpolitik, die der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser am 24. Juni 1998 im Bayerischen Landtag abgegeben hat. Er hat in dieser Rede eine ganze Reihe grundsätzlicher Punkte angesprochen, mit Kernaussagen zur medienpolitischen Gestaltungsaufgabe der Politik. In der Tischvorlage finden Sie in einer Ablichtung die entsprechende Landtagsdrucksache mit Regierungserklärung und der Diskussion im Plenum des Bayerischen Landtags. Ich will daher nur kurz zwei Punkte ansprechen, die die BLM in ihrer Aufgabenstellung und Kompetenz besonders betreffen:

Das eine ist die Gründung des Mediencampus Bayern e.V., auf die Minister Faltlhauser im einzelnen eingeht. Der zweite Bereich betrifft die neu zu gründende Medienagentur Bayern. Der Verein Mediencampus Bayern hat Abstimmungsaufgaben bei der Medienausbildung und soll mit den Anforderungen der Medienwirtschaft den Praxisbezug der Medienausbildung intensivieren. Außerdem wird der Mediencampus junge Menschen über die vielfältigen Möglichkeiten einer Ausbildung im Medienbereich in Bayern informieren und beraten. Die Landeszentrale ist bei diesem Mediencampus zusammen mit einer ganzen Reihe von Ausbildungseinrichtungen dabei. Der Geschäftsführer der BLM gehört dem Vorstand an. Im Verwaltungsrat arbeitet neben dem Intendanten des Bayerischen Rundfunks und den Spitzenvertretern der Ausbildungseinrichtungen auch der Präsident der Landeszentrale mit.

Die Medienagentur Bayern soll als privatrechtliche Gesellschaft gegründet werden. In dieser Gesellschaft, so Minister Faltlhauser sollen der Bayerische Rundfunk, das Zweite Deutsche Fernsehen, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, der FilmFernsehFond Bayern und voraussichtlich Bayerische Finanzierungsinstitute neben dem federführenden Freistaat Bayern partnerschaftlich mitarbeiten. Damit werden die Kräfte des Medienbereichs in einer effizienten Gesellschaft zusammenarbeiten, die über die entsprechenden Instrumente zur Ausgestaltung des Medienstandorts Bayern verfügen. Zu den Kernaufgaben gehört die Ansiedlung neuer innovativer Medienunternehmen in Bayern, die Präsentation des Medienstandortes Bayern nach außen, die Standortentwicklung und das Projektmanagement und die Organisation von Medienveranstaltungen. Zukünftig soll die Medienagentur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit ihren Partnern hochkarätige Medienveranstaltungen im Freistaat wie z.B. die Medientage konzipieren und durchführen. Wichtig ist noch eine Passage in der Rede, ich zitiere: "Die Medienagentur wird die Zuständigkeiten und Kompetenzen ihrer zukünftigen Gesellschafter nicht einschränken, sondern deren kreatives Potential nutzen. So sollen BLM und FilmFernsehFond Bayern ihr hervorragendes standortpolitisches Engagement in bewährter und erfolgreicher Weise fortführen. Dies wird es der Agentur ermöglichen mit einem schlanken Arbeitsstab auszukommen."

Ich möchte Sie heute weiter über ein Problem informieren, das ich im Rahmen der medienrechtlichen Bedarfsabstimmung nach Art. 37 BayMG mit dem BR und dem Deutschlandradio für UKW-Frequenzen in Bayern ergeben hat.

Hinter dieser Aussage steckt die Gesamtproblematik einer neuen bayerischen Jugendwelle über UKW.

Der Medienrat verabschiedete in seiner Sitzung am 11.12.1997 die Fortentwicklung des Hörfunkkonzeptes der Landeszentrale, das die stufenweise Einführung von Digital Radio, die Inbetriebnahme von UKW-Zweitfrequenzen an Einfrequenzstandorten und die Vergabe von UKW-Stützfrequenzen an Radio Melodie zum Inhalt hatte. Die technische Abteilung der Landeszentrale ist nach der Entscheidung des Medienrats unmittelbar an die Umsetzung dieses Auftrages herangegangen. Da zu diesem Zeitpunkt parallel die Verhandlungen mit DeutschlandRadio über die Bereitstellung von UKW-Sendefrequenzen für die beiden Programme von DeutschlandRadio in Bayern liefen, hat man sich mit dem technischen Direktor von DeutschlandRadio darauf geeinigt, den vom Medienrat verabschiedeten Bedarf an neuen UKW-Frequenzen, sowie den derzeit absehbaren zusätzlichen Bedarf an Leistungsverbesserungen bzw. neuen UKW-Frequenzen für die bestehenden Lokalradionetze und das Netz von Antenne Bayern zu einer Bedarfsanmeldung zusammenzufassen. Diese umfangreiche Bedarfsanmeldung ging dann am 27.2.1998 an den Bayerischen Rundfunk und DeutschlandRadio mit der Bitte um medienrechtliche Bedarfsabstimmung, damit danach die notwendigen Frequenzkoordinierungsmaßnahmen durch die Regulierungsbehörde eingeleitet werden können.

Die Landeszentrale faßte im 1. Halbjahr 1998 beim BR und Deutschlandradio mehrfach schriftlich nach und bat um Zustimmung zum UKW-Bedarf für den privaten Hörfunk in Bayern. Mit Schreiben vom 30.6.1998 erhielten wir vom BR die Zustimmung für 30 der 71 angemeldeten Maßnahmen. Darin enthalten sind jedoch gerade nicht die vom Medienrat als vorrangig angesehenen Stützfrequenzen für Radio Melodie, sowie die Zustimmung zu den Frequenzbedarfsanforderungen für Zweitfrequenzstandorten in Landshut, Ingolstadt, Bamberg und Aschaffenburg. Auch allen Zweitfrequenzanforderungen für die zweite Priorität in Schweinfurt, Coburg, Bayreuth, Weiden, Ansbach und Passau wurde vom BR bislang nicht zugestimmt. Die vorliegenden 30 Zustimmungen betreffen hauptsächlich kleine frequenztechnische Maßnahmen zur Leistungserhöhung einzelner Sender bzw. zur Standortverlagerung und damit Versorgungsverbesserungen in einzelnen Lokalradiosendegebieten.

Demgegenüber hat der BR uns informell wissen lassen, daß er die Inbetriebnahme einer "Jugendwelle" plane. Es soll schon erste Gespräche in den Ausschüssen des BR gegeben haben. Die Zusammenarbeit mit Antenne Bayern und den Lokalradiostationen bei der Veranstaltung dieses Programms wurde ebenfalls andiskutiert. Nachdem im UKW-Spektrum kein flächendeckendes Netz für Bayern mehr realisiert werden kann, ist davon auszugehen, daß dieses neue Programm vorwiegend in den Ballungszentren ausgestrahlt werden soll, um größtmögliche Hörerreichweiten zu erzielen. Dieser Frequenzbedarf würde sich jedoch gerade mit dem vom Medienrat verabschiedeten Frequenzbedarf für Radio Melodie und Zweitfrequenzen von mittelgroßen Standorten überschneiden. Auch das derzeit intensiv diskutierte Frequenzmodell für den Standort Nürnberg mit der Einrichtung von "Satellitenfrequenzen" in umliegenden Städten wie Schwabach, Fürth, Lauf usw. könnte bei der Realisierung der Jugendwelle nicht mehr frequenztechnisch umgesetzt werden.

Als Fazit ist festzuhalten, daß das Konzept zur Fortentwicklung des lokalen Hörfunks in Bayern seit über einem halben Jahr nicht weiterverfolgt werden kann, weil der Bayerische Rundfunk und teilweise DeutschlandRadio ihre Zustimmung zum Frequenzbedarf der Landeszentrale nicht erteilen. Die Nichterteilung der Zustimmung durch den BR wird mit einer fiktiven Planung zur Einrichtung einer Jugendwelle, die im medienpolitischen Bereich noch nicht abgestimmt ist, zurückgehalten. Selbst bei entsprechenden Zustimmungen wäre auf der Grundlage des Art. 37 BayMG zu prüfen, ob der Bedarf der Landeszentrale nicht vorrangig zu bedienen ist. Ich hoffe, daß der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien bis nach der Sommerpause die Zustimmung des Bayerischen Rundfunks vorliegt, und wir einen Weg finden, die Entscheidung der Staatsregierung nach Art. 37 Abs. 2 BayMG über die Zuordnung von Sendemöglichkeiten nicht einfordern zu müssen.

Die Landeszentrale kann jedenfalls nicht mehr hinnehmen, daß längst beschlossene Maßnahmen zur Fortentwicklung des privaten Hörfunks in Bayern, vor allem des Lokalfunks, blockiert werden. Sie waren teilweise, bei der Veranstaltung des Bayer. Ministerpräsidenten im Kuppelsaal der Staatskanzlei mit den Spitzenvertretern des lokalen Hörfunks anwesend.

Sowohl Ministerpräsident Dr. Stoiber wie auch Staatskanzleichef Prof. Faltlhauser haben keinen Zweifel daran gelassen, daß sie eine neue Jugendwelle zulasten des privaten Hörfunks in Bayern nicht akzeptieren werden. Ich vertraue darauf, daß diese Position in der weiteren Entwicklung bestehen bleibt.

Soweit das wörtliche Zitat aus der Presseveröffentlichung. Schon die Presseveröffentlichung zeigt wie komplex der Sachverhalt ist und wie schwer es ist, eine sachgerechte Beurteilung vorzunehmen; ich kenne diese Problematik aus den Diskussionen in der von den Landesmedienanstalten eingerichteten Arbeitsgruppe Digitales Fernsehen, die ja in intensiven Gesprächen mit den Unternehmen diese grundsätzlichen Fragen unter dem Stichwort "Chancengleicher Zugang" eingehend diskutiert und dazu auch Beschlüsse gefaßt hat. Auf eine kurze Formel gebracht, geht es um zwei Grundfragen: Würde der Zusammenschluß von DF1 mit Premiere diesem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Pay TV in Deutschland und im deutschsprachigen Raum verschaffen? Würde durch das Zusammenschlußvorhaben Deutsche Telekom/BetaResearch die Deutsche Telekom auf dem Markt für technische Dienstleistungen für Pay TV im Kabelbereich in Deutschland eine auf Dauer angelegte marktbeherrschende Stellung erlangen und ihre derzeit noch bestehende, beherrschende Stellung auf dem Markt für Kabelnetze zu Lasten der privaten Kabelnetzbetreiber weiter verstärken? Dieses zweite Grundsatzproblem, das im Verfahren in Brüssel nach meiner Kenntnis eine entscheidende Rolle gespielt hat, kommt in der Berichterstattung und Bewertung des Vorganges nach meiner Einschätzung viel zu kurz. Dabei wird auch nicht ausreichend in die Diskussion einbezogen, daß der Vorstand der Deutschen Telekom sicherlich unter dem Eindruck des Brüsseler Verfahrens gerade jetzt eine grundsätzliche Entscheidung zur Ausgliederung des Breitbandkabel-Geschäfts getroffen hat. Dabei geht es darum, das Breitbandkabelnetz zu regionalisieren und Geschäftsanteile an Partner abzugeben, wobei die Bildung von mindestens 6 Landesgesellschaften und einer zentralen Dienstegesellschaft vorgesehen ist. Aus den Landesgesellschaften, so die öffentliche Äußerung der Telekom, können bei Bedarf weitere Regionalgesellschaften ausgegründet werden. Ich kann an dieser Stelle diese Grundentscheidung nur im Gesamtzusammenhang ansprechen, wir werden den zuständigen Ausschüssen im Einzelnen über diese Entwicklung berichten, vor allem im Hinblick darauf, was sie für unsere medienpolitischen Entscheidungen bedeuten kann.

Es ist ein schwieriges Unterfangen, angesichts des komplexen Sachverhalts, der in Brüssel zur Entscheidung anstand, die Konsequenzen für die weitere Entwicklung einzuschätzen. Wenn man die Äußerungen im Vorfeld zu Brüssel sowie die begleitenden Äußerungen aus allen Bereichen der Medienpolitik bewertet und im Hinblick auf mögliche praktische Konsequenzen sieht, so sollte man folgende Fragenkomplexe beachten:

- Ist die Entscheidung geeignet, dem Digitalen Fernsehen, das Brüssel selbst als wichtigen Zukunftsmarkt bezeichnet, eine gesicherte Zukunft zu gewährleisten?

Mir scheint, daß die Entscheidung eher das Gegenteil erreicht hat. Die Unsicherheit im Hinblick auf die Entwicklung wird stark vergrößert und mehr denn je ist fraglich, ob auf diese Weise mehr Markt entsteht, aufsetzend auf die d-box-Technologie, die nach Auffassung der Beteiligten nachwievor die einzige einsetzbare Technologie darstellt. Dies hat z.B. in einem Gespräch, das ich jüngst geführt habe, auch der Vorstand der Telekom, Herr Tenzer, ausdrücklich erklärt, auch öffentlich auf der Cebit Home in Hannover. Im diesem Gespräch hat er zugleich gesagt, daß Brüssel nicht eine einheitliche Technologie untersagen kann, wenn z.B. die Telekom der Auffassung ist, daß dies der richtige technische Weg zur Entwicklung des digitalen Fernsehens ist und er hat keinen Zweifel daran gelassen, daß die Telekom den Einsatz der d-box-Technologie plant. Die jetzt am Zusammenschluß gehinderten Unternehmen Kirch und Bertelsmann erklären zugleich, daß sie beide entschlossen sind, gemeinsam mit ihrem Partner Premiere Digital zu entwickeln. An Premiere ist die Kirch-Gruppe und CLT-UFA beteiligt. Premiere hat zur Zeit etwa 1,6 Mio. Abonnenten mit der veralteten, analogen Pay-TV-Technologie. Die Weiterentwicklung von Premiere Digital bedeutet praktisch, daß diese 1,6 Mio. Abonnenten und weitere, Schritt für Schritt auf die neue digitale Technik umgerüstet werden. Damit besteht eine Grundreichweite, die einen ersten Schritt zu einem Massengeschäft darstellt. Wie soll eigentlich unter Hinweis auf diese Realität mehr Wettbewerb und chancengleicher Zugang entstehen, sowohl im Programmangebot wie bei der technischen Abwicklung?

- DF1 wurde mit hohen Anlaufverlusten im Wettbewerb zu Premiere auf den Weg gebracht. Es hat sich innerhalb kürzester Zeit gezeigt, daß ein solcher Wettbewerb im digitalen Bezahlfernsehen in Deutschland nicht oder nur schwer funktioniert. Die praktische Konsequenz der Brüsseler Entscheidung ist, daß nun DF1 über kurz oder lang eingestellt werden soll. Es werden also nicht die Ressourcen übergeführt, sondern es wird eingestellt. Dies bedeutet auch möglicherweise den Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen in München-Unterföhring. Aber damit ist noch kein neuer Wettbewerber auf den Markt gebracht, sondern Premiere bleibt zunächst allein.

- Was bedeutet die Entscheidung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder weitere Dritte?

In der ARD fand gestern eine Brennpunkt-Sendung statt, die vom WDR produziert war. Der Grundtenor in der Sendung war, wie auch in anderen Berichten zur Brüsseler Entscheidung: "Nun ist Vielfalt im Digitalen Fernsehmarkt zukünftig gesichert, die marktbeherrschenden Strukturen sind beseitigt." Ich stelle mir die Frage, ob eine solche Bewertung nicht ein Pyrrhussieg für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darstellt, der dies ja als Erfolg feiert. Dabei ist mir besonders aufgefallen, daß in der Brennpunktsendung in der Aufbereitung durch den WDR nicht ein einzigesmal davon die Rede war, daß ARD und ZDF mit Kirch/Bertelsmann und der Telekom eine Vereinbarung abgeschlossen haben, die Ihnen eine von manchen noch als unzureichend beklagte, aber doch grundsätzliche Mitgestaltung und Mitwirkung an der Entwicklung der Digitalen Fernsehtechnologie eröffnet hat. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war in diesem engeren Kreis dabei, andere private Veranstalter und die Landesmedienanstalten fehlten. Auch diese Mitwirkung ist jetzt jedenfalls entfallen.

- Wo bleibt jetzt auch die in Brüssel so dringend verlangte Vermarktung des digitalen Fernsehens durch die privaten Kabelnetzbetreiber z.B. Otelo, die im Verfahren in bestimmtem Umfang zugestanden wär? Dies ist jetzt jedenfalls vorbei.

Es gäbe noch eine ganze Reihe weiterer Punkte, die man analysieren und vertiefend diskutieren muß. Ich kann in meinem heutigen Bericht diese Fragen nur anreisen. Ich bin allerdings fest davon überzeugt, wenn man sich die Konsequenzen etwas genauer ansieht und die Interessenlagen der Beteiligten dabei im Auge hat, wäre es nachwievor richtig, an dem Ziel des Zusammenschlusses festzuhalten, vorallem auch deshalb, weil im Brüsseler Verfahren die inzwischen erreichten Zusagen der Unternehmen soweit gingen, daß sie auch letzte Sorgen von Herrn van Miert ausgeräumt haben, jedenfalls die allerletzte Zusage der Kirch-Gruppe, die Bertelsmann nicht mittragen wollte. Dazu hat die Kirch-Gruppe erklärt, sie sei weiterhin bereit, gemeinsam mit ihren Partner auf der Basis der zuletzt verhandelten Kompromisse einen neuen Antrag auf Genehmigung in Brüssel einzureichen. Es sieht so aus, als ob es hierzu noch eine Chance gäbe. Ich denke, daß es die Beteiligten nachwievor in der Hand haben, sich zu verständigen und meine, daß das für die Gesamtentwicklung in Deutschland einschließlich der Chancen im lokalen-regionalen Bereich der richtige Weg wäre. Wir müssen jedenfalls in Deutschland vermeiden, daß wir hier ein Vakuum organisieren, in das dann andere mächtige Unternehmen z.B. aus Amerika hineinwirken und sich die Unsicherheit und die Unentschlossenheit zum Vorteil ihrer Unternehmensstrategien auswirkt.