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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Sachstandsbericht Inhaberwechsel N 1 Nürnberg

19.11.2009 | 2009

I. Sachstand:

1. Sitzung des Grundsatzausschusses am 21.07.2009:

In der Sitzung des Grundsatzausschusses am 21.07.2009 berichtete die Geschäftsführung mündlich über die Genehmigungssituation von N1 in Nürnberg. In der Sitzung des Medienrats am 24.07.2009 wurde im Übrigen über den Sach- und Erkenntnisstand zur Darlehensthematik berichtet und zugesichert, dass der kurzfristig für den Grundsatzausschuss recherchierte Teilbericht zu Radio N1 in Nürnberg bis zur nächsten Sitzung des Medienrats noch einmal gründlich überprüft und in Schriftform vorgelegt werde.

2. Genehmigungssituation (ab 1986/1987):

Mitte der 1980er Jahre waren in Nürnberg fünf lokale UKW-Hörfunkfrequenzen in Betrieb. Grundlage für die Verbreitung waren so genannte Anbieterverträge. Dies waren zwischen den Anbietern und der Mittelfränkischen Kabelgesellschaft als zuständiger Medienbetriebsgesellschaft geschlossene Verträge, die die Landeszentrale genehmigt hatte.

92,9 MHz (Radio N1)
Anbieter:
- Radio N1 Anbietergesellschaft mbH (seit dem 03.12.1986)
- Media Vision e.V. (ab 01.02.1987)
- Radio Down-Town Programm- & Werbeges. (ab 01.02.1987)

94,5 MHz (Radio F)
Anbieter:
- Radio F Programm- und Werbegesellschaft mbH
- Jazz-Studio Nürnberg e.V.

Zulieferer:
- Junge & Sohn, Erlangen
- Buchdruckerei H. Millizer, Schwabach
- Der Bote, H. Bollmann GmbH & Co., Feucht
- Karl Pfeiffers, Buchdruckerei und Verlag, Hersbruck
- H. Fahner oHG, Feucht

95,8 MHz (Radio 5, ab 06.11.1987)
Anbieter:
- Radio 5 Programm- und Werbegesellschaft mbH
- Christliche Medienarbeit Franken e.V. (CMF)
- Arbeitsgemeinschaft Rundfunk Evangelischer Freikirchen im Großraum Nürnberg A.R.E.F.
- Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern KdöR

97,1 MHz (Studio Gong)
Anbieter:
- Studio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft & Co.

Zulieferer:
- Verlag Die Abendzeitung 8-Uhr-Blatt GmbH & Co. KG
- Micro BTT Software GmbH

98,6 MHz
Anbieter:
- Neue Welle Franken „Antenne Nürnberg“
- Werner Pfefferlein „Radio Brown Sugar“

Zulieferer:
- Neue Welle „Antenne Fürth“
- Neue Welle „Antenne Erlangen“
- Sportfunk Franken GmbH
- Radio Arena

3. Verkauf der Anteile von N1:

Mit Schreiben vom 20.07.1989 setzte Herr Rechtsanwalt Hermann Mayer die Landeszent-rale davon in Kenntnis, dass er sämtliche Geschäftsanteile der Radio N1 Anbietergesellschaft mbH (92,9 MHz) in Nürnberg erworben habe. Zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. des Erwerbs der Geschäftsanteile waren die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse von N1 kritisch. Dem Erwerb waren Gespräche mit der Landeszentrale vorausgegangen, in denen eine grundsätzliche Zustimmung zu einem „treuhänderischen“

Erwerb signalisiert worden war, um einer Einstellung des Sendebetriebs von N1 zuvorzukommen. Der in den Notizen verwendete Begriff der „Treuhandschaft“ war offensichtlich nicht im rechtstechnischen Sinn gemeint. Vor allem ging es nicht um eine Treuhandschaft zugunsten eines anderen Hörfunkanbieters, sondern vielmehr um einen Erwerb durch einen ortsfremden bzw. nicht lokal verwurzelten Rechtsanwalt, der von Seiten der Landeszentrale ursprünglich als nicht dauerhaft, sondern als Übergangssituation und in einem lediglich übertragenen Sinn „treuhänderisch“ gedacht war. Dieses Wortverständnis ist nach der durch Akteneinsicht aufgefrischten Erinnerung des Justiziars der Landeszentrale eindeutig. Inwieweit die Erwartung eines lediglich übergangsweisen Erwerbs, der bei einem in etwa parallelen Vorgang bei Radio M2 in München Geschäftsgrundlage war, bei N1 in Nürnberg tatsächlich verabredet wurde oder wegen der in der Landeszentrale gesehenen Parallelität zum Münchner Vorgang lediglich deren Erwartung prägte, ist nach Aktenlage nicht mehr eindeutig zu rekonstruieren. Tatsache ist, dass der Erwerb in München als „Durchgangserwerb“ den Erwartungen der Landeszentrale entsprach; aus diesem Vorgang ist lediglich eine 1%-ige Beteiligung in einer GbR mit Franz Georg Strauß bei Radio Arabella übrig geblieben. In Nürnberg gelang der Übergang so nicht. Vielmehr erfolge hier ein weiterer Zukauf (s. Nr. 5).

4. Neuorganisation 1990:

Im Dezember des Jahres 1990 fand ohne Ausschreibung eine Neuorganisation sämtlicher fünf Frequenzen am Standort Nürnberg statt. Grundlage war eine Entscheidung des Medienrats, der sich nach Vorberatung im zuständigen Hörfunkausschuss in seinen Sitzungen am 26.07.1990 und 22.11.1990 mit der Angelegenheit beschäftigt hatte.

Mit Bescheid vom 28.12.1990 genehmigte die Landeszentrale den zwischen der Mittelfränkischen Kabelgesellschaft und den Anbietern

92,9 MHz
Anbieter:
- Radio 5 Programm- und Werbeges. mbH,
- Radio N1 Anbietergesellschaft mbH
- Media Vision e.V.
- Christliche Medienarbeit Franken e.V. (CMF),
- Arbeitsgemeinschaft Rundfunk Evangelischer Freikirchen (A.R.E.F.)
- Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern KdöR

geschlossenen Anbieterverträge für die Neuorganisation des drahtlosen Hörfunks auf der UKW-Frequenz 92,9 MHz für das Verbreitungsgebiet Nürnberg.

Herr Rechtsanwalt Hermann Mayer war seinerzeit alleiniger Gesellschafter der Radio N1 Anbietergesellschaft mbH. Gegenüber der Landeszentrale erklärte Herr Mayer seinerzeit, dass er nicht in einem Treuhandverhältnis zu Herrn Oschmann stehe.

Für die übrigen Frequenzen wurde folgende Situation genehmigt:

94,5 MHz (Radio F)
Anbieter:
- Radio F Programm- und Werbegesellschaft mbH
- Jazz-Studio Nürnberg e.V.

95,8 MHz
Anbieter:
- Radio Down-Town Programm- und Werbeges. Jansen & Co. KG
- Radio „Z“ Rundfunkaktionsgemeinschaft Demokratischer Initiativen und Organisationen (R.A.D.I.O. e.V.)

97,1 MHz
Anbieter:
- Radio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft & Co.

98,6 MHz
Anbieter:
- Radio Charivari Neue Welle Franken „Antenne Nürnberg“
Hörfunkprogrammges. mbH
- „Radio Aladin“ Programmanbieter GmbH

5. Genehmigungslage Radio 5:

Nachdem Herr Rechtsanwalt Hermann Mayer im Jahr 1991 auch die Geschäftsanteile der Radio 5 Programm- und Werbegesellschaft mbH zu 100 % erworben hatte, drängte die Landeszentrale aus Gründen des Lokalbezugs, der Gesellschafterpluralität und somit auch der Meinungsvielfalt auf geordnete strukturelle Verbesserungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio 5. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Medienrats, gefasst in der Sitzung am 18.03.1992, forderte die Landeszentrale die gefundenen übernahmewilligen Neuerwerber der Anteile an der Radio 5 Programm- und Werbeges. mbH auf, eidesstattlich zu versichern, dass keine Verbindungen, Geschäftsbeziehungen im Medienbereich oder gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zum Müller Verlag bzw. zur Oschmann-Gruppe bestehen. Diese Erklärungen gaben die Herren Willi Harrer und Walter Pickel im August 1993 ab.


Mit Bescheid vom 05.10.1994 genehmigte die Landeszentrale die Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Radio 5 Programm- und Werbeges. mbH nach Übertragung der bis dahin zu 100 % von Herrn Rechtsanwalt Hermann Mayer gehaltenen Anteile in Höhe von 45 % auf die Radio Hot Spotlight Hörfunkanbietergesellschaft i. Gr. (im Alleineigentum von Herrn Willi Harrer) und von 30 % an die Noris Medien GmbH (im Alleineigentum von Herrn Walter Pickel). Im Oktober 2007 genehmigte die Landeszentrale die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Noris Medien GmbH in Höhe von 30 % durch die Radio Hot Spotlight GmbH.

6. Medienbeteiligungen der Familie Oschmann / Müller Medien in Bayern:

Unternehmensgruppe Müller Medien
Die Nürnberger Unternehmensgruppe Müller Medien befindet sich im Besitz des Verlegers Gunther Oschmann und seiner Kinder Michael Oschmann und Constanze Oschmann-Lauchstedt.

Beteiligungen
Über die Holding Die Neue Welle Bayern Rundfunkges. mbH & Co. KG ist die Unternehmensgruppe Müller Medien an einer ganzen Reihe von lokalen UKW-Hörfunkprogrammen in Bayern beteiligt. Überwiegend hält die Unternehmensgruppe Müller Medien keine Mehrheitsbeteiligungen an lokalen Sendern. Ferner hält Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsges. mbH & Co. KG Beteiligungen an lokalen Fernsehprogrammen in Bayern.

Die Unternehmensgruppe Müller Medien ist außerdem an der landesweiten UKW-Hörfunksenderkette (Antenne Bayern), dem landesweit über DAB verbreiteten Hörfunkprogramm Rock Antenne und dem DAB-Mantelprogramm Radio Galaxy beteiligt.

An Antenne Bayern hält sie über Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsges. mbH & Co. KG 10,42 % an der Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG, die zu 7 % Anbieterin des Programms ist. Ebenfalls mit 7 % Anbieterin des Programms Antenne Bayern ist die Radio Bavaria Rundfunkprogrammges. mbH, die zu 90,10 % im Eigentum von Herrn Michael Oschmann und zu 9,90 % im Eigentum von Herrn Gunther Oschmann steht.

Die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG ist ferner zu 7 % an der Anbieterin des Programms Rock Antenne, der Antenne Bayern Hörfunkanbieter GmbH & Co. KG, und in Höhe von 15,80 % an der Anbieterin des Programms Radio Galaxy, Digitaler Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, beteiligt. Auch insoweit kommt jeweils der Anteil der Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsges. mbH & Co. in Höhe von 10,42 % zum Tragen. Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsges. mbH & Co. KG ist darüber hinaus selbst in Höhe von 15,80 % an der Anbieterin des Programms Radio Galaxy beteiligt.

Über ihren Anteil in Höhe von 10,42 % an der Studio Gong GmbH & Co. KG hält die Müller Medien-Gruppe darüber hinaus Beteiligungen an weiteren Hörfunk- und Fernsehstandorten.

7. Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 15.07.2009:

In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 15.07.2009 führt Herr Klaus Ott aus, eigenartige Geschäfte hätten Herrn Oschmann in den Verdacht gebracht, mehr Sender unter seinen Einfluss gebracht zu haben, als es nach den Vorgaben der BLM zulässig gewesen sei. Als Beispiel benennt Herr Klaus Ott Radio N1 in Nürnberg und die Befassung der Gremien der Landeszentrale Mitte der 1990er Jahre. Als der Vertreter der Grünen im Medienrat Aufklärung verlangt habe, habe das Kontrollgremium dieses Ansinnen mit knapper Mehrheit abgelehnt.

In diesem Artikel werden zwei verschiedene Vorgänge miteinander vermischt.

Beschluss des Medienrats über das Funkhaus Nürnberg
Die am Sendestandort Nürnberg genehmigten Anbieter von UKW-Frequenzen hatten am 30.03.1994 die Genehmigung der frequenzübergreifenden Zusammenarbeit in der Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs GmbH beantragt.

In seiner Sitzung am 17.11.1994 genehmigte der Medienrat endgültig die frequenzübergreifende Zusammenarbeit in der Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs GmbH unter Bedingungen. Der Beschluss erging mit Mehrheit gegen 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Genehmigung erfolgte mit Bescheid vom 29.12.1994. Das Funkhaus Nürnberg nahm zum Jahreswechsel 1994/1995 seinen Betrieb auf. Im Funkhaus Nürnberg sind beteiligt

Kapitalanteile
- Radio Gong Nürnberg Programmanbieter GmbH & Co. KG 30,00 %
- Radio F Programm- und Werbeges. mbH 30,00 %
- Neue Welle Franken Antenne Nürnberg Hörfunkprogrammges. mbH 30,00 %
- Radio N1 Anbieterges. mbH 9,40 %
- Radio 5 Programm- und Werbeges. mbH 0,60 %

Kreditbeziehung RA Hermann Mayer und Gunther Oschmann
Auf einen Antrag des seinerzeitigen Mitglied des Medienrats Claus Haupt diskutierte der vorberatende Grundsatzausschuss des Medienrats im Jahr 1995 eine Kreditnahme von Herrn Mayer, zuletzt in seiner Sitzung am 16.05.1995. Nach mehrfachen Anträgen von Herrn Haupt auf Verschiebung befasste sich der Medienrat der Landeszentrale in seiner Sitzung am 18.09.1995 abschließend mit der Angelegenheit.

Anlass für diese Gremienbefassung war ein Artikel, den Klaus Ott am 15.12.1994 in der Süddeutschen Zeitung mit der Überschrift „Der Strippenzieher im Privatradio“ veröffentlicht hatte. In diesem schrieb er, dass Herr Oschmann Herrn Mayer ein Darlehen gewährt habe. Später hätten die drei Sender des Nürnberger Funkhauses (Radio Charivari, Radio Gong und Radio F) Herrn Mayer ein Darlehen gewährt, damit Herr Mayer seine Schulden bei Herrn Oschmann habe begleichen können.

Herr Haupt hatte unter Nr. I beantragt, dass die Geschäftsführung der Landeszentrale Auskunft über verschiedene Fragen zum gewährten Darlehen beantwortet. Nr. II des Antrags sah vor, dass der Medienrat die Geschäftsführung der Landeszentrale beauftragt, Herrn Rechtsanwalt Hermann Mayer aufzufordern, an Eides statt darüber Auskunft zu geben, ob er für seine sonstigen Rundfunkengagements in Bayern zu irgendeiner Zeit ebenfalls Darlehen von Herrn Oschmann oder sonstigen Privatpersonen in Anspruch genommen habe. In Nr. III beantragte Herr Haupt, dass der Medienrat die Geschäftsführung der Landeszentrale beauftragt, Herrn Gunther Oschmann aufzufordern, an Eides statt Auskunft darüber zu geben, welchen Rundfunkanbietern in Bayern er zu welcher Zeit Darlehen direkt oder über Dritte gewährt habe.

Der Medienrat lehnte den Antrag zu Nr. I ab, da der Sachverhalt sich aufgrund der Genehmigung des Funkhauses Nürnberg überholt bzw. erledigt hatte. Den Antrag zu Nrn. II und III lehnte der Medienrat ab, da er auf eine rechtlich nicht durchführbare Maßnahme gerichtet und damit unzulässig war. Die Entscheidung erfolgte mit großer Mehrheit gegen eine Stimme bei drei Enthaltungen.

Wortmeldungen von Herrn Kopka sind den Sitzungsprotokollen nicht zu entnehmen.

8. Rechtsaufsichtliches Verfahren:

Schreiben vom 16.07.2009
Mit Schreiben vom 16.07.2009 bat der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Wolfgang Heubisch, unter Bezug auf mutmaßlich anonyme Anzeigen eines Herrn Josef Huber sowie die Berichterstattung von Herrn Klaus Ott in der Süddeutschen Zeitung die Landeszentrale um Auskunft.

In diesem Schreiben heißt es:

„Die in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Juli 2009 berichtete Darlehensvergabe von Herrn Oschmann an Herrn Kopka in den Jahren 2006 bzw. 2008 und damit Jahre nach dem Ausscheiden von Herrn Kopka aus dem Medienrat ist als solche rechtsaufsichtlich natürlich irrelevant.“

Weiter heißt es in dem genannten Schreiben, von erheblicher Bedeutung sei dagegen die in diesem Zusammenhang von Klaus Ott geäußerte Vermutung, bei der Darlehensgewährung von Herrn Oschmann an Herrn Kopka könnte es sich um ein Dankeschön für eine milde Aufsicht durch den Medienrat der Landeszentrale handeln.

Die Landeszentrale hat die von der Rechtsaufsicht geforderten Informationen zur Verfügung gestellt.

Schreiben vom 09.09.2009
Mit Schreiben vom 09.09.2009 teilte der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst nach Prüfung des Vorgangs mit, dass die Genehmigung der Übernahme des Nürnberger Lokalradios N1 durch Herrn RA Prof. Hermann Mayer durch die Landeszentrale rechtmäßig gewesen sei. Die im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 15.07.2009 von Herrn Klaus Ott geäußerten Zweifel ließen sich nicht bestätigen.

Gleichzeitig regte der Minister vorbehaltlich des der Landeszentrale zustehenden Ermessens an, sich nach der im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 15.07.2009 erwähnten vertraulichen Korrespondenz zu erkundigen und gegebenenfalls deren Vorlage zu verlangen. Dieser Anregung ist die Landeszentrale mit Schreiben vom 23.09.2009 nachgekommen.

Mit Schreiben vom 24.09.2009 antwortete RA Prof. Hermann Mayer, es habe zu keinem Zeitpunkt ein Treuhandverhältnis zwischen ihm und Gunther Oschmann bestanden. Die Korrespondenz von vor 20 Jahren existiere nicht mehr.

Mit Schreiben unter dem Briefkopf Die Neue Welle Runfunkverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG vom 02.10.2009 antwortete Herr Oschmann, es habe kein Treuhandverhältnis zwischen ihm und Rechtsanwalt Mayer bestanden. Herr Oschmann schreibt wörtlich: „Uns ist bekannt, dass Herr Klaus Ott bereits seit 1994 über Vertragsbeziehungen zwischen Herrn Rechtsanwalt Mayer und mir recherchiert. Er bezieht sich immer wieder auf einen Schriftwechsel der uns nicht vorliegt. Korrespondenz aus einer Zeit vor mehr als 15 Jahren liegt uns leider nicht mehr vor.“