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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Vorsitzenden

31.03.2011 | 43 2011

Ich will mich heute auf einen Berichtspunkt beschränken und den Rückblick auf die jetzt zu Ende gehende 6. Amtsperiode des Medienrats in meine Rede beim anschließenden Empfang verschieben. Deshalb jetzt nur ein paar Anmerkungen zu der Auswahlentscheidung der Gremienvorsitzenden über die verbliebenen Übertragungskapazitäten für das bundesweite private Digitalradio. Bei der letzten Sitzung des Medienrats gab ja der Präsident bereits einen umfassenden Einblick in das Verfahren, sodass ich voraussetzen darf, dass Sie die formalen Grundlagen dafür kennen. Die Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten, die in diesem Fall Kommissionscharakter hatte, traf sich am 15. März 2011 in Berlin. Sie wissen, dass ich über den Verlauf der Sitzung nicht detailliert berichten darf, weil die Beratungen der Vertraulichkeit unterliegen, und Sie wissen auch, dass es dabei kein imperatives Mandat für die Vorsitzenden geben kann. Umgekehrt hatte ich aber bereits bei der letzten Sitzung unseres Medienrates deutlich zu erkennen gegeben, wie sehr mir hier an einer Rückbindung in das Gremium hinein gelegen ist, besonders in den zuständigen Ausschuss. Da die Unterlagen für die Auswahlentscheidung erst kurz vor dem Berliner Termin eintrafen, habe ich über den Inhalt dieser Unterlagen wenigstens telefonisch den Vorsitzenden des Ausschusses informiert und mit Prof. Treml eine Vorverständigung gesucht. 

Aus der Pressemitteilung 02/2011 der ALM wissen Sie ja inzwischen sicherlich, dass die Gremienvorsitzenden drei weitere digitale Radioprogramme zugelassen haben, nämlich „Klassikradio“ und zwei Unterhaltungsangebote der NORFOM MEDIEN. Nicht berücksichtigt wurde der Bewerber REGIOCAST DIGITAL, der bereits mit anderen Programmen im Bukett vertreten ist, und „Radio Horeb“. Letzteres erhielt jedoch die Zusicherung, nachrücken zu können, falls in dem ausgeschriebenen bundesweiten Multiplex Kapazitäten im beantragten Umfang frei werden sollten.

Für die Gremienvorsitzenden war diese erste Auswahlentscheidung ein Lernfall. Der Entscheidung selbst muss ja eine Empfehlung der Direktoren vorausgehen, an die wir allerdings nicht gebunden sind. Da die Empfehlung parallel zu unseren Beratungen erarbeitet wurde, entstand ein Zeitdruck, der unseren eigenen Überlegungen und damit auch unserer Unabhängigkeit nicht gerecht wurde. Deshalb waren wir übereinstimmend der Auffassung, dass in Zukunft die Empfehlung und die Entscheidung zeitlich entzerrt werden müssen. Das erleichtert es vielleicht auch, die Gremien bzw. Ausschüsse künftig stärker einzubinden. Falls weitere Auswahlentscheidungen getroffen werden müssen, haben wir zusätzliche Pflöcke eingeschlagen: Die Gremienvorsitzenden wollen dann bereits in die Ausschreibungen eingebunden sein und sie mitformulieren. Sie haben sich auch das Recht vorbehalten, in Zukunft selbst Anhörungen der Bewerber durchzuführen. In Berlin waren wir noch auf die Ergebnisse der Anhörung durch die ZAK angewiesen und damit auf Eindrücke und Erfahrungen aus zweiter Hand, auch wenn diese uns sorgfältig dargestellt worden sind.

Wie gesagt: Die erste Auswahlentscheidung für das bundesweite private Digitalradio war ein Lernfall, der – auch das möchte ich betonen – in einer spannungsfreien Atmosphäre zwischen den Direktoren und den Vorsitzenden bestanden wurde. Die Zuweisungsentscheidung fiel übrigens nicht in erster Linie aufgrund inhaltlicher Gesichtspunkte, sondern im Blick auf die Nutzung der technischen Möglichkeiten, die das Digitalradio bietet, und auf die programmliche Innovationsbereitschaft der Anbieter. Zeitweise gab es seitens der Direktoren auch die Überlegung, den abgewiesenen Bewerbern eine Berücksichtigung bei den bevorstehenden landesweiten Entscheidungen in Aussicht zu stellen. Selbst wenn das nur in der Möglichkeitsform geschehen wäre, hätte ich das als bedenklich empfunden, weil dies ganz allein in die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten und ihrer Gremien fällt. Auf meine Intervention entfiel deshalb der Hinweis. Lassen Sie mich abschließend festhalten, dass es sowohl bei den Beratungen wie bei der Entscheidung eine vertrauensvolle Vorabstimmung und ein gutes Einvernehmen mit unserem Präsidenten gegeben hat.